Regierung sagte Behinderten «mir weiluege»

(Basellandschaftliche Zeitung)

Gleichstellung 20 Jahre hatte der Kanton Zeit, um die Tram- und Bushaltestellen rollstuhlgerecht zu machen. Das hat ihm nicht gereicht.
VON MICHEL ECKLIN

Spätestens seit dem 1. Januar 2004 weiss die Baselbieter Regierung, dass sie in Sachen behindertengerechte Haltestellen handeln muss. Dann trat nämlich das eid genössische Behindertengleichstellungsgesetz in Kraft. Es schreibt vor, dass Gehbehinderte in den öffentlichen Verkehrsmitteln nicht benachteiligt werden dürfen. Konkret: Sie müssen ohne fremde Hilfe in Bus und Tram einsteigen können, ohne Niveauunterschiede zwischen Halte-stellenkante und Fahrzeugeingang.

Der Bund setzte den Kantonen eine Frist: Bis Ende 2023 müssten sie alle ihre Bus- und Tram Haltestellen behindertengerecht gestaltet haben. Doch letzte Woche hat der Baselbieter Regierungsrat bekannt gegeben, dass er den Termin nicht einhalten wird. Zwar sind bei Sanierungen bereits zahlreiche der insgesamt 641 Kanten im Kanton erhöht worden. Doch 2023 wird es immer noch 280 davon geben, die nicht den Bundesvorschriften entsprechen. Weil das Gebot der Verhältnismässigkeit gilt, bleiben 56 Haltekanten, die eigentlich zwingend bis Ende 2023 behindertengerecht sein müssten.

Doch das werden sie nicht sein, räumt der Regierungsrat in einer Vorlage an den Landrat ein. Um das zu ändern, bräuchte es 7,5 Millionen Franken, um die Sanierung sofort anzupacken. Dieses Geld will der Regierungsrat aber nicht ausgeben, er beantragt es gar nicht erst. Denn «aufgrund anderer Prioritätensetzung war es nicht möglich, diese Mittel im Investitions programm 2019-2028 unterzubringen».

Günstiger und weniger Baustellen

«Enttäuschend» findet das der Geschäftsführer des Behindertenforums, Georg Mattmüller. «Aber die Verspätung war leider voraussehbar.» Die Kantone, nicht nur das Baselbiet, hätten fast zehn Jahre geschlafen. «Im Bauwesen ist das viel.»

Tatsächlich hat sich die Regierung nicht besonders beeilt. Erst 2013 klärte sie ab, an welchen Haltestellen, welche Massnahmen nötig sind. 2015 definierte sie die Sanierungsstrategie: Behindertengerecht umgebaut wird eine Haltestelle erst, wenn sowieso eine Sanierung angestanden wäre. Das sei günstiger und verursache weniger Baustellen – hat aber zur Folge, dass die 56 Haltekanten unsaniert bleiben.

Mattmüller hat dafür wenig Verständnis. «7,5 Millionen Franken sind nicht wahnsinnig viel Geld», sagt er – umso mehr, als es sich bei der Umgestaltung der Haltestellen um Einmal-Investitionen handle. «Sie lösen keine Folgekosten aus.»

Die Baselbieter Gehbehinderten dürfen das Volk hinter sich wissen. 1998 wurde die unformulierte Volksinitiative «Für einen behinderten- und betagtengerechten öffentlichen Nah- und Regionalverkehr» angenommen. Seither, sagt Mattmüller, habe die Regierung aber keine Rechts grundlage zur Umsetzung der Initiative geschaffen.

Die Behindertenorganisationen seien immer wieder mit ihren Bitten aufgelaufen.

Kanton ist in guter Gesellschaft

Vonseiten des Bundes fehlt der Druck. Denn Konsequenzen wird die gemächliche Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes keine haben, Sanktionen sind nicht vorgesehen. Theoretisch hat jetzt jeder Behinderte ein individuelles Recht, nicht diskriminiert zu werden. Dass man damit auf juristischem Weg durchkommt, ist laut Mattmüller aber wenig wahrscheinlich. Er hält es sowieso nicht für sinnvoll, mit Zwang etwas zu erreichen. Die Massnahmen müssten aus Überzeugung kommen. «Aber der Baselbieter Regierung fehlte bislang die Einsicht und der Wille, die Anforderungen konkret anzugehen.» Ein schwacher Trost für die Baselbieter Gehbehinderten: In den übrigen Kantonen sieht es bei der Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes kaum besser aus als im Baselbiet.


Georg Mattmüller

 

«Die Verspätung war leider voraussehbar.» Georg Mattmüller Geschäftsführer Behindertenforum