Reservations-Ärger für Rollstuhlfahrer

(Schaffhauser Nachrichten)

Der Fall ist kurios. Vor Kurzem reisteUrs F. (Name der Redaktion bekannt) mit zwei gehbehinderten Begleiterin-nen von Zürich via Lausanne auf die Rochers de Naye. Die Fahrt began nmorgens um 7.32 Uhr im IC1. Da die Zugwagen um diese Zeit in der Regel stark belegt sind, hatte der Reiseleiter im Reisezentrum drei Plätze für je fünf Franken in der 1. Klasse reserviert. Dann die Überraschung. «Am Schalter teilte mir der Beamte mit:Platzreservationen sind nur im oberen Stock möglich, dies wegen dem Buchungsprogramm der SBB-Software», berichtet Urs F. in der «SEV-Zeitung», der Fachpublikation der Gewerkschaft des Verkehrspersonals, welche den Fall in ihrer jüngsten Nummer publik machte.

SBB räumen Fehler ein

Die reservierten Plätze im Oberdeck liessen sich nur mit viel Müheerreichen. Denn eine der Begleiterin-nen, 71-jährig,ist Hemiplegikerin,also einseitig am ganzen Körper gelähmt, und kann nur mit Stöcken gehen. Nur unter Schmerzen gelang es ihr, über die Treppe nach oben zu steigen, um im voll besetzten Zug auf die reservierten Plätze zu gelangen.Der Begleiter fragte sich: «Warum ist das SBB-Buchungsprogramm nicht imstande, Plätze im unteren Wagenteil zu reservieren? Alle reden vom Behindertengesetz, aber das ist daneben.» Die SBB räumten in einer Stellungnahme ein, einen Fehler begangen zu haben. Offenbar habe es ein Missverständnis bei der Reservation gegeben, denn Urs. F und seine Begleiterinnen hätten gar keine Plätzereservieren müssen. «Sie hätten einfach die reservierten Plätze für mobilitätseingeschränkte Personen nutzen können – diese gibt es in jedem Wagen im Unterdeck», teilt SBB-Sprecher Martin Meier auf Anfrage mit.Die entsprechenden Plätze seien mit einem Kleber markiert, der Reisende auffordert, die Plätze falls nötig freizugeben. Die SBB entschuldigten sich im Übrigen im konkreten Fall und erstatteten den Kunden die Reservationsgebühr.Gleichwohl ist der Fall nicht ausgestanden. Denn der Eisenbahner-Ver-band wirft in seiner Zeitschrift dieFrage auf, warum eigentlich im Unterdeck keine Reservationen möglich sind, wenn es gewünscht wird. Die Fragestellung ist berechtigt: Denn in einem voll besetzten Zug können die reservierten Plätze für mobilitätseingeschränkte Personen möglicherweise bereits besetzt sein. Und fraglich bleibt auch, ob ein Sitz wirklich freigegeben wird, wenn eine gehbehinderte Person,deren Handicap nicht sofort erkennbar ist, dies verlangt.

Die SBB begründen ihre Praxis wie folgt: «Platzreservationen sind tatsächlich nur im Oberdeck möglich, weil dort deutlich mehr Sitzplätze vorhanden sind. So ist sichergestellt,dass auch bei mehreren Reservatio-nen Sitzplätze für Reisende ohne Reservation frei bleiben.»

«Diese Praxis der SBB ist nicht haltbar», sagt Marc Moser, Mediensprecher des Verbandes Inclusion Handicap, dem Dachverband der Behindertenorganisationen Schweiz. Für Manuela Leemann, Co-Vizepräsidentinvon Pro Infirmis Schweiz, ist daskeine Neuigkeit. Sie hat schon mehrfach von Problemen bei der Reservation gehört. Es stört sie auch, dass Gehbehinderte für Platzreservationen stets den Schalter aufsuchen müssten, während andere Personen ihre Sitze online reservieren könn-ten. «Und dort muss man jedes Malhoffen, dass jemand arbeitet, der Erfahrung mit gehbehinderten Personen hat.» Ihr selber sei unlängst für eine Reise nach Paris ein nicht rollstuhlgängiger Platz reserviert worden. «Das war sehr ärgerlich», sagt sie. Sie empfindet es auch als «frustrierend», dass für andere Gruppenreisende oft ein zusätzlicher Wagen angehängt werde,für gehbehinderte Passagiere dies aber nicht denkbar sei. «Allgemein ist bekannt,dass die Barrierefreiheit bei den SBB nicht an oberster Stelle steht», sagt sie. Es treffe zwar zu, dass es für gehbehinderte Passagiere reservierte Plätze im Unterdeck gibt. «Allerdings ist es nicht immer einfach,jemanden aufzufordern, Platz zu machen. Manchmal sieht man ja die Behinderung nicht auf den ersten Blick», so Leemann, die für die Zuger CVP für den Nationalrat kandidiert.

Die SBB betonen, dass man mit einem zusätzlichen Fünfliber einen Sitzplatz reservieren kann. Eine Auswahl des Platzes über eine visualisierte Sitzplatzansicht im Wagen, wie sie bei ausländischen Bahnen oder bei einer Reservation im Flugzeug inzwischen gängig ist, ist aber nicht möglich. Bei Platzwünschen unterscheiden die SBB zwischen Fenster/Mitte/Gang und Einzelplatz (nur 1. Klasse)bei zwei Abteilarten (Mittelgang/Seitengang). Diese Auswahl hat ihren Ursprung in einem offenen Bahnsystem, wie es in der Schweiz üblichist -im Unterschied zu ausländischen Bahnen, wo die Reservation im Fernverkehr häufig obligatorisch ist.(Gerhard Lob und Roman Schenkel)