Richterinnen und Richter besichtigten neuen SBB-Doppelstockzug

(Bundesverwaltungsgericht)

Richterinnen und Richter des Bundesverwaltungsgerichts besichtigten am Dienstagnachmittag, 15. Mai 2018 im Bahnhof Romanshorn einen neuen Doppelstockzug der SBB. Mit der Anwesenheit von neun behinderten Personen machten sie sich ein Bild über die vorgebrachten Einwände bei einem stehenden FV-Dosto-Zug.

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Am gerichtlichen Augenschein nahmen nebst den Verfahrensparteien, sprich Inclusion Handicap, die Schweizerischen Bundesbahnen SBB, das Bundesamt für Verkehr BAV sowie Bombardier Transportation GmbH, auch neun Personen mit Behinderungen teil. Seh- und hörbehinderte Personen sowie Menschen im Rollstuhl prüften diejenigen Installationen, die aus Sicht von Inclusion Handicap nicht den rechtlichen Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes entsprechen. Im Anschluss zogen sich die zuständigen Richterinnen und Richter mit den Verfahrensparteien zurück, um weitere Fragen zu klären.

Entscheid steht noch aus

Diese Begehung diente den Richterinnen und Richtern dazu, sich vor Ort ein Bild über die vorgebrachten Einwände zu machen. Dabei fällte das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) keinen Entscheid. Das Urteil wird zu einem späteren, noch nicht bekannten Zeitpunkt schriftlich ergehen.

Was bisher geschah

Inclusion Handicap, der Dachverband der Behindertenorganisationen der Schweiz, hatte im Zusammenhang mit dem Bau der FV-Dosto-Züge der SBB eine Beschwerde beim BVGer eingereicht. Darin brachte er vor, dass unbegleitet reisende Menschen mit Behinderungen in den neuen Doppelstockzügen auf zu viele Hindernisse stossen würden. Daraufhin entzog das BVGer in den Zwischenverfügungen vom 14. Februar 2018 und 6. März 2018 der Beschwerde die aufschiebende Wirkung1. Das Gericht erlaubte damit den SBB, die Doppelstockzüge befristet bis Ende November 2018 in Betrieb zu nehmen.

1 Siehe Medienmitteilungen vom 16. Februar 2018 und 8. März 2018