Rüge an das Bundesamt wegen IV

(AWP – Soziale Sicherheit)

Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) gab 2012 und 2013 Empfehlungen für Verbesserungen bei der Invalidenversicherung(IV) gemacht. Bei einer Überprüfung dieser Empfehlungen stellt sie bei den medizinischen Massnahmen nun sehr geringe Fortschritte fest.

Medizinische Massnahmen sind Leistungen zur Behandlung von Geburtsgebrechen und zur Eingliederung davon betroffener Kinder und Jugendlicher bis zum vollendeten 20. Lebensjahr.

Arbeiten beim BSV blockiert

2013 setzte das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) eine Arbeitsgruppe ein,die den Auftrag hatte, Vorschläge zur Optimierung der medizinischen Massnahmen zu machen. In diese wurden auch die IV-Stellen beigezogen. Ende 2014 wurde das Optimierungsvorhaben in das allgemeine Massnahmenpaket zur Weiterentwicklung der IV integriert. Dabei kam es zu Verzögerungen wie die EFK ausweist, unter anderem wegen des Weggangs des Ressortleiters für das Dossier beim BSV.

In der Zwischenzeit kam auch der Bundesrat zum Zug. In einer Botschaft von 2017 schlug er unter anderem die Verankerung von Kriterien zur Definition der Geburtsgebrechen im Invalidenversicherungsgesetz (IVG) vor. Zudem sollten die medizinischen Leistungen der IV an die Kriterien der Krankenversicherung angepasst werden. Das BSV hat gemäss EFK eine Strategie ausgearbeitet und Gesetzesänderungen vorgeschlagen. Eine Prüfung der Verbesserungen in den Bereichen Steuerung, Vollzug und Aufsicht ist erst nach derVerabschiedung der Gesetzesrevision vorgesehen. Die Umsetzung plant das BSV somit frühestens ab 2020.

Zu viele Unbekannte

Angedacht ist eine Anpassung der Liste der Geburtsgebrechen. Das BSV schätzt das Sparpotenzial infolge Streichung bestimmter Krankheiten von der heutigen Liste und dank besserer Steuerung auf 160 Millionen Franken. Noch Ungewissheit herrscht allerdings hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der Übernahme neuer Krankheiten.

Die EFK hält nun fest, dass seit Publikation ihres Berichts vor fünf Jahren, ihre Empfehlungen ungenügend umgesetzt worden sind. Ihrer Auffassung nach muss das BSV unbedingt innerhalb angemessener Fristen Lösungen finden oder zumindest Alternativen vorschlagen, je nach Ausgang der parlamentarischen Beratungen.

Die EFK erkennt auch keinerlei Fortschritt bei der Schaffung von regionalen Kompetenzpools und der Prüfung komplexer und kostspieliger Fälle. Der EFK zufolgezeugt diese Situation von einem Klima der Ungewissheit.Marc Kaufmann


Die Liste der Geburtsgebrechen,welche die Invalidenversicherung deckt, muss angepasst werden. Bild: Pixabay.com