Verbesserung für Familien mit schwer pflegebedürftigen Kindern

Sozialversicherungen

Die Pflege kranker oder behinderter Kinder zu Hause stellt für Eltern und Erziehungsberechtigte eine anspruchsvolle Aufgabe dar. Sie stehen dabei vor grossen persönlichen, finanziellen und organisatorischen Herausforderungen sowie schwierigen Entscheidungen im Alltag. Die Familien, die sich zu Hause um ein schwerkrankes oder schwerbehinderte

Kind kümmern, erhalten ab dem 1. Januar 2018 deshalb einen höheren Beitrag der Invalidenversicherung. Dieses Datum hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 8. November 2017 für die Erhöhung des Intensivpflegezuschlags festgelegt.

Source:SozialAktuell/bsv.admin.ch