Vernehmlassung Vorentwurf der Teilrevision des Gesetzes über die Rechte und die Eingliederung von Menschen mit Behinderungen (GRENB)

(Bulletin off.du canton du Valais /Amtsblatt Wallis)

Das Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur (DGSK) gibt einen Vorentwurf zur Teilrevision des aus dem Jahre 1991 stammenden Gesetzes über die Eingliederung von behinderten Menschen in die Vernehmlassung. Diese Anpassung des Gesetzes ist notwendig, um den Anforderungen des Ubereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen (UNO-BRK) gerecht zu werden.

 

Die Schweiz hat sich verpflichtet, die durch die Vereinten Nationen gewâhrleisteten Rechte fur Menschen mit Behinderungen (UNO-BRK) zu garantieren und die entsprechenden Verpflichtungen zu erftillen. Auch die Kantone sind damit im Rahmen ihrer Zustindigkeit zur Umsetzung der UNO-BRK verpflichtet. Daher ist eine Teilrevision des kantonalen Gesetzes über die Eingliederung behinderter Menschen von 1991 notwendig.

Die wichtigsten Anderungen des Vorentwurfs,erstellt durch das Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur (DGSK), betreffen folgende Elemente:

  • Anpassung des Gesetzestitels;
  • Anpassung des Zweckartikels unter Einbezug der Rechte von Menschen mit Behinderungen;
  • Hinzufiigen eines neuen Kapitels 5A über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie Bestimmungen zu deren Um- und Durchsetzung. Im Zentrum stehen das Benachteiligungsverbot, Förderungsmassnahmen, sowie allgemeine Anforderungen an Zugânglichkeit und Kommunikation;
  • Anderungen an der Organisationsstruktur im Kapitel 6 mit Schaffung einer Anlaufstelle für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, Neuregelung der Verantwortlichkeiten sowie des Verfahrens zur Koordination, Planung und Uberwachung der Umsetzung der behindertenrechtlichen Gesetzgebung;
  • Anpassung der Terminologie «Menschen mit Behinderungen».

Der Staatsrat hat den Vorentwurf ohne Stellungnahme zur Kenntnis genommen und das DGSK ermâchtigt, ein Vemehrnlassungsverfahren durchzuführen.

Die Vemehmlassungsdokumente sowie ein Formular zur Erleichterung der Stellungnahmen sind auf der Intemetseite des Kantons Wallis verfügbar unter https://www.vs.ch/de/web/che/laufende-kantonale-vernehmlassungen oder bei der Dienststelle Sozialwesen unter sas@admin.vs.ch erhilltlich.

Die Frist fur die Stellungnahmen lâuft bis zum 28. Oktober 2020.