Wahlrecht wird Tausenden verwehrt

(Luzerner Zeitung)

Geistig beeinträchtigte Personen dürfen teils weder wählennoch abstimmen. Verbände fordern ein Umdenken.(Yasmin Kunz)

Schweizweit sind 16 000 Personen aufgrund geistiger oder psychischer Beeinträchtigung vom Wahl- und Stimmrecht ausgeschlossen, wie SRF kürzlich schrieb. Wie viele es im Kanton Luzern sind, ist nicht gebündelt in Erfahrung zu bringen. Die Zahlen müssen bei jeder Gemeinde separat abgefragt werden. Um Rückschlüsse auf Personen zu vermeiden und den Datenschutz nicht zu verletzen – weil in gewissen Gemeinden teils nur eine Person betroffen ist – wird auf eine Auflistung verzichtet. Gemäss Stimmrechtsgesetz des Kantons Luzern ist von der Stimmfähigkeit nur ausgeschlossen, wer wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft steht. In der Regel also Menschen mit geistiger oder psychischer Beeinträchtigung.

Eine grobe Einschätzung für den Kanton Luzern lässt sich mit den Zahlen des Bundesamtes für Statistik vornehmen. Im Kanton Luzern beträgt der Unterschied zwischen den über 18-jährigen Schweizerinnen und Schweizern (die theoretisch stimmberechtigt sind) und den Stimmberechtigten, die im Kanton Luzern wohnen, rund 350 Personen. Das deckt sich in etwa mit den Zahlen (312 im Jahr 2018) der Konferenz für Kindesund Erwachsenenschutz. Diese hält fest, wie viele Personen schweizweit unter welcher Beistandschaft stehen.

«Kleinunternehmer» von Wahlrecht ausgeschlossen

Einer der schweizweit 16 000 ist Andreas Rubin. Er ist 32 Jahre alt und hat das Downsyndrom (Trisomie 21). Gemäss Insieme Schweiz werden pro Jahr etwa 100 Kinder mit Trisomie 21 geboren. Andreas Rubin lebt im Kanton Bern in einer begleiteten Wohngemeinschaft und führt nach eigenen Angaben ein Kleinunternehmen mit dem Namen «Aktives Leben». Schon nach den ersten Sätzen im Gespräch wird klar: Rubin hat sehr wohl eine eigene Meinung und kann diese auch verständlich ausdrücken. Dennoch durfte er bis dato nie an Wahlen und Abstimmungen teilnehmen. «Das finde ich nicht in Ordnung.»

Doch nun ist es anders. Seine Beistandschaft wurde angepasst, und er darf heuer das erste Mal abstimmen und damit aktiv am politischen Geschehen teilnehmen. «Es ist so cool, dass ich die Stimm- und Wahlunterlagen ausfüllen konnte», erzählt er stolz. Beim Gespräch letzte Woche waren seine Wahlunterlagen bereits abgeschickt. Er sagt: «Es ist wichtig, dass alle Menschen ihre Meinung äussern können.» Die Umsetzung dieses Rechts fordert er von der Schweizer Politik. «Immerhin kann ich jetzt schon mal mitreden.»

«Die aktuelle Rechtslage ist nicht vereinbar mit dem Völkerrecht.»


Caroline Hess -KleinVerband Inclusion Handicap

 

Weil Andreas Rubins Sehkraft eingeschränkt ist, brauchte er beim Ausfüllen der Wahl-unterlagen Unterstützung. «Meine Beiständin hat mir geholfen», sagt er und fügt selbst bewusst an: «Ich habe aber eine andere Meinung als sie und habe nicht gleich gewählt wie die Beiständin.» Ausserdem sei die Broschüre von Insieme Schweiz und easyvote für ihn hilfreich gewesen (siehe Kasten). «Das Wahlprozedere ist schon nicht ganz einfach zu verstehen. Ich bin froh, hatte ich etwas Hilfe.» Für Rubin ist klar: Er wird bei der nächsten Abstimmung wieder an die Urne gehen. Und er betont: «Das müssten alle machen können – da brauchtes eine Veränderung.»

Pauschaler Ausschluss «ist inakzeptabel»

Die Bundesverfassung hält dazu folgendes fest: Die politischen Rechte in Bundessachen stehen allen Schweizerinnen und Schweizern zu (…), die nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind.«Dauernde Urteilsunfähigkeit»sowie die «umfassenden Beistandschaft» konkretisieren den Ausschluss.

Für Caroline Hess Klein,stellvertretende Geschäftsführerin des Dachverbands InclusionHandicap, ist der daraus folgende pauschale Ausschluss der politischen Rechte der Menschen mit einer geistigen oder psychischen Behinderung inakzeptabel. «Sie können vielleicht nicht selber einen Haushalt führen. Aber viele unter ihnen sind unter Umständen sehr wohl in der Lage, sich eine politische Meinung zu bilden.» Es dürfe nicht sein, dass Menschen aufgrund von Behinderungen ausgeschlossen würden, auf politischer Ebene zu partizipieren.Aber genau das ist in der Schweizder Fall: Sämtliche Menschen,die geistig oder psychisch beeinträchtigt sind und wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unterumfassender Beistandschaft ste-hen, dürfen nicht an die Urne.

Die Entscheidungshoheit über die Form der Beistandschaft liegt bei den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden(Kesb). Es gehöre jedoch nicht zu den Aufgaben der Kesb, zu beurteilen, ob die Person über die Fähigkeit verfüge, politische Themen zu verstehen. Die Behörde prüft bei der Auswahl der Beistandschaft primär, in welchem Ausmass die betroffene Person im Alltag Hilfe braucht.

Klar ist auch, dass die Schweiz 2014 die UNO-Behindertenrechtskonvention, kurz UNO -BRK, ratifiziert hat. Dadurch hat sie sich verpflichtet,auch Menschen mit Behinderungen die politischen Rechte zu garantieren. Konkret muss sie sicherstellen, dass diese gleichberechtigt am politischen Lebenteilhaben können. Doch zeigt sich in der Schweiz ein anderes Bild. Caroline Hess-Klein sagt dazu: «Die aktuelle Rechtslage auf Bundes- und Kantonsebene ist nicht vereinbar mit dem Völkerrecht.» Was müsste sich ändern? Hess-Klein: «Das Dringendste ist, den Automatismus,wonach Personen, die wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter voller Beistandschaft stehen, die politischen Rechte entzogen werden, aufzugeben.»Auf politischer Ebene sei unter Einbezug der betroffenen Menschen mit Behinderungen und ihrer Organisationen zu diskutieren, wie die Verpflichtungen nach UNO -BRK bei Wahlen und Abstimmungen am besten umgesetzt werden können, so Hess-Klein.

Politik ist ein Teil der gesellschaftlichen Teilhabe

Eine Option sei, dass man unabhängig vom Vorhandensein einer Behinderung alle Schweizer Bürgerinnen und Bürgerwählen und abstimmen lasse.Bei Bedarf müsse man ihnen die hierzu nötige Unterstützung zukommen lassen. So wie etwa die angesprochene Wahlhilfe. Dass sich die Situation für die Betroffenen nicht von heute auf morgen ändern wird, ist Hess-Klein klar. «Es geht bei diesen Fragestellungen um tief greifende Veränderungen in unserer Gesellschaft. Diese brauchen Zeit und setzen voraus, dass eine Bewusstseinsbildung stattfindet.»

Das Thema Wählen und Abstimmen ist auch bei der Stiftung Brändi in Kriens ein Thema, wie Kommunikationsleiter Matthias Moser sagt. «Im Rahmen der Förderung und Verwirklichung der gesellschaftlichen Inklusion ist Politik ein Bestandteil.» Die gesellschaftliche Teilhabe sei eine der Grundlagen für ein individuelles und selbstbestimm.

Erstmals Wahl hilfe in leichter Sprache

Der Dachverein Insieme Schweiz,der sich gemeinsam mit und für Menschen mit geistiger Behinderung einsetzt, hat heuer zum ersten Mal – in Zusammenarbeit mit easyvote – eine Wahlbroschüre erarbeitet. Diese erklärt in leichter Sprache das politische Wahlprozedere in der Schweiz. Zustande gekommen ist diese 19-seitige Wahlhilfe auf Initiative von Personen mit kognitiver Beeinträchtigung, die vor rund einem Jahr beider Bundeskanzlei ihr Anliegen für verständliche Wahlerklärung deponiert haben.

Gemäss Jan Habegger, Projektleiter bei Insieme Schweiz,wurden 23 000 Broschüren in Deutsch, Französisch und Italienisch gedruckt und an Menschen mit Beeinträchtigung verteilt. Die Nachfrage sei gross. Ein abschliessendes Fazit will er aber erst nach den Wahlen ziehen. Die Broschüre ist aufwww.insieme.cherhältlich.(kuy)tes Leben. Moser betont, dass die Verbände der Dienstleistungsanbieter für Menschen mit Behinderung auf nationaler Ebene mit dem «Aktionsplan UNO-BRK» wichtige Impulse geliefert haben. Dennoch: Zufrieden ist Moser noch nicht. «Wir beobachten im politischen und gesellschaftlichen Umfeld eine gewisse Entsolidarisierung, einen teilweise undifferenzierten Umgangmit Minderheiten und Benacheiligten. Hier besteht Bedarf, wenn die UNO-Umsetzunghrittweise gelingen soll.»


Die Schweiz hat sich verpflichtet, Menschen mit Behinderungen die politischen Rechte zu garantieren.Symbolbild: Plus Amrein (13. Oktober 2019)