Wenige Zentimeter,grosser Unterschied

(Freiburger Nachrichten)

334 Haltestellen entlang von Kantonsstrassen werden umgebaut, damit Menschen mit eingeschränkter Mobilität selbstständig in Busse einsteigen können. Der Grosse Rat hat dafür 21 Millionen Franken genehmigt.


An vielen Haltestellen im Kanton ist die Kantenhöhe zum Einstieg in Busse ungenügend.Bild Corinne Aeberhard/a

 

Urs Haenni
FREIBURG 17 bis 21 Zentimeter müssten es sein, in der Realität sind es aber meist weniger als 15 Zentimeter. Dieser Unterschied in der Höhe der Bushaltekanten bringt es mit sich,dass der Kanton nun 21,2 Millionen Franken aufwendet, um 334 Bushaltestellen anzupassen. Der Grosse Rat hat einen entsprechen den Dekretsentwurf gestern mit 85 zu 0 Stimmen genehmigt. Damit kommt Freiburg den Vorgaben des Bundesgesetzes über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen nach.

Insgesamt gibt es im Kanton Freiburg 1456 Bushaltestellen,von denen sich rund die Hälfte auf Kantonsstrassen befinden. Nach einer Kosten-Nut-zen-Analyse hat der Kanton 334 Haltestellen aufgelistet,die baulich verändert werden sollen. Diese Arbeiten kosten 26,5 Millionen Franken. NachAbzug der Beiträge der Ver-kehrsunternehmen verbleibendem Kanton noch 21,2 Millionen Franken. Nicht zu diesen Kosten gehören allfällige Unterstände. Diese gehen zulasten der Gemeinden.

Staatsrat Jean-Franwis Stei-ert (SP) betonte, dass die Kos-ten nicht präzise für jede ein-zelne Haltstelle errechnet wur-den, sondern dass es sich um eine Schätzung aufgrund von Erfahrungswerten und der erstellten Studie handle: «Bei den Kosten gibt es einen gewissen Spielraum, der globale Rahmen wird aber ausreichen.»

Er betonte, dass die Liste der Haltestellen sich weiter entwickeln könne. Seit der Studie seien einige Haltestellen schon angepasst worden,weitere können neu auf die Liste kommen. Zu bedenken gelte esauch,dass die Haltestellen nicht nur für Menschen mit einer Behinderung, sondern auch für solche mit eingeschränkter Mobilität angepasst werden. Dazu gehören ältere Personen, die immer länger zu Hause leben.

Warum erst jetzt?

Die Bundesgesetzgebung stammt aus dem Jahr 2004,und die Übergangsfrist beträgt 20 Jahre. «Wir schaffen es nicht, bis Ende 2023 alle Halte-stellen anzupassen», sagte Steiert. «Aber das Ziel des Staatsrats war es,vorwärtszumachen und die Ressourcen da für bereitzustellen.» Während die Notwendigkeit im GrossenRat nicht bestritten war, wurde doch Kritik zum zeitlichen Verzug laut. «15 Jahre wurde nur wenig gemacht, und jetztbesteht für die nächsten fünf Jahre ein grosser Aufholbedarf», kritisierte Simon Bischof(SP, Ursy).

Benoit Rey (CSP, Freiburg)sagte: «Wir müssen unsere Haltung ändern. Das heisst: Nicht immer erst zuwarten und dann reagieren. 21 Millionen Franken scheint ein hoher Betrag zusein. Hätte man regelmässiger investiert, wären die Kosten nun nicht so hoch.»

«Warum werden die Anpassungen so spät gemacht?»,fragte auch Ueli Johner (SVP,Kerzers). «Vermutlich hat das mit den vielen Wechseln beiden Vorstehern der Baudirektion zu tun».Cédric Pélard (La Broye c’est vous, Aumont) wollte wissen, ob Gemeinden Subventionen erhielten, wenn diese einen neuen Standort statt eine rumgebauten Haltestelle wollen. Eine Subventionierung sei gesetzlich nicht möglich, entgegnete Steiert. «Gemeinden können sich aber in die Diskussion einbringen», sagte Kommissionssprecher Jean-Daniel Wicht (FDP, Villars-sur-Gläne).Beim Erstellen der Studie sei der Gemeindeverband konsultiert worden.

Zahlen und Fakten

Ein Inventar derBuskanten

Die Baudirektion hat ineiner Studie 1456 Buskanten erfasst, acht davon sind im Umbau und 35 bereits hindernisfrei. Von 739 Haltestellen auf Kantonsstrassen erfüllen 240 das Kosten-Nutzen-Verhältnis. 94 weitere kamenauf die Liste. Die Gesamtkosten betragen 26,5 Millionen Franken. 20 Prozent davon bezahlen Verkehrsunternehmen.(uh)