«Wir sind noch ganz am Anfang»

(Solothurner Zeitung)

Seit über zehn Jahren gilt in der Schweiz das Behindertengleichstellungsgesetz, seit knapp fünf die UN-Behindertenrechtskonvention – umgesetzt sind die Forderungen aber auch im Kanton Solothurn noch nicht. An einem Podium im Konzertsaal wurde dies unter anderem an den Beispielen Wohnen und Arbeit aufgezeigt.
VON NOELLE KARPF


Die Podiumsteilnehmer (von links): Moderatorin Karin Heimann, Grüne Kantonsrat Felix Wettstein, Ypsomed CEO Simon Michel, Insos Präsidentin Dagmar Domenig, Regierungsrätin Susanne Schaffner, Agile- Präsident Stephan Hüsler und Rechtsanwältin Irja Zubler.© Hansjörg Sahli

 

Mit Rollstuhlrampen und Heimplätzen ist es nicht getan: für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung in der Gesellschaft braucht es mehr. So der Tenor am Montagabend im Solothurner Konzertsaal. Dort fand eine Podiumsdiskussion dazu statt, ob die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) umgesetzt wird im Kanton. Wer dieser beitritt verpflichtet sich, Behinderte vor Diskriminierung zu schützen und deren Gleichstellung zu fördern. Die Schweiz ratifizierte die BRK im Jahr 2014. Bereits 10 Jahre zuvor wurde das Behindertengleichstellungsgesetz eingeführt. Jetzt, fast 15 Jahre später, heisst es: Man ist auf dem Weg –oder gar ganz am Anfang der Umsetzung – aber es hapert noch.

«Wir kämpfen für IV-Renten und Sonderstatus von Menschen mit Behinderung – was dem Gedanken der Inklusion wieder widerspricht», erklärte etwa Irja Zuber, die für den Rechtsdienst der Behinderten-Organisation «Procap» in Olten arbeitet. Sie zählte einige Punkte auf, die nicht der BRK entsprechen: Wohnungsnot für Menschen mit Behinderung, beschränkte Zugänglichkeit zu Gebäuden und zum öffentlichen Verkehr. Erst bis 2023 sollen alle Bushaltestellen im Kanton Solothurn behindertengerecht saniert werden. Man habe sicher auch noch nicht den Punkt erreicht, an dem physisch und psychisch Beeinträchtigte der Arbeit der eigenen Wahl nachgehen könnten. Oft stosse man bei Arbeitgebern auf verschlossene Türen.

Eigenes Geld verdienen können

Er sehe «null Grund», jemanden mit Behinderung nicht einzustellen, sagte Simon Michel, Chef der Ypsomed-Gruppe mit Standorten in den Kantonen Bern und Solothurn, an welchen auch Menschen mit Behinderung arbeiten. Der FDP-Kantonsrat räumte ein: Hindernisse könne man für Menschen mit körperlicher Behinderung aus dem Weg räumen. «Kolleginnen und Kollegen» mit psychischer Einschränkung würden aber mehr Betreuung brauchen. Und es sei halt Realität, dass man sich für eine Stelle bewerben und gegen andere Kandidaten durchsetzen müsse.

Einerseits seien die Arbeitgeber gefordert, so Stephan Hüsler, Präsident von Agile, dem Schweizer Dachverband der Behinderten-Organisationen. Er gehöre zu den 40 Prozent der erblindeten Personen in der Schweiz, die einen Job haben. Andererseits müssten die Arbeitgeber auch überhaupt wissen, dass es etwa Softwares gibt, mit welchen Blinde am Computer arbeiten können – und welche die IV zahlt.

Die Wahl eines Jobs im ersten Arbeitsmarkt gehört zur Selbstbestimmung – Kantonsrat Felix Wettstein appellierte noch daran, nicht vom «verräterischen» ersten Arbeitsmarkt zu sprechen – sondern von Arbeit, «für die man Geld erhält».

Wohnort selber wählen können

Ein weiterer Aspekt, der zur Selbstbestimmung gehört und am Podium diskutiert wurde, ist die Wohnsituation von Menschen mit Behinderung: «In den Heimen findet ein Umdenken statt», so Dagmar Domenig, Präsidentin von Insos, dem Branchenverband der Behinderten Institutionen in der Schweiz . Ein Umdenken weg von der strikten Trennung von ambulant und stationär; dazu hin, dass Menschen je nach Verfassung auf dem Lebensweg selber entscheiden können, ob sie im Heim, einer Wohngruppe, oder einer eigenen Wohnung leben.

Auch Regierungsrätin Susanne Schaffner hofft auf Entflechtung – die Aufgabenentflechtung, welche 2020 in Kraft treten soll. Bisher haben sich Kanton und Gemeinden die Kosten für AHV und IV nach Abzügen von Bundesbeiträgen geteilt. Ab 2020 sollen Gemeinden für den Bereich «Alter» (AHV), der Kanton für den Bereich «Behinderung» (IV) zuständig sein. So soll es flexiblere Wohnangebote für Menschen mit Behinderung geben. Laut Botschaft des Regierungsrates blieben heute im Kanton Menschen mit Behinderung zu oft in zu teuren stationären Strukturen, «obwohl sie willens und fähig wären, eigenständiger zu leben.»

Sie sei erstaunt, dass die Selbstbestimmung erst jetzt Thema sei, so Schaffner. Mit der Entflechtung könne der Kanton dafür richtig starten. Die Regierungsrätin wies dann aber auch auf die entscheidende Frage hin: Die Finanzen. Selbstbestimmung – das bedeute nämlich auch, dass jeder Mensch sein Budget habe, und entscheide, wie er damit lebe.