Zuger Bushaltestellen haben ein Manko

(luzernerzeitung.ch)


Die Bushaltestelle Obmoos hat auf der Bergseite noch kein Bänkli.
(Bild: Maria Schmid, Zug, 13. November 2019)

 

An der Ägeristrasse sind im September die Bagger aufgefahren: Die Bushaltestellen Rütli, Obmoos und Fadenstrasse wurden behindertengerecht gemacht – die Randsteine wurden angehoben, sodass nun alle Fahrgäste auch mit Rollstuhl oder Kinderwagen bequem ohne Stufe einsteigen können. Seit rund einer Woche sind die Arbeiten abgeschlossen. Was aber auffällt: Bei gewissen Bushaltestellen fehlen Sitzbänkli. Behindertengerechte Bushaltestellen, bei denen mobilitätseingeschränkte Personen nicht einmal eine Sitzgelegenheit vorfinden? Ein Unding, fand eine Leserin, die sich bei unserer Zeitung gemeldet hat. Baudirektor Florian Weber betont, dass es weder auf kantonaler noch auf eidgenössischer Ebene gesetzliche Vorgaben zu Sitzbänken an Haltestellen gebe:

«Als Minimalstandard genügt es, eine Haltestellentafel inklusive Fahrplan am Strassenrand aufzustellen.»

Weiter seien für die Ausrüstung der Bushaltestellen, wozu auch Sitzbänke gehören, die Gemeinden zuständig. Bei der Stadt verweist man auf die Bushaltestelle Obmoos, wo es stadteinwärts im Busunterstand eine Sitzbank habe. Bei den übrigen erwähnten Bushaltestellen fehle der Platz auf öffentlichem Grund. Die Trottoirbreiten liessen keine zusätzlichen Sitzgelegenheiten zu, weil ansonsten der Winterdienst und die Strassenreinigung nicht mehr durchkommen würden. Zudem handle es sich bei den Bushaltestellen Rütli und Fadenstrasse auf der Ägeristrasse Richtung Berg hauptsächlich um «Aussteigehaltestellen». «Die Passagiere kommen mehrheitlich vom Stadtzentrum und verweilen nach dem Aussteigen nicht dort, sondern laufen nach Hause oder in die Schule», heisst es bei der Stadt.

Zug steht im nationalen Vergleich gut da

Gemäss dem Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) des Bundes soll bis Ende 2023 der gesamte öffentliche Verkehr autonom benutzbar und somit hindernisfrei sein. Bis dann muss an allen relevanten Bushaltestellen die Trottoirkante so erhöht werden, dass auch ein Rollstuhlfahrer ohne fremde Hilfe in den Bus fahren kann. Die Kantone sind bei der Umsetzung allerdings massiv in Verzug. Laut einem Bericht von Inclusion Handicap, dem Dachverband der Behindertenorganisationen Schweiz, sind erst zirka zehn Prozent der Schweizer Bushaltekanten barrierefrei benutzbar. Demgegenüber steht der Kanton Zug verhältnismässig gut da: Laut Baudirektion sind von den 311 Bushaltestellen an kantonalen Strassen bereits rund 35 Prozent (108 Haltestellen) behindertengerecht aufgerüstet. Für die Stadt Zug ist das Bild gar noch positiver: Von den 84 Bushaltestellen an Gemeindestrassen ist schon über die Hälfte barrierefrei.

Baudirektor Florian Weber räumt allerdings ein, dass es nicht möglich sein wird, bis Ende 2023 alle Bushaltestellen hindernisfrei aufzurüsten. Als Beispiel erwähnt er den Bahnhof Zug, der wegen seiner Kurvenlage die Normen nicht erfüllen kann. «Der Kanton Zug ist aber bestrebt, wenn immer mit verhältnismässigem Aufwand möglich, eine Baute so auszuführen, dass die öffentlichen Verkehrsmittel durch mobilitätsbehinderte Menschen hindernisfrei benutzt werden können.»

Verhältnismässigkeit als entscheidender Faktor

Weber betont, dass auch dem BehiG dieser Grundsatz der Verhältnismässigkeit zugrunde liege. Demnach sind Benachteiligungen hinzunehmen, wenn der für Behinderte zu erwartende Nutzen in einem Missverhältnis zu folgenden Faktoren steht; dem wirtschaftlichen Aufwand, den Interessen des Umwelt-, Natur- oder Heimatschutzes sowie den Anliegen der Verkehrs- und Betriebssicherheit. Entscheidend sind auch die Zahl der Benützer einer Haltestelle und ihre Wichtigkeit als Umsteigemöglichkeit. «Bushaltestellen werden jeweils im Zusammenhang mit anstehenden Strassensanierungen und aufgrund der Prioritäten umgebaut», so Weber. Wo Haltestellen nicht hindernisfrei umgebaut werden, helfe der Chauffeur mit einer Rampe.

Tatsächlich befassen sich auch die Zugerland Verkehrsbetriebe mit der Umsetzung des BehiG. «So wurde die gesamte ZVB-Flotte auf Niederflurbusse umgestellt, die ein stufenloses Einsteigen ermöglichen», erklärt ZVB-Mediensprecherin Karin Fröhlich. Bezüglich barrierefreier Bushaltestellen stehen allerdings der Kanton und die Gemeinden in der Pflicht – und die Öffentlichkeit beobachtet die Geschehnisse mit Argusaugen.

Beat Husmann von der Fachstelle Hindernisfreies Bauen der Pro Infirmis Zug zieht eine durchzogene Bilanz. Zwar stelle man in den letzten zwei Jahren eine steigende Zahl angepasster Haltestellen fest.

«Bei Menschen mit Behinderung herrscht aber grosser Unmut über die fehlende autonome Benutzbarkeit des öffentlichen Verkehrs im Kanton Zug», so Husmann.

Hohe Bushaltekanten kämen zudem allen ÖV-Passagieren zugute – mit oder ohne Behinderung. «Und auch das Vorhandensein von Sitzbänken ist ein Nutzen für Reisende und ein nachvollziehbares Bedürfnis.»