Wahlfreiheit beim Wohnen für Menschen mit Behinderung

(Toggenburger Tagblatt)

Die UNO-Behindertenrechtskonvention verlangt, dass Menschen mit Behinderung selber bestimmen können, wie, mit wem oder wo sie wohnen. Sie müssen die gleichen Wahlmöglichkeiten haben wie alle anderen Menschen in der Gesellschaft. Menschen mit Behinderung sind nicht verpflichtet, in besonderen Wohnformen, wie zum Beispiel in einem Heim, zu leben.

Die Beratungsstellen von Pro Infirmis werden immer wieder mit Fragen zum Thema Wohnen aufgesucht.Jeder Mensch braucht ein Zuhause:einen Ort, um Freunde einzuladen, eine Umgebung, die man so einrichten kann, wie es einem persönlich gefällt. Leider wissen noch zu wenige Menschen mit Behinderung, dass sie das Recht haben,ihre Wohnsituation selbstbestimmt zu wählen.

Selbstständig oder ineiner Institution wohnen

Das selbstständige Wohnen ineiner eigenen Wohnung ist die häufigste Wohnform in unserer Gesellschaft. Selbst bestimmt wird entschieden, ob jemand alleine oder zusammen mit selbst gewählten anderen Personen wohnt.

Menschen mit Behinderung,die diese Wohnform wählen,müssen dafür so viel ambulante Unterstützung erhalten, wie sie für ihre eigenständige Lebensführung benötigen. Dienste wie Spitex, Haushalthilfe, Begleitetes Wohnen oder Assistenz klären gemeinsam mit den Betroffenen, welche individuellen Hilfeleistungen nötig sind und wie diese finanziert werden können.

Das stationäre Wohnen in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung wird von vielen Trägerschaften in unterschiedlicher Form angeboten:Es gibt Wohnheime, Wohngruppen oder Betreutes Wohnen in Einzelwohnungen. Die Unterstützung reicht von wenigen Stunden pro Woche bis zu Betreuung rund um die Uhr.

Unterschiede bei der Finanzierung

Ein wichtiger Unterschied zwischen dem selbstständigen und dem stationären Wohnen ist neben der Intensität der Betreuung auch die Finanzierung.

Beim Wohnen in einer Institution muss für Unterbringung,Essen und Betreuung eine Pauschale bezahlt werden und für persönliche Bedürfnisse bleibt nur ein kleiner Betrag zur selbstständigen Einteilung.

Beim Leben in der eigenen Wohnung werden die Ausgaben für die Miete und andere monatliche Kosten selber bezahlt. Für den Lebensbedarf steht mehr Geld zur Verfügung. Das ermöglicht einen grösseren Entscheidungsspielraum.

Keine der erwähnten Wohnformen ist besser oder schlechter. Sie muss für die betroffene Person passen und von ihr gewählt werden. Um sich für die persönlich richtige Wohnform entscheiden zu können, brauchtes jedoch den Zugang zu allen relevanten Informationen.

Die Sozialarbeitenden von Pro Infirmis informieren Sie umfassend über die Möglichkeiten und begleiten Sie im Entscheidungsprozess.(pd)


Hinweis
Pro-Infirmis-Beratungsstelle
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