(Schweizer Personalvorsorge Aktuell)
In einem Vorstoss aus dem St. Galler Parlament gibt es Kritik an den Leistungszielen des Bunds für kantonale IV-Stellen. So gelte im Kanton St. Gallen bei der «Rentenbestandsquote» die Vorgabe «halten oder senken». Jede kantonale IV-Stelle erhalte vom Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) Leistungsziele in drei Kategorien, schrieb SP-Kantonsrätin Bettina Surber in ihrem Vorstoss. Der Anspruch aufeine IV-Rente sei gesetzlich verankert und könne nicht an eine Budgetplanunggeknüpft werden. Die Anzahl der Renten habe der Anzahl der Berechtigten zu fol-gen – «und keinen Quoten». Die Kantonsrätin will nun von der St. Galler Regierungwissen, seit wann das BSV Leistungsvorgaben definiere und ob sich die IV-StelleSt. Gallen zusätzlich eigene Sparziele gesetzt habe. (sda)