Texte in Leichte Sprache übersetzen. Damit es alleverstehen.

(Wochen-Zeitung für das Emmental und Entlebuch)

Kanton Bern: Informationen des Kantons sollen vermehrt auch in Leichter Sprache für Personen mit Leseschwierigkeiten zugänglich sein. Doch das Übersetzen ist aufwendig und braucht Zeit.

«Im Kanton Bern dürften heute über100’000 Menschen Schwierigkeiten beim Lesen haben», schreibt der Regierungsrat in seinem Bericht «Leichte Sprache im Kanton Bern». Im Sommer wird sich der Grosse Rat dem Thema annehmen


Die übersetzten Texte werden von Personen aus der Zielgruppe gelesen und wenn nötig angepasst.Dominique Meinnberg/Pro Infirmis

 

Was bedeutet «Schwierigkeiten beim Lesen»? Mehr als jede sechste Person im Alter von 16 bis 65 Jahren erreicht im Lesen zusammenhängender Texte laut einer Studie nur dastiefste Niveau. Selbst ein einfacher Text stellt diese Personen vor unüberwindbare Verständnisprobleme. Das kann durch kognitiye Beeinträchtigungen, Lese- und Lernschwierigkeiten oder geringe Sprachkenntnisse bedingt sein.

Übersetzen ist nicht leicht

Die Leichte Sprache hat ihren Ursprung in Amerika (siehe Kasten).«Texte in Leichter Sprache entsprechen dem Leseniveau Al/A2», sagt Gloria Schmidt, Fachyerantwortliche Leichte Sprache bei Pro Infirmis Zürich. Es gebe verschiedene Regelwerke und Richtlinien, an die sich Übersetzerinnen halten würden. Ein so Verfasster Text vermittelt nur die wichtigsten Informationen, und das in einer logischen Reihenfolge. Pro Satz wird nur eine Aussage gemacht. Jeder Satz beginnt auf einer neuen Zeile. Der Wortschatz beschränkt sich auf häufig gebrauchte Wörter der Alltagssprache. Sind Fachwörter nicht zu vermeiden, werden sie erklärt. Lange,zusammengesetzte Wörter werden mit Bindestrich geschrieben. Verwendet wird mindestens Schriftgrösse 14.«Wichtig beim Übersetzen ist, dass man direkt schreibt, was man meint.Ironie oder Bildsprache wird nicht verstanden», ergänzt Gloria Schmidt.Die Aussage der Texte könnten zudem mit Bildern oder auf Webseiten- mit Videos unterstützt werden.

Übersetzt Gloria Schmidt einen Text in Leichte Sprache, gibt sie diesen anschliessend in die Prüfgruppe.«Es ist sehr wichtig, dass direkt Betroffene eine Rückmeldung geben können, ob sie den Text verstehen und was noch anzupassen ist.»

Fünf Kriterien aufgestellt

Die Stadt Bern bietet bereits zahlreiche Inhalte in Leichter Sprache an.«Wir haben fünf Kriterien aufgestellt,anhand denen wir beurteilen, was wir übersetzen», erklärt Rahel Reinert,Leiterin der Fachstelle Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen der Stadt Bern. So komme es zum Beispiel

Die Geschichte der Leichten Sprache

Dieser Text ist in Leichter Sprachegeschrieben:Es begann in Amerika vor ungefähr 50 Jahren.Menschen mit Lern-Schwierig-keiten waren benachteiligt. Sie wollten sich das nicht mehr gefallen lassen.Sie haben für ihre Rechte gekämpft.Für Gleich-Berechtigung und für mehr Selbst-Bestimmung.Sie nannten sich People First.Das spricht man: Piept Först.Und es bedeutet: Mensch zuerst.Sie wollten damit sagen:Zuerst einmal bin ich ein Mensch.Meine Behinderung soll nicht im Mittelpunkt stehen.Ungefähr 20 Jahre später kam diese Idee auch nach Europa.Das war im Jahr 1990.
Quelle: www.leichte-sprache.org darauf an, wie häufig ein Webinhalt genutzt werde, wie relevant ein Thema für die Zielgruppe sei und was Pflichtcharakter habe. «Ziel ist, dass Personen mit einer Beeinträchtigung selbständig und unabhängig wichtige Informationen beschaffen können», betont Rahel Reinert. Dies biete auch für die Stadtverwaltung und -behörden Vorteile. «Je besser die Leute Informationen und Anweisungen verstehen, desto weniger Missverständisse entstehen.» Bereits aufbereitet sind Themen wie Abfallentsorgung, Kinderbetreuung oder Schwimmen in der Aare, weitere folgen bis Ende Jahr.

Vorerst die,Einfache Sprache

Auch der Reffierungsrat schlägt vor,Leichte Sprache gezielt dort einzusetzen, wo Informationen die Zielgruppe direkt betreffen. Bis es soweit ist, dauert es aber noch, denn es braucht personelle und finanzielle Ressourcen. Eine Seite in Leichter Spracheent halte maximal 1650 Zeichen und koste einschliesslich Prüfung durch die Zielgruppe, je nach Komplexität des Themas, 150 bis 300 Franken, steht im Bericht. Die Staatskanzlei schätzt die Initialkosten für die Webseite auf 100’000 Franken, die Betriebskosten- einschliesslich Übersetzungen – auf 50’000 Franken pro Jahr. Die entsprechenden Mittel könnten aufgrund der finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise frühestens ab 2023 ins Auge gefasst werden. Breiter und schneller einsetzen möchte der Regierungsrat dagegen die Einfache Sprache. Diese ist etwas komplexer, aber immer noch leicht verständlich (Niveau B1). Die Zielgruppi sei viel grösser, hält der Regierungsrat fest, der Mehraufwand relativ gering. Einfache Sprache wird nicht übersetzt, sondern direkt ge-schrieben. «Es braucht aber auch hier.eine Sensibilisierung und allenfalls Schulung der Mitarbeitenden, die On-linetexte, Briefe, Broschüren und For-mulare verfassen.»
Silvia Wullschläge

Pro-Infirmis-Expertin zu Umsetzung der Behindertengleichstellung: «Es gibt Kantone, die haben 15 Jahre abgewartet»

(mobimag.ch)

Obwohl der Schweizer ÖV 20 Jahre Zeit hatte, das Behindertengleichstellungsgesetz zu erfüllen, wird er das Ziel nicht erreichen. Nicole Woog vom Verein Pro Infirmis, der grössten Fachorganisation für Menschen mit Behinderungen, sagt, welche Kantone besonders trödeln und wo die Probleme am grössten sind.


Nicht überall wird der ÖV 2023 hindernisfrei sein. Bild: SBB

 

von Stefan Ehrbar

Nicole Woog ist Architektin ETH und Leiterin der Koordinationsstelle Bauen und Umwelt bei Pro Infirmis.

Frau Woog, ab dem Jahr 2023 müsste der Schweizer ÖV hindernisfrei zugänglich sein. Wird dieses Ziel erreicht?

Nein. Im Bereich der Bushaltestellen werden wir Ende 2023 sehr unterschiedliche Ergebnisse antreffen. Die Kantone, die früh genug mit der Planung begonnen haben oder die, die nun mit Vollgas die Versäumnisse der letzten Jahre nachholen, werden bis 2023 eine erste signifikante Anzahl angepasster Haltestelle erreichen. Bei anderen Kantonen wird es, wie es sich heute abzeichnet, sehr mangelhaft sein (Mobimag berichtete). Es gibt doch einige Kantone, die rund 15 Jahre abgewartet haben, bis sie mit der Planung begonnen haben.

Wie sieht die Situation aktuell aus?

Heute sind lediglich knapp 10 Prozent der Bushaltestellen hindernisfrei. Bei den Bahnhöfen der SBB sieht es besser aus. Heute sind zwar erst rund die Hälfte der SBB Bahnhöfe hindernisfrei zugänglich. Gemäss dem Umsetzungsplan der SBB sollen bis Ende 2023 aber rund Dreiviertel der SBB Bahnhöfe hindernisfrei sein.

Wie viele Bahnhöfe werden nicht hindernisfrei umgebaut?

Es verbleiben rund 10 Prozent bis auf Weiteres nicht barrierefrei. Bei diesen werden spätestens ab Ende 2023 Ersatzmassnahmen angeboten. Sie werden meist aus Gründen der Verhältnismässigkeit nicht angepasst. Bei den 10 Prozent verbleibenden, derzeit nicht hindernisfrei geplanten Bahnhöfen, gibt es einige, bei denen noch geprüft werden muss, ob die Verhältnismässigkeit nicht gegeben ist. Bei späteren Anpassungen und Umbauten dieser Bahnhöfe muss laufend geprüft werden, ob sie angepasst werden sollen. Somit werden mittelfristig auch diese angepasst. Alle Haltestellen und Fahrzeuge müssen gemäss Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) hindernisfrei werden, alle bestehende Bauten und Anlagen sowie Fahrzeuge müssen hindernisfrei angepasst sowie neue und umgebaute Haltestellen und Fahrzeuge hindernisfrei erstellt werden. Nebst den rund 800 Bahnhöfen der SBB kommen rund 1000 Bahnhöfe der Privatbahnen dazu.

Wie sieht es bei diesen aus?

Bei den Privatbahnen zeichnet sich heute ein grösseres Gefälle zwischen gut und weniger gut ab, ähnlich wie bei den Bushaltestellen.

Wo orten Sie den grössten Nachholbedarf?

Bei den Bushaltestellen und Privatbahnen. Unser Ziel ist es, dazu beizutragen, dass bis Ende 2023 möglichst viele Bauten und Anlagen sowie Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs hindernisfrei sind. Hindernisfrei heisst, dass eine autonome, also eine selbstständige und spontane und gleichberechtigte Benutzung gegeben ist. Sehr wichtig ist es, zu beachten, dass eine entsprechende Umsetzungsplanung und Richtlinien in den Kantonen erlassen wurden. Damit ist es möglich, dass die Umsetzung an Orten, wo sie bis Ende 2023 noch nicht vollständig erreicht wird, wenigstens zeitnah erfolgen wird. Mehrfachhaltestellen und intermodale Verkehrsknoten sind als Umsteigepunkte natürlich von besonders grosser Bedeutung.

Sie haben es angesprochen: Relativ viele Bushaltestellen sind noch nicht ausgebaut. Haben die ÖV-Unternehmen zu lange gewartet?

Ja, in einigen Kantonen wurde viel zu lange zugewartet. Wir stellen fest, dass teilweise fast 15 Jahre von der 20-jährigen Frist seit der Gesetzeserlassung abgewartet wurde, bis man mit der Planung begann. Da die Anpassungen baulich wie auch finanziell sorgfältig und auch mit genügend Vorlauf geplant werden müssen, ist es in der Folge meist nicht mehr möglich, innert 5 Jahren alle Bushaltestellen fristgerecht auszubauen. Pro Infirmis erachtet es deshalb als besonders wichtig, dass die zuständigen kantonalen Bauämter einen guten Umsetzungsplan haben und überall gute Richtlinien erlassen werden.

Welche Kantone machen es gut?

Die Kantone Basel Land, Neuenburg, Luzern und Zürich weisen gute Richtlinien auf. Es gibt mit der jährlichen «Nationalen Koordination Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) und Bus» seit 2015 ein Gefäss für den guten Austausch über die Kantone hinaus für die zuständigen kantonalen Baubehörden. Eine autonome, das heisst selbstständige und spontane und gleichberechtigte Benutzung setzt voraus, dass Bushaltestellen mit einer Kantenhöhe von mindestens 22 Zentimeter ausgebildet werden.

Wo konnten sie Erfolge verzeichnen?

Im Kanton Fribourg haben wir uns 2020 für den autonomen Einstieg stark eingesetzt, dieser war bis dann im Kanton noch in Frage gestellt. Durch verschiedene koordinierte juristische und politische Interventionen wie Einsprachen, Rekurse, Beschwerden und politische Intervention aller grossen Behindertenorganisationen (Inclusion Handicap, Schweizer Paraplegiker Vereinigung, Procap und Pro Infirmis) konnte die Frage 2020 geklärt werden. Aufgrund der Verhandlungsgespräche konnte eine Lösung für den hindernisfreien Zugang mit der SBB gefunden werden. In den letzten Jahren hat sich Pro Infirmis in diversen Kantonen mit juristischen oder politischen Interventionen eingesetzt, um den Prozess zu beschleunigen und bei mangelhaften Umsetzungen bessere Lösungen zu erzielen.

Noch immer offen ist auch eine Beschwerde gegen die FV-Dosto vor dem Bundesgericht. Wie optimistisch sind sie, dass der Klage von Inclusion Handicap, dessen Mitglied sie sind, stattgegeben wird?

Das Verfahren ist noch offen, das ist richtig. Wir sind gespannt auf den Entscheid und gehen davon aus, dass dieser in absehbarer Zeit erfolgen wird.

Wenn es um die Anliegen von Menschen mit Beeinträchtigungen geht: Wie hat sich die Zusammenarbeit mit der ÖV-Branche in den letzten Jahren entwickelt?

Die Beratungen erfolgen auf kantonaler, kommunaler und auch nationaler Ebene. In allen Kantonen gibt es eine Fachstelle für hindernisfreies Bauen, die die Bauämter berät; sei es von Pro Infirmis, Procap oder der Schweizer Fachstelle. Die Fachstelle Technik und ÖV von Inclusion Handicap berät national zum ÖV und ist zuständig für die Beratung bei der behindertengerechten Ausgestaltung des gesamten ÖV-Systems von Bahnhöfen. Der Stand der Zusammenarbeit ist in den Kantonen sehr unterschiedlich. Die Zusammenarbeit könnte beim ÖV auf jeden Fall verstärkt werden.

Was ist Ihnen dabei wichtig?

Wichtig sind transparente Auflagen der Bauprojekte auch im Anzeigeverfahren sowie der Einbezug der Fachstellen bei den komplexen Projekten. Basis für die gute Zusammenarbeit ist das grundlegende Verständnis, dass Hindernisfreiheit eine gleichberechtigte selbstständige und spontane Benutzung für Alle voraussetzt. Bei schwierigen Bedingungen – sei dies aus topografischen, räumlichen oder technischen Gründen – sind die Rahmenbedingungen sorgfältig abzuwägen, sodass immer der bestmögliche autonome und spontane Zugang gewährleistet wird. Der autonome Zugang dient bekanntlich allen Benutzer*innen, insbesondere Familien, Senior*innen, Menschen mit Einschränkungen und Reisenden mit viel Gepäck. In der Schweiz sind gemäss BFS 2020 rund 25% der Bevölkerung eingeschränkt, 5% davon stark und 20% etwas. Das Ein- und Aussteigen wird einst für alle bequemer. Zudem können die Fahrpläne aufgrund der schnelleren Fahrgastwechselzeiten optimiert werden.

Ist das Bewusstsein gestiegen? Gibt es besonders gelungene Beispiele für die Hindernisfreiheit im öffentlichen Verkehr?

Ja, das Bewusstsein ist gestiegen, aber noch weit davon entfernt, dass Hindernisfreiheit im ÖV überall selbstverständlich ist. Gute Beispiele sind die Bushaltestellen, bei denen die Haltekante 22cm hoch ist und die Haltestelle somit autonom und spontan benutzt werden kann. Dasselbe gilt bei den Bahnhöfen. Gute Beispiele sind Bahnhöfe, bei denen eine spontane und autonome Benutzung möglich ist aufgrund der Perronhöhe von 55cm, wie beispielsweise in Aarau, Olten und Zürich.

Die Coronakrise hat dazu geführt, dass Menschen Nähe zu anderen meiden. Hat das negative Folgen für Menschen mit Beeinträchtigungen – etwa, weil Passanten weniger helfen – und wenn ja, was raten Sie in solchen Situationen?

Die Pandemie hat aus bekannten Gründen gesundheitspolitischer Natur Massnahmen notwendig gemacht, die mehr oder weniger alle treffen. Auf Dauer wünscht sich wohl kaum jemand etwa das Distanzhalten oder Maskentragen. In öffentlichen Diskussionen werden mit verschiedenen Motivationen und Absichten mögliche negative Folgen für einzelne Menschen oder Menschengruppen thematisiert. Es ist klar, dass die latente Ansteckungsgefahr Menschen vorsichtiger werden lässt im Umgang mit anderen. Dass deswegen auf notwendige Hilfestellungen verzichtet würde, ist uns nicht bekannt. Die Fragestellung gab es jedoch schon vor Covid-19, da es mehr oder weniger hilfsbereite Menschen gibt. Die Motive sind individuell. Daraus können allerdings noch keine Trends für die weitere gesellschaftliche Entwicklung abgelesen werden.

Hören, was auf der Bühne zu sehen ist

(Schweizer Musikzeitung)

Wieviel Diversität besteht tatsächlich im Kulturleben? Fokus Opernhäuser: Welche Angebote bieten sie für Minderheiten, zum Beispiel für Menschen, die blind sind? Gibt es barrierefreien Zugang zum Musiktheater?

Eckhard Weber – Audiodeskription, die akustische Beschreibung des visuellen Geschehens, hat sich als Angebot in Film und Fernsehen für Menschen mit Sehbeeinträchtigung bereits etabliert. Allmählich probieren dies auch Opernhäuser aus. In der Schweiz gibt es seit einigen Jahren in Basel und Zürich einzelne Angebote mit Audiodeskription in deutscher Sprache, das Theater Orchester Biel Solothurn (TOBS) hat Aufführungen mit deutscher und französischer Audiodeskription im Programm. Die Audiodeskription im Musiktheater wird bei jeder Vorstellung live eingesprochen, um dem szenischen Geschehen punktgenau folgen zu können. Die Berliner Autorin, Tonregisseurin und Sprecherin Anke Nicolai erstellt solche Audiodeskriptionen für Film, Fernsehen und Theater, in der Schweiz etwa 2018 im Rahmen des beliebten Events »Oper für alle «am Opernhaus Zürich und aktuell für die Oper Basel. Bei der Audiodeskription komme es darauf an, » eine präzise, bunte, lebendige Sprache zu finden, um die Bühnenbilder, die Lichtstimmungen sowie die Gestik und Mimik der Sängerinnen und Sänger zu transportieren. Damit tatsächlich ein Bild im Kopf entsteht«, erläutert Nicolai.

Bei Opern beispielsweise in italienischer Sprache fliessen auch die Übertitel in die Audiodeskription ein.Um die Beschreibung lebendig zu gestalten, teilen sich oft zwei Personen die Dialoge. Die Kunst guter Audiodeskription im Musiktheater liegt darin, eine bildstarke Schilderung zu liefern und gleichzeitig der Musik ihren Raum zu geben. Anke Nicolai stellt sich stets kritisch die Frage: » An welchen Stellen spreche ich überhaupt in die Musik? Man muss hier sehr sensibel sein und darf nicht alles einfach zuquatschen, das muss gut ausgewählt werden.« Gleichzeitig sind Flexibilität und Improvisation gefragt,weil kein Opernabend dem anderen gleicht. »Bei Umbesetzungen sage ich vorher an, dass es möglicherweise zu unvorhergesehen Dingen kommt«,erzählt Anke Nicolai. So kann es passieren, dass es in der Audiodekriptiondann heisst: »Sie küsst ihn … heute nicht.« Bei der Aufführung sitzt Anke Nicolai in der Regel in einer Dolmetscher-Kabine. Ihr live gesprochener Audiokommentar wird wie bei Audioguides in Museen drahtlos auf Kopfhörer übertragen.

Der Rahmen muss stimmen

Für ein gelungenes Theatererlebnis,das blinde und sehbehinderte Besuchers innen anspricht, sollte der gesamte Rahmen auf die Bedürfnisse der Zielgruppe abgestimmt sein: Zu diesem Zweck wird etwa am Theater Basel gerade eine Audioführung durchs Haus für die Website vorbereitet. So können sich in Zukunft die Besucher innen vorab mit den Räumlichkeiten vertraut machen. Geplant ist auch ein Audiofile als Einführung ins Stück mit Audiodeskription: In der kommenden Spielzeit wird dies die Neuproduktion der Zauberflöte sein,berichtet Belinda Schweizer, am Theater Basel verantwortlich für die Inklusionsangebote. Verschiedene Theater bieten vor Beginn der Vorstellungen mit Audiodeskription zumeist im Foyer eine Tasttour an, bei der die blinden und sehbeinträchtigen Besuchersinnen ausgewählte Kostümteile und Requisiten kennenlernen. Für die Aufführungen von La Bohène mit Audiodeskription 2018/19 in Basel konnte etwa der künstliche Schnee, der in der Inszenierung zum Einsatz kam,berührt werden. Im österreichischen Graz bietet das Opernhaus sogar Tastführungen über die Bühne an, wenn es der Bühnenaufbau zulässt. Daneben ist es wichtig, dem restlichen Publikum mitzuteilen, dass es bei der Aufführung eine Audiodeskription für blinde und sehbeeinträchtigte Besucher*innen gibt, auch weil mitunter Begleithunde anwesend sind.

Nichts geht ohne die Zielgruppe

Die mit den besten Absichten geplante Audiodeskription am Theater dürfte allerdings ohne die Hilfe und Expertise der Zielgruppe scheitern. So macht Anke Nicolai bei ihren Audiodeskriptionen stets einen Probedurchlauf mit einer blinden Referenzperson, die ihre Verbesserungswünsche einbringt. Das Theater Basel lässt sich von blinden Ansprechpartner innen beraten und von der Dachorganisation Pro Infirmis evaluieren. Zudem sind Sensibilisierungsschulungen für das Personal unverzichtbar, etwa für das Einlass- und Garderobenteam,aber auch für die Dramaturgie bei den Einführungen. Es geht dabei um Themen wie Ansprache und Berührung.Denn wenn eine sehende einer blinden Person etwa bei der Tastführung erklärt, sie sehe dort eine Perücke,wird dies auf Befremden stossen.


Die Berliner Audiodeskriptorin Anke Nicolai arbeitet unter anderem für das Theater Basel und das Opernhaus Zürich.Foto: Privat

 


Foto: Claudia Herzog«Oper für alle» 2018 am Opernhaus Zürich mit Audiodeskription: «Das Land des Lächelns»von Franz Lehär.

 


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Präsidium
Anmari Yabi Will
Postadresse ForumMusikDiversität
PostfachCH-4001 Basel
info@musicdiversIty.ch

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Leichte Sprache fördert das Vertrauen in Behörden

(be.ch)

Medienmitteilung; Regierungsrat

Informationen des Kantons sollen auch für Personen mit Leseschwierigkeiten zugänglich sein. Mit dem gezielten Einsatz von Leichter Sprache können Barrieren abgebaut werden. Der Regierungsrat analysiert in seinem Bericht an den Grossen Rat den Handlungsbedarf und schlägt das weitere Vorgehen vor.

Bis zu 20 Prozent der Erwachsenen haben Schwierigkeiten, Texte zu verstehen. Das kann durch kognitive Beeinträchtigungen, Lese- und Lernschwierigkeiten, das Bildungsniveau oder geringe Sprachkenntnisse bedingt sein. Um am sozialen, wirtschaftlichen und politischen Leben teilzunehmen, ist der Zugang zu Informationen des Kantons unerlässlich. Deshalb hat der Grosse Rat den Regierungsrat beauftragt zu prüfen, welche Teile des kantonalen Internetauftritts und Informationsmaterials in Leichter Sprache angeboten werden können.

Zielgruppengerecht informieren und kommunizieren

Wie einfach ein Text formuliert sein muss, um verständlich zu sein, hängt von der jeweiligen Zielgruppe ab. Bei Informationen, die sich an die gesamte Bevölkerung richten, sieht der Bericht den Einsatz von einfacher Sprache vor. Einfache Sprache besteht aus kurzen Sätzen mit einfachen Wörtern und aktiven Formulierungen. Diese Kriterien kommen beim neuen Internetauftritt des Kantons bereits zum Einsatz. Sie sollen in der Kommunikation künftig grundsätzlich berücksichtigt werden.

Zusätzlich schlägt der Regierungsrat vor, in gewissen Bereichen Leichte Sprache einzusetzen. Leichte Sprache richtet sich an Personen mit stärker eingeschränktem Textverständnis. Sie unterscheidet sich auch im Layout und der Schriftgrösse von «normal geschriebenen» Texten. Das «Übersetzen» von Informationen in die Leichte Sprache übernehmen Fachspezialistinnen und -spezialisten.

Der gezielte Einsatz von Leichter Sprache ist nach Auffassung des Regierungsrats sinnvoll, wo es wichtige Inhalte für die Zielgruppen verständlicher macht. Dies gilt beispielsweise für Informationen, die Leben und Gesundheit von Menschen betreffen: So stellt das Bundesamt für Gesundheit Informationen zum Schutz vor dem Coronavirus in Leichter Sprache bereit. Auch Informationen, die sich an Menschen mit Behinderungen richten, sollen in Leichte Sprache übersetzt werden. Empfohlen wird die Leichte Sprache auch für Informationen in jenen wichtigen kantonalen Aufgabenbereichen, welche direkt die Rechte und die Pflichten der Bürgerinnen und Bürger ansprechen, sowie zum Bildungssystem.

Umsetzung frühestens ab 2023

Die Zugänglichkeit und Verständlichkeit von Informationen soll im Gesetz über die digitale Verwaltung und der Revision des Informationsgesetzes aufgenommen werden. Neben der Bevölkerung profitiert auch die Kantonsverwaltung. So kommt es beispielsweise zu weniger Rückfragen, weil Anleitungen oder Formulare verständlicher verfasst sind. Eine leichte Zugänglichkeit und Verständlichkeit fördert zudem das Vertrauen in die Behörden und die Akzeptanz staatlicher Massnahmen.

Für Übersetzungen und das Bereitstellen des Webangebots in Leichter Sprache braucht es jedoch personelle und finanzielle Ressourcen. Die entsprechenden Mittel kann die federführende Staatskanzlei aufgrund der finanziellen Auswirkungen der Coronavirus-Krise frühestens ab dem Jahr 2023 budgetieren.

Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat, vom Bericht Leichte Sprache im Kanton Bern . Kenntnis zu nehmen und den entsprechenden parlamentarischen Vorstoss abzuschreiben. Der Grosse Rat wird den Bericht voraussichtlich in der Sommersession 2021 behandeln.

«Manchmal muss man sich richtig durchkämpfen»

(Insieme Magazin / deutsche Ausgabe)

Ob Verträge, Broschüren, Webseiten oder Wahlunterlagen – damit auch Menschen mit Lernschwierigkeiten oder kognitiver Beeinträchtigung diese lesen und verstehen können, müssen sie in Leichte Sprache übersetzt werden. Und um sicherzugehen, dass diese Texte tatsächlich bei der Zielgruppe ankommen, werden sie von Prüfgruppen mit Lernschwierigkeiten getestet. Zu Besuch bei einer Prüfgruppe im Büro für Leichte Sprache von Pro Infirmis in Zürich.

Reportage: Susanne Schanda – Fotos: Vera Markus

Soraya Dawoud und Hanspeter Roost haben eine Lernbehinderung und prüfen für Pro Infirmis seit acht Jahren Texte in Leichter Sprache auf ihre Verständlichkeit. Heute stehen zwei Texte für die neue Website von insieme Schweiz auf dem Programm. Der erste Text bereitet den beiden kaum Schwierigkeiten. Soraya liest laut vor. Einzig über den Begriff «kognitive Beeinträchtigung» stolpert sie. Sie versucht es noch einmal, kann das Wort aber nicht aussprechen.Hanspeter fragt: «Was heisst konditiv?» Die Prüfleiterin Andrea Tobler erklärt, dass «kognitiv» alles bezeichne, was im Denken passiere, «kognitive Beeinträchtigung» sei ein anderer Begriff für «geistige Behinderung». Diesen Begriff hingegen wollen die beiden nicht akzeptieren, denn er sei entwertend. «Das drückt uns runter», erklärt Hanspeter und schlägt als Alternativen «Lernbeeinträchtigung» oder«Handicap» vor. Schliesslich einigen sie sich darauf, den Begriff so stehen zu lassen, weil er schwierig zu ersetzen ist. Wenn die Prüfenden über eine schwierige Stelle hinweglesen und keine Einwände zum Verständnis machen, stellt die Prüfleiterin Kontrollfragen.Der Fähigkeit, die Begriffe korrekt auszusprechen, komme dabei keine vorrangige Bedeutung zu. «Ausserdem ist es wichtig, bei den Gesprächen eine gute und wertschätzende Prüfungsatmosphäre zu schaffen, in der sich alle wohl fühlen und sich einbringen können.Diskussionen und die Auseinandersetzung mit Themen sollen Platz haben und sachlich und ohne Wertung besprochen werden können»,sagt Andrea Tobler.

Beim zweiten Text gibt es schon mehr zu korrigieren. Etwa die Al-tersbezeichnung von Kindern «zwischen 0 und 6 Jahren». «Null, das geht doch gar nicht?!», meint Soraya Dawoud und schlägt «von Geburt an …» vor. Auch die Abkürzung Kita wirft Fragen auf. Während sie vermutet, dass damit ein Kindergarten gemeint ist, tippt ihr Kollege auf Spielgruppe. Andrea Tobler schlägt vor, die Abkürzung auszuschreiben: Kindertagesstätte. Das Fremdwort «integrativ» kommt in diesem Text gleich fünfmal vor. Es ist schwierig auszusprechen, aber die beiden Prüfenden verstehen, was gemeint ist.

Lesen – auch in der Freizeit

Soraya Dawoud, die selbstständig in einer eigenen Wohnung wohnt und an einem geschützten Arbeitsplatz im Züriwerk arbeitet, liest auch in ihrer Freizeit gerne. «Am liebsten Bücher über Hunde. Ich habe auch gerne Geschichten über den Weltraum.» Im Internet lese sie nicht viel, nur gerade die Gratiszeitung «20 Minuten». Auch Hanspeter Roost interessiert sich für die Tierwelt. Er arbeitet ebenfalls im Züriwerk und wohnt betreut in einer Wohnung in einerInstitution. Ausserdem lese er viel über Elektronik und Computer:«Ich will wissen, wie das funktioniert.» Für beide ist das Textprüfen eine befriedigende Aufgabe. «Es ist nützlich, eine Hilfe für andere Leute, eine sinnvolle Aufgabe. Denn vieles ist noch nicht barrierefrei», erklärt Hanspeter. Am schwierigsten seien für ihn Gebrauchsanweisungen zu verstehen. Soraya Dawoud hat in den acht Jahren als Textprüferin schon vieles gelernt: «Wörter auszutauschen,schwierige Wörter durch leichte zu ersetzen. Manchmal ist es leicht,manchmal muss man sich richtig durchkämpfen bei den Texten.»Am schwierigsten seien lange Wörter oder Fremdwörter, darin sind sich die beiden einig.

Texte in Leichter Sprache auf der neuen insieme-Website

Weil Soraya Dawoud und Hanspeter Roost bereits viel Erfahrungin der Textarbeit haben, besteht die Gefahr, dass ihr Sprachniveauum einiges höher ist als das Textverständnis von durchschnittlichen Lesenden mit einer kognitiven Beeinträchtigung. Dem Einwand begegnet Gloria Schmidt, Fachverantwortliche Leichte Sprache bei Pro Infirmis: «Bei der Auswahl der Prüfenden wird in der Regeldarauf geachtet, dass es durchmischte Prüfgruppen mit unterschiedlichen Sprachniveaus sind. Wegen der wechselnden ‚Themen sind aber auch Soraya und Hanspeter – trotz ihrer Erfahrung – immer wieder neu gefordert.» Zudem gibt sie zu bedenken, dass die Prüfenden nicht die alleinigen «Barometer» für das Verständnis eines Textes seien. «Auch die Person, die die Ausgangstexte in Leichte Sprache übersetzt, hat sich bereits viele Gedanken gemacht, damit ein Text gut verständlich ist.»

Ende April geht die neue Website von insieme Schweiz online. Darauf finden sich auch zahlreiche Texte in Leichter Sprache – auf Herz und Nieren abgeklopft von Prüferinnen und Prüfern wie Soraya Dawoud und Hanspeter Roost


Ausnahmesweise in einer kleinen Priifgruppe: Soraya Dawoud und Hanspeter Roost mit der Prüfleiterin Andrea Tobler von Pro Infirmis

 


Prüfgruppen bei insieme

 

Bei mehreren regionalen insieme-Vereinen gibt es in Zusammenarbeit mit Capito Zürich Prüfgruppen für Texte in leichter Sprache.Die Prüfgruppe von insieme Voud hat bereits erste Texte geprüft.Auch beim Bildungsklub Aargau ist eine Gruppe für die ersten Texte bereit, aufgrund der aktuellen Corona-Situation ist abernoch unklar, wann sie sich erstmals treffen kann. Auch insieme Luzern ist daran interessiert, eine Gruppe zu starten.

Der Bundesrat verbessert den Zugang zur Psychotherapie

(admin.ch)

In seiner Sitzung vom 19. März 2021 hat der Bundesrat entschieden, dass psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten künftig zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) selbständig tätig sein können. Voraussetzung ist eine ärztliche Anordnung. Dadurch erhalten Menschen mit psychischen Problemen einfacher und schneller Zugang zur Psychotherapie. Der Bundesrat hat heute die entsprechenden Änderungen der Verordnung beschlossen.

Um den Zugang zu psychotherapeutischen Leistungen zu vereinfachen und eine angemessene Versorgung sicherzustellen, beschliesst der Bundesrat einen Systemwechsel vom heutigen sogenannten Delegationsmodell – bei dem die Therapeuten unter ärztlicher Aufsicht arbeiten – zum Anordnungsmodell. Dabei können psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ihre Leistungen auf Anordnung einer Ärztin oder eines Arztes selbständig im Rahmen der OKP erbringen. Voraussetzung ist eine entsprechende Qualifikation und eine Berufsausübungsbewilligung des Kantons.

Langzeittherapien und Chronifzierungen verhindern

Durch die Umstellung auf das Anordnungsmodell können Versorgungsengpässe bei Kindern und Jugendlichen sowie Erwachsenen in Krisen- und Notfallsituationen reduziert werden. Die Anordnung durch eine Hausärztin oder einen Hausarzt ermöglicht einen einfacheren und früheren Zugang zur Psychotherapie als die bisherige Konsultation bei einer Fachärztin oder einem Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie und die anschliessende ärztliche oder delegierte Psychotherapie. Langzeittherapien und Chronifizierungen können dadurch vermindert werden.

Psychische Störungen zählen zu den häufigsten und am meisten einschränkenden Krankheiten. Erhebungen und Schätzungen belegen, dass im Laufe eines Jahres bei bis zu einem Drittel der Schweizer Bevölkerung eine psychische Krankheit eintritt, die in den meisten Fällen behandelt werden sollte. Am häufigsten sind Depressionen, Angststörungen und Suchterkrankungen.

Massnahmen gegen ungerechtfertigte Mengenausweitungen

Der Bundesrat beschliesst auch Massnahmen, um ungerechtfertigte Mengenausweitungen zu vermeiden und die Koordination zwischen Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zu fördern. Zur Anordnung sind nur Ärztinnen und Ärzte der Grundversorgung sowie Fachärztinnen und Fachärzte der Psychiatrie und Psychotherapie berechtigt. Pro ärztliche Anordnung sind maximal 15 Sitzungen möglich. Nach 30 Sitzungen muss mit dem Versicherer Rücksprache genommen werden, um die Therapie zu verlängern. Zur Krisenintervention oder für Kurztherapien bei Patientinnen und Patienten mit schweren Erkrankungen können alle Ärztinnen und Ärzte einmalig maximal 10 Sitzungen anordnen.

Finanzielle Auswirkungen

Der Bundesrat geht aufgrund von Schätzungen davon aus, dass heute privat bezahlte Leistungen im Umfang von rund 100 Millionen Franken pro Jahr künftig über die OKP abgerechnet werden. Langfristig wird die erwartete Mengenzunahme gegenüber heute zu jährlichen Mehrkosten von rund CHF 170 Mio. führen. Um die Auswirkungen der Neuregelung auf die Kosten und die Versorgung zu überwachen und falls nötig eine Anpassung der Regelung vorzunehmen, wird ein Monitoring über die nächsten Jahre sowie eine Evaluation durchgeführt werden. Die Anpassung der Verordnung tritt auf den 1. Juli 2022 in Kraft.


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Gesundheit, Kommunikation, +41 58 462 95 05, media@bag.admin.ch

Links
Änderung KVV und KLV betreffend Neuregelung der psychologischen Psychotherapie

Menschen mit Trisomie 21 können sich prioritär impfen lassen

(insieme.ch)

 

Resultate neuer Studien weisen darauf hin, dass Personen mit Trisomie 21 ein erhöhtes Risiko im Falle einer Covid-Erkrankung haben. insieme hat deshalb beim Bund gefordert, dass Menschen mit Trisomie 21 sich prioritär impfen lassen können. Nun reagiert die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) und setzt Personen mit Trisomie 21 auf die Liste der besonders gefährdeten Personen.

Trisomie 21 steht neu auf der Liste der chronischen Krankheiten mit dem höchsten Risiko, an Covid-19 zu erkranken. Damit können sich Menschen mit Trisomie 21 nach den Personen über 65 Jahren prioritär für eine Impfung anmelden. Dies gilt nicht für Kinder und Jugendliche mit Trisomie 21 bis 16 Jahre, da die Impfung grundsätzlich nur für Jugendliche und Erwachsenen ab 16 Jahren freigegeben ist.

Informationen rund ums Impfen

Auf der Website von insieme Schweiz sind weiterhin die aktuellsten Informationen rund um das Coronavirus und das Impfen zu finden. insieme wird neue Studien zum Thema Coronavirus bei Menschen mit Behinderung weiterhin verfolgen und sich für die Anliegen von Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung und ihren Angehörigen beim Bundesamt für Gesundheit BAG einsetzen.

insieme info

Zwei unverzichtbare Massnahmen zur Entlastung der pflegenden Angehörigen

(syna.ch)


Entlastung der pflegenden Angehörigen

 

Morgen Freitag wird sich der Nationalrat über zwei parlamentarische Initiativen beugen, die er bereits vor zehn Jahren angenommen hat. Sie betreffen die betreuenden und pflegenden Angehörigen. Die Behandlungsfrist dieser zwei Initiativen ist bereits dreimal verlängert worden. Die Interessengemeinschaft Angehörigenbetreuung IGAB fordert den Nationalrat auf, dies ein viertes Mal zu tun. Die Vorstösse fordern einerseits eine Betreuungszulage und andererseits einen bezahlten Entlastungsurlaub für pflegende und betreuende Angehörige.

Die zwei Vorstösse wurden von der christdemokratischen Nationalrätin Lucrezia Meier-Schatz, der ehemaligen Direktorin von Pro Familia Schweiz, eingereicht und vom Nationalrat angenommen. Der erste fordert die Schaffung einer – wenn auch geringfügigen – Betreuungszulage für alle Personen, die eine oder einen Angehörige/-n betreuen. Es handelt sich um eine symbolische, aber äusserst wichtige Anerkennung für die betroffenen Personen. Einige Kantone wie zum Beispiel der Kanton Freiburg kennen bereits eine solche Zulage. Der zweite Vorstoss fordert eine einwöchige bezahlte Auszeit zur Entlastung der pflegenden Angehörigen. Tatsächlich droht ihre Gesundheit aufgrund des aussergewöhnlichen Einsatzes, den sie leisten, Schaden zu nehmen.

Am 1. Januar dieses Jahres ist das Gesetz zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung teilweise in Kraft getreten. Dieser Gesetzestext greift die beiden Anliegen aus dem Jahr 2011 jedoch nicht auf. Die Frist für die Behandlung dieser Vorstösse muss daher erneut verlängert werden.
«Um ihre Angehörigen nachhaltig betreuen zu können, brauchen die betreuenden Personen Erholung und Anerkennung», ist Benoît Rey, Präsident der IGAB überzeugt. «Die Gewährung einer Auszeit und einer Betreuungszulage für die Betroffenen ist in diesem Zusammenhang das absolute und unverzichtbare Minimum.»

Für Valérie Borioli Sandoz, Geschäftsleiterin der IGAB, ist klar: «Die Bedürfnisse von fast 2 Millionen Menschen in der Schweiz, die regelmässig Kinder oder Erwachsene betreuen und deren unentgeltliche Arbeit auf 3,5 Milliarden Franken pro Jahr geschätzt wird, zu ignorieren, ist inakzeptabel.» Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit hatte am 14. Januar mit einer knappen Mehrheit von einer Stimme (13 zu 12 Stimmen) beantragt, die beiden Vorstösse abzuschreiben.
Die IGAB fordert den Nationalrat auf, der Minderheit der Kommission zu folgen und die Behandlungsfrist um weitere zwei Jahre bis 2023 zu verlängern.


Weitere Auskünfte
Arno Kerst, Präsident

Das Netzwerk der CIPA-IGAB-CIFC

Der Dachverband «Interessengemeinschaft Angehörigenbetreuung» (IGAB) wurde am 29. Mai 2019 gegründet von unserem Dachverband Travail.Suisse, dem Schweizerischen Roten Kreuz, der Krebsliga, pro infirmis und Pro Senectute, um den betreuenden Angehörigen in der Schweiz eine Stimme zu geben, ihre Anliegen der Politik zu vermitteln und ihre Interessen auf nationaler Ebene zu vertreten.

www.cipa-igab.ch

Direkte Ansprache

(beobachter.ch)

AnsichtAufgezeichnet von Katharina Siegrist:

Wer bin ich? Ich bin Gloria Schmidt.Ich bin aus Österreich.Jetzt wohne ich in der Schweiz.Was mag ich?Ich mag Sprachen. Zum Beispiel:- Deutsch- Englisch- FranzösischIch finde Leichte Sprache spannend.Was arbeite ich?Ich arbeite im Büro für Leichte Sprache von Pro Infirmis.Das Büro für Leichte Sprache schreibt einfache Texte.Zum Beispiel für:- Menschen mit Lern-Problemen- Menschen mit Beeinträchtigungen- Menschen, die andere SprachensprechenTexte in Leichter Sprache können alle besser verstehen.Alles klar? Hoffentlich! Denn das war in Leichter Sprache verfasst. Der Text sollte darum für möglichst jede und jeden verständlich gewesen sein.

Seit fünf Jahren sind wir vom Büro für Leichte Sprache für verschiedene Auftraggeber tätig. Das ist dringend nötig.In der Schweiz haben 36 Prozent der Erwachsenen Schwierigkeiten, einen komplexeren Text zu verstehen. Und 16 Prozent verstehen ihn gar nicht. Das können Personen mit einer kognitiven Beeinträchtigung sein – etwa mit einer Lernschwäche, einer Hirnverletzung oder mit Demenz. Auch Personen mit Migrationshintergrund und einer anderen Muttersprache als Deutsch.

Direkte Ansprache

Für Leichte Sprache gibt es einige Tricks. Als Regel gilt etwa: nur eine Information pro Zeile. Längere Wörter kannman mit Bindestrichen unterteilen. Wichtiges lässt sich fett oder unterstrichen besonders betonen. Von einer Passivformulierung und Synonymen lässt man besser die Finger. Sie führen nur zu unnötiger Verwirrung. Eine direkte Anrede mit «Sie» oder «Du» ist zudem besser als ein allgemeines «mann»

Es gibt keinen Sachverhalt, der sich nicht mit Leichter Sprache ausdrücken liesse – zumindest inhaltlich. Schwierigkeiten gibt es etwa beim Gendern, wenn man männliche und weibliche Form möglichst gleichermassen verwenden will. Hier wird häufig ein Stern (*) verwendet. Sonderzeichen sollte man bei Leichter Sprache aber möglichst vermeiden.

Es ist ungerecht

Für mich sind Empathie und Gerechtigkeit zwei grundlegende Werte, die sehr eng mit Leichter Sprache zusammenhängen. Ohne verständliche Texte können Betroffene nicht mitbestimmen, keine oder wenige Entscheidungen selbst treffen und damit auch kein selbstbestimmtes Leben führen. Wenn ich eine Zeitung in Standardsprache lese oder komplizierte Verträge unterschreibe, denke ich oft, wie ungerecht es ist, dass es nicht die Möglichkeit gibt, zu fragen: «Haben Sie das auch in einfacher Sprache?»

Nachholbedarf sehe ich vor allem im Gesundheitssektor. Wer versteht schon Ärztinnen und Ärzte, die mitFachausdrücken um sich werfen Patientenaufklärung Was soll das heissen, Herr Doktor? Dabei gehtes um sehr wichtige Informationen. Auch der Bund hat die Corona-Schutzmassnahmen in Leichte Sprache übersetzt. Denn nur wer sie versteht, kann sich und andere schützen.

Wenn es weitere Einschränkungen gibt und eine Impfung ansteht, muss man das allen verständlich näherbringen.Niemand soll mit Verunsicherung und Ängsten alleingelassen werden. Auch Unternehmen nutzen unser Angebot.Zum Beispiel wenn sie ein neues Zeiterfassungssystem einführen, beugt man damit Fehlern vor und verhindert Missverständnisse.

Auch privat lese ich gern verständliche, gut aufgebaute Texte. Das können Nachrichten und Geschichten sein –solange sie klar formuliert sind und zum Weiterlesen einladen. Auch bei Leichter Sprache gibt es immer Neues zu entdecken. Das macht die Arbeit so spannend. Jeder Text, jedes Sprachziel und jedes Zielpublikum ist anders. Man lernt nie aus.

Mehr als nur Beschäftigung

(Der Bund)

Arbeitsmarkt Immer mehr Restaurants und Läden in Bern stellen Menschen mit Beeinträchtigungen an.Dabei steht nicht der soziale Gedanke, sondern das Business im Zentrum. Wie funktioniert das Geschäftsmodell?


Im Restaurant Fabrique28 in Bern arbeiten Menschen mit und ohne Behinderung zusammen. Foto: rot

 

Simon Preisig

Es sind nur die Details, die einem zeigen, dass das kürzlich eröffnete Restaurant Fabrique28 ander Berner Monbijoustrasse halt doch nicht ein ganz normales Lokal ist. Zum Beispiel die Tatsache, dass eine Servicekraft nur für zwei Tische zuständig ist.Ähnlich geht es einem beim Einkaufen im neuen Lola-Laden im Mattenhofquartier. Er wirkt wie ein gewöhnlicher Quartierladen,wären da nicht die höhere Anzahl an Angestellten.

Die Erklärung dafür heisst Inklusion, so nennt sich das Prinzip, wenn in einem Betrieb Menschen mit und ohne Beeinträchtigung zusammenarbeiten.Der Gedanke der Inklusion ist nicht neu, gerade in der Kulturszene gibt es bereits seit längerer Zeit solche Projekte. Neu ist aber, dass zunehmend auch Gastrolokale und Läden an bester Lage Personen einstellen, die nicht so viel leisten können wie andere.

Neues Lokal in der Lorraine

Der wichtigste Treiber hinter dieser Entwicklung in der Stadt Bern ist Blindspot. Seit vier Jahren betreibt die Organisation das Restaurant Provisorium46 in der Berner Länggasse, letztes Jahr eröffnete Blindspot das besagte Fabrique28 an der Monbijoustrasse, und bald sollen auch im ehemaligen Spunten Felder in der Berner Lorraine unterschiedlichste Menschen arbeiten. Das Haus wird im Moment saniert,im Herbst soll es losgehen – trotz Corona.

Zurzeit arbeiten 30 Personen für Blindspot. Einige sind klassisch ausgebildete Servicefachkräfte, andere sind wegen Beeinträchtigungen wie Trisomie 21,des Asperger-Syndroms oder einer psychischen Erkrankung weniger leistungsfähig. Dennoch erhält Blindspot keine direkten Subventionen. Wie schafft es die Organisation trotzdem, im hart umkämpften Gastrobereich erfolgreich zu expandieren?

Service muss erstklassig sein

Momentan sind die Blindspot-Restaurants wie alle andern geschlossen. Die Angestellten kochen füreinander, um in der Übung zu bleiben. Doch wenn es wieder losgeht, wird die Nachfrage nach guten Restaurants bald wieder gross sein, davon ist Blindspot-Geschäftsleiter Jonas Staub überzeugt. Unddas «gut» ist ihm wichtig, denn beim Service macht er keine Abstriche. «Wer meint, man könne den sozialen Aspekt in den Vordergrund stellen, der macht einen grossen Fehler», sagt Staub. Der Service müsse erstklassig sein, warmes Bier und kalter Kaffee würden von den Gästen nicht goutiert – egal, ob sie von Menschen mit oder ohne Beeinträchtigung bedient würden. Seine Angestellten seien darum auch Profis auf ihrem Gebiet, also etwa Köche und Servicefachkräfte und keine Sozialpädagogen.

Im Vergleich zu herkömmlichen Betrieben wird die anfallende Arbeit bei Blindspot schlicht zwischen mehr Personen aufgeteilt. «Der Lohn der Mitarbeitenden hängt davon ab,wie viel sie leisten können», sagt Staub. Die Differenz zwischen dem Leistungslohn von Blindspot und dem Geld, das man zum Leben braucht, bezahlt die IV mit einer Rente oder über Ergänzungsleistungen.

«Wer meint, mankönne den sozialen Aspekt in den Vordergrund stellen, der macht einen grossen Fehler.»
Jonas Staub
Geschäftsleiter von Blindspot

Für Staub sind solche Lohnzuschüsse aber keine Subventionsgelder: «Unser Fürsorgesystem gleicht den Nachteil aus, die diese Person wegen ihrer Krankheit oder Behinderung hat», sagt er. Blindspot sei sich des Sozialstaats bewusst, man biete einfach Stellen an, die für möglichst alle Menschen zugänglich seien – laut Staub der Kerngedanke der Inklusion.

Hohe Motivation gefragt

Der Bewerbungsprozess bei Blindspot läuft zweistufig ab: In einem ersten Schritt muss der Bewerber seine Motivation in den Vordergrund rücken. Erst dann wird laut Staub geschaut,wie viel die Person leisten kann.Doch gerade Menschen mit tiefem Leistungslohn und viel Motivation seien für Blindspot einabsoluter Trumpf: Denn niemand habe ein so grosses Potenzial, besser zu werden, wie Menschen mit hoher Motivation.

Menschen orientieren sich laut Staub meist an den Stärkeren,in solch durchmischten Gruppen wie in den BlindspotBetrieben würden Menschen mit Beeinträchtigungen darum sehr viel lernen. Dennoch müsse allen Angestellten klar sein, dass man mit Bars und Restaurants ein «knallhartes Business» betreibe. Aber genau das sei auch eben auch Inklusion, sagt Staub.

Inklusion auch im Bioladen

Mit einem ähnlichen Geschäftsmodell wie dem von Blindspot funktionieren auch die Lola-Läden und der Take-away von Contact. Letztes Jahr eröffnete dieStiftung eine zweite Filiale im Berner Mattenhofquartier. Eininnovatives Sortiment mit vielen veganen Produkten und ein hippes Ladeninterieur lassen Kundinnen und Kunden den sozialen Gedanken hinter dem Geschäft nur sehr bedingt spüren.Dabei arbeiten in den Betrieben von Contact junge Erwachsene mit Sucht-oder anderen Probleme. Sie sollen dank der Arbeitseinsätze oder der dort absolvierten Lehre den Wiedereinstieg in die Arbeitswelt schaffen. Die Läden und der Take-away kommen abgesehen von dem Lohnersatz für die weniger leistungsfähigen Mitarbeitenden ebenfalls ohne Subventionen aus.

Nicht alle Betriebe von Contact arbeiten mit dem Ansatz der Inklusion. Anders als Blindspot führt Contact etwa auch einen Recyclingbetrieb, der Stellen für Schwerstabhängige anbietet und der auf direkte Zahlungen des Kantons angewiesen ist. Hier steht das Angebot einer Tages-struktur im Mittelpunkt und nicht die völlige Inklusion. Rahel Gall, Geschäftsführerin bei Contact, erklärt dies damit, dass man junge, suchtgefährdete Menschen nicht mit jahrelang Drogenabhängigen zusammenbringen sollte. «Dies könnte die Jungen negativ beeinflussen», sagt sie.

Weniger Jobs als Bewerber

Unabhängig davon: Die in den letzten Jahren geschaffenen inklusiven Jobs in Bern vermögen die grosse Nachfrage nicht zu decken. «Wir können lange nicht allen Bewerbenden eine Stelle anbieten», sagt Staub von Blindspot. Aber dass Menschen miteiner Behinderung lieberin einem zentral gelegenen und populären Restaurant am Puls der Gesellschaft anstatt in einem Beschäftigungsprogramm arbeiten würden, sei doch logisch.

Zwar plant Staub mit Blindspot eine Expansion in andere Schweizer Städte und womöglich auch ins Ausland, wie er sagt.Doch noch mehr Schub für seine Vision von Inklusion erhofft er sich durch das neue Gesetz über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen, das der Kanton Bern per Ende 2022 in Kraft setzen will. Darin steht der Wechsel von der Objektfinanzierung (Subvention eines Behindertenheims)zur Subjektfinanzierung (direkte Hilfe der Betroffenen) im Fokus. Künftig sollen also behinderte Menschen noch stärker selber entscheiden, wie ihre Unterstützungsgelder ausgegeben werden,zum Beispiel, indem sie im Restaurant von Blindspot arbeiten und sich die Differenz zwischendem zu tiefen Blindspot-Lohn und dem nötigen Lebensunterhalt ausgleichen lassen.

Ganz so weit wie ursprünglich erhofft, gehe das neue kantonale Gesetz nicht, erklärt Walter Zuber, Geschäftsführer der Berner Sektion von Pro Infirmis. Dennoch sei die Neuerung eine Verbesserung zur heutigen Situation.

Nicht allen wird geholfen

Auf eine Stärkung der Rechte der Behinderten hofft auch Rafael Egloff vom Kollektiv der Heiteren Fahne in Wabern. Das Könizer Kulturzentrum hat sich seit seiner Gründung 2013 der Inklusion verschrieben. In der Heiteren Fahne arbeiten rund 35 Menschen ohne und mit unterschiedlichsten Beeinträchtigungen,Tendenz nach wie vor langsam steigend.

Egloff freut sich auch über inklusive Stellen, die andere Betriebe wie Blindspot und Contact für Menschen mit Beeinträchtigung schaffen. Doch er weist auch darauf hin, dass es je nach Art der Beeinträchtigung viel schwieriger sei, Unterstützungsgelder zu erhalten, also den Menschen zu ermöglichen, wirklich von ihren Jobs leben zu können. So seien gerade geflüchtete Menschen mit psychischen Herausforderungen durch die IV und andere staatliche Stellen kaum unterstützt. «Da kann es auch gut einmal vorkommen, dass eine Person trotzdem bei uns arbeiten kann und wir die entsprechende Stelle halt quersubventionieren.» Ganz grundsätzlich träumt Egloff von einer Gesellschaft, in der jeder und jede so viel leistet, wie er oder sie kann. «Dass sich die Höhe des Lohns an Leistung orientiert, ist aus inklusiver Perspektive sowieso überholt.»

Was heisst Inklusion im Beruf?

Alle Menschen sollen unabhängig von einer Behinderung oder andern Beeinträchtigungen möglichst freien Zugang zum Arbeitsmarkt haben. Dies verlangt die Behindertenrechtskonvention der UNO, zu der sich die Schweiz verpflichtet hat. Das bedeutet, dass Barrieren abgebaut werden müssen, die verhindern, dass Menschen mit Behinderung möglichst viele Jobs verrichten können. Dies betrifft einerseits Menschen ohne IV-Rente, wie eine querschnittgelähmte Person, die auf den Rollstuhl angewiesen ist. Darum müssen etwa neue Bürogebäude zwingend mit einem Lift ausgestattet werden.Andererseits sollen auch Menschen profitieren, deren Lohn grösstenteils von der IV bezahlt wird. Auch sie sollen ihre Arbeit,wie in den porträtierten Betrieben indiesem Artikel, möglichst selber auswählen können. (spr)