Verein ermöglicht Selbstbestimmung

(St.Galler Nachrichten)


Nadja Schmid weiss selbst genau, wie erschreckend ein Leben im Heim sein kann. zvg“

 

Interview: Ladina Maissen

Personen mit Beeinträchtigung und potenzielle Assistentinnen und Assistenten zusammenbringen – dies ist das Ziel des Fördervereins «CMA» aus St.Gallen. Mit einer digitalen Plattform soll die Vermittlung vereinfacht werden.

Förderverein Solidarität ist momentan in aller Munde. So viele Personen wie kaum je zuvor bieten ihre Hilfe an. Personen mit Behinderung sind aber auch ausserhalb von Ausnahmesituationen auf solch solidarische Unterstützung angewiesen. Hilfe im Alltag durch Assistenzpersonen ermöglicht diesen Menschen ein selbstbestimmtes Leben ausserhalb des Heims und eine individuelle Freizeitgestaltung. Des Förderverein «CleA» aus St.Gallen setzt genau hier an. Er bietet eine digitale Plattform zur Vermittlung und Verwaltung von persönlicher Assistenz für Personen mit Behinderung. Im Interview erklärt Präsidentin Nadja Schmid das Konzept und zeigt ihre Sicht als Betroffene.

Nadja Schmid, seit wann gib es«CleA» und wie agiert der Verein?

Vor rund einem Jahr wurde der Förderverein mit Unterstützung der Vereinigung Cerebral Schweiz gegründet. Das Vorstandsteam besteht vorwiegend aus Betroffenen,welche ehrenamtlich tätig sind. Für die operative Umsetzung wurde deshalb eine Geschäftsstelle eingesetzt. Aktuell verfügt der Förderverein über 45 Einzelmitglieder und drei institutionelle Partner.

Wie wird den Personen mit Behinderung im Alltag geholfen?

Wir schaffen eine Plattform, die das Leben mit Assistenz vereinfacht und damit mehr Zeit und Möglichkeiten schafft, selbstbestimmt zu leben. Wir helfen da, wo die Unterstützung bei vielen Dienstleistungen endet, vor allem bei der Suche nach neuen Assistenten, aber auch im Umgang mit Formularen und Behörden.Die Plattform ermöglicht das Finden und Organisieren von freiwilliger und bezahlter Assistenz – auch ausserhalb des IV-Assistenzbeitrags. Alsonicht nur Menschen mit einer Beeinträchtigung, sondern auch weitere Personen, die eine Assistenz benötigen, können von der Plattform profitieren. Noch befindet sich die Plattform in der Entwicklung. Wir rechnen damit, im Herbst die erste Version auf den Markt zu bringen.Das ist ein grosser Hoffnungsschimmer für alle Betroffenen, das Leben mit Assistenz endlich zu vereinfachen. Sie sollen ihre Zeit schliesslich nicht für unnötige belastende Büroarbeiten opfern.

Wie finanziert sich der Verein?

Die Finanzierung erfolgt zum grössten Teil durch Stiftungsgelder. Wir haben das grosse Glück, dass der Bund über das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen die Umsetzung massgeblich unterstützt.

Nadja Schmid, Sie sind selbst eine Betroffene, wie kann «CléA» konkret helfen?

Ich selbst habe lange in einem Heim gelebt und weiss daher sehr genau, wie erschreckend das ist. Man muss um eine bestimmte Zeit ins Bett und man kann nicht selbständig entscheiden, was man essen will. Alles ist irgendwie fremdbestimmt. Mit dem Assistenzbeitrag der IV ist es für mich möglich, das alles selbst zu bestimmen. Ich habe die Möglichkeit, gemeinsam mit einem Partner und zwei Hunde zu leben und kann zu Bett gehen, wann und wo ich will.Das wäre im Heim undenkbar. Ich würde sogar sagen, es ist dank Assistenz möglich, Dinge zu tun, die für andere Menschen einfach selbstverständlich sind. So zum Beispiel im Auge zu reiben, wenn es brennt,zu trinken,wenn ich durstig bin oder einfach nur ganz banal zu gehen – oder in meinem Fall zu rollen – wohin und wann ich will.

Was raten Sie anderen betroffenen Personen?

Es gibt leider immer noch sehr viele Menschen mit einer Behinderung, die sich nicht trauen, in ein Leben mit Assistenz einzutauchen, weil sie der administrative Aufwand abschreckt und sie immer noch das Gefühl haben, alleine gelassen zu werden. Dank unserer Plattform wird das zukünftig stark vereinfacht. Ich hoffe, einige Menschen dadurch zu motivieren, endlich ein selbstbestimmtes Leben zu führen.

Invalidenversicherung 2019: Neurentenzahlen weiter auf tiefem Niveau, Ausbau der beruflichen Eingliederung hält an

(newsbot.ch)

newsbot by content-proivder.ch GmbH
Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen

Bern, 09.06.2020 – Die Zahl der neu zugesprochenen IV-Renten lag 2019 bei 15’500 gewichteten Einheiten und somit in der Grössenordnung der vorangegangenen Jahre, wie das Bundesamt für Sozialversicherungen schreibt.

Gleichzeitig wurden wiederum mehr Massnahmen zur beruflichen Eingliederung durchgeführt. 2019 wurden in der IV 15’500 gewichtete Renten neu bezogen (Schweiz und Ausland).

Seit Inkrafttreten der 5. IVG-Revision 2008 sei die Zahl der Renten, die in einem Jahr neu zugesprochen wurden, um 12.4% gesunken. Sie entwickelt sich seit 2011 insgesamt stabil.

Im Januar 2020 betrug die Zahl der laufenden Renten 215’600. Sie sei gegenüber dem Vorjahr um 600 gewichtete Renten weiter gesunken (minus 0.3 Prozent). Die Abnahme des Rentenbestandes seit dem Inkrafttreten der 5. IVG-Revision beträgt 14.7%.

Er scheint sich erwartungsgemäss allmählich zu stabilisieren.Während die Neurentenzahlen seit 2008 (Inkrafttreten der 5. IVG-Revision) um gut 12% gesunken sind, habe die IV im gleichen Zeitraum jährlich mehr Massnahmen zur beruflichen Eingliederung durchgeführt (plus 4 Prozent von 2018 auf 2019). 45’100 Personen konnten eine solche Massnahme im vergangenen Jahr beanspruchen.

Diese Zahlen spiegeln die grundlegende Neuausrichtung der Invalidenversicherung von einer Renten- zu einer Eingliederungsversicherung wider. Mit dem Monitoring der beruflichen Integration könne die Situation der Versicherten, die bestimmte Eingliederungsmassnahmen der IV zugesprochen erhalten haben, in Bezug auf ihre Erwerbstätigkeit, ihr Einkommen sowie auf ihren Leistungsbezug aus der IV, Arbeitslosenversicherung oder Sozialhilfe über einen Zeitraum von mehreren Jahren festgestellt werden.

Die Ergebnisse weisen auf die Wirksamkeit der Eingliederungsmassnahmen der IV hin.Tel. +41 58 462 77 11 Kommunikation BSV www.bsv.admin.ch.

Suche nach Stichworten:Invalidenversicherung 2019: Neurentenzahlen tiefem Niveau, beruflichen Eingliederung hält an

IV schliesst mit einem Umlageergebnis von Minus 400 Millionen

(Schweizer Personalvorsorge Aktuell)

Die Eidgenössische Invalidenversicherung (IV) richtete 2019 an rund 438000 Personen Leistungen aus. Sie schloss 2019 bei Ausgaben von 9.5 Milliarden mit einem Defizit von rund 0.4 Milliarden (Umlageergebnis). Den grössten Ausgabenteil bildeten die Renten mit 5.4 Mrd. Franken. Von 247000 Invalidenrenten wurden rund 218000 in der Schweiz und 30000 im Ausland ausgerichtet. Die individuellen Massnahmen kosteten rund 2 Mrd. Franken und kamen 211000 Versicherten zugute. Mit 111000 Leistungen standen die medizinischen Massnahmen (vor allem bei Kindern mit Geburtsgebrechen) an der Spitze, es folgte die Abgabe von Hilfsmitteln an 66000 Personen. Für rund 45000 Personen vergütete die IV Massnahmen zur beruflichen Eingliederung im Umfang von 750 Mio.Franken.

Zugänglichkeit im Schweizer Tourismus auf einen Blick

(tactuel)


Für Menschen mit einer Sehbehinderung soll der Zugang zu Museen besser beschrieben werden.

 

Die Lust am Reisen steckt in jedem von uns. Für Menschen mit einer Behinderung verlangt der wohlverdiente Jahresurlaub oder ein erholsames Wochenende in den Bergen jedoch eine gute Vorbereitung. Das Projekt OK:GO des Fördervereins Barrierefreie Schweiz will Menschen mit einer Behinderung diese Vorbereitung erleichtern, in dem es Informationen zur Zugänglichkeit von touristischen Angeboten zur Verfügung stellt.

Von Carol Muggli, Geschäftsleiterin Barrierefreie Schweiz

Um einen möglichst unbekümmerten Urlaub zu erleben, müssen Menschen mit einer Behinderung bereits vor Beginn der Reise eine Reihe von Informationen über die Zugänglichkeit von Hotels, öffentlichen Verkehrsmitteln oder Freizeitaktivitäten wie den Besuch von Museen oder die Erschliessung von Wanderwegen einholen. Viele touristische Leistungsanbieter in der Schweiz verfügen bereits über Infrastruktur, die sich für Menschen mit Beeinträchtigungen eignet. Häufig mangelt es aber an der öffentlichen Verfügbarkeit dieser Informationen. Dies möchte der Förderverein Barrierefreie Schweiz (FVBS) mit seinem Projekt OK:GO ändern.

Welche Ziele verfolgt OK:GO?

OK:GO möchte Informationen zur Zugänglichkeit von touristischen Angeboten für die gesamte Schweiz öffentlich zur Verfügung stellen. Die Informationen sollen aktuell, einheitlich und für alle Interessierten über die gängigen Kanäle einfach abrufbar sein. Dabei wird auf eine Einteilung in Kategorien wie «barrierefrei» oder «bedingt barrierefrei» verzichtet. Eine Einschränkung ist immer auch eine Frage der Perspektive, daher soll jede Person selbst dar-über entscheiden, ob ein touristisches Angebot für sie geeignet ist oder nicht. OK:GO schlägt im Vergleich zu bereits bestehenden Ansätzen eine neue Richtung ein und legt den Fokus auf die vielfältigen Bedürfnisse von Menschen. Informationen aus bereits bestehenden Ansätzen zur Barrierefreiheit im Schweizer Tourismus, wie beispielsweise aus den umfassenden Audits von Pro Infirmis, werden in die neue Systematik integriert. Für Schweizer Tourismusunter-nehmen bietet OK:GO zudem eine effiziente und kostengünstige Lösung, um Gäste mit spezifischen Bedürfnissen anzusprechen. Unterstützt wird OK:GO bereits von einer Reihe nam-haften Akteuren aus dem Schweizer Tourismus und Organisationen der privaten Behinder-tenhilfe, und erhält finanzielle Förderung von Innotour, dem Förderinstrument des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO.

Wie werden die relevante Informationen gesammelt?

OK:GO setzt auf die Eigenverantwortung der Betriebe. Diese können mit Hilfe einer einfachen Systematik die Informationen selber erfassen, verwalten und kommunizieren. Die technische Grundlage dazu bietet ginto, eine vom Verein Accessibility Guide betriebene Plattform. Aktuell beschränken sich die ginto Informationen zur Zugänglichkeit von Lokalitäten wie z.B. Restaurants, Hotels und Bergbahnen noch auf Menschen mit einer Gehbehinderung. In Zukunft sollen die Zugänglichkeitskriterien aber auch um relevante Informationen für Menschen mit einer Sehbehinderung erweitert werden, beispielsweise das Vorhandensein von kontrastreichen Markierungen an Glaswänden und -türen. Möchte ein Betrieb am Projekt teilnehmen, erfasst er die notwendigen Informationen über die App. Anschließend fügt der Betrieb das Projektlogo von OK:GO auf die eigene Homepage ein und hinterlegt dieses mit einer Verlinkung zum vorher erstellten Eintrag in der ginto App. Das OK:GO Logo auf der Unternehmenswebseite signalisiert den Gästen die Bereitschaft zur Teilnahme am Projekt und das Vorhandensein der relevanten Informationen. Fertig!

Wer kann Partner von OK:GO werden?

Jedes Unternehmen im Schweizer Tourismus kann Projektpartner und – unterstützer von OK:GO werden. Das Projekt richtet sich explizit auch an Unternehmen, die nach klassischem Verständnis nicht als „barrierefrei“ gelten. Denn jedes Angebot hat für Personen mit einer Behinderung etwas zu bieten.

Was wurde bisher erreicht?

Seit der Lancierung des Projekts Ende 2019 konnten bereits erste Meilensteine erzielt wer-den. So wurden sprachliche Barrieren abgebaut, indem die Systematik für die Erfassung der Informationen sowie die Daten selbst neben Deutsch auch auf Französisch, Italienisch und Englisch übersetzt wurden. Zudem sind die Informationen nun auch über eine Webseite ab-rufbar. Das heisst, die Tourismusbetriebe können direkt auf ihren Webseiten einen Link mit den erfassten Informationen hinterlegen und so allen Interessierten zugänglich machen. Dadurch können die Informationen über einen inklusiven Ansatz, also über die gängigen Kommunikationskanäle veröffentlicht werden.
Bereits jetzt haben sich zahlreiche Tourismusbetriebe dem Projekt angeschlossen. Mit dabei sind u.a. die Destinationen Zürich, Scuol, Interlaken, St. Gallen – Bodensee, Toggenburg, Région du Léman und das Netzwerk Schweizer Pärke. Erstmals erfasst mit der Vierwaldstät-tersee Schifffahrt auch ein Schifffahrtsbetrieb seine Zugänglichkeit. Weitere Pioniere sind u.a. die Niesenbahn AG, die Pilatus-Bahnen, die Accor Hotels, das Motel One Zürich, das Hotel Schweizerhof Bern, die Reka Ferien sowie die Schweizer Jugendherbergen.

Was sind die nächsten Schritte?

In den kommenden Monaten gilt es, möglichst viele touristische Leistungsträger für OK:GO zu gewinnen und eine flächendeckende Verfügbarkeit der Zugänglichkeitsinformationen zu gewährleisten. In einem nächsten Schritt soll das Projekt auch unter den Endnutzerinnen und -nutzern bekannt gemacht werden. Jeder Gast mit einer Sinnes- oder Körperlichen Ein-schränkung Einschränkung soll in Zukunft wissen, dass sie oder er über die Verlinkung des OK:GO Logos auf sämtliche relevanten Daten zurückgreifen kann.

Zwei St.Gallerinnen wollen die Sprache «leicht» machen

(dieostschweiz.ch)

Newsplattform in «Leichter Sprache»

Ein scheinbar ganz normaler Zeitungstext kann für einzelne Leute zur grossen Hürde machen. Andrea Sterchi und Anne-Marie Weder aus St.Gallen haben nun das erste Online-Magazin in der sogenannten «Leichten Sprache» in der Schweiz begründet.Von Stefan Millius

 

Ein durchschnittlicher Satz in einer durchschnittlichen Zeitung mag für den Durchschnittsleser kein Problem sein.Fremdsprachige Menschen oder auch solche mit kognitiven Einschränkungen tun sich damit aber oft schwer.Lange, gewundene Texte, Fremdwörter, abstrakte Formulierungen: Da bleibt oft nicht viel hängen nach der Lektüre.

Deshalb gibt es die «Leichte Sprache», die allgemein noch wenig bekannt ist, den Betroffenen aber eine enorme Hilfe bietet. Ein Text wird gewissermassen in eine neue Form «übersetzt» – mit kurzen Sätzen und klaren Wörtern,die den Inhalt vielleicht rudimentärer, dafür aber verständlich transportieren. Eingesetzt wird die Leichte Sprachederzeit vor allem von Behörden, die wichtige Informationen so besser zugänglich machen.

Ein völlig neues Angebot kommt nun von zwei St.Gallerinnen. Andrea Sterchi und Anne-Marie Widmer haben dasOnline-Magazin «infoeasy» ins Leben gerufen. Dort publizieren sie Artikel zu ganz verschiedenen Themen in LeichterSprache. Eine Premiere in der Schweiz, wie sie sagen. Im Moment liegt der Fokus auf Beiträgen zum Coronavirus,das Magazin soll aber offen sein für alle Themenbereiche


Andrea Sterchi

 

Andrea Sterchi im Interview über das Projekt, das gerade lanciert wurde:

Andrea Sterchi, leichte Sprache ist derzeit vor allem bei der öffentlichen Verwaltung ein Thema, die fast «muss»».weniger bei privaten Firmen oder Verlagen. Daraus könnte man schliessen: Da gibt es keinen Markt und damit keingrosses Bedürfnis. Diese Ansicht scheinen Sie nicht zu teilen. Was gibt Ihnen Anlass, es anders zu sehen?

Tatsächlich sehen wir ein grosses Potenzial. Zumal alle Menschen das Recht auf den Zugang zu Informationenhaben. Während öffentliche Behörden Leichte Sprache fördern, nutzen Unternehmen Leichte und Einfache Spracheviel zu wenig. Gibt es wirklich keinen Markt oder kein Bedürfnis? Letztlich entscheiden das, unserer Meinung nach,nicht die Firmen, sondern deren Zielgruppen respektive deren Publikum. Heute dreht sich alles um den User unddessen Erlebnis. DEN User aber gibt es nicht, sondern verschiedene Zielgruppen. Jedes Unternehmen mussdeshalb für sich entscheiden, welche Zielgruppen es ansprechen will. Letztlich ist barrierefreie Kommunikation nichts anderes als eine Dienstleistung. Und: Einfach verständliche Texte lesen wir alle gerne – und schneller. Ob Leichte oder Einfache Sprache, das hängt von den Personen ab, die man mit seiner Botschaft erreichen will.

Es ist ja ein ziemlicher Themenmix bei Ihren News. Corona herrscht derzeit vor, ansonsten wollen Sie vor allemArtikel als Vorlage nehmen, die Sie und Ihre Kollegin selbst interessieren. Das macht es schwer, bestimmteInteressengruppen anzusprechen. Wollen Sie bewusst eine bunte Spielwiese schaffen? Oder könnte sich dasKonzept noch wandeln?

Ein breiter Themenmix ist uns wichtig. Was uns die Corona-Krise gezeigt hat: Wichtige und vor allem offizielleInformationen gibt es in Leichter Sprache. Wir finden, das BAG hat da einen guten Job bemacht. Doch was ist mit allden Geschichten, die der Alltag in Zeiten des Corona-Virus schreibt? Der Zugang zu diesen bleibt Menschen mitbesonderen Kommunikationsbedürfnissen verwehrt. Doch gerade die Vielfalt hilft, sich selbst ein Bild zu machen,eine Meinung zu bilden. Eine bunte Spielwiese? Aber sicher, das macht doch Spass. Wir wollen nicht nur informieren, sondern auch Lesespass bieten. Lesen und verstehen. Das Konzept wird sich bestimmt wandeln.Unser Ziel ist, das Informationsangebot zu erweitern, auf «News aus aller Welt». Vor allem wollen wir mit infoeasy herausfinden, welche Informationsbedürfnisse unsere Leserinnen und Leser haben.

infoeasy ist derzeit kostenlos, man kann dem Team einen symbolischen Kaffee spendieren, also eine Art Crowdfunding. Gibt es Ideen für ein Bezahlmodell oder eine andere Art der Finanzierung? Das Medium dürfte ja doch Aufwand bereiten.

Das ist derzeit völlig offen. Und etwas, das wir uns gut überlegen müssen. Wir wollen Barrieren abbauen, nicht neueerrichten. Jede Spende ist willkommen, wir wollen uns weiterentwickeln und dafür braucht es Geld. Wir sind aberüberzeugt, es braucht infoeasy. Manchmal muss man einfach den Mut haben, etwas zu tun. Schauen wir, wie dasAngebot bei unseren Leserinnen und Lesern ankommt. Für sie machen wir infoeasy schliesslich.

Derzeit sei die Seite ein «Experiment», mit dem man das Bedürfnis ausloten wolle, sagen Sie. Wie lange geben Siesich Zeit für dieses Experiment, wann fällt der Entscheid, ob es weitergeht?

Wir sind enorm motiviert und überzeugt. Die grosse Herausforderung ist jetzt, das Niveau zu halten. Eine News-Plattform weckt Erwartungen in puncto Aktualität. Diesen müssen wir im Alltag gerecht werden. Einen Zeitpunkt haben wir nicht festgelegt. Unser Ziel heute: infoeasy soll es auch in fünf, zehn Jahren immer noch geben. WirMenschen brauchen Informationen, und vor allem, wir Menschen lieben Geschichten. Diese Geschichten lassensich auch in Leichter/Einfacher Sprache erzählen.

Beispiele für Engagement in Leichter Sprache

Behörden:
– Der Bund
– Kantone, z.B. St.Gallen: diverse Texte auf der Website
– Städte, z.B. Uster: W ahlanleitung Initiative «Stadt für alle» oder Rapperswil: Vereinbarung «Unbehindert behindert»

Verlage und Medien:
-In Deutschland bieten einige Medien News in Leichter Sprache, z.B. der NDR
-In Österreich gibt es, neben anderen, den «Kurier in einfacher Sprache» : . In der Schweiz gibt es nichtsVergleichbares, infoeasy ist die erste News-Plattform in Leichter Sprache.

Kulturelle Institutionen:
– Museen und Kulturinstitutionen bieten ebenfalls Informationen in Leichter Sprache, z.B. das Zentrum Paul Klee
– Kultur inklusive von Pro Infirmis vergibt ein Label für inklusive Kulturinstitutionen
– Autor/in


Stefan Millius

 

Stefan Millius (*1972) ist Chefredaktor von «Die Ostschweiz». Seine Stationen führten über das «Neue WilerTagblatt», Radio aktuell, die ehemalige Tageszeitung «Die Ostschweiz» zum «Blick».

Eine Bewegung gründen

(Tages-Anzeiger)

Gastbeitrag von Thomas Manhart
In den Heimen sind alte und behinderte Menschen Gefangene, TA vom 26.5.

Lobby aufbauen

Aus ganzem Herzen unendlich vielen Dank für diesen Text! Seit dem 13. März bin ich fassungslos darüber,was den alten und jungen Heiminsassen unter dem Mantel des «Schutzes»angetan wird. Und je mehr für alle anderen gelockert wird, desto schlimmer und unerträglicher wirds. Sie sprechen mir und vielen anderen Betroffenen aus der Seele. Diese Hilflosigkeit und Machtlosigkeit kann einen fast wahnsinnig machen. Man sollte eine Bewegung gründen, man müsste eine Lobby aufbauen. Auch wenn dieser Gedanke den Entscheidungsträgern und leider einem Grossteil der Bevölkerung fremd ist – wir alle werden selber auch alt, wir alle können entweder im Alter oder aus anderen Gründen von heute auf morgen in eine Abhängigkeit geraten.Diejenigen, die heute die Einsperrersind, könnten schon morgen selber eingesperrt werden. Man sollte den anderen immer so behandeln, wie man selber auch behandelt werden möchte.
Lisa Schnebli, Zürich

Reflexionen über die Folgen fehlen

Auch ich musste während der vergangenen Wochen meiner 91-jährigen Mutter täglich am Telefon erklären,dass wegen des Coronavirus meine Besuche bei ihr im Heim nicht erlaubt sind. Dass in der demokratischen Schweiz alte und behinderte Menschen über Wochen in Institutionen isoliert und eingesperrt werden und Besuche von Angehörigen verboten sind, ist meines Erachtens stossend. Auf welchen rechtlichen Grundlagen basieren diese Entscheidungen? Missachtet werden bei diesen rigorosen Massnahmen die Würde und die Freiheitsrechte, obwohl diese durch die Bundesverassung gewährleistet sein sollten. Bei den verhängten Massnahmen stand einseitig der gesundheitliche Aspekt im Vordergrund. Soziale und psychologische Überlegungen wurden nicht einbezogen. Es fehlten die Reflexionen über die Auswirkungen und Folgen für die Betroffenen. Auch sogenannte gute Absichten sollten regelmässig kritisch hinterfragt und auf ihre Wirkung überprüft werden. Wer setzt sich, auch in der Öffentlichkeit, für die Rechte von alten und behinderten Menschenein? Was bedeutet es auch für unsere Gesellschaft, wie wir in Krisensituationen mit ihnen umgehen? Alte und behinderte Menschen aus Angst wegzusperren, darf nicht mehr so vorkommen. Auch in einer zweiten Phase nicht. Ich erwarte von Fachleuten kreativere und respektvollere Lösungen.
Jeannine Schälin, Rotkreuz

Es braucht humane Einzelfalllösungen

Der Indikator für eine funktionierende demokratische und inklusive Gesellschaft liegt gerade im Umgang mit ihren besonders vulnerablen Menschen. Besonders in Krisenzeiten bedarf es der uneingeschränkten Sensibilität, um für die Bedürfnisse jener Menschen kraftvoll einzustehen,die ihre eigene Stimme nicht (mehr)erheben können oder einfach nicht gehört werden. Auch wenn die behördlichen Schutzmassnahmen zweifellos dem Gesundheitswohl dienen sollen,so müssen Verhältnismässigkeit und Rechtmässigkeit permanent neu überprüft und bewertet werden. Was Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung und Betagte in ihren Wohnstätten seit mehr als zehn Wochen trotz Bundesverfassung und Strafrecht widerfährt, erfüllt partiell die Tatbestände der Freiheitsberaubung und der Nötigung. Man denke zum Beispiel nur an die vielen jungen Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung, die nicht zu den Risiko-gruppen zählen, die aber seit März weder Besuch empfangen noch ihre Institution verlassen dürfen. Es braucht von den Verantwortlichen gerade jetzt Augenmass und die Bereitschaft für humane, auch unkonventionelle Einzelfalllösungen.
Familie Sandoz-Meyund Verein Inclusion 360, Zürich

Mehr Autonomie bei der Reiseplanung in der Schweiz dank der OK:GO Initiative

(Plusport.ch)


Mehr Autonomie bei der Reiseplanung

 

Der Förderverein Barrierefreie Schweiz lanciert die OK:GO Initiative: Ziel ist es, dass jeder Tourismusanbieter in der Schweiz Informationen über die Zugänglichkeit seines Angebots der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt. Auf diese Weise profitieren Menschen mit Behinderung, SeniorInnen und Familien mit Kleinkindern von einer grösseren Autonomie und Leichtigkeit bei der Planung ihrer Reisen.

Für einen Teil unserer Bevölkerung können ein paar Stufen am Eingang eines Restaurants, eine zu schmale Hotelzimmertür oder ein fehlender Aufzug ein erhebliches Hindernis darstellen. Oder eben nicht. Jeder Mensch hat individuelle Bedürfnisse bezüglich der Zugänglichkeit eines Ortes. Hier setzt die OK:GO Initiative des Fördervereins Barrierefreie Schweiz an: es soll für alle möglich sein, die nötigen Informationen für die Planung einer Reise im Internet zu finden und jede/jeder soll selber entscheiden können, welcher Ort den individuellen Bedürfnissen entsprechend zugänglich ist und welcher nicht.

OK:GO beabsichtigt, ein Maximum an Tourismusanbietern zusammenzubringen, um Informationen bezüglich der Zugänglichkeit ihrer Angebote zu veröffentlichen. Die Tourismusanbieter erfassen die Informationen über ginto, eine kollaborative Zugänglichkeits-Plattform. Das Ergebnis wird dann direkt auf der eigenen Webseite eingepflegt und soll die gleiche Selbstverständlichkeit wie die Publikation der Adresse oder der Öffnungszeiten haben. Destinationsmanagement Organisationen (DMOs) können die Informationen aggregiert den Kunden zur Verfügung stellen. Es entsteht kein finanzieller Aufwand. Jeder Tourismusanbieter kann sich an der Initiative beteiligen. Alle werden davon profitieren! Ausserdem hat OK:GO als Ziel, bestehende Zugänglichkeitsinformationssysteme – wie beispielsweise die Zugänglichkeitsdaten von Pro Infirmis – unter einem Dach zu vereinen und sie zu koordinieren.

Die OK:GO Initiative, die von Innotour unterstützt wird, bietet der Tourismusbranche in der Schweiz die Gelegenheit, sich innovativ und zukunftsfähig aufzustellen, gerade in dieser ausserordentlichen Lage, in der sich die Branche momentan befindet. Die Kundschaft, welche mit einer Behinderung lebt, sowie die ältere Zielgruppe werden der allgemeinen Tendenz der Bevölkerung folgen: Die Ferien in der Schweiz verbringen. Mitmachen bei OK:GO bedeutet, einen Schritt voraus zu sein.

Die Initiative wird von den 18 Mitgliedern des Fördervereins Barrierefreie Schweiz getragen:

GastroSuisse

HotellerieSuisse

Netzwerk Schweizer Pärke

PluSport – Behindertensport Schweiz

Procap Reisen

Pro Infirmis

Schweiz Tourismus

Schweizer Jugendherbergen

Schweizer Paraplegiker-Vereinigung

Schweizer Reisekasse (Reka) Genossenschaft

Schweizer Tourismus-Verband

Schweizerische Bundesbahnen SBB

Stiftung Cerebral

Stiftung Denk an mich

Seilbahnen Schweiz

Tourismus Engadin Scuol Samnaun Val Müstair AG

VCH – Verband Christlicher Hotels

Verband öffentlicher Verkehr

Behindertenintegration verbessern

(Appenzeller Zeitung)

Ausserrhoden
Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden hat den Entwurf des Behindertenintegrationsgesetzes verabschiedet und unterbreitet ihn der Vernehmlassung.
Im Zentrum des Behindertenintegrationsgesetzes steht die soziale und berufliche Eingliederung von Menschen mit Behinderung.

In diesem Gesetz werden sozialstaatliche Massnahmen festgelegt, die darauf ausgerichtetsind, die persönliche Situation von Menschen mit Behinderung durch finanzielle Unterstützung zu verbessern. Im Gesetz werden Grundsätze wie Wahlfreiheit des Leistungsangebots und Subsidiarität der Leistungen gesetzlich verankert sowie die Planung und Steuerung des Angebots durch den Kanton geregelt.Im Bereich der Wohnangebote und der Tagesstrukturen (Werk-, Beschäftigungs- und Tagesstätten) für Menschen mitBehinderung wird das Verhältnis zwischen Kanton und Leistungserbringern normiert (Anerkennung, Leistungsabgeltung,Controlling). Weiter sieht der Gesetzesentwurf die Förderung ambulanter Angebote und die Stärkung der Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt vor.

Kantonales Gesetz über Kantonsbeiträge obsolet

Das kantonale Behindertenintegrationsgesetz fokussiert auf die Umsetzung des Bundesgesetzes über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen (IFEG) undsoll das kantonale Gesetz über die Kantonsbeiträge an Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen ablösen. Das Behindertenintegrationsgesetz stellt damit das vom Regierungsrat am 30. März 2010 erlassene «Konzept zur Förderung der Eingliederung invalider Personen gemäss Art. 10 IFEG» und das neue Finanzierungsmodell der Ostschweizer Kantone und Zürich auf eine bereinigte gesetzliche Basis.

Hinweis
Die Vernehmlassung dauert bis zum 14. August 2020. Interessierte können die Unterlagen online abrufen unter
www.ar.ch/vernehmlassungen

Der neue Gesundheits-Auftragder Sozialhilfe

(Der Bund)

Fürsorge
Das Stadtberner Sozialamt stellt eine klare Verschiebung von der IV zurSozialhilfe fest. Auf Gesundheitsthemen sei die Sozialhilfe aber zu wenig vorbereitet.

Brigitte Walser
Wer wegen einer lang andauernden gesundheitlichen Beeinträchtigung nicht mehr selber für sich sorgen kann, für den kommt die Invalidenversicherung (IV) auf. Dieser Grundsatz wankt, zumindest gemäss der Einschätzung des Stadtberner Sozialamts.Es berichtet von einer Zunahme von Leuten mit gesundheitlichen Problemen, die in der Sozialhilfe landen. Das bringe die Sozialarbeit an ihre Grenzen und verändere ihren Auftrag.

In Bern kann ein Viertel der erwachsenen Sozialhilfebezüger- das sind gut 1000 Personen -aus gesundheitlichen Gründen nicht in den Arbeitsmarkt integriert werden. Die verschärfte Zulassungspraxis bei der IV habe zu einer Verlagerung in die Sozialhilfe geführt, und diese Entwicklung werde anhalten, schreibt das Sozialamt in einem Grundlagenpapier, das es am Dienstag den Medien vorstellte.

Hohe Hürden

«Es gibt immer mehr Personen,die zu gesund für die IV, aber zu krank für den Arbeitsmarkt sind»,sagte Sozialamts-Leiter Felix Wolffers. Für diese Personen bleibe oft nur die Sozialhilfe. So «fallen Einsparungen bei der IV auf Bundesebene an, die Mehrkosten für die Sozialhilfe belasten jedoch die kantonale und kommunale Ebene», heisst es im Grundlagen-papier von Wolffers Amt.

Bei der IV hält man nicht viel von solchen Aussagen. Statt sich gegenseitig zu kritisieren und steigende Kosten mit «Sparmassnahmen» des anderen zu begründen, sollte man viel mehr am gleichen Strick ziehen, schreibt Dieter Widmer, Direktor der IV-Stelle Kanton Bern, in der Zeitschrift für Sozialhilfe. Er räumt ein, dass die Hürde für den Bezug einer Invalidenrente hoch ist.Die IV müsse für die Bemessung des Invaliditätsgrads mit jenem Einkommen rechnen, das die Person bei einem ausgeglichenen Arbeitsmarkt erzielen könnte. Ob die Person eine entsprechende Stelle auch tatsächlich findet,darf die IV nicht berücksichtigen.Für das Berner Sozialamt liegt genau hier ein Problem: Personen, die gesundheitlich angeschlagen sind, finden kaum eine Stelle, auch wenn sie als eingliederungsfähig gelten.

Vor diesem Hintergrund will Wolffers künftig daran arbeiten,die gesundheitliche Situation der Sozialhilfebezüger zu verbessern mit dem Ziel, ihnen zu mehr Selbstständigkeit zu verhelfen. Auf diese «Veränderung ihres Auftrags» seien die Sozialämter bisher zu wenig vorbereitet gewesen.

Im neuen Grundlagenpapier setzt sich das Berner Sozialamt deshalb das Ziel, die Gesundheitssituation der Betroffenen möglichst zu stabilisieren, die Lebensqualität zu verbessernund die Chancen auf eine berufliche Integration zu erhöhen -aber auch die Sozialarbeiter zu entlasten. Und nicht zuletzt hofft es auf eine finanzielle Entspannung: Eine frühere Studie hat gezeigt, dass Personen mit Sozialhilfe doppelt so hohe Gesundheitskosten haben wie die Durchschnittsbevölkerung.

«Keine Wunder»

Um das Ziel zu erreichen, können Sozialarbeiter bei unklaren gesundheitlichen Situationen Fachleute der Universitären Psychiatrischen Dienste beiziehen und bei komplexen Situationen mit Experten von Gesundheitsligen zusammenarbeiten. In Planung ist zudem ein Projekt mit dem Schweizerischen Roten Kreuz(SRK): Ab Herbst können Sozialhilfebezüger einen Gesundheitskurs besuchen und dort ein persönliches Gesundheitsziel definieren. SRK-Freiwillige begleiten sie anschliessend während dreier Monate bei der Arbeit an diesem Ziel. Die Kosten für diesen Pilot-versuch «Zämä zwäg» werden mehrheitlich vom SRK übernommen.

Gemäss Oliver Hümbelin, Experte für Armut und Ungleichheit, verfolgt die Stadt mit ihrem Vorgehen wichtige Ansätze. Für den Professor an der Berner Fachhochschule (BFH)ist klar: Sozialdienste müssen das Thema Gesundheit strategisch verorten und Angebote zur Gesundheitsförderung aufbauen. Schliesslich hätten Sozialämter den gesetzlichen Auftrag, ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. Von jenen Personen, die über längere Zeit Sozialhilfe beziehen, haben gemäss einer Studie der BFH gut 60 Prozent mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu kämpfen. «Ginge es ihnen gesundheitlich besser, würde es ihnen auch eher gelingen, wieder auf eigenen Füssen zu stehen», so Hümbelin.

Der Experte weist aber auch darauf hin, dass sich bei vielen Personen der Gesundheitszustand verschlechtert, noch bevor sie Sozialhilfe beziehen. Studien zeigten, dass Menschen mit wenig Geld eher auf Vorsorgeuntersuchungen oder Zahnarztbesuche verzichten. Deshalb sei das Problem komplex und könne nicht von heute auf morgen und auch nicht allein von der Sozialhilfe gelöst werden, schreibt Hümbelin auf Anfrage. Das sieht Wolffers ähnlich: Er erwarte«keine Wunder». Denn gerade bei chronischen Erkrankungen seien kurzfristige Erfolge sehr selten.


Gesundheitliche Probleme und Sozialhilfe: Für das Sozialamt der Stadt Bern ein zentrales Thema. Foto: Urs Jaudas

 

Leichter ein-, Aus – und Umsteigen

(Tessiner Zeitung)

Die SBB lässt im Tessin vier weitere Bahnhöfe behindertengerecht umbaue.


Von den baulichen Anpassungen profitieren alle Menschen mit eingeschränkter Mobilität

 

Die SBB verspricht barrierefreies Reisen für Menschen mit Handicap. Bis Ende 2023 sollen die meisten Bahnhöfe in der Schweiz nach den Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) gestaltet sein.Die Pläne für die baulichen Anpassungen in Rivera-Bironico,Taverne-Torricella, Maroggia-Melano und Balema liegen seit Montag bei den jeweiligen Gemeindekanzleien auf.

Die Arbeiten am Bahnhof Maroggia-Melano werden zu Beginn kommenden Jahres aufgenommen und in zwei Etappen ausgeführt, wie die SBB in einem Communiqué schreibt. So erfolgt erst die Erhöhung des mittleren Perrons, danach werden die Zugänge zu den Bahnsteigen und zum Bahnhof selbst modernisiert. Auch Rivera-Bironico, Taverne-Torricella und Balema erhalten höhere Perrons und neue Rampen, uni das Ein-und Aussteigen zu erleichtern.Von den Massnahmen profitierten nicht nur Reisende mit eingeschränkter Mobilität, sondern auch älteren Menschen oder Personen mit Kinderwagen oder mit.Gepäck, wie die SBB ausführt.

Die Arbeiten an den vier genannten Bahnhöfen sollen bis Dezember 2023 abgeschlossen sein. Ab dann, erklärt die Bahn,werden landesweit 86 Prozent der Reisenden dank Rampen,Lifte und erhöhter Perrons hindernisfrei den Zug benützen können.

Aktion „Endlich Ferien!“

Die Stiftung „Claire & George“vermittelt barrierefreie Ferien und Reisen. Im Tessin hat sie 13 Hotels und zwei Touren im Angebot.In der momentanen Krisensituation ermöglicht sie gemeinsam mitder Stiftung „Denk an mich“ Familien mit Kindern mit einer Beeinrächtigung und/oder chronischen Krankheiten Ferien in der Schweiz. Sie hilft finanziell sowie bei der Organisation von Betreuung, Hilfsmitteln oder Ausflügen.Das Angebot, schreibt die Stiftung, soll auch für die Hoteliers eine positive Erfahrung sein und Inklusion fördern.