Bezugsbewilligung nicht nötig

(Thurgauer Zeitung)

Vorstoss Die Regierung verzichtet auf eine Gesetzesänderung, umbauliche Mängel wie bei der Hauptpost früher beheben zu lassen.

Kurz nach dem Bezug der neuen Hauptpost in Frauenfeld wurdenmehrere bauliche Mängel publik. Unter anderem kritisierte Pro Infirmis eine Aussentreppe (unsereZeitung berichtete). Der ortsansässige BDP-Kantonsrat RolandA. Huber schrieb in einem politischen Vorstoss, dass die Mängelfrühzeitig hätten behoben wer-den können. Dafür brauche eseine «Bauabnahme vor Bezug»,die der Kanton aber nicht kenne.


Urs Hähni, Fachberater hindernisfreies Bauen bei Pro Infirmis, vermisstdie Treppe bei der Hauptpost in Frauenfeld.Bild: Reto Martin

 

Der Regierungsrat bestätigtin seiner am Freitag veröffent-lichten Beantwortung, dass es im Kanton keine Erklärung der Bezugsbereitschaft gibt. Die Gemeinden, die dafür zuständig sei-en, hätten aber genügend griffige Instrumente, um sicherzustellen,dass Bauvorhaben gesetzeskonform realisiert werden.

Eine Re-gelung im Sinne von Huber würde zwar den Druck auf säumige Bauherren erhöhen, dassei«nicht ganz von der Hand zu weisen». Aber es wäre dafür mitmehr Vollzugsaufwand für dieGemeinden verbunden und würde einen weiteren anfechtbarenVerfahrensschritt schaffen. DerRegierungsrat lehnt daher eineErgänzung des Baubewilligungs-verfahrens ab. (asf)

Freiheit liegt im Bereichdes Möglichen

(Sozial Aktuell)

Entscheidungen und Bedingungen auf dem Weg zu einem selbstbestimmten Leben
Text: Benoit Rey

Die Bedürfnisse müssen möglichstpräzise geklärt werden

Damit körperlich behinderte Menschen bei der Wahl ihresWohnorts zwischen einem Heim und dem Leben zu Hause wählen können, brauchen sie Beratung und Begleitung: beim Entscheidungsprozess wie auch im Alltag selbst. Denn frei wählen kann man nur zwischen Bekanntem, das im Bereichdes Möglichen liegt.

Jeder Mensch, der seine Kindheit und Jugend hinter sichlässt, entwirft einen persönlichen Lebensplan, wagt sichin die Unabhängigkeit, wählt eine Arbeit, dank der er seinen Lebensunterhalt bestreiten kann, sucht und baut sichein Nest, beschliesst, alleine oder mit einem Partner odereiner Partnerin, in einer WG oder einer Wohngruppe zu leben. Wie kann der Lebensplan eines Menschen mit Behinderung aussehen, der hin und hergerissen ist zwischender Sicherheit, die ein Heim bietet, und dem mit Risikenverbundenen, selbstbestimmten Leben zu Hause? Liegendiese Varianten für ihn überhaupt im Bereich des Möglichen?

Gemäss Artikel 19 des UNO-Übereinkommens über dieRechte von Menschen mit Behinderung haben auch sie dasRecht, ihren Aufenthaltsort frei zu wählen. Damit diesaber tatsächlich so ist, müssen Alternativen real verfügbarsein. Die Rolle der Familien, die sich um die emotionaleund materielle Unterstützung gekümmert haben, bleibt fundamental- sei dies als Ergänzung zur Betreuung ineiner Institution oder als pflegende Angehörige, die einselbstständiges Leben erst möglich machen.

Seit Jahrzehnten gibt es zahlreiche Heime und Werkstät-ten, die ihre Angebote laufend weiterentwickeln, um optimal auf individuelle Bedürfnisse eingehen und ihre Dienstleistungen den unterschiedlichen Behinderungenanpassen zu können. Sie bieten einen schützenden Rah-men für Menschen mit Behinderung und erlauben es, Schwierigkeiten anzugehen, mit denen diese konfrontiert sein können. Solche stationären Einrichtungen sind somitmögliche Wohnformen, sofern genügend Plätze verfügbar sind.

Die Alternative, die ebenfalls im Bereich des Möglichenliegt, ist das selbstbestimmte Leben zu Hause. Diese konkretisiert sich dank Bewegungen, die Ende des 20. Jahrhunderts in den USA entstanden sind und das Recht aufAutonomie einfordern. Das Leben zu Hause bedingt abergewisse unterstützende Massnahmen. Die Sozialberatungvon Pro Infirmis hilft Personen, die sich für diese Wohn-form interessieren. Im Zentrum stehen dabei das sozialeSystem der Klientlnnen, ihre Probleme und Bedürfnisse.Ziel dieser systemischen Beratung ist es, die Ressourcender Menschen zu nutzen und durch solche von Dritten zuergänzen sowie ihre Fähigkeiten im Sinne eines Empowerments zu stärken und auf diese Weise ihre Autonomie undInklusion zu fördern.

Begleitmassnahmen für ein autonomes Leben entwickeln

Es gibt je nach Zeitpunkt unterschiedliche Arten von Begleitmassnahmen. In einer ersten Phase sind Massnah-men gefordert, die auf die unmittelbare Lebenswelt unddas nächste Umfeld einwirken. Sie sollen die Kompetenzenund das Potenzial des Menschen mit Behinderung fördern,damit er die Anforderungen eines selbstständigen Lebensim Alltag meistern kann. Der Erwerb von Wissen undKompetenzen ist ein Bildungsprozess, der unterschiedliche Formen annehmen kann. Um diesen unterschiedlichen Formen Rechnung zu tragen, hat Pro Infirmis mit Wohnschulen, mit Angeboten für begleitetes Wohnen so wie mit Bildungsklubs verschiedene Angebote entwickelt.Wohnschulen bieten eine zeitlich begrenzte stationäreStruktur für Erwachsene, die sich die nötigen Kenntnisseund Fähigkeiten aneignen möchten, um später in einereigenen Wohnung zu leben. Sie lernen, alltägliche Aufgaben zu erledigen und ein möglichst selbstständiges Lebenin ihren eigenen vier Wänden zu führen. Nach dieser Ausbildung wird für jede Person die optimale Wohnform ermittelt.

Begleitetes Wohnen richtet sich an Menschen, die in einereigenen Wohnung leben. Dabei handelt es sich um eine individuelle Begleitung, die unterstützt, um den Alltag bes-ser bewältigen zu können, sofern diese Unterstützungnicht von einer Person aus dem persönlichen Netzwerk erbracht werden kann. Die Begleitperson gibt Ratschläge,hilft bei der Planung von Aktivitäten, unterstützt beim Erwerb von neuen Fähigkeiten, übernimmt aber keineAufgaben von der begleiteten Person. Unterstützung wirdin den Bereichen Haushalt, Finanzen, Arbeit, Freizeitorga-nisation sowie Umgang mit sich selbst und anderen angeboten.

Bildungsklubs organisieren Kurse, die auf den neusten Er-kenntnissen der Erwachsenenbildung auftauen. Die Kursteilnehmerinnen sollen ihre Fähigkeit zur Selbstbestim-mung und Teilhabe erweitern und lernen, mehr Verant-wortung zu übernehmen. Ein weiteres Ziel besteht darin,die soziale Integration zu erhalten oder zu fördern.

Nachdem mittels dieser Angebote die erforderlichenKenntnisse und Kompetenzen erworben wurden, müssenje nach Situation zusätzliche Hilfeleistungen in den Be-reichen Pflege, Haushaltsarbeiten, Mobilität und Überwachung organisiert werden. Ihre Finanzierung wirddurch eidgenössische und kantonale Bestimmungen er-möglicht, die einen rechtlichen und regulatorischen Rahmen bilden. So konnte beispielsweise 2012 der Assistenzbeitrag eingeführt werden, der vor allem für Menschenmit einer körperlichen Behinderung gedacht ist. Aber auch andere Massnahmen der Ergänzungsleistungen, der Hilf-losenentschädigung und weitere finanzielle Leistungen basieren auf diesen Bestimmungen.

Bedürfnisse klären, Unterstützung organisieren

Ein unterstützendes Netzwerk für ein Leben in den eigenen vier Wänden aufzubauen, ist oft ein umfangreichesund komplexes Vorhaben. Zunächst müssen die Bedürfnisse möglichst präzise geklärt werden: «Welche Hilfe benötige ich? Wann? Für welche Aufgaben? Von einer Personmit welchen Kompetenzen?» Dabei geht es nicht nur umdie Definition der benötigten Hilfe zu Hause, sondern auchum komplexere Bedürfnisse, die mit der Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben zusammenhängen. Verschie-dene Instrumente stehen für die Ermittlung dieses Bedarfszur Verfügung. Die IV-Stellen, die über die Gewährung desAssistenzbeitrags entscheiden, nutzen dafür das sogenannte FAKT-Formular. Dieses weist aber gewisse Lückenauf, vor allem für Jugendliche (Minderjährige) und Menschen mit kognitiven Einschränkungen. Ebenso fehlt eineausreichende Berücksichtigung des Engagements der Angehörigen. Pro Infirmis hat deshalb ein eigenes Tool entwi-ckelt, das diese Abklärung ergänzt.

Die Organisation eines Lebenszu Hause für Menschen mitBehinderung ist komplex undeine echte Herausforderung

Nachdem die Bedürfnisse ermittelt sind, muss die geeignete ambulante Unterstützung organisiert und umgesetztwerden. Das heisst: Einsätze der persönlichen AssistentInnen planen, geeignetes Personal suchen und anstellen, Ersatz organisieren und vieles mehr. Diese schwierige Auf-gabe erfordert sehr häufig professionelle Unterstützung. Inden Bestimmungen zum Assistenzbeitrag ist vorgesehen,dass sich Menschen, die sich auf das Abenteuer eines unabhängigen Lebens einlassen wollen, fachlich beraten las-sen können. Dazu braucht es spezialisierte Beraterinnen,die diese Menschen in ihrer Rolle als Arbeitgeberinnen unterstützen und ihre Fragen zur Anstellung von persönlichen Assistentinnen beantworten. Auf diese Weise unter-stützt Pro Infirmis gegenwärtig über 1000 Personen.

In einer Umfrage, die 2016 bei 707 dieser Klientlnnendurchgeführt wurde, gab eine Mehrheit an, dass diese Dienstleistung sehr gut funktioniere und sie sich dank ihrin ihrer Rolle als Arbeitgeberinnen wohlfühlen. Als häufigste Schwierigkeiten wurden die Suche nach persönlichen Assistent Innen und die Bewältigung der Administration genannt. Aus der Umfrage ging zudem hervor, dassdie Rolle der pflegenden Angehörigen entscheidend bleibt,vor allem nachts. Es gilt, diesen Punkt unbedingt zu beachten und auch das Umfeld zu unterstützen.

Umsetzen und eine Balance finden

Nachdem die individuelle Organisation geregelt ist, bedarfes einer zweiten Phase von Massnahmen. Massnahmen,die die Umgebung für alle zugänglich machen und dadurch die Inklusion von Menschen mit Behinderung ermöglichen. Um selbstständig leben zu können, muss manaus dem Haus gehen können. Man muss mobil sein, zurArbeit oder zu einer Beschäftigung gehen können und Zugang zu Kultur, Sport und Freizeit haben. Um eine solcheUmgebung zu fördern, verfügt Pro Infirmis über Fachstellen für hindernisfreies Bauen: Dort analysieren spezialisierte Architektlnnen konkrete Bau- oder Umbauprojekte.Verkehr, Mobilität, hindernisfreie Bauten, Zugang zu Information, Bildung und Arbeit: In all diesen Bereichen musszur Sensibilisierung und Umsetzung der nötigen Massnahmen noch viel Arbeit geleistet werden. Das Ideal einerbarrierefreien Gesellschaft ist noch weit entfernt. Das En-gagement von Politik, Gesellschaft und Wirtschaft ist eineder Grundvoraussetzungen, damit die Gesetzgebung an-gepasst wird und die notwendigen finanziellen Mittel zurVerfügung gestellt, Hilfsstrukturen gefördert, Bauten um-gestaltet und angepasste Arbeitsplätze angeboten werden.Die Organisation eines Lebens zu Hause für Menschen mitBehinderung ist komplex und eine echte Herausforderung.Dabei geht es auch darum, die richtige Balance zwischeneiner unverzichtbaren, effizienten, aber diskreten Unterstützung und dem Respekt der Autonomie der betroffenenPersonen und ihres Rechts auf Selbstbestimmung zu finden. Dank der Umsetzung all dieser Massnahmen kannletztlich die freie Wahl zwischen einer umfassenden Be-treuung im gesicherten Rahmen einer Institution und einem Leben in den eigenen vier Wänden möglich sein. Erstdann ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zurGleichstellung erreicht. Erst dann gibt es die freie Wahlzwischen zwei Alternativen, die beide im Bereich des Möglichen liegen.

Rollstuhlfahrende Männer-WG

(Sozial Aktuell)

Eigenverantwortlich leben dank dem Assistenzbeitrag der Invalidenversicherung

Text: Peter Buri Bilder Schwerpunkt: Luc François Georgi
Das Assistenzmodell in der Schweiz steckt noch in den Kinderschuhen. Es ist jedoch der einzige Weg zur Inklusion aller Menschen mit einer Beeinträchtigung. Dabei spielt eskeine Rolle, ob sie körperlicher, geistiger oder seelischer Artist oder ob eine Sinnesbehinderung vorliegt. Das Assistenzmodell ermöglicht es auch Menschen mit schwerem Handicap, selbstbestimmt zu leben. Ein Erfahrungsbericht eines Direktbetroffenen.

Zu meiner Person: Ich heisse Peter Buri, bin 30 Jahre alt,kaufmännischer Angestellter und Single. Meine Diagnose lautet Muskeldystrophie Duchenne Typ 2. Dies ist eine progressive, sich schleichend verschlechternde neuromuskuläre Erkrankung aufgrund eines Gendefekts. Ich wohneseit bald vier Jahren in der Wohnbaugenossenschaft Oberfeld im beschaulichen Ostermundigen BE in einer roll-stuhlfahrenden 2-Männer-WG, in einer coolen und geräumigen Mietwohnung.

Seit etwas mehr als 18 Jahren bin ich mit der Stiftung Schulungs- und Wohnheime Rossfeld verbunden. Ich be-suchte dort die 6. bis 10. Klasse, da es in der öffentlichenSchule nicht mehr ging. Daraufhin absolvierte ich am sel-ben Ort eine kaufmännische Ausbildung im Profil E mit EFZ. Seither arbeite ich im Rossfeld im geschützten Rahmen als Kaufmann.

Der Assistenzbeitrag der IV im DetailDer Assistenzbeitrag ist eine finanzielle Hilfe der Invalidenversicherung, der es auch schwer behinderten Menschen ermöglicht, in Eigenregie eine Person oder auchmehrere Personen für die individuell benötigten Hilfeleis-tungen anzustellen. Voraussetzung ist, dass sie über dasnötige Mass an Selbstständigkeit verfügen. Eingeführt wurde der Assistenzbeitrag im Rahmen der 6. IV-Revisionvom 1. Januar 2012.

Das einheitliche Modell läuft schweizweit über die IV, jedoch erarbeiten einzelne Kantone ergänzend noch eigene Modelle, und nicht jeder Kanton ist gleich weit in der Umsetzung.

Anspruch auf einen Assistenzbeitrag haben grundsätzlichalle versicherten Personen, die eine Hilflosenentschädigung beziehen und zu Hause leben. Auch diejenigen, diebeabsichtigen, aus einem Heim auszuziehen, haben einen Anspruch darauf.Volljährige Versicherte mit eingeschränkter Handlungsfähigkeit (Versicherte, die einenVormund/Beistand haben oder noch der elterlichen Sorgeunterstehen) müssen nebst genügend grosser Selbstständigkeit mindestens eine der folgenden Voraussetzungenerfüllen:

– einen eigenen Haushalt führen können
– Ausbildung auf dem ersten Arbeitsmarkt
– Ausbildung auf Sekundarstufe II
– Ausbildung auf Tertiärstufe absolvieren
– auf dem ersten Arbeitsmarkt während mindestenszehn Stunden pro Woche einer Erwerbstätigkeit nach-gehen
– bereits vor dem 18. Lebensjahr einen Assistenzbeitragbezogen haben, aufgrund eines Intensivpfiegezuschlagsfür einen Pflege
– und Überwachungsbedarf von min-destens sechs Stunden pro Tag

Minderjährige Versicherte müssen eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
– in einer Regelklasse die obligatorische Schule regel-mässig besuchen- sich in einer Berufsausbildung auf dem regulärenArbeitsmarkt befinden
– eine Ausbildung auf Sekundarstufe II absolvieren- auf dem regulären Arbeitsmarkt während mind. zehnStunden pro Woche erwerbstätig sein
– einen Intensivpfiegezuschlag für einen Pflege
– undÜberwachungsbedarf von mindestens sechs Stundenpro Tag beziehen

Die persönlichen Chancen und der gesellschaftliche Nutzen

Der Assistenzbeitrag ermöglicht es Personen mit Handi-cap, ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Le-ben in den eigenen vier Wänden zu gestalten. Pflegende Angehörige werden deutlich entlastet, und ein Heimauf-enthalt kann hinausgezögert oder gar verhindert werden. Minderjährigen Bezügern ermöglicht der Assistenzbeitragdie Integration in ihrem gewohnten gesellschaftlichenund familiären Umfeld. Schwer pflegebedürftige Kinderund Jugendliche, die zu Hause statt in einer Institution ge-pflegt werden, haben ebenfalls Anspruch auf den Assienzbeitrag. Auch für alle Politikerinnen, die immer lauter «Sparen!» rufen, findet sich ein Anreiz: Selbst bei einemAusbau der Leistungen bzw. einer Erhöhung der Stunden-und Nachtansätze können im Vergleich zu einem Heim-platz noch deutlich Kosten eingespart werden.


Peter Buri ist selbstständiger Beraterfür persönliche Assistenz.

 

Konsequent den eigenen Weg gehen

Für Personen mit Handicap, die sich auf den Weg in dieSelbstbestimmung machen, gilt es während des gesamtenProjekts, den eingeschlagenen Weg konsequent bis zumEnde zu gehen. Denn um Träume zu verwirklichen, beginnt man wie bei allem Neuen im Leben auf Feld 1. Bevordu jedoch auf Feld 1 beginnst, leistest du bereits viel undhast wohl bereits einen längeren Weg hinter dir. Denn be-vor du eine Lawine lostrittst, gehst du davon aus, dass esZeit ist, etwas an deinem Istzustand zuändem.

Vielleicht bist du mit deinem «Heim» oder deinem «Zu-hause» nicht ganz oder gar nicht mehr zufrieden, weil
– dunicht die gewünschte Privatsphäre hast und immeralle alles von dir mitbekommen.
– dukeine Spitex mehr willst, weil da immer andereLeute kommen.- deine Eltern nichtmehr die Kraft haben, dich zube-treuen oder deine Pflege zugew ährleisten.
– deine Partnerin/dein Partner nicht deine persönliche Pflegekraft ist.
– dueinfach weisst, dass es an der Zeit ist, etwas andeiner Situation zuändern.

Arbeitgeber werden

Mit dem IV-Assistenzbeitrag erhalten Direktbetroffene die Möglichkeit, Personen einzustellen, um die herum mansich wohlfühlt, die einem zusagen. Und sie werden zum Arbeitgeber in einem heiklen, höchst intimen und komplexen Umfeld. Jede Entscheidung hat unweigerlich direkteKonsequenzen. Es können situationsbedingt Abhängig-keitsverhältnisseentstehen.

Es ist eine Herausforderung, ein gutes Team von Mitarbeitenden zusammenzustellen. Wenn man einmal ein gut funktionierendes und eingespieltes Team hat, ist es sehrwichtig, auf die Teamhygiene zu achten – also zu schauen,dass eine gute Stimmung herrscht, nach dem Motto «Einerfür alle und alle für einen». Wenn Personal ausfällt, egal obkurz- oder langfristig, muss man selber für passenden Ersatz schauen.

Mein eigener Sprung ins kalte Wasser

Diese Zeilen zu veröffentlichen, erfüllt mich mit Stolz. Esermöglicht mir, Direktbetroffenen ein Vorbild zu sein undihnen allen eine Stimme zu geben. Ich kann der Öffentlichkeit zeigen, dass es auch für Menschen mit schwerem Han-dicap möglich ist, ein selbstbestimmtes und eigenverant-wortliches Leben zuleben.

Ich bin sehr froh, dass ich mich damals gemeinsam mitmeinem jetzigen WG-Partner Lukas Keller für den Sprungins kalte Wasser entschieden habe. Es gab jedoch auchMomente, in denen ich leichte Zweifel hegte. Für mich waraber jeweils schnell klar, dass ich zuviel gewonnen hatte,um vorschnell aufzugeben. Was ich persönlich daraus gelernt habe: Dass Probleme existieren – dass es aber fürjedes Problem mindestens eine oder zwei passende Lösun-gen gibt.

Die Initialzündung für meinen Entscheid war wohl der Todmeiner Mutter, denn danach konnte ich nicht mehr vielaus dem Wohnheim raus und mir fehlte ein «Ausgleich».Mir fiel beinahe die Decke auf den Kopf; immer am selbenOrt sein, dort wohnen, wo ich auch arbeitete. Ein weitererGrund waren die immer absurderen Regeln der Heimlei-tung, wie zum Beispiel: Am Wochenende hatte man be-reits um 3.15 Uhr in der Nacht zurück im Heim zu sein ansonsten werde man erst um 7.15 Uhr nach dem Morgen-rapport vom Tagdienst ins Bett gebracht; keine Hilfe zumEssen ausserhalb der offiziellen Essenszeiten; am Wochen-ende keine Möglichkeit, umrichtig auszuschlafen.Ich kann wirklich allen nur empfehlen, den Schritt in dieSelbstbestimmung zu wagen. Man kann nur gewinnen,denn im schlimmsten Fall kann man ins Heim zurückkeh-ren. Darum mein Motto: Wer nichts wagt, der gewinntauch nichts! Wer aufgibt, hat schonverloren.


Bilder Schwerpunkt: Luc François Georgi

 

Links

Informationen zum Assistenzbeitrag:
www.ivbe.ch/de/leistungen/geldleistungen/assistenzbeitrag

Adressen von Beratungsstellen im Kanton Bern:
https://www.proinfirmis.ch/angebot/bern

Das Angebot des Vereins Assistenzbüro ABü:
www.assistenzbuero.ch/de/angebot/angebot

Umbau von Bahnhöfen verzögert sich

(RZ Rhonezeitung)


Der Bahnhof in Raron wird voraussichtlich 2024 behindertengerecht umgebau

 

Oberwallis Bis 2023 müssten alle Schweizer Bahnhöfe behindertengerecht umgebaut sein. So verlangt es das Behindertengleichstellungsgesetz. Doch der Zeitplan stockt. Auch bei einigen Oberwalliser Bahnhöfen dauert die Umrüstung länger.

Das 2004 in Kraft getretene Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) hält fest, dassder öffentliche Verkehr (öV) bis spätestens Ende 2023 den Bedürfnissen der behinderten und altersbedingt eingeschränkten Reisenden entsprechen muss. Dies bedeutet, dass nach einer Übergangsfrist von 20 Jahren barrierefreie Zugänge zu Perrons und Einstiege in die Züge möglich sein müssen. Für Personen mit eingeschränkter Mobilität, Senioren Passagiere mit viel Gepäck oder Kinderwagen sowie für Reisende, die nach einem Unfall an Krücken gehen, ist der niveaugleiche Einstieg wichtig, um den öV selbstständigbenützen zu können. Dieses flächendeckende Umbauprogramm kostet die SBB über drei Milliarden Schweizer Franken.

120 Bahnhöfe haben Verspätung

Bis Ende 2023 werden 556 Bahnhöfe BehiG-konform sein. Das heisst, 93 Prozent der Reisenden mit Mobilitätseinschränkungen werden dann autonom reisen können. Es bedeutet aber auch: Rund 120 Bahnhöfe werden nicht rechtzeitig fertig. Bei diesen Bahnhöfen sind noch vertiefte Abklärungen nötig. Dabei handelt es sich in erster Linie um grosse Bahnhöfe wie Bern, Lenzburg, Neuenburg oder teilweise der Bahnhof Zürich, bei denen sehr grosse Bauprojekte gleichzeitig anstehen und koordiniert werden müssen. Die Anpassungen sollen nämlich mit den laufenden Eisenbahn-Ausbauprogrammen und dem ordentlichen Substanzerhalt koordiniert werden, damit jeder Bahnhof und jede Eisenbahn-Haltestelle möglichst nur einmal umgebaut wird. Grossen Nachholbedarf gibt es auch bei den Haltestellen der Busunter- nehmen. Hier sind aber die Kantone und Gemeinden zuständig.

Auch Oberwalliser Bahnhöfe betroffen

Während die grossen Oberwalliser Bahnhöfe Brig und Visp spätestens bis 2023 autonom und spontan benutzbar, also behinder tengerecht sind, werden laut Prognosen der SBB die kleinen Oberwalliser Bahnhöfe in Gampel-Steg, Raron und Turtmann voraussichtlich erst 2024 BehiG-konform sein. Beim Bahnhof in Salgesch gibt es noch keinen Zeittermin. An allen Bahnhöfen, die ab Ende 2023 nicht barrierefrei sind, wird die SBB Ersatzlösungen anbieten. Dazu zählen beispielsweise Hilfestellungen durch das Bahnpersonal, mobile Lifte und Rampen. Die SBB wird diese Ersatzlösungen erweitern und erarbeitet die Details derzeit mit dem Verband öffentlicher Verkehr (VöV), wie Reto Schärli, Mediensprecher der SBB, ausführt. Die Matterhorn Gotthard Bahn dagegen ist laut Mediensprecher Jan Bärwalde voll im Fahrplan: «Bis 2023 sollten alle MGB-Bahnhöfe behindertengerecht umgebaut sein.»
(Frank 0. Salzgeber)

BRK: Der Kanton Zürich macht vorwärts

(Elgger / Aadorfer Zeitung)

Am Impulstag zur UNO-Behindertenrechtskonvention (BRK) haben sich am Dienstag rund 80 Personen intensiv mit deren Umsetzung im Kanton Zürich befasst. Verwaltung, Fachleute, Behindertenorganisationen und Betroffene konnten Wissen aufbauen und Erfahrungen austauschen. Nach dem Impulstag steht die Erarbeitung eines kantonalen Aktionsplans im Fokus.

Organisiert wurde der Impulstag vom Kantonalen Sozialamt und der Behindertenkonferenz Kanton Zürich (BKZ). Die Teilnehmenden setzten sich mit der Studie der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) zum Handlungsbedarf im Kanton Zürich auseinander. In der Studie sind sieben Handlungsfelder analysiert worden. Regierungsrat Mario Fehr: «Die UNO-BRK betrifft sämtliche Lebensbereiche und geht uns alle an. Der Kanton Zürich kann und soll sich verbessern. Der Impulstag förderte das gegenseitige Verständnis.» Neben einer strukturierten Massnahmenplanung sind bei der Umsetzung dieser Menschenrechte manchmal Details wie wenige Zentimeter entscheidend. Thea Mauchle, Rollstuhlfahrerin und Präsidentin der BKZ, begrüsst etwa die Anstrengungen im Bereich Zugänglichkeit für Menschen mit Mobilitätsbehinderung. Weiter betont sie: «Menschen mit Behinderung haben einen Rechtsanspruch auf Gleichstellung und dürfen nicht wie früher von Wohltätigkeit abhängig sein.»


Menschen mit einer Behinderung haben auch Rechtsansprüche.Bild: pixabay.com

 

Die Ergebnisse des Impulstags werden nun durch die neue Koordinationsstelle für Behindertenrechte im Kantonalen Sozialamt ausgewertet. Sicherheitsdirektor Mario Fehr: «Mit der neuen Koordinationsstelle übernehmen wir Verantwortung.»

Ab 1. April wird Bernhard Krauss als Koordinator tätig sein. Andrea Lübberstedt, Chefin des Kantonalen Sozialamts: «Wir freuen uns, für die anspruchsvolle Aufgabe einen erfahrenen Fachmann gefunden zu haben.»(PD)

Designerprothesen als Weckruf für die Manager in Davos

(Tages-Anzeiger)

WEF Menschen mit physischen oder psychischen Beeinträchtigungen haben es schwer im Arbeitsmarkt. Das soll sich ändern – wenn Unternehmenschefs endlich auf das Problem aufmerksam werde.


Erstmals ein wichtiges Thema in Davos: Die Integration Behinderter in die Arbeitswelt. Im Bild eine ausgestellte Designerprothese. Foto: PD

 

Karin Kofler,
Davos Auf den ersten Blick sahen sie aus wie witzige Skulpturen, aber was den gehetzten Managern mitten im Kongresszentrum am Weltwirtschaftsforum in Davos gezeigt wurde, waren Designerprothesen. Die Firma, die sie herstellt, will die Gehhilfen als modisches Accessoire positionieren. Tausende von Wirtschaftschefs sind nun während fünf Tagen an ihnen vorbeigelaufen. Die Ausstellung unter dem Titel «Acces+Ability», die auch einen Rollstuhl und andere Mobilitätshilfen für Behinderte zeigte, erhielt als Hauptausstellung am diesjährigen WEF einen prominenten Raum. Die Botschaft an die Chefs: Integriert auch Menschen mit Beeinträchtigungen.

Für Chefs selten ein Thema

Ob nun psychische Krankheiten oder körperliche Behinderungen: Wer im Zeitalter der vierten industriellen Revolution nicht voll leistungsfähig ist, hat im Arbeitsmarkt einen schweren Stand. Personen mit psychischen Problemen etwa haben laut den Zahlen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO eine um 15 bis 30 Prozent tiefere Beschäftigungsrate und eine doppelt so hohe Wahrscheinlichkeit, arbeitslos zu werden wie andere. Doch gerade die CEOs sind selten mit dieser Welt der Angeschlagenen konfrontiert.

«Das ist sicher nicht die Zielgruppe, die bei Topmanagern im Fokus steht», sagt Susanne Bruyre, Professorin an der amerikanischen Cornell-Universität mit Schwerpunkt Arbeitsmarkt und Behinderte. Bruyre wurde heuer erstmals ans WEF eingeladen: «Die Organisatoren gaben dem Thema bislang wenig Raum. Das will man nun ändern, was mich positiv überrascht.»

Tatsächlich hat man in Davos noch nie so laut nach Integration geschrien wie 2019. Die Frauen, die Verlierer der vierten industriellen Revolution, Flüchtlinge alle sollen am WEF ihren Raum haben. Jetzt also auch die Behinderten. Für Susanne Bruyre ist die Offensive aber mehr als eine PR-Aktion. «Die Firmen fangen langsam an zu realisieren, dass die Integration von beeinträchtigen Menschen durchaus einen positiven ökonomischen Impact hat und sie angesichts des demografischen Wandels nicht mehr darum herumkommen, neue Arbeitsmarktressourcen zu öffnen.» Beispiel Autismus: Grosse Tech-Firmen wie SAP oder Microsoft haben schon seit einiger Zeit Initiativen am Laufen, um Autisten zu rekrutieren, weil man weiss, dass diese über Begabungen verfügen, die für Unternehmen von Nutzen sind. Geht es nach den Experten, soll der Fokus nun ganz allgemein auf Menschen mit Defizitengerichtet werden. Die grosse Masse dieser Gruppe verfügt aber über Gebrechen, die nicht sichtbar sind – kognitive Störungen, psychische Krankheiten. «80 Prozent der behinderten Personen haben nicht sichtbare Beeinträchtigungen. Diese sind noch immer stark stigmatisiert. Das gilt es zu ändern», so Cornell-Professorin Bruyre. Ihre Forschungen zeigen, dass es auf andere Mitarbeitende einen positiven Effekt hat, wenn sie sehen, dass Kollegen, die beeinträchtigt sind, in der Firma trotzdem einen Platz haben. Es erhöht die Identifikation und damit die Verweildauer.

Was gut tönt, wird durch die Umwälzungen im Arbeitsmarkt indes gefährdet. Durch die Automatisierungsprozesse gehen in schwindelerregendem Tempo Jobs verloren. Jobs, die möglicherweise auch für Menschen mit Behinderungen geeignet wären. «Die Digitalisierung macht es sicher nicht einfacher», sagt Susanne Bruyre. Aber es sei eben auch ein Klischee, dass Menschen mit Beeinträchtigungen nur in den einfachsten Jobs arbeiten könnten. «Das Potenzial ist viel grösser.»

«Alexia, Kevin & Romain», die Freiheit gegen alle Widerstände

(swissinfo.ch)

Von Katy Romy


Kevins kleiner, grosser Lebenstraum: „Ich möchte lernen, mit dem Zug zu fahren und ruhig zu bleiben, damit ich in der ganzen Schweiz herumreisen kann.“(Adrien Bordone)

 

Der Schweizer Regisseur Adrien Bordone verfolgte mit seiner Kamera drei Jugendliche auf der Suche nach Autonomie. Für diese jungen Menschen mit Behinderungen ist der Weg ins Erwachsenenalter beschwerlich. „Alexia, Kevin & Romain“ läuft am Sonntag im Wettbewerb der Solothurner Filmtage.

„Ich bin 17 Jahre alt, und ich bin ein Jugendlicher. Wenn ich 18 bin, werde ich die Klasse verlassen, und ich werde…“ Romain bricht ab. Es ist schwierig, die Frage der Erwachsenen zu beantworten oder ihr gar einen Sinn zu geben. Sie haben ihn gefragt, was er später tun möchte.

Der sanfte und heitere Blick des jungen Mannes offenbart die Qualen einer Zukunft, deren Konturen noch unklar sind. Wer ist noch nie auf die unvermeidliche Frage gestossen, der sich alle Jugendlichen auf der Welt stellen müssen? Wer hatte nie Angst vor den entscheidenden Weichenstellungen, die der Übergang zum Erwachsenenalter jedem und jeder auferlegt?

Die Befragungen von Alexia, Kevin und Romain, drei jungen Schweizerinnen und Schweizern mit einer geistigen Behinderung, werden bei allen Zuschauerinnen und Zuschauern Erinnerungen wecken.


Alexia, Kevin und Romain

Adrien Bordone präzisiert sofort: „Ich habe nicht einen Film über Behinderung gedreht, sondern über drei Jugendliche, die erwachsen werden und sich emanzipieren wollen, und die an einem jener zahlreichen, etwas von unserer Gesellschaft abgeschotteten Orten leben, wo wir uns um Menschen ‚kümmern‘, die wir für anders halten.“

Als der Regisseur aus der zweisprachigen Stadt Biel (Kanton Bern) die Stiftung Perceval in Saint-Prex (Kanton Waadt) am Genfersee besuchte, berührte ihn augenblicklich die „etwas traurige und ruhige“ Schönheit des Orts und „seine besondere Atmosphäre, ein wenig ausserhalb der Welt“.

So kam er auf die Idee, sich filmisch den jungen Menschen zu widmen, die dort leben. Die Auswahl der drei Protagonisten war ein Herzensentscheid: „Ich hatte ein Casting organisiert, doch schliesslich habe ich Alexia, Kevin und Romain per Zufall auf den Gängen der Institution getroffen. Ich fand sie faszinierend und fotogen.“

Solothurner Filmtage

An den 54. Solothurner Filmtagen werden zwischen dem 24. und 31. Januar 165 Schweizer Filme gezeigt. Viele von ihnen thematisieren die Freiheit, Ideale und die Spiritualität.

Neun Filme sind im Wettbewerb um den prestigeträchtigen „Prix de Soleure“, der mit 60’000 Franken dotiert ist (darunter auch „Alexia, Kevin & Romain“).

Dieses Jahr bietet das Festival der nächsten Generation des Schweizer Kinos eine Plattform: Von den 75 langen Filmen auf dem Programm sind 18 Erstlingswerke.

Das Paradox der Autonomie

Wie alle Jugendlichen in ihrem Alter haben sie Träume, Wünsche, Ziele. „Ich möchte lernen, den Zug zu nehmen, ruhig zu sein, um überall in der Schweiz herumreisen zu können“, sagt Kevin, ein grosser Blonder mit tiefblauen Augen. Alexia möchte „ein Pferd reiten“, aber erst später. Die warmherzige junge Frau ruft allen um sie herum „Ich liebe Dich“ zu, während sie ständig dem gesetzten Rahmen und den Erwartungen an sie entwischt.


Alexia möchte einmal ein Pferd reiten, aber momentan muss sie einen Ort finden, wo sie als Erwachsene wird leben können.(Adrien Bordone)

 

Die drei Jugendlichen müssen sich dem stellen, was der Regisseur „das Paradox der Autonomie“ nennt: „Einerseits möchte man diesen Jungen die grösstmögliche Freiheit geben. Andererseits kümmert man sich in der Institution ohne Unterlass um sie. Da ist es sehr schwierig, ein Gleichgewicht zu finden“, sagt Bordone.

Auch für die Eltern ist es eine Gratwanderung. Sie müssen den Wunsch, ihre Kinder zu schützen, mit jenem in Einklang bringen, ihnen die Möglichkeit zu geben, sich zu entwickeln. Sie müssen abwägen zwischen dem Wunsch, sie ihre Sehnsüchte ausdrücken zu lassen und jenem, ihre Kinder dazu zu bringen, über sich hinauszuwachsen.

Während einem Jahr begleitete die Kamera die Jugendlichen auf ihrem langen und manchmal gewundenen Weg, der in die Volljährigkeit führt. Hinter den Kulissen war es notwendig, Vertrauensverhältnisse aufzubauen, die auf die Persönlichkeit eines jeden abgestimmt waren. „Bei Kevin war ich es, der zu Beginn von seinem Charisma beeindruckt war“, sagt Bodone.

Alexia lud manchmal „die Filmer“ – so nannte sie die Crew – ein, ihr zu folgen, manchmal zeigte sie eher Zurückhaltung. In einer Szene fragt sie ihre Masseurin: „Gehen die ‚Filmer‘ jetzt oder nicht?“ Dann wendet sie sich an den Regisseur: „Geht’s, Adrien?“

Solche Interaktionen hat Bordone beim Filmschnitt schliesslich nicht zusammengekürzt. „Es gibt da eine Einfachheit, eine Ehrlichkeit in der Beziehung, die ich schön finde und die ich zeigen wollte. Es geht nicht darum, zu vergessen, dass wir da sind, sondern darum, es zu akzeptieren. Zu akzeptieren, in unserer Gegenwart Dinge zu erleben.“


Romain: „Ich will Geld verdienen, damit ich mir ein iPhone kaufen kann.“(Adrien Bordone)

 

Eine Verbindung zur Aussenwelt

Romain brauchte einige Zeit, bis er bereit war, bei diesem Abenteuer mitzumachen. Im Verlauf der Treffen und Diskussionen fielen bei ihm die Schranken, und die Magie funktionierte: „Heute ist er stolz auf den Film, er steigt bei den Vorführungen auf die Bühne, nimmt das Mikrofon und spricht. Seine Mutter stellte fest, dass er erwachsen geworden ist, dass er gelernt hat, aus seiner Komfortzone herauszukommen.“

Die Kamera scheint eine zentrale Rolle in diesem Dokumentarfilm zu spielen. Sie ermöglicht den Jugendlichen, aus dem Leben in der Institution auszubrechen, in der menschliche Beziehungen oft nur therapeutisch oder pädagogisch sind.

„Wir waren nicht da, um uns um sie zu kümmern, um sie zu pflegen, sondern um einen Film mit ihnen zu drehen. Es war eine Beziehung von Erwachsenen mit Erwachsenen“, betont Regisseur Bordone.

Zudem wurde im weiteren Verlauf der Dreharbeiten die Grenze der Behinderung immer durchlässiger. „Ich habe entdeckt, dass dieser Begriff überhaupt nichts bedeutet. Es gibt eine derartige Vielfalt von Personen, und wir haben alle unsere Schwierigkeiten, unsere ‚Behinderungen‘.“


Der Bieler Regisseur Adrien Bordone.(Peter Samuel Jaggi)

 

„20-Jährige sind schön“

Die Adoleszenz, die vom US-Kino oft verherrlicht wird, dieser ganz besondere Moment, in dem sich jeder Mensch zwischen Freuden und Enttäuschungen, Neuheiten und Verzicht aufbaut, fasziniert Bordone.

Sein letzter Kurzfilm „Après l’hiver“ (Nach dem Winter) erzählte die Geschichte von vier Jugendlichen, die ihren Weg in die Berufswelt suchten. „Ich finde es wichtig, die Momente des Übergangs, der Krisen zu filmen, an denen man wächst“, sagt er. Von der Jugend gehe aber auch eine ästhetische Attraktion aus: „20-Jährige sind schön, und wenn man Kino macht, will man, dass die Bilder schön sind.“

Zum Ende des Films findet Romain schliesslich eine Antwort auf die eingangs gestellte Frage: „Ich will Geld verdienen, damit ich mir ein iPhone kaufen kann.“ Romain hat die gleichen Wünsche wie die meisten Jugendlichen in seinem Alter.

„Diese Szene zeigt, dass er autonom wird, dass er Geld verdienen und dieses nach eigenem Gutdünken wird ausgeben können. Man könnte natürlich auch sagen, dass niemand einer Gesellschaft entkommt, in der es heisst, Glück bedeute, ein iPhone zu besitzen“, sagt Bordone. Auf dem strahlenden Gesicht des jungen Mannes ist nun seine Freude am Erwachsenwerden und an einem Gefühl der Stärke zu sehen.

Regisseur und Philosoph

Der 1987 geborene Adrien Bordone wuchs in Biel im Kanton Bern auf.

2010 machte er den Bachelor-Abschluss in Kino an der Ecole Cantonale d’Art de Lausanne (Ecal). Seither arbeitet der Regisseur in der Bieler Filmemacher-Vereinigung „A Travers Champs“.

2017 absolvierte er zudem einen Master-Abschluss in Philosophie an der Universität Zürich.

Bordone hat bereits mehrere Kurzfilme realisiert, darunter „En vrai je suis un monstre“ (2010), der für mehrere Festivals in der Schweiz und im Ausland ausgewählt wurde. Sein jüngster Dokumentarfilm „Après l’hiver“ wurde für die Solothurner Filmtage wie auch für das Zurich Film Festival ausgewählt und gewann den Berner Filmpreis für den besten Dokumentarfilm 2015.

„Alexia, Kevin & Romain“ ist sein erster langer Film.

(Übertragung aus dem Französischen: Christian Raaflaub)

Nur jeder Dritte findet dank der IV eine neue Stelle

(Saldo)


Fand einen 50-Prozent-Job: Auf den Rentenentscheid wartet Nicole H. seit fünf Jahr en

 

Die IV finanzierte 2017 Eingliederungsmassnahmen für rund 41000 Menschen mit Behinderungen. Doch nur einem kleinen Teil half das, eine Arbeit zu finden.
Eric Breitinger.

Nicole H. war verzweifelt. Seit Tagen schlief sie kaum, Medikamente halfen nicht. Sie konnte sich nicht vorstellen, je wieder zu unterrichten. Die Primarlehrerin aus dem Berner Oberland litt an schweren Depressionen und war seit zweieinhalb Jahren krankgeschrieben. Sie freute sich, dass ihr die Invalidenversicherung (IV) eine anderthalbjährige Umschulung zur «Genesungsbegleiterin» bewilligte. Jetzt begleitet sie Menschen mit psychischen Krisen.

Die IV finanzierte im Jahr 2017 fast 41000 Verunfallten oder chronisch Kranken eine Eingliederungsmassnahme – etwa eine Erstausbildung oder ein Job-Coaching. Sie gab dafür 1,7 Milliarden Franken aus. Der Haken: Die IV weiss nicht, ob die Geförderten nachher effektiv auf dem Arbeitsmarkt integriert sind.

Psychisch Erkrankte profitieren wenig

Eine Studie im Auftrag der IV bringt nun etwas Licht ins Dunkel. Forscher um den Eingliederungsexperten Niklas Baer von der Psychiatrie Baselland befragten 921 Betroffene. Je rund ein Drittel der Befragten leidet an einer Muskel- oder Skeletterkrankung, hat psychische Beschwerden oder beides.

80 Prozent gingen laut der Studie «optimistisch» in die Massnahme, aber nur jedem Dritten brachte sie «Erfolg». Das heisst: Sie verdienten anach mindestens 1000 Franken im Monat und bezogen weder Arbeitslosengelder noch eine IV-Rente. (217 000 Vollrenten zahlte die IV 2017. Im Jahr 2006 waren es 262000. Die Bevölkerung wuchs im gleichen Zeitraum um 1 Million Einwohner. Die Zahl der Neu renten halbierte sich seit 2003 Quelle: BSV) Die Forscher hatten ursprünglich einen Monatslohn von 3000 Franken als Massstab für den Erfolg definiert. So viel verdienten aber nur wenige.

Von der IV-Massnahme profitierte fast jeder zweite Teilnehmer mit kör- perlichen Handicaps, aber nur jeder Vierte mit einer psychischen Erkrankung. Der Eingliederungserfolg ist laut Studie umso wahrscheinlicher, je geringer behindert ein Teilnehmer ist. Laut der Studie waren aber die meisten Teilnehmer stark behindert. 60 Prozent der befragten Teilnehmer fühlten sich durch ihre IV-Berater «kompetent» und engagiert beraten.

3o Prozent fühlen sich «unter Druck gesetzt»

Nicole H. lobt ihren Job-Coach: «Er hörte gut zu und wusste, was ich konnte und brauchte.» Ein 61-jähriger Innerschweizer, bei dem die IV frühzeitig intervenierte, fühlte sich von seinem Berater «stets ernst genommen». Auch eine 26-jährige Taggeld-Bezügerin aus Basel erlebt ihren IV-Berater als «verständnisvoll und interessiert». Andererseits überfor- dern die Massnahmen viele: 30 Prozent der Befragten berichten, dass sie ihnen nicht nur nichts genützt, sondern gesundheitlich geschadet hätten. 30 Prozent sahen sich «unter Druck gesetzt».

«Meine Depressionen sind nicht so gut messbar wie eine Körperbehinderung», sagt Nicole H. Die 44-Jährige erlebte viele Abklärungen als «beschämend». Zum Beispiel musste sie ihre Leidensgeschichte Gutachtern erzählen, die dann ein negatives Urteil fällten. Sie erhob Einspruch gegen ein Gutachten, das ihrer Ansicht nach fehlerhaft war. Seit fünf Jahren wartet die alleinerziehende Mutter auf den Rentenbescheid der IV. Finanziell hält sie sich mit ihrem neuen 50-Prozent-Job als «Genesungsbegleiterin» im Berner Oberland über Wasser.

«Ich erlebte viele Abklärungen der Invalidenversicherung als beschämend»
Nicole H. Patientin

Auch Marie Baumann vom IV-kritischen Blog Ivinfo kritisiert, dass die «Eingliederung nicht gut funktioniert und selbst stark Beeinträchtigte nicht mal mehr eine Rente bekommen». Experte Niklas Baer fordert Nach besserungen: «IV-Massnahmen bringen umso mehr, je individueller sie auf die Betroffenen zugeschnitten sind.» Die Berater müssten die Biografie und Bedürfnisse der Teilnehmer genauer abklären. Viele Versicherte zögerten die Anmeldung bei der IV zu lange hinaus: Frühinterven-tionen sind laut der Studie jedoch erfolgreicher als Integrationsversuche nach einem Jobverlust. Wichtig ist für Baer, die Ärzte und Psychiater besser in die Eingliederungsbemühungen der IV einzubinden.

Nicole H. schätzte die Gespräche mit Job-Coach und Arzt: «Wir konnten viele Probleme einfach lösen.

Dieser Blinde sieht die Unsichtbaren

(Tages-Anzeiger)

Edgar Schuler.
Talal Waheed Der Pakistaner kämpft um die Anerkennung der Bedürfnisse behinderter Menschen in Naturkatastrophen.


Talal Waheed

 

Eigentlich, dachten die Behörden in Bangladesh, hatten sie für die Katastrophe vorgesorgt. Die Sundarbans sind ein tief gelegenes, von unzähligen Flussarmen durchzogenes Regenwaldgebiet am Golf von Bengalen. Auf den abgelegenen Inseln warnten die Moscheen per Lautsprecher früh vor der Sturmflut des Wirbelsturms Aila. Nur: Gehörlose Menschen konnten den Alarm nicht wahrnehmen. Und für alle anderen gab es nur einen Ausweg: auf Hausdächer oder Bäume zu klettern. Schwierig für Menschen mit körperlichen Behinderungen.

Das war 2009. Das Problem ist seither erkannt, die Katastrophenpläne umfassen nun auch die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung. Das Frühwarnsystem ist ausgebaut, neue Schutzräume sind barrierenfrei. Das ist das Spezialgebiet von Talal Waheed. Der Pakistaner berät Hilfswerke und Katastrophenschutzorganisationen dabei, Menschen mit körperlichen Behinderungen in ihre Projekte mit einzubeziehen. «In vielen Entwicklungsländern werden die Bedürfnisse von Behinderten vernachlässigt», sagte Waheed kürzlich bei einem Besuch in der Schweiz. «Dabei ist die Verletzlichkeit von Menschen mit Behinderungen besonders hoch, vernachlässigt werden oft aber auch die Bedürfnisse von älteren Personen, von Frauen und Kindern.»

Waheed ist nicht nur Fachmann, sondern auch Betroffener. Wegen einer Augenkrankheit ist er als Jugendlicher erblindet. Gerade darum erkennt er, was andere nicht sehen oder übersehen. Selbst für Hilfswerke sind Menschen mit Behinderung oft so gut wie unsichtbar. Sie richten ihre Angebote auf diejenigen Betroffenen aus, die mobil, erreichbar und selbstständig reaktionsfähig sind.

Das hat Folgen. Beim Erdbeben und Tsunami 2011 in Japan war die Sterblichkeit unter Menschen mit Behinderungen doppelt so hoch wie beim Rest der Bevölkerung. Und drei Viertel der 1800 Todesopfer des Orkans Katrina 2005 in den USA waren über 60 Jahre alt, viele davon schon vor der Sturmflut gesundheitlich beeinträchtigt.

Seine Tätigkeit führt Waheed rund um die ganze Welt. Im letzten Herbst war er in der kriegsversehrten Ukraine, vorher in Afrika, vor allem in Kenia, Tansania und Burundi. Aktuell ist er für die CBM Christoffel-Blindenmission unterwegs, ein internationales christliches Hilfswerk, das die behindertengerechte Katastrophenvorsorge zu seinen Kernaufgaben zählt.

Aufgewachsen ist Waheed in Pakistans Hauptstadt Islamabad. Als er erblindete, besuchte er eine Spezialschule. Anpassungsfähig, lernwillig und ehrgeizig, wie er war, absolvierte er später die höheren Ausbildungen und die Universität gemeinsam mit Menschen ohne Behinderungen. Er ist verheiratet, hat zwei Kinder und führt das typische Leben des hoch spezialisierten Fachmanns, der für seine Kunden um die Welt jettet. Übrigens trotz seiner Behinderung weitgehend selbstständig.

Seine Lebenserfahrungen prägen seine Auffassungen darüber, wie die Hilfe für Behinderte aufgegleist werden soll: Überall, wo er ist, plädiert er dafür, nicht zuerst Unterstützung anzubieten. Es gehe vor allem darum, sagt er, die Bedürfnisse zu erfragen und die Möglichkeiten zur Selbsthilfe zu mobilisieren und auszuschöpfen.

Menschen mit Behinderung auf dem Abstellgleis

(Neue Zürcher Zeitung)

Gastkommentar
von CHRISTIAN LOHR

Zugpassagiere, die blind, gehörlos oder im Rollstuhl sind, sollen die neuen Züge der SBB nicht selbständig nutzen können. Dies die Quintessenz eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts (BVG), welches die Beschwerde von Inclusion Handicap gegen die befristete Betriebsbewilligung für die neuen Doppelstockzüge (FV-Dosto) der SBB fast gänzlich abgelehnt hat. Das Dosto-Urteil ist gesellschaftspolitisch ein massiver Rückschlag und zeigt sinnbildlich, wie steinig der Weg bis zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen noch ist. Der Entscheid torpediert die Bemühungen zum Abbau von Hindernissen und ist gegen die Selbstbestimmung gerichtet. Und deshalb ist es nur folgerichtig, dass Inclusion Handicap das Urteil an das Bundesgericht weiterzieht.

Inklusion und autonome Lebensführung sind das erklärte Ziel der Behindertenrechtskonvention, welche die Schweiz ratifiziert hat. Menschen mit Behinderungen wollen selber entscheiden können, wie und wo sie wohnen. Ihr Anspruch, im ersten Arbeitsmarkt arbeiten zu können, sollte heute eigentlich unbestritten sein. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist auch die Mobilität. Deshalb verlangt das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) in der Schweiz auch einen hindernisfreien öV bis ins Jahr 2023. Umso enttäuschender ist das Urteil des BVG, das weit mehr als einen symbolischen Charakter hatschliesslich soll der Dosto 40 Jahre lang verkehren.

Das Urteil ist auch ein Widerspruch zur Behindertenpolitik des Bundesrates, bei der Anspruch auf Selbstbestimmung ein Schwerpunkt ist. Selbstbestimmung ist nicht selbstverständlich, wenn aus behinderungsbedingten Gründen selbständige Entscheide nicht getroffen werden können. Für Menschen mit Behinderungen ist das zu oft der «normale» Alltag, und sie sind in ihren Möglichkeiten eingeschränkt, wenn es um Fragen geht wie: Mit wem will ich leben? Welchen Beruf will ich ergreifen? Welche der öffentlichen Dienstleistungen kann ich in Anspruch nehmen? Was alle Menschen in unserer Gesellschaft erwarten dürfen, gilt auch für Menschen mit Behinderungen: Hindernisse abbauen bedeutet Ausrichten unserer Dienstleistungen und Einrichtungen auf die Bedürfisse aller Einwohner und Einwohnerinnen. Es ist ein Beitrag zur Lebensqualität und zu einer Gesellschaft, die Menschen nicht ausschliesst. Und er erschliesst vor allem auch das Potenzial der Menschen mit oder ohne Behinderungen, in Anerkennung der Beeinträchtigungen, mit welchen Mann oder Frau zu leben hat.

Der Entscheid des BVG ist ein dunkler und technokratischer Entscheid. Im Vordergrund stehen die technischen Normen; das Fehlen einer Auseinandersetzung des Gerichts mit den menschen- und grundrechtlichen Anliegen ist überaus spürbar. Diese Anliegen sind gesellschaftspolitisch nicht nur berechtigt, sondern sie werden auch vorausgesetzt. Mobilität und Flexibilität des Einzelnen sind gesellschaftliche Schlüsselbegriffe in allen Lebensbereichen, sei dies in der Schule, bei der beruflichen Ausbildung, im Sport, beim Wohnen, in der Freizeit oder in der Arbeit. Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts ist für mich einerseits bereits Vergangenheit und anderseits ein schlechtes Beispiel auf dem langen Weg zur Gleichstellung für Menschen mit Behinderungen. Gesellschaftspolitisch müssen wir den entgegengesetzten Weg gehen in Richtung einer Gesellschaft, für die Selbstbestimmung auch von Menschen mit Behinderungen selbstverständlich ist.
Christian Lohr ist Nationalrat (cvp., Thurgau) und Vizepräsident Pro Infirmis