Arbeitsmarkt statt 1V-Rente für Junge

(Tages-Anzeiger/Fernausgabe)

Unter 30-jâhrige psychisch Kranke sollen arbeiten, statt von der Invalidenversicherung abhângig zu sein.

Keine Rente unter 30, so lautet die Forderung der Soziaikomraission des Nationalrats. Diese hat von Bundesrat Alain Berset fur Mitte Mai konkrete Gesetzesformulierungen und ein Konzept verlangt, damit unter 30-jàhrigen psychisch Kranken kûnftig keine IV-Rente mehr zugesprochen wird. Stattdessen soll die Invalidenversicherung (IV) die Betroffenen in den Arbeitsmarkt integrieren. Zurzeit erhalten pro Jahr fast 3000 unter 30-jâhrige neu eine IV-Rente, von ihnen zwei Drittel wegen psychischer Leiden. Zudem stagniert die Zahl der Neurenten bei den 18- bis 24-Jâhrigen seit Jahren, wâhrend sie bei allen anderen Altersgruppen stark zurückging.

Sollte die Kommission dem Rentenstopp fûr unter 30-Jâhrige zustimmen, hat dies im Nationalrat gute Chancen auf eine Mehrheit. Denn neben SVP und FDP unterstützen auch Vertreter der CVP das Anliegen. Die Befurworter betonen, ihnen gehe es nicht ums Sparen bei der IV. Ziel sei die Intégration in den Arbeitsmarkt. Weiterhin eine Rente bekommen sollen Junge mit Geburtsgebrechen und jene, die nach einem schweren Unfall erwerbsunfâhig werden. Die Linke glaubt den Beteuerungen jedoch nicht. SP-Nationalrâtin Silvia Schenker wirft den Bürgerlichen vor, ih¬nen gehe es nicht um die Intégration der jungen psychisch Kranken, sondern um einen erneuten Abbau bei der IV. Wollten sie Ernst machen mit der Intégration, erfordere dies derart teure Eingliederungsmassnahmen, dass es die IV mehr koste als die heutigen Renten. Schenker befürchtet, dass die Jungen künftig bei der Sozialhilfe landen. Auch die Behindertenverbânde wehren sich. «Eine generelle Alterslimite wàre für die meisten jungen Menschen mit Behinderungen existenzbedrohend», sagt Marc Moser von Inclusion Handicap.

Der Arbeitgeberverband, der das Konzept in die Kommission eingespeist hat, wehrt sich gegen den Vorwurf, junge IV-Rentner in die Sozialhilfe verschieben zu wollen. «Das ist keine plumpe Sparmassnahme», sagt Martin Kaiser. Mindestens die Halfte der jâhrlich 3000 Neurentner unter 30 habe gemâss Experten das Potenzial zur Intégration in den Arbeitsmarkt. Künftig solle von Beginn weg in die berufliche Eingliederung investiert werden statt In Renten. «Die entsprechenden Massnahmen erfordem von der IV zunàchst tatsachlich Investitionen in ein geeignetes
Setting.» Renten sollten erst gewâhrt werden, wenn sich die Intégration dauerhaft als unmoglich erweise.

Reintegrierenstattinvalidisieren

(Neue Zürcher Zeitung)

Reintegrieren statt invalidisieren Fälle von Arbeitsunfähigkeit wegen psychischer Leiden nehmen stark zu – zwei Versicherer geben erfolgreich Gegensteuer

Die Statistiken der Invalidenversicherung (IV) zeichneten in den vergangenen zehn Jahren ein erfreulich entspanntes Bild, wenn es um die absolute Zahl von Neurentnern ging. Die Zahl der Neurentner wegen Invalidität verharrte in den Jahren bis 2016 in der relativ engen Bandbreite von 26 bis 35 neuen IV- Bezügerinnen und Bezüger je 1000 Versicherte. Spezialisten, die sich mit Krankmeldungen, Arbeitsunfähigkeit und Massnahmen zur Wiedereingliederung von Berufes wegen beschäftigen, sehen indes einige Anzeichen dafür, dass der Trend drehen könnte. Vor allem der Umstand, dass sich vermehrt Jugendliche wegen psychischer Krankheiten beim Arbeitgeber abmelden, lassen die Alarmglocken läuten.

Früh die Risiken erkennen

Die PK Rück ist eine der Institutionen, denen sehr viel daran liegt, einer allfälligen Häufung von Arbeitsunfähigkeitsfällen frühzeitig auf die Spur zu kommen. Die seit Jahren stark wachsende Versicherung nimmt von ihren Kunden, der Regel autonome Sammelstiftungen und andere grosse BVG-Vorsorgeeinrichtungen, Prämiengelder entgegen für die Übernahme von Todesfall- und Invaliditätsrisiken. Hierbei werden in aller Regel Dreijahre-Verträge abgeschlossen, wobei ein enger Kontakt mit den Arbeitgebern gesucht wird. Steht die IV mit ihren kantonalen Zahlstellen gleichsam am Ende einer langen Kausalitätskette, wenn es um oft schleichende, lange kaum erkennbare Invalidisierungen geht, kann die PK Rück mit Case Management vergleichsweise früh eingreifen.

Das Unternehmen nimmt für sich in Anspruch, mit einer Neuverrentungsquote von 1,5 Promille den gesamtschweizerischen IV-Wert (2,7 Promille im Jahr 2016) um rund 40% zu unterbieten. Jede der jährlich etwa 3300 gemeldeten Personen mit Arbeitsunfähigkeit werde so betreut, dass die Eingliederung in den Erwerbsprozess bestmöglich ablaufe. In mehr als neun von zehn Fällen sei dank aufwendigem Coaching, welches das frühzeitige Beiziehen von Psychologen und anderen Fachkräften einschliesst, eine Invalidisierung verhindert worden. Derart hohe Reintegrationsquoten stehen m Kontrast zur IV,wobei dort grosse Unterschiede zwischen den Kantonen auffällig sind. Es muss schon erstaunen, wenn in den Kantonen Neuenburg und Glarus im Jahr 2016 (die Zahlen für 2017 liegen noch nicht vor) auf 1000 Versicherte 38 bzw. 37 IV-Renten gesprochen wurden, während es 17 und 19 IV-Renten in den Kantonen Uri und Luzern waren; dieses Gefälle ist auch langfristig sichtbar.

Vermutlich grosse Dunkelziffer

Der Ansatz der PK Rück zielt auch auf Leistungsanreize für die angeschlossenen Arbeitgeber, denen im Falle von aktivem Leistungsmanagement tiefere Prämien verrechnet werden. Wenn sich seit 2011 die gemeldete Zahl von Arbeitsunfähigen im PK-Kundenkreis glatt auf 2,3% des Versichertenbestandes verdoppelt hat, lässt sich das teilweise mit diesen Anreizen für eine Prämienverbilligung erklären. Hanspeter Tobler, der die PK Rück führt, sagt dazu, man erfahre mehr und früher davon, wenn in einer Firma am Arbeitsplatz Probleme auftauchten.

Trotz all diesen Bemühungen registriert die Versicherung PK Rück im Zeitraum 2014 bis 2017 eine auffällige Verschiebung bei den Ursachen einer bleibenden Arbeitsunfähigkeit. Im Jahre 2014 waren noch Rückenleiden bzw. «andere Krankheiten» (Krebs; Herz- und Kreislaufbeschwerden) mit 29% bzw.32% die häufigsten Gründe für Absenzen vom Arbeitsplatz. Deren Anteil ist stark gesunken (siehe Grafik), wogegen der Anteil «psychischer Krankheiten» gleich um 6 Prozentpunkte auf 29% gesprungen ist.

Andreas Heimer von PK Rück schätzt, dass jeder zweite Fall auf eine Depression (oder ein Burn-out) und jeder vierte Fall auf eine Anpassungsstörung, beispielsweise nach einem menschlichen Verlust in der Familie, entfalle. Weiter gebe es viele, die trotz psychologischen Problemen voll arbeiteten, aber ihr Leiden vor dem Vorgesetzten und den Kollegen verbergen würden. PK Rück hat hierzu aber auch eine gute Bot schaft: Ihre Kontakte mit Arbeitgebern und betroffenen Personen zeigten, dass nach einer Offenlegung eine grosse Bereitschaft bestehe, der Chronifizierung eines Leidens entgegenzuwirken.

Krankentaggeld zeigt Ähnliches

Die Erfahrungswerte der PK Rück lassen sich durch Daten der Swica, der grössten Anbieterin von Taggeldversicherungen in der Schweiz, weitgehend erhärten. Viele ihrer 27 300 Unternehmenskunden mit insgesamt 620 000 Versicherten willigen in ein betriebliches Gesundheitsmanagement ein, das auf einen regen Informationsaustausch schon vor der Ausbezahlung von Krankentaggeldern gerichtet ist.

Basierend auf einer Auswertung von zwei Grosskunden, die zu den 15 grössten Arbeitgebern des Landes zählen und deren Namen und Branchenzugehörigkeit geheim ist, wird vor allem für psychische Leiden ein Anstieg gemeldet. Im Zeitraum 2014 bis 2017 wurde hier ein Zuwachs von 20% auf 23% aller Fälle registriert. Die Swica-Pressestelle ergänzt, die Entwicklung sei bei denjenigen Kunden, die eine vertiefte Abklärung der Fragen um Erkrankungen wünschten, ähnlich wie bei den beiden erwähnten Grossunternehmen.

Die Swica versucht auch, mit Care-Managern von chronischen Leiden bedrohten Versicherten zu helfen. Erstgespräche haben zum Ziel, medizinische, berufliche und private Gründe für die Erkrankung zu eruieren. In der Praxis komme es vor, dass ein Patient eine Verschuldung als Belastung preisgebe, von der der Arbeitgeber nichts gewusst habe.Standort-Gespräche mit dem Arzt und weiteren Spezialisten werden von der Swica organisiert, um den Wiedereinstieg in Etappen vorzubereiten.

Inzwischen beschäftigt die Swica 85 Care-Manager, wobei diese Jahr für Jahr mehr Fälle bearbeiten. Wie im Falle der PK Rück sind auch hier die Anreize gegeben, Invalidisierung wenn immer möglich zu verhindern. Frühzeitige Interventionen mit dem Ziel Reintegration sind gerade für Jugendliche Gold wert. Jahrzehntelang IV-Renten zu bezahlen, kann ins grosse Geld gehen und ist weder aus gesellschaftspolitischer noch menschlicher Sicht ein erstrebenswerter Weg.

Nicht bei den Armen sparen!

(Beobachter)

Bürgerliche Politiker wollen die staatliche Unterstützung für bedürftige Rentner und IV-Bezüger reduzieren. Das darf nicht sein.


«Diese Politiker kümmert offenbar nicht, wie es Senioren und IV-Rentnern geht.» Anita Hubert ist Fachfrau für Sozialversicherungen beim Beobachter.

Die bürgerliche Mehrheit im Nationalrat will bei denen sparen, die Unterstützung am nötigsten haben. Trotz einem Rekordüberschuss von drei Milliarden Franken bei den Bundesfinanzen. AHV- und IV-Bezüger, die Ergänzungsleistungen erhalten, sollen schmaler durch. Zugleich bereiten dieselben Politiker noch mehr steuerliche Entlastungen für Firmen vor.

Das schürt sozialen Unfrieden. Und es erschwert Kompromisse bei grossen Reformen im Sozialbereich, die anstehen. Noch hat es der Ständerat in der Hand, die kurzsichtigen Beschlüsse des Nationalrats zu korrigieren.

Die Bürgerlichen kümmert offenbar nicht, wie es den Alten und IV-Rentnern tatsächlich geht. So will der Nationalrat, dass bei den Ergänzungsleistungen die Miete nur bis 1100 Franken angerechnet werden kann. Bloss in Zentren und Agglomerationen soll es 100 Franken mehr geben. Und die Kantone sollen die Beiträge wieder um bis zu 10 Prozent kürzen dürfen.

Damit foutiert sich der Nationalrat um die Realität auf dem Wohnungsmarkt. Die Mieten sind allein von 2001 bis 2012 um bis zu 21 Prozent gestiegen, berechnet das Bundesamt für Sozialversicherungen. Seither noch weite.

Vom Essen absparen.
Bereits 2012 konnten nur noch 50 bis 72 Prozent der Bezüger von Ergänzungsleistungen ihre Wohnung aus dem dafür vorgesehenen Betrag bezahlen. Die anderen sparen sich den Rest vom Lebensunterhalt ab, beim Essen, bei Versicherungen oder bei der wichtigen Pflege von sozialen Beziehungen.

Der Bundesrat wollte in seiner Botschaft von 2014 die Mietbeiträge nicht etwa einfrieren, sondern auf 1370 Franken für Einzelpersonen und 1960 Franken für eine vierköpfige Familie erhöhen. So wollte er die Beiträge wenigstens der Teuerung seit 2001 anpassen. Denn seit damals sind die Mietzinsansätze für Bezüger von Ergänzungsleistungen unverändert geblieben.

Auch die Unterstützung für Kinder will der Nationalrat kürzen, von 10080 auf 7080 Franken jährlich. Macht pro Monat noch 590 Franken. Das reicht nicht mal, um eine Kita zu finanzieren, damit ein IV-Rentner die Chance bekäme, trotz seiner eingeschränkten Arbeitsfähigkeit doch noch etwas dazuzuverdienen.

Besser nicht arbeiten.
Aber vielleicht will der Nationalrat ja gar nicht, dass IV-Rentner sich um ein Einkommen bemühen. Warum sonst will er die Einnahmen eines Partners vollständig anrechnen?

Eine Familie hätte so trotz Verdienst weniger in der Kasse als ohne. Denn ein Lohneinkommen muss anders als Ergänzungsleistungen voll versteuert werden. Das bringt wenig Motivation, sich um einen Job zu bemühen. Nicht alles ist schlecht an der Gesetzesrevision. So sollen künftig nur noch Rentner Ergänzungsleistungen erhalten, die ein Vermögen unter 100 000 Franken haben. Vernünftig – denn es kann nicht das Ziel sein, das Erbe der nächsten Generation abzusichern.

Es scheint auch plausibel, Rentnern, die ihr ganzes Pensionskassengeld bezogen und verbraucht haben, die Ergänzungsleistungen lebenslang um 10 Prozent zu kürzen. Doch die nationalrätliche Version davon ist nicht durchdacht – sie klärt nicht, wie viel man ungestraft verbrauchen darf. Es kann nicht sein, dass jemand, der nur ein paar tausend Franken aus der Pensionskasse bezieht, gleich eine lebenslange Kürzung hinnehmen muss. Das würde viele Rentner in die Sozialhilfe drängen.

Die Revision nach dem Gusto des Nationalrats ist eine reine Sparvorlage. Der eigentliche Zweck der Ergänzungsleistungen ist vergessen gegangen: Gemäss Bundesverfassung sollen die AHV- und IV-Renten das Existenzminimum decken. Weil das mit den heutigen Renten (minimal 1175, maximal 2350 Franken) nicht mehr möglich ist, wurden die Ergänzungsleistungen erst geschaffen. Seit über 50 Jahren sind sie ein probates Mittel, das dazu dient, dass Rentner ein anständiges Leben führen können. Das darf nicht einer kurzsichtigen Sparübung geopfert werde.

insieme will sich besser positionieren

(Walliser Bote)

Soziales / Vereins- und Stiftungsname verleite zu Verwechslungen mit insieme Schweiz insieme will sich besser positionieren


Inhalt bleibt gleich. insieme oberwallis dürfte aber schon bald unter einem neuen Namen auftreten. FOTO WB

OBERWALLIS / insieme oberwallis, eine Organisation für Menschen mit Handicap, möchte sich einen anderen Namen geben. Im Vordergrund stehen Verwechslungen mit dem nationalen Dachverband insieme Schweiz – und wohl auch finanzielle Argumente.

Aus diesem Grund hat insieme oberwallis seine Vereinsmitglieder und Angestellten ermuntert, Vorschläge für einen neuen Namen einzureichen. Anlässlich der Generalversammlung vom 20. Juni wird sodann entschieden, wie sich der Verein in Zukunft nennen wird. Denselben Namen dürfte sodann auch die Stiftung übernehmen. Diese betreibt heute ebenfalls unter dem Namen insieme oberwallis Schulen, Wohnheime oder Ausbildungsstätten für rund 500 Menschen mit einer Behinderung.

Verwechslungsgefahr
Durch den Namenswechsel wolle man sich lokal besser positionieren, erklärt Vereinspräsidentin Nicole Ruppen. Denn während der schweizerische Dachverband, zu dessen Mitgliedern auch der Verein insieme oberwallis zählt, vorwiegend eine Angehörigenorganisation ist, erbringt die (nicht zum nationalen Dachverband gehörende) Stiftung insieme oberwallis vor allem Dienstleistungen direkt für Menschen mit einem Handicap. Leider sei es in der Vergangenheit bereits zu Verwechslungen gekommen, als Spenden, die eigentlich für insieme oberwallis gedacht waren, fälschlicherweise an die nationale Dachorganisation geflossen seien.

In Zukunft nur noch assoziiertes Mitglied?

Interessant ist, dass man sich beim Verein insieme oberwallis offenbar auch einen Austritt aus dem Dachverband und eventuell einen Wiedereintritt als sogenanntes assoziiertes Mitglied vorstellen kann Zwar hätte man mit diesem Schritt weniger Stimmgewicht – in einem Dach verband mit gut 50 Mitgliedern dürfte dieser Faktor aber sowieso zu vernachlässigen sein.

Stattdessen spricht Ruppen davon, dass innerhalb des Vereins insieme oberwallis im Sinne der gewünschten Inklusion nicht mehr zwischen Aktiv- (mit Stimmrecht) und Passivmitgliedern (ohne Stimmrecht) unterschieden werden soll, indem jedem eine Stimme gegeben würde.

Alle zu vollberechtigten Mitgliedern zu er nennen, wäre für den Verein freilich kein Hindernis für einen Verbleib als Aktivmitglied bei insieme Schweiz. Allerdings ist zu beachten: Schon heute muss der Verein insieme oberwallis für jedes Aktivmitglied einen bestimmten Betrag an insieme Schweiz überweisen, wobei Ruppen hier von etwa 45 Franken pro Person spricht. Wenn nun die Zahl der Aktivmitglieder bedeutend grösser wird, indem auch alle Passiv zu Aktivmitgliedern werden, würde sich auch die an den Dachverband zu zahlende Summe erhöhen. Durch den Statuswechsel von einem Aktivmitglied hin zu einem assoziierten Mitglied bei insieme Schweiz könnte der lokale Verein also Geld sparen, welches ihm dann für die Finanzierung der Stiftung und damit den Menschen mit einer Behinderung aus der Region zugutekommen würde.pac

Stellungnahme von insieme Schweiz
Bei insieme Schweiz unterstützt man die Pläne der Stiftung
insieme oberwallis, unter neuem Namen aufzutreten. Wie Co-Geschäftsleiterin Christa Schönbächler informiert, würde ein solcher Schritt für klarere Verhältnisse sorgen. Die Stiftung insieme oberwallis sei nämlich, anders als der lokale insieme-Verein, gar nicht Mitglied bei insieme Schweiz. Hier sei es wegen den gleichlautenden Namen schon zu Verwechslungen gekommen. Betreffend eines allfälligen Statuswechsels des lokalen Vereins, von einem Vollmitglied hin zu einem assoziierten Mitglied verweist Schönbächler darauf, dass insieme Schweiz sich als Eltern-Selbsthilfeorganisation versteht, die sich für die Interessen der Menschen mit Behinderung und ihrer Angehörigen ein setzt. Der Verein insieme oberwallis hingegen erbringe vorab Kursangebote und Dienstleistungen – was wohl als Verständnis für die Situation ausgelegt werden darf.

Der Kanton Bern enttäuscht Behinderte

(Berner Zeitung/Ausgabe Stadt+Region Bern)

GLEICHSTELLUNG
Der Kanton will bis 2023 nur 15 Prozent aller ÖV-Haltestellen behindertengerecht sanieren. Für Yvonne Brütsch von der Behindertenkonferenz ist dies ernüchtern.

Bis Ende 2023 müssen Menschen mit Behinderung den öffentlichen Verkehr ohne fremde Hilfe benützen können. So steht es im Gesetz. Das heisst etwa, dass alle Bus- und Tramhaltestellen hindernisfrei sein müssen. Im Kanton Bern sind davon rund 2800 Haltestellen betroffen, für die Hälfte ist der Kanton verantwortlich. Derzeit sind aber lediglich 5 Prozent dieser Haltestellen behindertengerecht. Deshalb ist bereits jetzt klar: Bis Ende 2023 Bis Ende 2023 müssen Menschen mit Behinderung den öffentlichen Verkehr ohne fremde Hilfe benützen können. So steht es im Gesetz. Das heisst etwa, dass alle Bus- und Tramhaltestellen hindernisfrei sein müssen. Im Kanton Bern sind davon rund 2800 Haltestellen betroffen, für die Hälfte ist der Kanton verantwortlich. Derzeit sind aber ledigwird nur der kleinste Teil saniert sein. Und: Der Kanton strebt gar nicht an, alle umzubauen. «Würden wir das tun, würde das rund 100 Millionen Franken kosten», sagt Kantonsoberingenieur Stefan Studer. Deshalb unterzieht der Kanton derzeit alle Haltestellen einer Kosten-Nutzen-Analyse. Studer geht davon aus, dass letztlich rund ein Drittel der Haltestellen saniert wird. Und bis Ende 2023 werde es wohl nur für 15 Prozent reichen.

Für Yvonne Brütsch von der kantonalen Behindertenkonferenz ist das viel zu wenig. Hätte der Kanton früher mit den Umbauten begonnen, so wären auch die Kosten besser verteilt und damit verkraftbar gewesen, sagt sie. mab

Tun, was Computer nicht können

(Walliser Bote)

Wirtschaft
Das Arbeitgeberfrühstück der IV-Stelle Wallis befasste sich mit der digitalen Arbeitswelt der Zukunft Tun, was Computer nicht können.

NATERS / Zum Dank für die Mithilfe bei der beruflichen Wiedereingliederung lud die IV-Stelle Wallis hiesige Arbeitgeber zu einem Frühstück ein. Serviert wurde nebst Kaffee und Gipfeli auch ein nach denklich stimmendes Referat zu Chancen und Gefahren des digitalen Wandels.

Zwischen 800 und 1000 Personen kann die W-Stelle Wallis jedes Jahr wieder in den ersten Arbeitsmarkt integrieren- Lehrstellenangebote, Praktikaplätze etc. nicht mitgerechnet. Um auf diese Zahl zu kommen, ist die kantonale IV-Stelle auf die Mithilfe der regionalen Arbeitgeber angewiesen, weshalb sie gestern zahlreiche Arbeitgeber zu einem abwechslungsreichen «Zmorge» ins Natischer World Nature Forum lud. «Ohne das Engagement der hiesigen Arbeitgeber könnten wir unseren Auftrag der beruflichen Wiedereingliederung nicht erfüllen», ist sich Martin Kalbermatten, Direktor der IV-Stelle Wallis, bewusst.

Piloten statt Passagiere des digitalen Wandels sein «Hauptgang» des Frühstücks war das Referat von Dr. Ludwig Hasler. In einer kurzweiligen Rede wagte der Physiker, Hochschuldozent und Publizist einen Blick in die digitale Arbeitswelt der Zukunft, wobei er auch gleich sein eigenes Rezept mitbrachte, wie die Menschen «Piloten, und nicht nur Passagiere des digitalen Wandels» bleiben könnten.

Zum Thema Digitalisierung, so der Gastredner, liessen sich zwei gegensätzliche Strömungen beobachten. Einerseits die Skeptiker, welche mit angezogener Handbremse in die Zukunft schreiten wollten, und andererseits deren Gegenstücke, denen es nicht schnell genug gehen könne. Beide Herangehensweisen seien jedoch falsch, befand Hasler. Relevant sei stattdessen die Frage, wie die Menschen den digitalen Wandel mitgestalten könnten.

In rationalen Aufgaben ist uns die KI überlegen

Dazu zeigte der Referent zwei gangbare Wege auf. Die erste Möglichkeit wird von Hasler als «Bequemlichkeitswelt» bezeichnet: eine Welt, in der die Maschinen erwachsen geworden und nicht mehr die «Kinder» der Menschen sind, sondern umgekehrt. In einigen Bereichen wie der Mobilität könne dieser Rollentausch durchaus Sinn machen, da beispielsweise selbst fahrende Autos die Sicherheit im Strassenverkehr erheblich verbessern könnten. Problematisch werde es indes dann, wenn der Mensch der Versuchung erliege, sich sein Leben grösstenteils von künstlicher Intelligenz (KI) diktieren zu lassen. Zwar sei es «unglaublich bequem, unmündig zu sein. Die Welt selbstständig zu gestalten, ist ein Kampf». Dennoch zeigte er sich überzeugt, dass der Mensch eine Aufgabe – etwas, worin er sich «verlieren» könne -benötige, um glücklich zu sein.

Hasler plädiert deshalb für den zweiten Weg: eine digitale Welt, die vom Menschen gesteuert wird. Klar gebe es Bereiche wie die rationale Intelligenz, in denen Maschinen bereits heute besser und zuverlässiger arbeiteten als der Mensch. Als Beispiele dienten dem Referenten etwa die Diagnostik bei Krebserkrankungen oder die mathematischen Herausforderungen beim Bau eines Gebäudes. In solchen Bereichen mache es durchaus Sinn, dass die Menschheit diese in Zukunft an die Maschinen auslagere.

Für Aufgaben jedoch, zu deren Erledigung auch emotionale und kreative Intelligenz vonnöten sei, brauche es weiterhin das menschliche Gehirn, «das wohl komplexeste Ding im gesamten Universum». Haslers Appellgerichtet vor allem an die Männer – warklar: wollen sich die Menschen von den Maschinen nicht den Schneid abkaufen lassen, müssten sie vermehrt auch emotionale und kreative Intelligenzleistungen erbringen können. Für Hasler offenbar Herausforderungen, die zu bewältigen er der künstlichen Intelligenz nicht zutraut. pac


Arbeitsteilung. Während rationale Aufgaben an die künstliche
Intelligenz ausgelagert werden sollen, müsse sich der Mensch
vermehrt mit emotionalen und kreativen Tätigkeiten beschäftigen,
befand Dr. Ludwig Hasler.FOTO WB

Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz
Im Rahmen des Arbeitgeberfrühstücks präsentierte Doris Pfaffen von der IV-Stelle Wallis das kürzlich geschaffene Angebot «I RADI S». Die Anlaufstelle unterstützt und berät Arbeitgeber zum Thema Gesundheit am Arbeitsplatz, wobei die Psychologin vor allem auf die psychische Gesundheit einging. In einer Arbeitswelt, die von hohem Druck und stetigem Wandel geprägt ist, steige die psychische Belastung. Ein gesundes Arbeitsumfeld zu schaffen, lohne sich deshalb allein schon aus wirtschaftlichen Gründen. Hier könne «IRADIS» den Arbeitgebern Hand bieten, indem sie diese unter anderem für Stressfaktoren sensibilisiere und Strategien aufzeige, wie sich mit der Arbeitsverdichtung besser umgehen lasse.

IV-Renten erst ab 30 Jahren

(Basler Zeitung)

Nationalratskommission interessiert sich für mögliche Auswirkungen.

Bern. Die Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK) will wissen, welche Auswirkungen zu erwarten wären, wenn IV-Renten erst ab dem Alter von 30 Jahren gewährt würden. Sie hat die Verwaltung beauftragt, ihr dazu Informationen vorzulegen. Dies hat sie im Rahmen der Beratungen zur geplanten IV-Revision geschlossen. Bereits in der Vernehmlassung hatten der Arbeitgeberverband und der Gewerbeverband sowie die SVP und die FDP gefordert, dass Menschen unter 30 keine IV-Rente, sondern ein befristetes Taggeld erhalten.

Sozialminister Alain Berset sagte nach der Vernehmlassung, der Bundesrat sei zum Schluss gekommen, dass ein solches System mehr kosten würde. Auch der Bundesrat möchte verhindern, dass schon Kinder und Jugendliche eine IV-Rente erhalten. Dies will er aber auf anderem Weg erreichen. Er will im Gesetz verankern, dass eine Rente erst zugesprochen wird, wenn alle Massnahmen zur Eingliederung ausgeschöpft sind. Die IV soll Instrumente schaffen, um Jugendliche mit psychischen oder anderen Beeinträchtigungen im Übergang von der Schule zur beruf- lichen Ausbildung zu unterstütze.

Die Kommission hat erste Entscheide zu diesen Vorschlägen gefällt und ist auf der Linie des Bundesrats geblieben. Mit 24 zu 7 Stimmen hiess sie den Ausbau der eingliederungsorientierten Beratung und Begleitung von Versicherten, Arbeitgebern, Ärztinnen und Fachpersonen der Schule gut. Mit 15 zu 7 Stimmen unterstützt sie die Möglichkeit, bereits Jugendliche ab 13 Jahren bei der IV zu melden. Sie ist damit einverstanden, dass der IV auch Personen gemeldet werden, die zwar noch nicht arbeitsunfähig, aber davon bedroht sind.

Mit der IV-Revision nimmt der Bundesrat auch einen neuen Anlauf für ein stufenloses Rentensystem. Dieses würde das heutige System mit Viertelrenten, halben Renten, Dreiviertelrenten und Vollrenten ablösen. Damit soll erreicht werden, dass sich Arbeit für IV-Bezüger in jedem Fall lohnt. Heute ist das nicht immer der Fall. Die Regierung schlägt vor, dass – wie heute – eine Vollrente ab einem Invaliditätsgrad von 70 Prozent
zugesprochen wird. Bei der letzten IV-Revision, die das Parlament am Ende versenkte, war diese Frage heftig umstritten. Der Nationalrat sprach sich für 70 Prozent aus, der Ständerat für 80.SDA

Invalidenversicherung – Medienmitteilung 20 April 2018

(parlament.ch)
Medienmitteilung 20 April 2018

Nachdem die Kommission an ihrer letzten Sitzung ohne Gegenstimme auf die Weiterentwicklung der IV (17.022 n) eingetreten war, nahm sie die Detailberatung auf und folgte mit ihren Anträgen der Linie des Bundesrates. Mit 14 zu 7 Stimmen heisst sie ein zentrales Element der Reform gut, nämlich den Ausbau der eingliederungsorientierten Beratung und Begleitung von Versicherten, Arbeitgebern, Ärztinnen und Fachpersonen der Schule (Art. 3a).

Um Jugendlichen beim Einstieg ins Berufsleben besser zu helfen, unterstützt die Kommission mit 15 zu 7 Stimmen die Möglichkeit, bereits Jugendliche ab 13 Jahren bei der Invalidenversicherung (IV) zu melden (Art. 3abis Abs. 1bis Bst. a). Mit 13 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen ist sie einverstanden damit, dass der IV auch Personen gemeldet werden, die zwar noch nicht arbeitsunfähig sind, aber von einer Arbeitsunfähigkeit bedroht sind (Art. 3abis Abs. 1bis Bst. b). Sie beauftragte die Verwaltung, bis zur nächsten Sitzung aufzuzeigen, welche Auswirkungen zu erwarten wären, wenn IV-Renten erst ab 30 Jahren gewährt würden.

IV betreut mehr Jugendliche

(Luzerner Zeitung)

Sozialversicherung Die Zahl der IV-Anmeldungen in einzelnen Kantonen steigt. Besonders junge Frauen und Männer unter 25 Jahren brauchen Unterstützung.

Andrea Tedeschi Erwachsenenleben starten Zunehmend mehr junge Frauen und Männer schaffen nach der Berufslehre den Sprung in die Unabhängigkeit nicht. Wegen körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen brauchen sie eine Starthilfe, um sich beruflich zu integrieren. Die Anzahl der Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter 25 Jahren, die sich deswegen bei der Invalidenversicherung (IV) anmelden, ist 2017 gegenüber dem Vorjahr gestiegen. In Zürich, dem bevölkerungsreichsten Kanton, hat die IV im letzten Jahr 1908 Jugendlichen bei der beruflichen Erstausbildung geholfen, das sind 9 Prozent mehr als im Jahr zuvor.

Trotzdem zieht Daniela Aloisi von der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich eine positive Bilanz: «Je früher wir Jugendliche mit Beeinträchtigungen unterstützen, umso besser ist ihre Chance, dass sie sich auf dem ersten Arbeitsmarkt integrieren.» Für Jugendliche wie sie gilt der Übergang von der Schule zur Berufsbildung und später der Einstieg ins Berufsleben als besonders schwierig.

Nicht als Rentner in das Erwachsenenleben starten

Die IV-Statistik für 2017 wird zwar erst im Mai präsentiert, doch die Tendenz in Zürich zeigt sich auch in den anderen Kantonen. Monika Dudle-Ammann, Präsidentin der IV-Stellen Konferenz (IVSK), wertet diese Entwicklung ebenfalls positiv. «Diese Tatsache ist grundsätzlich zu begrüssen, da sich mit einer frühen Anmeldung auch die Chancen für eine Wiedereingliederung oder einen Arbeitsplatzerhalt der betroffenen Person erhöhen.»

Das Ziel ist klar: Die berufliche Unterstützung soll verhindern, dass Jugendliche als junge Rentnerinnen und Rentner ins Erwachsenenleben starten müssen und schlechter in der Gesellschaft integriert sind. Aus diesem Grund arbeiten sie im ersten Jahr betreut, im zweiten müssen sie sich in der freien Wirtschaft bewähren. Sonst wird es für die Jugendlichen schwierig, den Sprung in den freien Arbeitsmarkt zu schaffen. «Jugendliche müssen den geschützten Rahmen verlassen können, sonst bleibt ein Stigma an ihnen haften.» Ginge es nach Aloisi müsste noch viel mehr getan werden und vor allem noch viel früh «Wenn wir erstmals Mitte der dritten Oberstufe mit den Jugendlichen in Kontakt kommen, ist es zu spät. Die Früherkennung ist daher sehr wichtig.» Und damit nicht nur der Kontakt der IV zu den Eltern, sondern auch zu den Lehrern und Kinderärzten.

Zürich zahlt 6073 Frauen und Männern eine Rente

Denn es gibt sie, die unter 25-Jährigen, denen der Schritt ins Berufsleben nicht gelingt, trotz Unterstützung der IV. Letztes Jahr hat die IV Zürich 6073 Frauen und Männern eine Rente ausbezahlt, das sind 100 Fälle mehr als noch im Jahr zuvor. Ihnen ist der Berufseinstieg als junger Erwachsener direkt nach der Ausbildung in den Arbeitsmarkt nicht gelungen. Einige haben den Schritt später doch noch geschafft, andere aber werden vielleicht nie in der freien Wirtschaft arbeiten können. Massnahmen, dass es nicht so weit kommt, hat der Bundesrat beschlossen. Derzeit berät das Parlament darüber. Ein Hauptpunkt ist, dass die Schnittstelle zwischen Schule und Berufsausbildung besser koordiniert werden soll.

Bundesrat und Ratspräsidenten empfangen Olympioniken im Bundeshaus

(parlament.ch)

Der Vizepräsident des Bundesrates, Finanzminister Ueli Maurer, und Sportminister Guy Parmelin empfingen am 11. April 2018 zusammen mit Ständeratspräsidentin Karin Keller-Sutter und Nationalratspräsident Dominique de Buman die Medaillen- und Diplomgewinnerinnen und -Gewinner der Olympischen Winterspiele 2018 und der Paralympischen Winterspiele 2018 im Bundeshaus. Bundesrat Ueli Maurer gratulierte den Athletinnen und Athleten im Namen der Landesregierung zu ihren herausragenden Resultaten bei ihren Einsätzen in Pyeongchang.

Bundesrat Ueli Maurer, Vizepräsident des Bundesrates 2018, zeigte sich in seiner kurzen Würdigung beeindruckt über die herausragende Bilanz des Schweizer Olympiateams in Pyoengchang: «Dass mit 18 Medaillen und absoluten Spitzenleistungen in verschiedenen Disziplinen Geschichte geschrieben worden ist, hat den Bundesrat ausserordentlich gefreut. Sie haben uns in hohem Masse mit Ihren Leistungen begeistert und dürfen stolz darauf sein, im entscheidenden Augenblick Ihre beste Leistung abgerufen zu haben.»

Ein grosses Lob erhielten die Medaillen- und Diplomgewinner auch von Ständeratspräsidentin Karin Keller-Sutter und Nationalratspräsident Dominique de Buman, welche die Delegationen in ihrem jeweiligen Ratssaal begrüssten. «Während Sie Ihr Bestes gaben, fieberte die ganze Schweiz mit. Ich weiss nicht nur Ihre sportlichen Leistungen ausserordentlich zu schätzen, sondern auch Ihr gesellschaftliches Engagement und Ihren Beitrag zum Zusammenhalt des Landes», sagte Nationalratspräsident de Buman. Und Ständeratspräsidentin Keller-Sutter fügte ergänzend hinzu: «Sportlerinnen und Sportler sind nicht nur Vorbilder für junge Menschen hier in der Schweiz, sie gehören im Ausland auch zu unseren wichtigsten Botschaftern.»

Sportminister Guy Parmelin würdigte in der Schlussrede die sportliche Leistung aller Athleten und gratulierte zu ihren Erfolgen: «Mit ihrem Engagement, Ihrem Fleiss und Ihrem Willen haben Sie die Schweiz und ihre Werte vertreten und den sportlichen Geist in die Welt getragen. Dies soll für alle Ansporn sein, diesen Enthusiasmus selbst zu leben und im täglichen Leben einzubringen. Die Schweiz ist stolz auf Sie»

Rund 100 Sportlerinnen und Sportler sowie deren Begleitpersonen folgten der Einladung des Bundesrates, der Ständeratspräsidentin und des Nationalratspräsidenten.

Bundespräsident Berset und Bundesrat Parmelin hatten die Schweizer Athletinnen und Athleten während der Olympischen Spiele an ihren Wettkämpfen vor Ort besucht, Staatssekretärin Pascale Baeriswyl und alt Bundesrat Samuel Schmid die Paralympics.

Die Schweizer Sportlerinnen und Sportler gewannen an den Olympischen Spielen 15 Medaillen und 28 Diplome, an den Paralympics 3 Goldmedaillen und 6 Diplome. Die Schweizer Athletinnen und Athleten egalisierten damit die erfolgreiche Leistung des Olympiateams von 1988 in Calgary vor 30 Jahren.