Wechsel in der Geschäftsleitung von Pro Infirmis

Per 1. Januar 2018 übernimmt Renato Denoth als Mitglied der Geschäftsleitung von Pro Infirmis die Leitung des Bereichs Finanzen und Informatik. Er folgt auf Jürg Neck, welcher nach 9-jähriger Tätigkeit per Ende 2017 pensioniert wurde.

Renato Denoth ist seit 2004 in der öffentlichen Verwaltung im Fachgebiet Finanzen tätig. Während insgesamt 9 Jahren arbeitete er als Leiter Finanzen für die Stadt Winterthur (Bereich Alter und Pflege) sowie für das Kompetenzzentrum Pflege und Gesundheit Zürcher Unterland (KZU). Der 49-jährige studierte an der Universität St. Gallen Wirtschaftswissenschaft und leitete während seinen ersten Berufsjahren bei verschiedenen Unternehmen Veränderungsprozesse.

Pro Infirmis ist die grösste Fachorganisation für Menschen mit einer Behinderung in der Schweiz. Als Kompetenzzentrum für Fragen rund um Behinderung beraten, begleiten und unterstützen wir Menschen mit Behinderung, ihre Angehörigen und Fachpersonen in der ganzen Schweiz. Pro Infirmis engagiert sich für eine inklusive Gesellschaft, welche die Vielfalt der Menschen als Stärke anerkennt. Unser Ziel ist, dass Menschen mit Behinderung selbstbestimmt und ohne gesellschaftliche Barrieren an allen Lebensbereichen teilnehmen können.

Source: presseportal.ch

Clown mit Down Syndrom – Eric Gadient: Kein gewöhnlicher Clown

Eric Gadient ist ein leidenschaftlicher Clown. Aber kein gewöhnlicher, denn er hat das Down Syndrom. Zusammen mit Olli Hauenstein erobert er die Bühnen der Deutschschweiz. Über 60 Mal spielten sie das Stück „Clown Syndrom“. Die beiden begeistern das Publikum mit ihrer einfühlsamen und authentischen Art.

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«Ich bin der Erich.» Mit einem Lächeln begrüsst der blauäugige Blondschopf sein Gegenüber. Es geht tief, dieses Lächeln. Quer durch allerlei Schichten alltagstauglicher Emotionalität trifft es einen mitten ins Herz – und man lächelt zurück. «Clowns mögen Kuchen», meint der 39jährige Schauspieler und nimmt am Küchentisch der Familie Hauenstein in Sommeri Platz. Er tut dies mit einer Vertrautheit, die eine jahrelang gewachsene Freundschaft spiegelt. Anerkennend mustert er die Auswahl an Selbstgebackenem, die Ulrike Hauenstein, Betreuerin, Regieassistentin und wichtige Konstante in seinem Leben, auf den Tisch stellt.

Auf der Bühne nennt er sich «Eric». Sein Mentor und Partner brachte diese Idee eines Künstlernamens auf. Eric Christian Gadient zog im Alter von elf Jahren gemeinsam mit seinen Eltern und einem Bruder von New Jersey in die Schweiz. «Ich spreche Deutsch und Englisch», erklärt er. Seine Zweisprachigkeit fliesst in das Stück «Clown-Syndrom» ein. Mit bezaubernder Hingabe erzählt der Schauspieler von Elementen des aktuellen Stücks, von der «Magic Flute», dem Auswerfen der Angel, von Drachen- und Kugelfischen.

Grosse Begeisterung für das Theater

«Ich habe viele Ideen», sprudelt es aus ihm heraus. Erst heute Morgen, so erzählt er aufgeregt, hatte er bei den Proben im Atelier einen neuen Einfall. «Einen für später», sagt er und meint damit, dass er in Gedanken bereits mit neuen Szenen spielt. Seit mehr als 20 Jahren arbeitet Eric Gadient in den betreuten Werkstätten in Sommeri und lebt in einem angegliederten Wohnblock. Sieben Jahre war er Mitglied im Ensemble des Comedy Express und fiel seinem Mentor auf. Vor zwei Jahren lösten sich beide vom Comedy Express und starteten mit ersten Stegreif-Szenen für ihr Projekt. Komik-Theater auf diesem Niveau, so erklärt Olli Hauenstein, entsteht nicht über Nacht. Da stecken Arbeit, Entwicklungsprozesse und ungezählte Stunden im Atelier drin. «Wir haben sehr viel geprobt», schmunzelt Eric Gadient.

Nein, leicht gefallen ist ihm die Entwicklung vom Naturtalent zum Komik-Profi nicht. Manchmal schmerzt seine rechte Hand. Seine Knie machen ihm zu schaffen. Die Höhe der Bühne schüchterte ihn zuerst ein. Veränderungen in seinem regulären Tagesablauf sind nicht seine Sache. Aber er hat das, was jeden guten Schauspieler – mit oder ohne Handicap – auszeichnet: Die Leidenschaft fürs Theater und die Disziplin, sein Bestes zu geben. Seine Zuversicht gilt als wirksames Mittel gegen Lampenfieber.

Das aktive Leben abseits der Bühne

Entstanden ist ein Stück Clown-Artistik voller Zauber und Poesie. Aber Eric – oder Erich – ist auch in seinem Leben abseits der Bühne eine durch und durch aktive Persönlichkeit. Er liebt Kino, Basketball, Reisen ans Mittelmeer, Konzerte, Spaghetti mit Thunfisch, Zoobesuche (diese aber bitte nur ab und zu) und vor allem: Musik. «Ich spiele Panflöte, Piano und Schlagzeug», sagt er. Eine Begabung, die ins Clown-Syndrom einfliessen. «Aber am liebsten spiele ich Theater», betont das Naturtalent.

Er lebt in betörender Ehrlichkeit das Glück der vermeintlich kleinen Dinge: Ein Stück Kuchen mit einer Extraportion Schlagrahm zum Beispiel. Er will das, was er kann, wirklich gut machen. Und das tut er. Denn so gross seine Clownschuhe auch sein mögen – er ist längst in sie hineingewachsen.

source : sda/ats

Kandidatin/Kandidat für den AGILE.CH-Vorstand gesucht

Aufgabenbeschreibung und Anforderungsprofil für die Mitglieder des AGILE.CH-Vorstands

Allgemeines

Die Mitglieder des AGILE.CH-Vorstands sind in der Regel Vertreterinnen oder Vertreter einer AGILE.CH-Mitgliedorganisation. In dieser Eigenschaft vertreten sie nicht nur die Interessen ihrer Organisation, sondern die Interessen ihrer gesamten Behinderungsgruppe und ihrer gesamten Sprachregion.
Durch behinderungsübergreifendes Denken helfen sie mit, Verständnis für alle Menschen mit Behinderungen sowohl innerhalb von AGILE.CH als auch in der Öffentlichkeit zu schaffen.

Hauptaufgaben

Die Hauptaufgaben eines Vorstandsmitglieds sind:

  • Führung von AGILE.CH nach den Grundsätzen des Managements durch Zielvereinbarung und Delegation sowie nach dem Ausnahmeprinzip (Ziele im Tätigkeitsprogramm oder in separaten Aufgabenbeschreibungen
  • vereinbaren, die Durchführung an das Zentralsekretariat delegieren und die Ergebnisse kontrollieren)
    Vertretung der Anliegen und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen an der Basis im Vorstand
  • Aktive Mitarbeit bei der Festlegung der mittel- und langfristigen Planung von AGILE.CH: Strategie und Mehrjahresplanung, Jahresprogramme
  • Vertretung von AGILE.CH gegen aussen (Besuche bei Mitgliedorganisationen, Teilnahme an der Delegiertenversammlung und der Präsidentenkonferenz)

Die detaillierten Aufgaben und Kompetenzen sind in den Statuten (Artikel 14), im Geschäftsreglement und im Funktionendiagramm geregelt.

Anforderungen

  • Teilnahme an vier Vorstandssitzungen und einer Retraite pro Jahr, Vorbereitung dafür
  • Regelmässige Kontakte zur eigenen Behinderungsgruppe und Sprachregion
  • Fähigkeit zu strategischem Denken und Handeln
  • Kenntnisse zweier Landessprachen

Interessiert?

Melden Sie sich bis spätestens 15. Januar 2018 bei

Dr.phil. Suzanne Auer
Zentralsekretärin Agile
suzanne.auer@agile.ch

Die «Nationale Konferenz zur Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderung» schliesst mit gemeinsamer Erklärung

An der dritten Arbeitstagung der «Nationalen Konferenz zur Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderung» haben heute die Vertretungen von Verbänden und Behörden eine gemeinsame Erklärung verabschiedet. Darin bekennen sie sich unter anderem dazu, die Umsetzung der diskutierten Massnahmen zu unterstützen und die Zusammenarbeit weiterzuführen.

Mit der dritten Tagung ist das dreiteilige Projekt der «Nationalen Konferenz zur Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderung» abgeschlossen. Die Beteiligten (Sozialpartner, Kantone, Behindertenorganisationen, Versicherungen, Ärztinnen und Ärzte und Bundesämter) verabschiedeten eine gemeinsame Erklärung. Diese hält fest, dass die Eingliederung von Menschen mit Beeinträchtigungen in die Arbeitswelt nicht nur eine gesellschaftliche Aufgabe ist, sondern auch einen Beitrag leistet zur Förderung der sozialen Teilhabe, zur nachhaltigen Gestaltung der Sozialwerke und zur Bekämpfung des Fachkräftemangels. Entsprechend muss der Arbeitswunsch der Menschen mit Beeinträchtigungen respektiert und ihr Potenzial besser genutzt werden, und sie müssen optimal unterstützt werden.

In der gemeinsamen Erklärung drücken die Teilnehmenden ihren Willen aus, im Rahmen ihrer Zuständigkeit und Verantwortlichkeit zur Entwicklung und Umsetzung der identifizierten Massnahmen oder Projekte beizutragen. Sie wollen ihre Zusammenarbeit und Koordination, die weitere Entwicklung von Good-Practice-Massnahmen sowie den Austausch und Wissenstransfer nach der Nationalen Konferenz weiterverfolgen. Die Entwicklung und Umsetzung von Massnahmen soll im Rahmen der Kompetenzen von Bund, Kantonen und Sozialversicherungen unterstützt werden.

Im Zentrum der ersten Teilkonferenz im Januar 2017 stand die Frage, wo prioritär Handlungsbedarf besteht. Thema der zweiten Teilkonferenz im Mai war es, Praxisbeispiele zu diskutieren und Handlungsansätze zusammenzustellen. Diese bilden zusammen mit der gemeinsamen Erklärung die Grundlage für die zukünftigen Arbeiten.

Die Nationale Konferenz geht zurück auf einen parlamentarischen Auftrag und wurde vom Eidgenössischen Departement des Innern durchgeführt. Sie stand unter dem Patronat von Bundesrat Alain Berset und verfolgte das Ziel, unter all den Akteurinnen und Akteuren, die an der beruflichen Eingliederung von Menschen mit Beeinträchtigungen beteiligt sind, Massnahmen zur verstärkten Integration dieser Menschen im Arbeitsmarkt zu koordinieren, zu erweitern und voranzutreiben.

Die berufliche Eingliederung von Menschen mit Beeinträchtigungen ist eine gesellschaftliche Aufgabe. Die Behindertenpolitiken von Bund und Kantonen und ihre entsprechenden gesetzlichen Regelungen bilden den Rahmen dafür. Der Bund und die IV selbst fördern die berufliche Integration von Menschen mit Beeinträchtigungen im Rahmen von laufenden Projekten. Die Reform «Weiterentwicklung der IV» enthält mehrere Verbesserungen, welche die Integration in den Arbeitsmarkt erleichtern sollen. Der Bundesrat hat die Botschaft für die Gesetzesrevision im Februar 2017 verabschiedet. Die Behindertenpolitik des Bundes wiederum soll verstärkt auf die Arbeitswelt ausgerichtet werden. Der Bundesrat wird voraussichtlich im Frühjahr 2018 darüber befinden. Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB) hat bereits 2017 das Programm «Gleichstellung und Arbeit» lanciert, um Benachteiligungen in der Arbeitswelt abzubauen. Die «Fachkräfteinitiative» schliesslich befasst sich wie die Nationale Konferenz zur Arbeitsmarktintegration mit der Frage, wie das Potenzial von Arbeitskräften besser genutzt werden kann.

Die gemeinsame Erklärung und die Handlungsansätze werden auf der Website der Nationalen Konferenz publiziert, sobald sie fertig redigiert sind.

source: Der Bundesrat

Inclusion Handicap interveniert erfolgreich beim BAV

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) passt seine Strategie zur Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) an. Dank der Intervention von Inclusion Handicap wird eine Planungshilfe für die Transportunternehmen geändert, womit zusätzlich rund 30 Bahnhöfe barrierefrei umgebaut werden müssen. Inclusion Handicap ist erfreut, dass das BAV auf seinen Entscheid zurückgekommen ist.

Im Mai 2017 hatte sich Inclusion Handicap mit dem BAV getroffen, um seine Bedenken zu dessen Strategie zur Umsetzung des BehiG bis 2023 anzubringen.
Medienmitteilungen 11.05.2017 lesen

Störend war die Ausgestaltung einer Planungshilfe, die festlegt, wann ein Umbau eines Bahnhofes verhältnismässig ist: Die Gewichtung der Interessen der Menschen mit Behinderungen war nach Ansicht von Inclusion Handicap zu gering.

Konstruktive Gespräche mit dem BAV

Inclusion Handicap hatte das BAV auf diese Mängel hingewiesen. Es ist erfreulich und bemerkenswert, dass das Bundesamt daraufhin eine Anpassung des Instruments veranlasste. Die Transportunternehmen wurden Ende November informiert, dass die Planungshilfe angepasst wird. Die Interessen der Menschen mit Behinderungen werden nun gegenüber den Interessen der Transportunternehmen deutlich stärker gewichtet. Es werden geschätzt rund 30 Bahnhöfe mehr umgebaut. Die Kosten über rund 150 Millionen Franken werden aus dem Bahninfrastrukturfonds finanziert.

Ursprünglich mehrere Kritikpunkte

Neben der grundsätzlich zu schwachen Gewichtung der Interessen der Passagiere mit Behinderungen, hatte Inclusion Handicap ursprünglich auch noch folgenden Punkt kritisiert:

Die Ersatzlösungen waren ursprünglich mit Varianten mit baulichen Massnahmen gleichgesetzt. Als eine Ersatzlösung ist z.B. eine mobile Rampe, die jemand zuerst anbringen muss. Das BehiG lässt solche Ersatzmassnahmen nur bei Unverhältnismässigkeit der baulichen Massnahmen zu. Dieser Mangel wurde vom BAV ebenfalls behoben.

Inclusion Handicap wird sich weiterhin für eine fristgerechte Umsetzung des BehiG einsetzen und setzt dabei auf einen konstruktiven Dialog mit dem BAV.

Kapuziner geben Kloster im Oberwallis wegen fehlendem Nachwuchs auf

Wegen der Überalterung des Ordens und fehlendem Nachwuchs geben die Kapuziner ihr Kloster in Brig-Glis im Oberwallis auf. Ihr Gebäude wird von einer Stiftung für Menschen mit Behinderung übernommen.

Heute gehören zum Kloster noch neun Brüder, einer lebt im Alters- und Pflegeheim in Saas-Grund. Wie das Kloster am Montag mitteilte, werden sie im Laufe des Monats Januar ihre Zimmer räumen und nach den Abschiedsgottesdiensten das Kloster verlassen.

Sie werden auf die übrigen Kapuzinerklöster in der Schweiz verteilt. Damit geht eine über 70-jährige Präsenz der Kapuziner im Oberwallis zu Ende. Mit dem Bau des Klosters wurde 1944 begonnen.

Bereits 1979 drohte dem Kloster die Schliessung, nach dem es von einem Brand zerstört worden war. Damals wurde es wieder aufgebaut. Die Kapuziner wirkten im Oberwallis vor allem als Aushilfs-Seelsorger und nahmen Beichten entgegen. Zudem unterrichteten sie als Religionslehrer an verschiedenen Schulen.

Seit 2008 richteten sie auch ein sogenanntes Postulat ein – die erste Ausbildungsstufe für angehende Kapuziner. Während der neun Jahre haben mehr als 30 Männer das Postulat in diesem Kloster absolviert.

Keine jungen Brüder

Nun fehlen dem Kloster dennoch jüngere Brüder. Wegen der Überalterung wird es geschlossen. Vergeblich wurde für das Kloster eine andere Ordensgemeinschaft gesucht. Durch die Walliser SP-Staatsrätin Esther Waeber-Kalbermatten fanden die Gebäude schliesslich einen würdigen Nachfolger.

Die Stiftung Emera, die sich Menschen mit psychischer Behinderung widmet, übernimmt das Haus und den Garten. Bereits vor 30 Jahren kaufte die gleiche Stiftung die Räumlichkeiten des früheren Kapuzinerklosters in Sitten und machte dabei positive Erfahrungen.

Stiftung für Kirche

Die öffentliche Hand unterstützt den Kauf durch die Stiftung Emera und wird in den kommenden Jahren insgesamt 3,79 Millionen Franken in das Projekt investieren, wie der Kanton Wallis am Montag mitteilte. Der Bedarf nach Plätzen für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen habe in den vergangenen Jahren stets zugenommen, hielt der Kanton fest.

Ausgenommen ist vom Verkauf die Kapuzinerkirche Brig-Glis, die 2010 mit grosser finanzieller Unterstützung der Oberwalliser Bevölkerung renoviert worden war. Für die Kirche wird eine Stiftung gegründet.

Source: swissinfo.ch/Kanton Wallis

8000 Franken Heimkosten für das Kind – Eltern sollen zahlen

Die Zürcher Gemeinde Neerach macht mit einem speziellen Fall, den es so eigentlich nicht geben dürfte, von sich reden.

Der Brief kam vor wenigen Tagen. Nicht ganz unerwartet – und doch mussten Daniel Hess und Angela Peter, die Eltern des kleinen Stefan Peter (Namen geändert), leer schlucken. Ab dem 1. Januar kommen massive Kosten auf das Paar zu: Mehr als 8000 Franken sollen sie jeden Monat für ihren knapp dreijährigen Sohn zahlen.

Stefan wohnt seit März 2016 in einem Heim für schwerstbehinderte Kinder. Bislang zahlten die Eltern einen Beitrag von 30 Franken pro Tag an Verpflegung und Kleidung. Nun überbürdet die Gemeinde Neerach der Familie die gesamte Versorgertaxe von 245 Franken pro Tag. So beschloss es der Gemeinderat. Neerach hat einen Steuerertrag von 12 Millionen Franken jährlich und einen Steuerfuss von 76 Prozent. Der Entscheid löst bei Kantonsräten Kopfschütteln aus. «Stossend» sei er, findet Sabine Wettstein (FDP, Uster); Corinne Thomet (CVP, Kloten) sagt: «Das ist nicht nachvollziehbar. Die Gemeinde bereichert sich auf Kosten der Eltern.» Auch Peter Hummel, Leiter von Stefans Kinderheim Weidmatt in Wolhusen LU, hält die Forderung der Gemeinde für unzumutbar: «Für mich ist es klar eine öffentliche Aufgabe, einem solchen Kind die bestmöglichen Bedingungen zu finanzieren.»

Nicht der Wille des Kantonsrats

Die Gemeinde begründet den Entscheid mit dem revidierten Heimgesetz des Kantons, das die Stimmbürger am 24. September guthiessen und das Anfang 2018 in Kraft tritt. Demnach müssten die Eltern die Versorgertaxe zahlen; nur wenn deren finanzielle Lage das nicht zulasse, dürfe die Gemeinde einspringen. Dazu sagt Moritz Spillmann (SP, Ottenbach), Präsident jener Kommission im Kantonsrat, welche die Revision ausführlich beraten hat: «Dass Eltern die gesamten Taxen zahlen müssen, war klar nicht die Absicht der Revision. Weder wir noch der Kanton gingen davon aus, dass es solche Fälle gibt.» Daniel Hess und Angela Peter sind der Fall, den es eigentlich nicht geben dürfte.

Um das zu verstehen, muss man zurückblenden. Jahrzehntelang zahlte der Kanton Kinderheimen einen nicht kostendeckenden Betriebsbeitrag. Die restlichen Kosten verrechnete er als Versorgertaxen den Eltern. Diese Taxen lagen zwischen 150 und 300 Franken am Tag. In aller Regel kamen faktisch die Wohngemeinden für die Taxen auf, denn die allerwenigsten Familien konnten sich diese leisten. Der Kanton Zürich hielt an seiner Praxis noch fest, nachdem andere Kantone längst dazu übergegangen waren, den Eltern nur noch einen Nebenkostenbeitrag von 15 bis 40 Franken am Tag zu verrechnen. Erst 2013 lancierte der Regierungsrat die Arbeit am neuen Gesetz, das die Eltern von der Beitragspflicht grösstenteils befreien und die Heimkosten solidarisch auf Kanton und Gemeinden aufteilen sollte.

Die alte Regelung behielt man vorerst bei. Doch im Frühjahr 2016 kippte das Bundesgericht die geltende Praxis. Es gebe keine Rechtsgrundlage, den Eltern und in der Folge den Gemeinden die Heimkosten aufzubürden. Diese habe der Kanton zu tragen. Das allerdings hätte für den Kanton massive Mehr­kosten zur Folge gehabt, weshalb man eilends das geltende Gesetz revidierte – wohl wissend, dass ein neues in Arbeit war.

«Ein Entgegenkommen wäre Willkür», schreibt der Gemeinderat. Den «angeblichen Willen» des Kantonsrats könne er nicht berücksichtigen.

«Ziel dieser Übergangslösung war es, die bisherige Kostenaufteilung zwischen Gemeinden und Kanton beizubehalten, bis das neue Gesetz in Kraft tritt», sagt Kommissionspräsident Spillmann. Aber niemand wollte den Eltern neue Kosten auferlegen.» Diesen politischen Willen habe der Kantonsrat klar geäussert, sagt Spillmann, und dem pflichten Corinne Thomet und Sabine Wettstein bei. Denn im November verabschiedete der Rat das neue Gesetz mit grossem Mehr, es soll 2021 in Kraft treten. Ab dann wird es nicht mehr möglich sein, Eltern mehr als 30 Franken pro Tag für ein Heimkind zu verrechnen. «Vor diesem Hintergrund ist das Vorgehen der Gemeinde Neerach noch stossender», sagt Moritz Spillmann, «selbst wenn es dem Buchstaben nach nicht unrechtmässig ist. Die Gemeinde hat einen Ermessensspielraum, den sollte sie nutzen.» Das sieht auch André Woodtli, Chef des für Heimplatzierungen zuständigen kantonalen Amts für Jugend und Berufsberatung des Kantons Zürich, so.

Die Gemeinde widerspricht in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber dem TA. «Ein Entgegenkommen wäre Willkür», schreibt der Gemeinderat. Den «angeblichen Willen» des Kantonsrats könne er nicht berücksichtigen.

Enorm aufwendige Pflege

Von all dem konnten Daniel Hess und Angela Peter noch nichts wissen, als sie kurz nach Stefans Geburt zu ahnen begannen, dass mit dem Kleinen etwas nicht stimmte. Zwar trank er wie andere Babys, aber sein Blick war leer, die Bewegungen auch nach einigen Lebenswochen noch kaum zielgerichtet.

Stefan war ein halbes Jahr alt, als er erstmals epileptische Anfälle bekam. Da war den Eltern längst klar, dass ihr Kind in mehrfacher Hinsicht beeinträchtigt sein musste. Ein Hirnscan brachte schliesslich die niederschmetternde ­Diagnose: Stefan hat zwar ein voll ­ausgebildetes Stammhirn und intakte Organe, sein Grosshirn aber ist nicht ausgebildet. Einfachste Bedürfnisse wie Schmerz und Hunger spürt der Knabe, er reagiert auch auf Körperkontakt. Aber was er genau wahrnimmt, weiss niemand. Zielgerichtete Bewegungen sind ihm nahezu unmöglich. Stefans Pflege ist enorm aufwendig. Nachts muss er alle paar Stunden umgelagert werden, damit sich keine Druckstellen bilden. Das Füttern mit Babybrei oder Milch braucht viel Zeit, da Stefan den Schoppen nicht halten kann. Seine Epilepsie ist trotz Medikamenten nur schwer zu kontrollieren. Manchmal hat der Bub schmerzhafte Muskelkrämpfe, manchmal schreit er stundenlang. Ist er zufrieden, strahlt er. Doch aktiv ein Lächeln auslösen können seine Eltern und seine Betreuer nicht.

Trotzdem pflegten Vater und Mutter das Baby anfangs zu Hause. «Ich war schon nach einem halben Tag jeweils völlig erschöpft», erzählt Hess. «Nicht weil ich besonders viel mit Stefan gemacht hätte. Aber es ist extrem kraftraubend, wenn ein Kind auf keinen Reiz reagiert, wenn sein Verhalten völlig unvorhersehbar ist.» Schliesslich mussten die Eltern sich eingestehen: Sie waren mit ihren Kräften am Ende. Und da war ja auch noch Stefans Schwester, zehn Jahre älter als der Kleine. «Unsere Familie würde daran kaputtgehen, wenn wir Stefan weiter daheim betreuen würden», sagt seine Mutter. «Und es fehlen uns auch die medizinischen und sonderpädagogischen Fachkenntnisse.» Eine Einschätzung, die Heimleiter Hummel bestätigt: «Stefan ist selbst für unsere Verhältnisse schwer behindert. Ihn zu pflegen, ist für eine Familie nicht machbar. Seine Gesundheit wäre gefährdet.»

Gemeinde rechnete mit fiktivem Einkommen

Im Herbst 2015 beantragten die Eltern bei der Gemeinde eine Kosten­gutsprache, damit Stefan ins Heim ziehen konnte. Das Verfahren zog sich hin, schliesslich erklärte sich Neerach bereit, die Heimplatzierung zu bewilligen – sofern sich seine Eltern mit 130 Franken pro Tag an den Versorgertaxen beteiligten. Hess und Peter wehrten sich, verlangten Berechnungsgrundlagen. Und bekamen diese im Februar 2016 auch: Die Gemeinde Neerach kalkulierte mit einem fiktiven Einkommen von 35’000 Franken im Monat.

Tatsächlich verdient das Paar deutlich weniger, gut 19’000 Franken netto. Doch Neerach kalkuliert auch den Eigenmietwert für das Haus der Familie sowie einen Vermögensverzehr von 8700 Franken mit ein. «Wir haben dieses Vermögen nicht», sagt Daniel Hess. «Es steckt in unserem Haus.» In dem Schreiben der Gemeinde heisst es ferner, mit dieser «komfortablen» Situation könne das Paar auch die gesamten Kosten von 7350 Franken im Monat tragen. Aber weil dem Gemeinderat das Kindswohl wichtig sei, verlange er nur 3900 Franken monatlich. Und weiter: «Bitte beachten Sie, dass viele Familien mit einem viel tieferen Monatseinkommen auskommen müssen.»

Schliesslich willigten Hess und Peter im März 2016 ein, vorerst 3900 Franken zu zahlen. «Wir fühlten uns erpresst, aber wir hatten letztlich keine Wahl», sagt Angela Peter, «wir waren am Ende.» Das Paar hatte vor, sich später zu wehren. Doch dann kamen die erwähnten Entscheide von Verwaltungs- und Bundesgericht. Und Neerach zog sich ganz aus der Verantwortung für Stefan zurück, fortan zahlte der Kanton. Für die Eltern hiess das, dass sie noch 30 Franken am Tag beizusteuern hatten.

Keine Illusionen

Doch jetzt, mit der Revision des geltenden Gesetzes, hat sich die Lage geändert. Und Neerach verlangt von den Eltern per Anfang Jahr die volle Versorgertaxe ­sowie die Nebenkosten – vom Kindswohl ist im neusten Gemeinderatsbeschluss keine Rede mehr, ebenso wenig von einem Entgegenkommen. Zwar steht da, «sollten die Eltern nicht in der Lage sein, die Kosten vollumfänglich zu tragen, ist mit der Gemeindeverwaltung Kontakt aufzunehmen». Doch Peter und Hess machen sich keine Illusionen: «Am Telefon signalisierte die Gemeindeschreiberin keine Gesprächsbereitschaft.»

Wie es nun weitergehen soll, weiss das Paar noch nicht. Klar ist: Hält die Gemeinde am Beschluss fest, würde das mehr als drei Fünftel ihres Einkommens wegfressen. «Wie wir das stemmen sollen, weiss ich nicht», sagt Angela Peter. Das Paar will nun rechtlich gegen die Gemeinde vorgehen. «Es kann doch nicht im Interesse der Gemeinde sein, dass wir unser Haus verkaufen müssen, nur weil wir das Pech haben, ein behindertes Kind zu haben.»

Source: Tages-Anzeiger

Psychiater und Arbeitgeber sollten reden

GESUNDHEIT Immer mehr Erwerbstätige in der Schweiz werden wegen psychischer Probleme arbeitsunfähig. Das liegt gemäss einer Umfrage bei Fachpersonen oft am fehlenden Kontakt zwischen behandelndem Psychiater und Arbeitgebern.

2016 waren in der Schweiz mehr als 100 000 Personen wegen einer psychischen Erkrankung nicht mehr oder nur reduziert erwerbsfähig und bezogen eine Invalidenrente. Dabei könnten eine rechtzeitige Behandlung und Anpassungen der Arbeitssituation oft helfen, einen Austritt aus der Erwerbsarbeit zu vermeiden, wie das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) in einer Mitteilung von gestern schreibt. Die Schweiz weist zwar die höchste Psychiaterdichte aller OECD- Länder auf.

Diese Ressourcen werden aber laut BSV bei solchen Problemen zu wenig genutzt. Gemäss der Studie könnten fehlende Kontakte zwischen behandelnden Ärzten und Arbeitgebern, Fall-Manager von Versicherungen sowie Beratern der IV-Stellen und anderen Behörden der Grund dafür sein. Die Umfrage wurde von der Schweizerischen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie sowie der Psychiatrie Baselland erarbeitet. Sie zeigt, dass den Psychiaterinnen und Psychiatern eine zentrale Rolle zukommt, wenn es darum geht, psychisch Kranke im Arbeitsmarkt zu halten oder sie wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Sie behandelten ihre Patienten oft über Jahre hinweg und würden deren Krankheitsbilder wie auch deren Alltagsprobleme meist sehr genau kennen, heisst es.

«Mit dieser wertvollen Ressource könnten sie all jene unterstützen, die mit Personen mit psychisch bedingten Arbeitsproblemen konfrontiert sind, wie Arbeitgebende, Hausärzte, Fachpersonen von Sozialhilfe, Privatversicherungen und Sozialversicherungen.Neigung zum Krankschreiben Der Bericht zeigt auf, dass die Behandelnden nicht immer die Arbeitssituation in die Therapie mit einbeziehen und auch nicht immer den Arbeitgeber kontaktieren. Das könne daran liegen, dass die Behandelnden meinten, die Patienten durch Fernhalten vom Arbeitsplatz schützen zu müssen.

Auch tendieren die Psychiater laut der Studie dazu, Patienten, die intensiv über ihr Leiden klagen, länger krankzuschreiben als andere, die weniger klagen. Der Bericht empfiehlt aus diesen Gründen, Psychiaterinnen und Psychiater stärker für die Relevanz der Arbeitssituation zu sensibilisieren. Die IV plant, im Rahmen der «Weiterentwicklung der IV» die Zusammenarbeit zwischen Ärzten und den IV-Stellen zu verstärken. Ferner findet am 21. Dezember unter dem Patronat von Gesundheitsminister Alain Berset der dritte Teil der Nationalen Konferenz zur Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderung statt.

Source:Zürcher Oberländer /sda

IV-Detektive dürfen Peilsender nutze

Ständerat für umstrittene Überwachung von mutmasslichen Betrügern

For. Bei Verdacht auf Sozialversicherungsbetrug dürfen Detektive künftig auch Mittel einsetzen, die sonst nur für die Strafverfolgungsbehörden und den Nachrichtendienst zulässig sind. Dazu gehören GPS-Peilsender. Der Ständerat hat aber, im Unterschied zur vorberatenden Kommission, eine Sicherung eingebaut: Ein Richter muss vorab den Einsatz von solchen technischen Instrumenten zur Standortbestimmung genehmigen. Der Entscheid war am Donnerstag in der kleinen Kammer umstritten. Der Bundesrat war gegen die Zulassung von solchen Instrumenten. Sozialminister Alain Berset wies auf den Schutz der Privatsphäre und den Grundsatz der Verhältnismässigkeit hin.

Da die Regeln nicht nur für die Invalidenversicherung, sondern auch für die AHV sowie die Unfall-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung gälten, seien potenziell mehrere Millionen Menschen betroffen. Zudem ist laut Berset nicht klar, welche technischen Mittel erlaubt sind. Auch die Überwachung mit Drohnen könnte eine Option werden. Die Gegner stellten sich nicht grundsätzlich gegen die Missbrauchsbekämpfung.

Doch diese habe unter Wahrung der rechtsstaatlichen Grundsätze zu erIgen. Die Befürworter begründeten en Rückgriff auf technische Mittel zur Überwachung damit, dass es nicht um Kavaliersdelikte gehe,sondern um Betrug an den Sozialversicherungen und damit an der Allgemeinheit. GPS-Peilsender seien notwendig, um Personen lokalisieren zu können. Nach Auskunft von IV-Stellen gebe es Personen, die nie an ihren Wohnorten anzutreffen seien. Umstritten war auch, von welchen Orten aus die Verdächtigen überwacht werden dürfen. Die Ratslinke scheiterte mit ihrem Antrag, den Perimeter auf allgemein zugängliche Orte einzuschränken.

Source: Neue Zürcher Zeitung

Ein Nein für die No-Billag-Initiative ist ein Ja für die Solidarität

Pro Infirmis empfiehlt, die No-Billag-Initiative abzulehnen, weil SRG einen wichtigen Beitrag zur Solidarität mit gesellschaftlichen Minderheiten leistet. Und dies in allen vier Landessprachen. Einmal mehr würden die schwächsten Stimmen als Erstes verstummen. Zudem würden die Errungenschaften der letzten Jahrzehnte zunichte gemacht und die aufgebauten Serviceleistungen für Menschen mit Behinderung abgebaut.

SRG hat seine Dienstleistungen für Menschen mit Behinderung gemeinsam mit Behindertenverbänden auf Deutsch, Französisch, Italienisch und Romanisch kontinuierlich ausgebaut. So profitieren etwa Menschen mit Hör- und Sehbehinderungen von Untertitelungen der meisten TV-Programme in den Hauptsendezeiten, die Website von SRF ist barrierefrei und viele Sendungen stehen in Gebärdensprache oder als Hörbuch zur Verfügung.

SRG produziert regelmässig Beiträge, welche den Anliegen von Menschen mit Behinderung in verschiedenen Lebensbereichen – vom öffentlichen Verkehr über Reportagen aus dem Alltag von Betroffenen – Rechnung trägt. Beiträge, welche den Zuschauenden einen Einblick in die Situationen von Menschen mit Behinderung ermöglichen, die sonst nicht möglich wären. Damit leisten sie einen Beitrag, die Öffentlichkeit für die Anliegen von Menschen mit Behinderung sowie ihrer pflegenden und betreuenden Angehörigen zu sensibilisieren.

Source: presseportal