Höhere IV-Renten für viele Mütter

Bundesrat Viele IV-Rentnerinnen und -Rentner, die Teilzeit arbeiten, erhalten ab kommendem Jahr eine höhere Rente. Ihr Invaliditätsgrad wird neu berechnet. Manche Personen haben dadurch neu Anspruch auf eine Rente.

Der Bundesrat rechnet mit Mehrkosten für die IV von rund 35 Millionen Franken im Jahr.
Der Bundesrat hat gestern eine Verordnungsänderung im Bereich der Invalidenversicherung (IV) beschlossen und auf den 1. Januar in Kraft gesetzt. Er hält dazu fest, das neue Berechnungsmodell verbessere die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Es geht dabei um die Festlegung des Invaliditätsgrades von Personen, die Teilzeit arbeiten. Bei ihnennwird die gesundheitliche Einschränkung im Beruf und im Haushalt separat ermittelt. Dabei wird heute die berufliche Teilzeitarbeit überproportional berücksichtigt. Dies führt in der Regel zu tieferen Invaliditätsgraden und damit zu tieferen Renten.

Hausarbeit stärker gewichten
Betroffen sind vor allem Frauen, die nach der Geburt von Kindern ihr Arbeitspensum reduzieren. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Berechnungsmethode deshalb als diskriminierend bezeichnet. Neu werden nun die gesund heitlichen Einschränkungen in der Erwerbstätigkeit und jene in der Haus- oder Familienarbeit gleich stark gewichtet. Zurzeit beziehen 16200 Personen eine Rente, die mit der neuen Be rechnungsmethode steigen könnte. Der Bundesrat rechnet mit Mehrkosten für die IV von rund 35 Millionen Franken im Jahr. Die laufende Sanierung und Entschuldung der IV wird sich laut dem Bundesrat dadurch nur um wenige Monate verzögern. Die IV-Stellen prüfen von Amtes wegen alle laufenden Teilrenten, die nach der bisherigen, «gemischten» Methode berechnet worden sind. Eine allfällige Erhöhung der Rente wird ab dem 1. Januar 2018 gewährt. Die Änderung führt auch dazu, dass manche Personen neu einen Anspruch auf eine Rente haben. Dies ist dann der Fall, wenn sie mit der bisherigen Berechnungsmethode einen IV- Grad von unter 40 Prozent erreichten und mit der neuen auf über 40 Prozent kommen. In diesen Fällen erfolgt aber keine Prüfung von Amtes wegen. Die Betroffenen müssen selber aktiv werden und sich erneut bei der IV
anmelden. Es empfehle sich eine möglichst rasche Neuanmeldung bei der zuständigen IV-Stelle, schreibt das Innendepartement.

Wie viele Personen neu Anspruch auf eine Rente haben und zu welchen Mehrkosten dies führt, lässt sich laut dem Bund nicht vorhersehen. Er geht von einem Potenzial von etwa 800 bis 1000 Neurentnern aus. Das ergäbe Mehrkosten von 5 Millionen Franken.

Anspruch auf Viertelrente Neu Anspruch auf eine Rente hat zum Beispiel eine Person, die gesund ein Erwerbspensum von 50 Prozent mit einem Lohn von 30 000 Franken hatte und 50 Prozent im Haushalt übernahm. Mit gesundheitlicher Einschränkung ist sie noch 50 Prozent arbeitsfähig und im Haushalt zu 30 Prozent eingeschränkt. Die neue Berechnung ergibt in diesem Fall eine Gesamtinvalidität von 40 statt 15 Prozent. Somit erhält diese Person neuerdings eine Viertelrente.

Mehraufwand für IV-Stellen
In der Vernehmlassung habe eine überwiegende Mehrheit der Vorlage zugestimmt, schreibt der Bundesrat. Allerdings fürchten manche Teilnehmer – darunter zwölf Kantone – einen erheblichen Mehraufwand für die IV-Stellen.

Source: Bieler Tagblatt /sda

Mehr politische Partizipation für Menschen mit Behinderungen!

Die ständerätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-S) hat ein Postulat zur Förderung der politischen Partizipation von Menschen mit Behinderungen beschlossen. Zuvor hatte die Kommission Vertreter von Behindertenorganisationen angehört. Der Handlungsbedarf ist gross, wie Agile.ch und Procap festhalten: Am politischen Leben teilzunehmen ist für die rund 1,8 Mio. Menschen mit Behinderungen in der Schweiz heute mit zahlreichen Hindernissen verbunden. Sie sind in den Legislativen und Exekutiven auf allen politischen Ebenen massiv untervertreten. Nicht nur bauliche und kommunikative Barrieren hindern sie an der Ausübung ihres Stimmund Wahlrechts, sondern auch zahlreiche Vorurteile in den Köpfen. Pro- cap und Agile.ch sind deshalb erfreut, dass die SGK-S den Bundesrat nun auffordern wird, zu prüfen, mit welchen Massnahmen die Hindernisse beseitigt werden können, welche Menschen mit Behinderung die politische Partizipation erschweren.

www.agile.ch
www.procap.ch

Source: SozialAktuell

Verbesserung für Familien mit schwer pflegebedürftigen Kindern

Sozialversicherungen

Die Pflege kranker oder behinderter Kinder zu Hause stellt für Eltern und Erziehungsberechtigte eine anspruchsvolle Aufgabe dar. Sie stehen dabei vor grossen persönlichen, finanziellen und organisatorischen Herausforderungen sowie schwierigen Entscheidungen im Alltag. Die Familien, die sich zu Hause um ein schwerkrankes oder schwerbehinderte

Kind kümmern, erhalten ab dem 1. Januar 2018 deshalb einen höheren Beitrag der Invalidenversicherung. Dieses Datum hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 8. November 2017 für die Erhöhung des Intensivpflegezuschlags festgelegt.

Source:SozialAktuell/bsv.admin.ch

«Druck in der Arbeitswelt ist gestiegen»

IV LUZERN Immer mehr Neurenten sind psychisch bedingt. Das steigert den Druck auf die Arbeitgeber, wie Donald Locher, Direktor der IV-Stelle Luzern, im In- terview mit dem WB erklärt.

Donald Locher, was tut eigentlich die IV-Stelle Luzern? Unser Hauptauftrag besteht darin, Menschen mit Beeinträchtigung erfolgreich in den Arbeitsmarkt einzugliedern respektive im Arbeitsmarkt zu behalten. Die Instrumente, die uns der Bund hierfür in den vergangenen Jahren zur Verfügung gestellt hat, beginnen zu greifen. 2016 konnten wir erneut fast 1200 Personen eingliedern. Wir legen Wert darauf, dass sich die Versicherten bei uns gut aufgehoben und ernst genommen fühlen.

Worauf führen Sie diesen Erfolg zurück?
Er ist erstens Ausdruck einer intensiven Sensibilisierungsarbeit bei den Unternehmen. Immer mehr Firmen aus der Umgebung sind bereit, betroffenen Menschen eine Rückkehr in den Arbeitsprozess zu ermöglichen. Als Anerkennung für ihr vorbildliches Engagement haben wir vor vier Jahren den IV-Award eingeführt. Zweitens haben wir unsere Eingliederungsprozesse gestrafft. Die Betreuung der versicherten Person erfolgt in der Regel aus einer Hand. Den Arbeitgebern teilen wir eine feste Ansprechperson zu.

Dennoch verbinden die meisten Leute die IV mit der Auszahlung von Renten. Hier liegt der zweite Schwerpunkt unserer Arbeit. Ziel ist es, die wirtschaftlichen Folgen einer gesundheitlich bedingten Einschränkung der Erwerbsfähigkeit zu vermindern oder zubeseitigen. Wir schauen deshalb sehr genau hin und treffen – gerade bei Neurenten – detaillierte Vorabklärungen. Allfällige Versicherungsmissbräuche bekämpfen wir mit einem eigenen Team.

Stimmt der Eindruck, dass immer mehr Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung IV-Leistungen beanspruchen?
Gesamtschweizerisch sind rund 40 Prozent aller Neurenten psychisch bedingt.Diese Zahl ist seit Jahren stabil. Dafür gehen alle anderen Neurenten zurück. Die Gründe für die psychischen Erkrankungen liegen auf der Hand: Der Druck und die Anforderungen in der Arbeitswelt sind gestiegen. Bei Jugendlichen spielen auch Cybermobbing und die allumfassende Erreichbarkeit eine wesentliche Rolle. Der Umgang mit solchen Problemen ist für die Arbeitgeber
extrem anspruchsvoll.

Für eine erfolgreiche Wiedereingliederung sind Sie auf die Mithilfe der Wirtschaft angewiesen. Inwiefern profitiert eine Firma, die Menschen mit einer Beeinträchtigung beschäftigt?
Wir bieten den Firmen sogenannte «Arbeitsversuche» an. Sie können eine Person während einer bestimmten Zeit testen. Wenn das Arbeitsverhältnis zur Zufriedenheit beider Parteien verläuft, kann die Firma die Person fest anstellen. Alle Menschen, die wir vermitteln, sind von uns gesundheitlich abgeklärt. So weiss der Betrieb, was auf ihn zukommt.

Und was bringt die Wiedereingliederung den betroffenen Erwerbstätigen?
Sie spüren, dass sie gebraucht werden und sind stolz, ein Teil der Arbeitswelt zu sein. Zudem haben sie einen strukturierten Tagesablauf. Das steigert das Selbstwertgefühl und das Wohlbefinden der betroffenen Personen.

Interview: Alex Piazza

Source: Willisauer Bote

Internationaler Tag der Menschen mit Behinderung – 3. Dezember 2017 – Aufruf der Bundespräsidentin Doris Leuthard

Der Internationale Tag der Menschen mit Behinderung ist 2017 dem Thema „Arbeit – Einkommen – Selbstbestimmung“ gewidmet.

Das diesjährige Motto ist nicht zufällig gewählt. Arbeit, Existenzsicherung und Selbstbestimmung hängen zusammen. Für Menschen mit Behinderung ist es jedoch nicht leicht, sich zu integrieren und auf dem Arbeitsmarkt zu behaupten. Menschen mit Behinderung werden heute leider immer noch oft bei der Stellensuche diskriminiert und finden häufig keine Arbeit.

Arbeit ist in unserer Gesellschaft wahrscheinlich der wichtigste Faktor für gesellschaftliche Integration und sichert ein Einkommen, um möglichst eigenständig leben zu können. Deshalb ist es zentral, dass auch Menschen mit einem Handicap eine befriedigende, ihren Möglichkeiten entsprechende Arbeit finden können.

Wir alle wissen, dass die Berufstätigkeit für einen Menschen wertvoll ist und das Gefühl gibt, dazuzugehören. Für seinen Lebensunterhalt selbständig aufkommen, seine beruflichen Kompetenzen und Fähigkeiten verbessern zu können, steigert das Selbstbewusstsein. Nicht zu vergessen sind die sozialen Kontakte, die häufig aus dem beruflichen Umfeld stammen.

Sind Menschen aus der Arbeitswelt ausgeschlossen oder nur wenig daran beteiligt, kann das verunsichern und zur Vereinsamung führen. Fehlt ein ausreichendes Einkommen, wird man kaum in einem Verein mitmachen, einem Hobby nachgehen oder Verwandte und Freunde besuchen.

Die Uno-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung verpflichtet die Vertragsstaaten dazu, Diskriminierungen in der Arbeitswelt zu verbieten und ruft zur Chancengleichheit auf. Die Schweiz hat diese Konvention 2014 ratifiziert und 2016 der UNO ihren ersten Bericht über die Anwendung der Konvention übermittelt. Dabei hat der Bundesrat festgehalten, dass die Rechte der Menschen mit Behinderung in der Schweizerischen Gesetzgebung einen wichtigen Platz einnehmen. Im Weiteren hat er seinen Willen bekundet, die Gleichberechtigung und die Beteiligung der Menschen mit Behinderung in allen Bereichen des sozialen Lebens zu verstärken.

In der Schweiz wurde schon einiges erreicht und in die Wege geleitet. Am Ziel sind wir nicht, bis wir davon sprechen können, dass Menschen mit Behinderung einen frei zugänglichen und hindernisfreien Zugang zum Arbeitsmarkt haben und Chancengleichheit besteht. Ich bin überzeugt, dass Menschen mit Behinderung mit ihren beruflichen Fähigkeiten und ihren Erfahrungen eine Bereicherung für die Verwaltung und die Unternehmen sein können. Ja, manchmal braucht es auch einen Sondereffort. Aber das muss es uns wert sein.

Am Sonntag, 3. Dezember, stehen Menschen mit Behinderung im Fokus der Öffentlichkeit. Schön wäre es, wenn auch in den Wochen und Monaten danach daran gearbeitet wird, dass Menschen mit Behinderung selbstverständlich im Arbeitsprozess integriert sind, dass sie am gesellschaftlichen Leben gleichberechtigt teilnehmen können. Wir alle sind aufgerufen, unseren Beitrag dazu zu leisten.

UVEK ( Eidgenössisches Departement fü Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation)

Medienmitteilung AGILE.CH: Schlussbericht Assistenzbeitrag: Reale Bedürfnisse besser berücksichtigen

Fünf Jahre nach der Einführung publiziert das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) heute den Schlussbericht zum Assistenzbeitrag.

Trotz positivem Schluss des BSV besteht für AGILE.CH erheblicher Nachbesserungsbedarf: Administrative Hürden müssen abgebaut und die Anerkennung der Bedürfnisse verbessert werden

Schlussbericht Assistenzbeitrag: Reale Bedürfnisse besser berücksichtigen

Markierungen auf Perrons: BAV und Sehbehinderte finden gemeinsam einen Weg

Dank taktil-visuellen Markierungen, welche zusammen mit baulichen Elementen wie Wänden oder Belagswechseln so genannte lückenlose Führungsketten bilden, sollen blinde und sehbehinderte Reisende künftig den Zugang zu den Zügen leichter finden. Darauf haben sich das Bundesamt für Verkehr (BAV) und die Blinden- und Sehbehindertenverbände geeinigt. Das BAV hält die neuen Vorgaben in einem Leitfaden fest. Die Bahnunternehmen sind in diesen Tagen darüber informiert worden. Ziel ist eine möglichst schnelle Umsetzung.

Sehbehindertenorganisationen geführt wurden. Auslöser war eine Beschwerde der Blindenorganisationen vor dem Bundesverwaltungsgericht zu einem BAV-Entscheid bezüglich taktil-visueller Markierungen im neuen Bahnhof Zürich Löwenstrasse. Gestützt auf die bestehenden Regelungen hatte das BAV festgestellt, dass einige von der SBB auf dem punkto Sicherheitsaspekte sensiblen Perronbereich platzierte Linien nicht vorschriftskonform waren. Für die Blinden- und Sehbehindertenverbände entsprachen die dort angebrachten, nach den bisherigen Vorgaben nicht konformen Markierungen einem zentralen Bedürfnis.

Aus der Auseinandersetzung um einen Einzelfall ging ein konstruktiver Dialog zur Thematik der taktil-visuellen Markierungen generell hervor. In Arbeitsgruppensitzungen hat das BAV gemeinsam mit den Blinden- und Sehbehindertenorganisationen die bisherigen Vorschriften überprüft. Diejenigen Regelungen, die wegen Unklarheiten oder zu einschränkenden Formulierungen zu unzweckmässigen Umsetzungen führten, sind nun überarbeitet worden.

Auf der Basis des neuen Leitfadens sollen künftig die auf Grösse und Komplexität des Bahnhofs abgestimmten Markierungen den sehbehinderten bzw. blinden Reisenden den Zugang zur Bahn mittels einer für sie lückenlosen Führungskette weisen können. Die Sicherheitslinien an den Perronkanten, welche der Sicherheit aller Bahnbenützenden dienen, bleiben als wichtigste Markierung auf den Perrons erhalten. Im Leitfaden sind zahlreiche Beispiele mit erläuternden Skizzen dargestellt.

Die Anpassungen gelten für neue Markierungen sowie bei der Erneuerung bestehender Markierungen. Sie treten per sofort in Kraft. Das bedeutet, dass der Leitfaden die entsprechenden Vorschriften der Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung (AB-EBV) zur taktil-visuellen Markierung im Sinne einer Praxisänderung unmittelbar ablöst. Damit können die nötigen Verbesserungen bereits vor der nächsten Revision der Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung 2020 vorgenommen werden.

Das BAV hat die Bahnunternehmen mit einem Brief über die Neuerungen informiert. Zudem sind Informationsveranstaltungen vorgesehen, an denen der Leitfaden den Fachverantwortlichen der Infrastrukturbetreiber im Detail erläutert wird. Die Bahnunternehmen werden durch die Klärung der Vorgaben inhaltlich unterstützt. Missverständnisse, Einsprachen und kurzfristige Projektänderungen sollen dadurch minimiert werden.

Leitfaden: Taktil-visuelle Markierungen auf Perrons

Seltene Cuvée

Die Winzer von “Vins de Sion“ haben eine “Cuvée Rare“ (Seltene Cuvée) kreiert, um den Verein MaRaVal (Seltene Krankheiten Wallis) finan-ziell zu unterstützen, der sich auf Menschen mit seltenen Krankheiten fokusiert hat.

“Vins de Sion“ verpflichtet sich, als Partner dieser Aktion, CHF 10.– pro Flasche dieser “Cuvée Rare“ zu überweisen.

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«Frauen mit Behinderungen an die Macht!»

Der 8. März ist der Tag aller Frauen. Auch der Frauen, die infolge einer Behinderung – oder wegen totaler Gleichgültigkeit – gleich mehrfach diskriminiert sind! Sie kommen zu Wort in der ersten Ausgabe 2017 unserer Zeitschrift «Behinderung & Politik».

Download «Behinderung und Politik» 1/17 herunterladen (Klick auf das Bild)

Wird das Thema «Behinderung» in der Genderarbeit berücksichtigt oder das Thema «Gender» in der Behindertenarbeit und -politik? Nein! Obwohl Lohnunterschiede, ungleicher Zugang zum Arbeitsmarkt, ungleiche Karrierechancen oder Mehrfachbelastung durch Beruf und Familie auch unzählige Frauen mit Behinderungen betreffen.

Die von der IV angewandte gemischte Methode zur Invaliditätsbemessung einer teilzeit-arbeitenden Mutter ist diskriminierend, sagt der europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg. Eine sehbehinderte Frau kann weder den Schlägen ausweichen noch ihren Angreifer identifizieren. Immerhin wurde vor Kurzem das erste barrierefreie Frauenhaus in der Schweiz eröffnet.

Frauen mit Behinderungen werden noch immer als neutrale Wesen ohne Persönlichkeit gesehen. Das belegen Beispiele und Betroffene in «Behinderung & Politik».

Massnahmen zur Gleichstellung von Frauen mit Behinderungen haben keine politische Priorität, schon gar nicht, wenn sie etwas kosten. Zudem hat das Parlament im vergangenen Dezember das Budget des Bundes rigoros gekürzt. Müssen wir denn das 23. Jahrhundert abwarten, bis die Rechte von Frauen mit Behinderungen umgesetzt werden, so wie sie die UNO-Konvention fordert?

«IV-Weiterentwicklung» – Einseitige Prioritätensetzung

Der Bundesrat schlägt eine «IV-Weiterentwicklung» vor. Zum dritten Mal in Folge ist dabei das Prinzip Hoffnung bei einer IV-Revision das Leitmotiv der Landesregierung. Dank millionenschweren Massnahmen auf Seiten der IV sollen Menschen mit Behinderungen und gesundheitlichen Einschränkungen in die Arbeitswelt integriert werden.

AGILE.CH begrüsst zwar die zusätzlichen Massnahmen. Doch es fehlen Verpflichtungen der Unternehmen und der Wirtschaft, die arbeitswilligen Personen auch wirklich anzustellen. Zudem braucht die vorgeschlagene «Weiterentwicklung» der IV das Zusammenspiel vieler Akteure: Gefordert sind Ärzte, Krankenversicherungen, die Invalidenversicherung, Arbeitgeber und andere mehr. Die Vorschläge des Bundesrates gehen zwar in die richtige Richtung, Zweifel sind aber angebracht, ob wirklich alle mitspielen.

Medienmitteilung vom 15.Febuar 2017