(Inclusion Handicap)
Versicherungen dürfen den Rechtsstaat aushöhlen, Versicherte stehen unter Generalverdacht, und ihnen werden elementare Grundrechte verweigert – die «gesetzliche Grundlage zur Überwachung von Versicherten», die heute der Nationalrat beschlossen hat, ist eines Rechtstaates nicht würdig. Behördenwillkür ist vorprogrammiert und die Privatsphäre der Versicherten wird in unzulässiger Weise verletzt, wenn der Ständerat nicht noch korrigierend einschreiten wird. Versicherungsmissbrauch darf nicht mit Missbrauch bekämpft werden.
Personen, die Sozialversicherungsleistungen beziehen, haben häufig harte Schicksalsschläge zu verkraften. Finanziell kommen sie nur mühselig über die Runden; insbesondere IV-Bezügerinnen und -Bezüger finden nur knapp ein Auskommen. Zu allem Überfluss stehen sie unter dem Generalverdacht, die Leistungen unrechtmässig zu beziehen. Doch statt dem Generalverdacht entgegenzuwirken und seiner rechtsstaatlichen Verantwortung nachzukommen, will der Nationalrat Behördenwillkür erlauben, die eines Rechtsstaates nicht würdig ist.