(Das Schweizer Parlament)
Medienmitteilung Freitag, 23. Februar 2018
Observation von Versicherten
Bei der abschliessenden Beratung zur Vorlage Pa. Iv. «Gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten» (SGK-SR; 16.479 s) kam die Kommission auf ihren Entscheid zurück, dass eine Observation unabhängig von den eingesetzten Instrumenten in jedem Fall von einer Richterin oder einem Richter des kantonalen Versicherungsgerichts genehmigt werden muss. Mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt sie nun wie der Ständerat, einzig für den Einsatz von technischen Instrumenten zur Standortbestimmung (GPS-Tracker) eine richterliche Genehmigung vorzusehen (Art. 43a Abs. 1 Bst. c). Dies auch vor dem Hintergrund, dass gemäss Auskunft des Bundesamtes für Justiz bereits diese Lösung eine zentrale Voraussetzung für die Verwertbarkeit von erhobenen Beweisen in einem allfälligen Strafverfahren schafft. Im Weiteren präzisierte die Kommission das Verfahren und die Modalitäten für die richterliche Genehmigung des Einsatzes von GPS-Trackern (16 zu 9 Stimmen; Art. 43b). In den übrigen Punkten folgte sie dem Ständerat.
Die Vorlage wurde in der Gesamtabstimmung mit 18 zu 7 Stimmen angenommen und wird in der Frühjahrssession im Nationalrat behandelt.