Invalidenversicherung

(Das Schweizer Parlament)

Medienmitteilung Freitag, 23. Februar 2018

Ohne Gegenstimme trat die Kommission auf die Weiterentwicklung der IV (17.022 n) ein. Die bundesrätliche Vorlage betrifft insbesondere Kinder, Jugendliche und psychisch erkrankte Versicherte. Bei den Kindern soll die veraltete Liste der Geburtsgebrechen aktualisiert werden. Jugendliche und junge psychisch Erkrankte sollen an den Übergängen zwischen Schule, Ausbildung und Berufsleben besser unterstützt werden. Für psychisch erkrankte Erwachsene sollen die Eingliederungsmassnahmen flexibilisiert sowie die kontinuierliche Begleitung verstärkt werden. Vor der Eintretensdebatte hörte die Kommission Vertretungen der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren sowie der Dachverbände der Sozialpartner, der Ärztinnen und Ärzte, der Behindertenorganisationen und der IV-Stellen sowie einen Experten an. Die Kommission schuf auch die Voraussetzungen, damit die seit der IV-Revision 6b in der SGK-NR hängigen Bestimmungen zu den Kinderrenten und den Reisekosten in der Detailberatung zur Weiterentwicklung der IV beraten werden können.