(Das Schweizer Parlament)
Medienmitteilung 23. März 2018
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-SR) will die Kantone im Rahmen der aktuellen Reform der Ergänzungsleistungen (EL-Reform) nicht verpflichten, das betreute Wohnen finanziell zu unterstützen.
Nachdem der Nationalrat in der Frühjahrssession 2018 die EL-Reform (16.065 s) als Zweitrat behandelt und gewichtige Differenzen zu den Beschlüssen des Ständerates geschaffen hatte, hat die Kommission mit der Differenzbereinigung begonnen. Zunächst hörte sie eine Vertretung der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und –direktoren (SODK) an, da die Kantone die EL zu 70 Prozent finanzieren. Die Kommission blieb im Wesentlichen auf der Linie des Ständerates und unterbreitet ihrem Rat insbesondere folgende Anträge:
Mit Blick auf die finanzielle Belastung der Kantone lehnt es die Kommission ab, neue Zuschläge für das betreute Wohnen in der EL einzuführen (Art. 14; 8 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen). Die Lösung, die der Nationalrat ohne Vernehmlassungs-verfahren beschlossen hatte, würde die Kantone im Jahr 2030 rund 190 Millionen Franken kosten. In der Kommission wurde darauf hingewiesen, dass die Kantone heute schon die Möglichkeit hätten, das betreute Wohnen zu fördern.
Es sollen nicht nur jene Personen EL erhalten, die zuvor mindestens zehn Jahre lang AHV-Beiträge geleistet haben. Die vom Nationalrat eingefügte Regelung würde Auslandschweizer benachteiligen. Weiter hätte sie zur Folge, dass die Kantone zwar bei den EL sparen, im Gegenzug aber wesentlich mehr Sozialhilfe leisten müssten, wurde in der Kommission argumentiert. Die geltenden Karenzfristen reichten aus (Art. 4; einstimmig).
Familien mit Kindern sollen bei den EL nicht schlechter gestellt werden als heute. Einstimmig lehnt es die Kommission ab, die Zuschläge für Kinder nach Alter abzustufen und mehrheitlich zu senken, da dies den Bemühungen zur Bekämpfung der Armut widerspreche (Art. 10 Abs. 1 Bst. a).
Die Kommission wird die Differenzbereinigung an ihrer nächsten Sitzung fortsetzen und dann auch über den Kapitalbezug diskutieren. Zu mehreren Themen beauftragte sie die Verwaltung mit weiteren Abklärungen (Mietzinsmaxima, Krankenkassenprämien, Berücksichtigung des Vermögens).
Die Kommission hat die Beratung der Revision des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG; 18.029 s) aufgenommen. Mit der Revision sollen unter anderem die Abläufe bei der Bekämpfung des Versicherungsmissbrauchs optimiert und die Systeme der sozialen Sicherheit der Schweiz und der EU besser koordiniert werden. Zudem wird die Kostenpflicht der Verfahren vor den kantonalen Versicherungsgerichten neu geregelt. Die Kommission ist mit 11 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen auf die Vorlage eingetreten. Sie anerkennt damit grundsätzlich den Bedarf, nach 15 Jahren erstmals eine Revision des Gesetzes durchzuführen. Die Kommission hat mit der Detailberatung begonnen, welche sie an ihrer nächsten Sitzung im April weiterführen wird.