Autonom unterwegs mit Tram und Bus

(handicapforum)

Der Regierungsrat legt den ersten Bericht zur Umsetzung des Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (BehiG) dem Grossen Rat vor

bim. «Künftig sollen auch mobiliätseingeschränkte Menschen den öffentlichen Verkehr möglichst autonom nutzen können», so beginnt die Medienmitteilung des Basler Regierungsrats. «Darauf warten wir schon lange», könnten sich ihrerseits behinderte Fahrgäste zu Wort melden. Dank dem Behindertengleichstel-lungsgesetz (BehiG) wird die Zugänglichkeit des öf-fentlichen Verkehrs verbessert, allerdings mit Verzug. Bis Ende 2023 hätten die Gesetzesvorgaben umgesetzt sein müssen bezüglich Bauten, andere Anlagen sowie das Rollmaterial. Für die Finanzierung standen Bun-desgelder zur Verfügung. So richtig ernst nehmen woll-ten die politischen Entscheidungsträger dieses Geschäft aber lange nicht. Zu Beginn der Frist 2004 hat man sich nur wenig damit auseinandergesetzt und andere Investitionen geplant. Menschen mit Behinderungen und ihre Interessensvertretungen mussten seit der An-nahme des BehiGs dafür sorgen, dass ihre Rechte nicht wieder von der politischen Agenda verschwanden und dass sie bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben miteinbezogen wurden.

Künftig noch mehr Autonomie

Wir sind bei den Tram- und Kombihaltestellen unter-dessen bei 80% und bei den Bushaltestellen bei 90% Zugänglichkeit – allerdings ist dazu meist noch eine Klapprampe nötig. Diese Variante lässt das Gesetz als Ersatzlösung zu. Der Regierungsrat verspricht, künftig noch mehr Autonomie zu ermöglichen und die Halte-kanten zu erhöhen, damit man ebenerdig ein- und aussteigen kann. So sollen in den nächsten drei Jah-ren weitere Haltestellen umgebaut werden, so dass bis Ende 2023 die Hälfte der Tram- und Kombihaltestellen sowie ein Drittel der Bushaltestellen von Fahrgästen mit Rollstuhl oder Rollator selbständig benutzt werden können. Alle Umbauten werden, laut Regierungsrat, möglichst im Rahmen von anderen notwendigen Bau-arbeiten erfolgen, damit Kosten und Unannehmlich-keiten möglichst klein gehalten werden können.

Bis Ende 2028

Was geschieht aber mit den restlichen 50% Tram- und Kombihaltestellen sowie mit den 69% Bushaltestel-len? Der Regierungsrat sieht vor, mindestens einen Teil davon bis Ende 2023 im Rahmen ausserordentlicher Projekte anzupassen. Priorität hätten Haltestellen in der Nähe von Spitälern, spezifischen Einrichtungen für mobilitätseingeschränkte Personen oder Umsteigeorte für Bahn und S-Bahn. Für die weitere Umsetzung des Gesetzesauftrags spricht der Regierungsrat von einem «absehbaren Zeitraum». In seiner Medienmitteilung vom April 2019 stellt er eine autonome Zugänglich-keit von 90% der Tram- und Kombihaltestellen sowie 80% der Bushaltestellen bis Ende 2028 in Aussicht. Diese Autonomie ist bekanntlich mit der Erhöhung der Haltekanten verbunden, was für FussgängerInnen und insbesondere für VelofahrerInnen eine Gefährdung darstellt (siehe auch Handicapforum 1-19). Nun soll bei jeder Haltestelle geprüft werden, ob eine Variante realisiert werden kann, bei der die Velos nicht entlang der hohen Haltekante fahren müssen. Von Seiten der BVB wird indessen versucht, die Schienen mit einem Gummiprofil zu versehen, so dass sie gefahrlos auch in Längsrichtung befahren werden können.