Willkür beim Wehrpflichtersatz

(Beobachter)

Seit Jahren müssten nicht mehr alle Dienstuntauglichen Militärersatz zahlen. Doch der Bund setzt die Regelung nur halbherzig um.


«Warum soll ich zahlen? Ich kann ja nichts dafür – ich bin mit dieser Krankheit geboren.» – Manuel Rufer*, Schreiner.
Bild: Pascal Mora

 

Die Ausgangslage ist eigentlich klar. Dienstpflichtige, die einen Invaliditätsgrad von über 40 Prozent aufweisen, müssen keinen Wehrpflichtersatz zahlen. Alle anderen werden zur Kasse gebeten – viele selbst dann, wenn sie bereit wären, im Rahmen ihrer Möglichkeiten Dienst zu ­leisten. Diese Erfahrung machte auch Manuel Rufer*. Sein Fall zeigt, wie schwer sich der Bund damit tut, ein zehnjähriges Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) umzusetzen.

Als Rufer im Frühling 2018 in Luzern an den Orientierungstag für Stellungspflichtige geht, hat er seine medizini­schen Unterlagen dabei. «Ich hätte auf jeden Fall Militärdienst geleistet oder mindestens Zivildienst», sagt der 18-Jährige. Doch Rufer hat Hämophilie – falls er sich verletzt, stoppt der Blutfluss nicht wie bei anderen nach kurzer Zeit. Für das Militär ist deshalb nach dem Orientierungstag klar: Manuel Rufer kann keinen Dienst leisten und muss Wehrpflichtersatz zahlen.

Verstoss gegen Menschenrechte

Der Schreinerlehrling ist mit dem Entscheid nicht einverstanden. Im Alltag sei er nicht eingeschränkt – warum sollte das in Uniform anders sein? Bei der Schweizerischen Hämophilie-Ge­sell­schaft erfährt er, dass er den Entscheid nicht einfach hinnehmen muss. Denn 2009 urteilte der EGMR im Fall des Schweizer Diabe­tikers Sven Glor, dass der alternativlose Wehrpflichtersatz für gesundheitlich eingeschränkte Dienstwillige diskri­minierend sei.

2013 wurde deshalb ein «Militärdienst mit speziellen medizinischen Auflagen» eingeführt. 701 Rekruten haben sich bisher dafür gemeldet – wenig angesichts von rund 8000 Untauglichen pro Jahr. Die Zahl der Interessenten steigt allerdings kontinuierlich an.

Auch Rufer sendet das «Formular 13444» ein. Im April muss er vor der medizinischen Kommission antraben. Zwei Ärzte befragen ihn – keine zehn Minuten lang. «Der Entscheid war wohl schon vorher gefällt», glaubt Rufer. Der Befund «untauglich» bleibt. Ihn zum Dienst zu­zulassen – selbst im Büro oder in der Logistik –, sei zu riskant.

«Ich spiele Unihockey und mache eine Schreinerlehre. Dort ist die Verletzungsgefahr sicher grösser als im Büro oder im Zivildienst.»
Manuel Rufer*, Schreiner

Das VBS versichert zwar: «Wenn im zivilen Leben eine Berufstätigkeit ohne grössere Einschränkungen möglich ist, kann in der Regel ein Militärdienst mit speziellen medizinischen Auflagen absolviert werden.» Bei Rufer ist man diesem Prinzip offensichtlich nicht gefolgt: «Ich spiele Unihockey und mache eine Schreinerlehre. Dort ist die Verletzungsgefahr sicher grösser als im Büro oder im Zivildienst», sagt er. «Warum soll ich zahlen? Ich kann ja nichts dafür – ich bin mit dieser Krankheit geboren.»

Es geht um viel Geld

Schon kurz nach dem EGMR-Urteil war klar, dass der Bund nicht auf die gut 170 Millionen Franken Wehr­pflicht­­­­er­satz pro Jahr verzichten will – und das VBS nicht auf sein Druckmittel gegen Dienstunwillige
Wehrpflicht Was tun, damit ich nicht ins Militär muss?
. Erst focht man das Urteil an – erfolglos. Dann hiess es, das Verdikt betreffe nur den Einzelfall Glor.

2010 widersetzte sich der Bundesrat einer Nationalratsmotion, die Teil­invalide von der Ersatzpflicht befreien wollte. Er begründete, der Vorstoss «ziele auf den Grundsatz der allgemeinen Wehrpflicht». Dann wurde im selben Jahr der Mindestersatz – den selbst Einkommens- und Vermögenslose bezahlen müssen – von 200 auf 400 Franken jährlich verdoppelt. Obwohl das Gericht in Strassburg ausdrücklich diesen Mindestbetrag als belastend für Schlechtverdienende kritisiert hatte. 37 Prozent der Ersatzpflichtigen müssen ihn heute bezahlen, verdienen also höchstens 13’500 Franken im Jahr, heisst es bei der Eidgenössischen Steuerverwal­tung.

Auch bei der Öffnung des Zivildiensts für Militärdienstuntaugliche geht es nicht voran. Der Europäische Gerichtshof hatte das 2009 als «durchaus durchführbar» angeregt. Beim Bundes­amt für Zivildienst heisst es gar: «Seit 2019 werden Untaugliche grundsätzlich nicht mehr zum Zivildienst zugelassen.» Denn da es um einen Ersatz zum Militärdienst gehe, sei die Zulassung laut Gesetz an die Diensttauglichkeit gebunden. Der Weg zum Zivildienst Zivildienst Schwächen «Zivis» die Armee?
, wie ihn sich auch Manuel Rufer gewünscht hätte, ist Militärdienstuntauglichen so ganz versperrt.

Immer mehr dürfen nicht in den Spezialdienst

Der EGMR kritisierte grundsätzlich, dass Dienstwillige für ihren Gesundheitszustand finanziell gebüsst werden. Der 2013 eingeführte «Militärdienst mit speziellen me­dizinischen Auflagen» 
hat da keine befriedigende Lösung ­gebracht.

Rufer ist bei weitem nicht allein. 
2013 wurden nur 8 Prozent der Stellungspflichtigen als untauglich für den Spezialdienst befunden, 2018 waren 
es bereits 45 Prozent. Das VBS gibt zwar an, diese Untauglichen seien mit «sehr hoher Wahrscheinlichkeit» ohnehin schwer genug eingeschränkt, um von der Ersatzpflicht befreit zu sein. Doch gemäss Steuerverwaltung müssen fast 90 Prozent von ihnen zahlen.

Ein überraschender Anruf

Bei Manuel Rufer kam es dann doch anders. In einem Brief bemängelte seine Mutter Nora Rufer* die ungenügende Umsetzung des EGMR-Urteils. Sie sandte ihn an Menschenrechts- und Behindertenorganisationen, eine Kopie ans VBS. Kurz darauf kam ein überraschender Anruf des Militärarztes in Luzern. Er habe Manuels Fall nochmals angeschaut und seinen Invaliditätsgrad auf über 40 Prozent eingestuft. Die Ersatzpflicht entfalle also.

Beim VBS heisst es, der Fall wäre ­ohnehin nochmals angeschaut worden und Hämophile würden generell auf über 40 Prozent Invalidität Invalidenversicherung Das müssen Sie über die Invalidenrente wissen eingestuft.

Dem widerspricht Jörg Krucker von der Hämophilie-Gesellschaft. In allen ihm bekannten Fällen seien die Be­troffenen weder zum Spezialdienst zugelassen noch vom Wehrpflichtersatz befreit worden.

*Name geändert