Ganz einfach

(derbund.ch)

Der Kanton Bern will prüfen, ob er künftig in einfacherer Sprache informieren will.


Das Gesagte muss nicht nur laut und deutlich ausgesprochen werden, sondern es soll auch verständlich sein.(Bild: Keystone)

 

Der Kanton Bern will Behördeninformationen vermehrt in leichter Sprache publizieren. Damit soll die Barrierefreiheit auch beim Zugang zu schriftlichen Informationen garantiert werden.

Die Regierung ist bereit, eine entsprechende Motion von Hasim Sancar (Grüne/Bern) entgegenzunehmen. Sancar, beruflich Leiter der Beratungsstelle Pro Infirmis Stadt Bern, will erreichen, dass zumindest Teile des Internetauftritts und des kantonalen Informationsmaterials in leichter Sprache angeboten wird.

Der Regierungsrat zeigt sich offen gegenüber dem Anliegen, wie aus der am Dienstag publizierten Antwort hervorgeht. Die leichte Sprache sei ein hilfreiches Instrument für Menschen, die nicht gut lesen könnten, eine Sprache nicht gut beherrschten, eine Lernschwierigkeit oder eine Beeinträchtigung hätten.

Bisher wurden nur vereinzelt Texte übersetzt, so beispielsweise eine Broschüre der Kesb zum Thema Kindesschutz. Ein Ausbau sei berechtigt, hält die Regierung fest. Doch sei es weder sinnvoll noch möglich, alle Informationen des Kantons in leichter Sprache anzubieten.

Wichtig seien zielgruppenspezifische Informationen, insbesondere über die Rechte von Menschen mit einer Behinderung, über Sozialversicherungen, den Kindes- und Erwachsenenschutz sowie wichtige Alltagsinformationen beispielsweise zu Notfällen, Schulen, Strassenverkehr.

Keine zusätzlichen Gelder

Die Direktionen sollen selber entscheiden, welche Informationen in leichte Sprache übersetzt werden. Mehr Geld will die Regierung dafür aber nicht ausgeben. Die Arbeiten sollen im Rahmen des ordentlichen Budgets ausgeführt werden.

Die leichte Sprache ist eine vereinfachte Variante der Landessprachen. Sie basiert auf einem eigenen, von der Standardsprache abweichenden Regelwerk. Ihre wissenschaftliche Erforschung bekomme einen immer grösseren Stellenwert, schreibt der Regierungsrat.

Das Behindertengleichstellungsgesetz verpflichtet die Behörden nicht dazu, die leichte Sprache zu verwenden. Entsprechend ist sie in der Schweiz noch wenig verbreitet. Mit Ausnahme des Kantons St. Gallen, der seit 2015 situationsbezogen Text in diese Sprachvariante übersetzt, stehen die meisten Kantone erst am Anfang.

Quelle:db/SDA