Tag der betreuenden Angehörigen: Noch sind nicht alle Fragen geklärt

(aargauerzeitung.ch)

Ein klar definierter juristischer Status soll Menschen, die kranke oder pflegebedürftige Angehörige betreuen, rechtlich absichern. Noch immer drohen ihnen Nachteile, etwa bei den Sozialversicherungen.


Wer seine kranken Eltern pflegt, gefährdet damit unter Umständen die eigene Altersvorsorge. (Symbolbild)Keystone

 

Fast 900’000 Arbeitnehmende unterstützen in der Schweiz in ihrer Freizeit unentgeltlich Angehörige, die krank oder pflegebedürftig sind. Dies seien 16,8 Prozent der Erwerbstätigen, schreibt die Interessengemeinschaft Angehörigenbetreuung (Igab) in einer Mitteilung zum interkantonalen Tag der pflegenden Angehörigen vom Samstag. Ihre Situation müsse verbessert werden. Denn: «Nur ein Drittel erhält vom Arbeitgeber Unterstützung.»

Der IGAB gehören der Gewerkschaftsverband Travail Suisse, das Schweizerische Rote Kreuz, Pro Infirmis, Pro Senectute und die Krebsliga an. Letztere weist in einer eigenen Mitteilung auf Fragen hin, die auch mit dem mittlerweile in Kraft getretenen Gesetz zur Verbesserung von Erwerbsarbeit und Angehörigenbetreuung nicht gelöst worden seien.

So gebe es nach wie vor keinen Anspruch auf Langzeiturlaub für Personen, die Erwachsene betreuen. Ausserdem werde die unentgeltliche Pflegearbeit von den Sozialversicherungen nicht anerkannt. Wer viel Zeit aufwendet, um Angehörige zu betreuen, tut dies unter Umständen auf Kosten der eigenen Altersvorsorge.
Wer Angehörige pflegt, soll Anspruch auf Sozialleistungen erhalten

Die IGAB fordert einen klar definierten juristischen Status für betreuende Angehörige. Dieser soll Anspruch auf Entlastungsangebote und Sozialleistungen geben. Eine entsprechende Resolution zuhanden des Bundesrates hatte die IGAB im Sommer verabschiedet.

Sucht Schweiz macht zum Tag auf Unterstützungsangebote für Angehörige von Suchtkranken aufmerksam. Auf der Website www.nahestende-und-sucht.ch gibt es anleitende Videos. Weiter wird auf Suchtberatungsstellen, Selbsthilfegruppen für Nahestehende und eine telefonische Kurzberatung für Betroffene aufmerksam gemacht. (wap)