Sparvorgaben im Fokus

(Walliser Bote)


Genauer hinschauen.Gesundheitsminister Alain Berset reagiert nach Enthüllungen von 1V-Missständen FOTO KEYSTONE

 

Bundesrat Alain Berset will Klarheit über die Praxis bei der Erteilungder IV-Renten. Er hat eine interne Untersuchung gegen die Aufsichtstätigkeit des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) veranlasst. Im Fokus sind die Sparvorgaben an die kantonalen IV-Stellen.

Peter Lauener, Sprecher von Innenminister Berset, bestätigteam Samstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA einen entsprechenden Bericht in den Tamedia-Medien.Er bestätigte zudem, dass der Vorsteher des Eidgenössischen Departementes des Innern(EDI) eine externe Analyse zur Gutachtertätigkeit der IV-Stellen veranlasst hat. Es stehen Vorwürfe im Raum, die IV-Stellen würden sich auf teilweise fragwürdige medizinische Gutachten stützen.

Berset habe den Eindruck,dass man in diesem Bereich genauer hinschauen müsse, begründete Lauener die beiden Untersuchungen. Gemäss Zeitungsbericht besteht der Verdacht, dass die kantonalen IV-Stellen mit Sparvorgaben unter Druck gesetzt werden, möglichst wenig neue Renten zu gewähren. Das BSV lege in den Zielvorgaben jährlich für jede kantonale IV-Stelle ein Sparzielfest. Bei den meisten laute die Vorgabe «halten oder senken»der Neurentenquote.

Dies führe dazu, dass die IV nicht mehr überall offen prüfe,auf welche Leistungen ein Versicherter Anspruch habe, sondern wie das Quotenziel erreicht werde, lässt sich Alex Fischer vom Behindertenverband Procap im Zeitungsbericht zitieren. Durch den Wettbewerb unter den IV-Stellen sei die Gleichbehandlung der Versicherten gefährdet.

Stefan Ritler, als Vizedirektor beim BSV zuständig für die IV, bestätigte auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA die Existenz einer Tabelle mit den Leistungszielen für die kantonalen IV-Stellen. Er betonte jedoch, die IV vergleiche die kantonalen Stellen mit deren eigenen Ergebnissen aus dem jeweiligen Vorjahr. Das BSV messe sie nicht am schweizweiten Benchmark,aber dieser sei den kantonalen IV-Stellen natürlich schon bekannt. Wenn die Leistungsziele über- bzw. unterschritten werden, verlange das BSV von der kantonalen IV-Stelle eine Erklärung, wie das Resultat zustande gekommen sei. Das BSV habe indes keinerlei Möglichkeiten, die IV-Stellen abzustrafen. Die Leistungsziele seien im Übrigen keine Sparvorgaben,sondern «Planwerte als Teil des Aufsichts- und Steuerungs-prozesses in der IV».sda