Für Tiktok sind Behinderte ein «Risikofall»

(Neue Zürcher Zeitung)

Schlecht durch dachte Massnahme zum Schutz vor Cybermobbing beim chinesischen Social-Media-Netzwerk

GABRIELA DETTWILER

Tiktok scheint in puncto Skandalhäufigkeit in die Fussstapfen von Facebook zutreten. Nachdem der chinesische Konzern schon heftig für seinen Umgang mit Datenschutz und Zensur kritisiert worden ist, rückt nun die Moderation aufder Video-App in den Fokus. Netzpolitik, ein deutschsprachiger Blog für digitale Freiheitsrechte, beruft sich bei seiner Recherche auf eine Quelle innerhalb von Tiktok. Nachdem der Blog bereits veröffentlicht hatte, dass Tiktok Kritik ander eigenen Plattform oder die Nennung von Konkurrenten mit Reichweitendrosselungen bestraft habe, macht er nun publik, dass dasselbe Vorgehen auch bei Menschen mit Behinderung angewandt worden sei. Betroffen waren auch Personen aus der LGBTQ-Community oder Übergewichtige. Durch das Verstecken ihrer Inhalte wollte Tiktok diese Menschen offenbar vor Mobbing schützen.

Sehen die Nutzer von Tiktok keine Videos von gefährdeten Gruppen, geraten sie auch nicht in Versuchung, negativ auf sie zu reagieren – so die Logik von Tiktok. Der Mutterkonzern Bytedance spricht in seinen internen Moderationsregeln von Subjekten, die «auf Basis ihrer physischen oder mentalen Verfassung hochgradig verwundbar für Cyberbullying» seien. Gemäss Netzpolitik heisst es weiter, dass Mobbing nachweislich schlimme Folgen für die Betroffenen habe und deshalb Videos solcher Personen grundsätzlich als Risiko betrachtet und in ihrer Reichweite begrenzt werden sollten. Indem die Moderatoren die Nutzer als Risiko markierten, wurden deren Videos nur noch in ihrem Herkunftsland verbreitet. Die weltweite Reichweite von einer Milliarde Nutzern wurde der«Risikoperson» damit verwehrt.

Gezielt ausgegrenzt

Die Möglichkeiten von Tiktok gehenaber noch weiter. Besonders gefährdete Personen wurden zudem mit einer automatischen Deckelung versehen. Diese hatte unter anderem zur Folge, dass die Inhalte solcher Nutzer nicht mehr im «For You»-Feed, der Startseite von Tiktok und dem Geburtsort der Tiktok-Stars, erscheinen konnten. Wie entscheidet man aber konkret darüber, ob ein Mensch ein «Risikofall» ist oder nicht? Auch dafür hatte Tiktok vage Richtlinien. So werden die Stichworte «entstelltes Gesicht», «Autismus» und «Downsyndrom» genannt, aber auch Personen mit«Gesichtsproblemen wie Muttermalen,Silberblick und so weiter».

Aus Sicht der Inklusion von gesellschaftlichen Randgruppen ist eine solche Praxis des zurzeit am stärksten wachsenden sozialen Netzwerks haarsträubend. Behindertenorganisationen, aber auch Betroffene selbst setzen sich mit aller Kraft dafür ein, dass Menschen mit Behinderungen eine vollumfängliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben – und das schliesst Social Media mit ein – möglich ist. Genau das verhinderte Tiktok.

«Das Vorgehen von Tiktok ist erschreckend und aus unserer Sicht ganz klar diskriminierend», sagt auch Marc Moservon Inclusion Handicap, dem Dachverband der Behindertenorganisationen in der Schweiz, gegenüber der NZZ. «Dieser Fall läuft dem Inklusionsgedanken fundamental entgegen und zeigt einmal mehr auf, wie Menschen mit Behinderungen ausgegrenzt werden», so Moser.Das mache auch vor Social Media nicht halt: «Menschen mit Behinderung müssen denselben Zugang haben wie Menschen ohne Behinderung und selbst entscheiden, wie aktiv sie auf Social Media sein wollen und was sie dort posten.»

Täter-Opfer-Umkehr

Tiktok hat die Richtlinien nach eigenen Angaben in der Zwischenzeit durch«neue, nuancierte Regeln» ersetzt. Eine Sprecherin des Konzerns sagte gegenüber Netzpolitik: «Dieser Ansatz war nie als langfristige Lösung gedacht, und obwohl wir damit eine gute Absicht verfolgt haben, wurde uns klar, dass es sich dabei nicht um den richtigen Ansatz handelt.» Darüber, wie diese neuen Regeln aussehen und wie sie angewandt werden, schweigt sich das Unternehmen allerdings aus.

Ob die Moderationsregeln von Tiktok nun gut gemeint, naiv oder gar böswillig waren, sei dahingestellt. Klar ist jedoch,dass Tiktok eine Minderheit bestraft, um sie vor einer Mehrheit zu schützen – ein klassischer Fall von Täter-Opfer-Umkehr.

Quelle: Netzpolitik

Theater bietet Übersetzungshilfen für Hör- und Sehbehinderte

(Basler Zeitung)

Basel Funk-Höranlagen zur Verbesserung der akustischen Wahrnehmung des Bühnengeschehens sind in vielen Theaterhäusern schon seit längerer Zeit Standard. Das Theater Basel geht beim Einbezug behinderter Menschen nun aber noch einen Schritt weiter. Als zweites institutionelles Stadttheater der Schweiz nach dem Theater Orchester Biel Solothurn bietet es Opernvorstellungen mit Live -Handlungsbeschreibung und Schauspielabende mit Übersetzung in Gebärdensprache an.

Konkret betrifft dies zwei reguläre Spielplanproduktionen, die kommende Woche Premiere haben werden: So werden drei Vorstellungen der berühmten Puccini-Oper «La Bohème» mit live über Funk übermittelten Handlungs- und Szenenbeschreibungen begleitet (ab 18. Dezember). Und zwei Vorstellungen der Bühnenadaption von Robert Walsers Roman «Der Gehülfe» werden für Hörbehinderte ebenfalls live in Gebärdensprache übersetzt (ab 20. Januar 2020).

Damit wird das grösste Dreispartenhaus der Schweiz zum Träger des Labels «Kultur inklusiv» von Pro Infirmis. Bis jetzt sind hauptsächlich Museen aufgelistet. Als erste Stadttheater-Institution schlug das Theater Orchester Biel Solothurn 2017/2018 neue Wege bei der Inklusion von Menschen mit Behinderung ein. (sda)

Ein Vermögen für ein selbstbestimmtes Leben

(Neue Zürcher Zeitung)

Wenn Menschen mit Behinderung eine moderne Prothese wollen, übernimmt die IV meist nur einen Teil der Kosten.

LARISSA RHYN
Simon Raaflaub steigt vom Rennrad und schliesst es an einem Zaun auf dem Basler Kasernenareal ab. Sein Gang ist etwas steif, als er die paar Schritte ins Caf Ka-Bar geht. Ein verstauchter Fuss, möchte man glauben. Doch Raaflaub fehlt ein Bein. Er trägt eine Prothese, seit sein Bein nach einer Krebserkrankung amputiert werden musste. Kurze Distanzen kann er dank einem modernen Kniegelenk ohne Krücken zurück-legen. Aber das musste sich der 34-Jährige erst erkämpfen.

Die Invalidenversicherung (IV) finanziert eine Prothese, wie Raaflaub sie trägt, nur in Ausnahmefällen. Als er zum ersten Mal ein Kniegelenk der neusten Generation – ein sogenanntes «C-Leg» – wollte, musste er deshalb rund die Hälfte der 30 000 Franken selbst bezahlen. Die IV übernahm nur so viel, wie ein einfacheres Modell gekostet hätte. «Zum Glück halfen meine Grossmutter und ein Verein bei uns im Quartier aus», erzählt Raaflaub.

Die neue Behindertenpolitik, die der Bundesrat letztes Jahr beschlossen hat, soll Menschen mit Behinderung ein selbständiges Leben ermöglichen. Doch nicht immer bekommen Betroffene die Hilfsmittel, die sie brauchen würden -obwohl diese auf dem Schweizer Markt erhältlich sind. Nach den Kriterien der IV sind sie schlicht zu teuer. Darum fordert eine Motion, dass die Sozialversicherungen künftig die Kosten für «optimale Hilfsmittel» übernehmen.Es sei stossend, dass Behinderten heute eine Verbesserung der Lebensqualität nur aus finanziellen Motiven verweigert werde, heisst es in der Begründung.Die Motion fand Unterstützer in allen Parteien, und der Nationalrat sagte klar Ja. Als Zweites war am Mittwoch der Ständerat an der Reihe.

«Das Geld ist gut investiert»

Als Hilfsmittel gelten auch Elektrorollstühle oder Vorrichtungen für das Auto oder den Haushalt. Unter den strengen Kriterien der IV leiden jedoch vor allem Personen mit Prothese,weil in diesem Bereich der technologische Fortschritt besonders schnell ist. Heute bezahlt die IV elektronisch gesteuerte Gelenke für Prothesen nur in Ausnahmefällen – nämlich dann, wenn ein Betroffener aus beruflichen Gründen darauf angewiesen ist.

Simon Raaflaub machte genau das geltend, als er vor einigen Jahren eine neue Knieprothese brauchte. Er arbeitet in einem Architekturbüro und muss regelmässig auf die Baustelle. Mit dem elektronisch gesteuerten Kniegelenk kann er sich dort sicherer bewegen.«Ein befreundeter Anwalt half mir beim Schreiben an die IV», erzählt er. Dank dessen Tipps konnte er sich auf einen Gerichtsentscheid beziehen, der kurz zuvor verlangt hatte, dass die IV unter gewissen Bedingungen ein modernes Kniegelenk finanzieren müsse. Er sagt:«Die Prothese ist teuer, aber das Geld ist gut investiert. So kann ich 100 Prozent arbeiten, anstatt zu Hause zu sitzen und vom Staat abhängig zu sein.»

Ein fairer Zugang für alle

Raaflaub hatte mit dieser Strategie Erfolg: Als er die Prothese ersetzen musste,übernahm die IV die gesamten Kosten.Doch er kennt viele andere, die noch immer vergebens auf das neuste Modell hoffen. Raaflaub setzt sich nun im Vorstand des Vereins Promembro dafür ein,dass sich das ändert. Er kritisiert, dass man heute ohne juristische Hilfe kaum Chancen auf eine zeitgemässe Prothese habe. Das lässt Stefan Honegger, der bei der IV den Hilfsmittelbereich leitet, nicht gelten: «Wir schauen uns den Einzelfall immer genau an und versuchen eine möglichst zweckmässige Versorgung sicherzustellen.»

Behindertenverbände stören sich aber auch daran, dass die IV nur auf den beruflichen Bedarf achtet. Wer nicht arbeitet, hat kaum Chancen, ein teureres Modell zu erhalten. Raaflaub sagt: «Für die soziale Integration kann es enorm wichtig sein, dass man eine Prothese hat, die zeitgemäss ist und mit der man sich gut bewegen kann.» Das gelte auch für Personen, die nicht arbeiten können. Manche schämten sich, humpelnd oder mit Krücken auf andere zuzugehen. Mit einem besseren Kniegelenk fällt eine Prothese weniger auf – und der Körper als Ganzes kann im Idealfall entlastet werden. Dadurch könne man mehr unternehmen und auch die berufliche Reintegration werde erleichtert, sagt Raaflaub.

Er findet, dass es nicht immer das teuerste Modell sein müsse. «Man muss nicht nach dem Giesskannenprinzip vorgehen.» Doch die IV solle besser auf die individuellen Bedürfnisse eingehen. Der ehemalige Paralympics-Skirennfahrer zieht einen Vergleich zum Sport: «Manche Amateure können mit einem Profiski nicht umgehen. Aber es sollten zumindest alle testfahren dürfen.»

Nun hat der Ständerat über die Motion für bessere Hilfsmittel entschieden. Er hat sie abgelehnt, dafür aberals Alternative ein Postulat angenommen. Dieses hat die Gesundheitskommission ausgearbeitet. Es verlangt weitgehend dasselbe – lässt aber das Kriterium weg, dass ein Hilfsmittel «optimal» sein soll. Was wie ein unwichtiges Detail klingt, war aus Sicht des Bundesrats ein grosses Problem. Honegger erklärt, warum: «Wenn die IV jedem das Hilfsmittel finanzieren müsste, könnten die Hersteller künftig höhere Preise verlangen, weil dieSozialversicherungen die Kosten un-eingeschränkt tragen müssten.»

Teure moderne Hilfsmittel

Heute sind im Gesetz andere Kriterien für Hilfsmittel festgelegt: Einfach, wirtschaftlich und zweckmässig sollen sie sein. Damit fallen die neusten – und teuersten – Modelle oft weg. Honegger macht auch die Hersteller dafür verantwortlich: «Die Preise für manche Prothesen der neusten Generation sind s ohoch angesetzt, dass sich die Finanzierung durch die IV nicht rechtfertigen lässt.» Der Mehrwert für die Lebensqualität der Betroffenen rechtfertige die Mehrkosten nicht.

Eine Gesetzesänderung wäre wichtig – gerade weil die technologische Entwicklung immer schneller vorangeht. Das findet auch Honegger. Ererwartet, dass die IV künftig noch häufiger vor schwierige Entscheide gestellt wird: «Die Entwicklung geht rasant voran, bald dürften beispielsweise erste Exoskelette auf den Markt kommen, die Gehbehinderten das Laufen ermöglichen.» Honegger hofft, dass möglichst viele Betroffene von solchen Entwicklungen profitieren können. Dafür müssten sie für die IV aberfinanzierbar sein.

Sollen Preise festgesetzt werden?

Mit dem neuen Vorstoss soll der Bundesrat ein Preissetzungsverfahren für Hilfsmittel prüfen – ähnlich, wie es dies heute schon für Medikamente gibt. Damit könnten die Sozialversicherungen die Kosten beeinflussen. Nationalrat Balthasar Glättli (gp.), der das Thema zusammen mit Roger Golay(svp.) ins Parlament gebracht hat, begrüsst den neuen Vorschlag und sagt:«Das könnte den Weg für eine rasche und breit abgestützte Gesetzesänderung öffnen.» Raaflaub sieht das ähnlich: «Je schneller etwas passiert, desto besser.» Er muss bald wieder eine neue Prothese haben – und hofft, dass er diese auch ohne die Hilfe seines Anwalts bekommt.


Als Simon Raaflaub erstmals ein Kniegelenk der neusten Generation wollte, musste errund die Hälfte der Kosten selbst bezahlen.CHRISTOPH RUCKSTUHL / NZZ

 

Betreuungsurlaub wird Tatsache

(Südostschweiz / Bündner Zeitung)

Nun ist es amtlich: Eltern schwerkranker Kinder können in Zukunft bis zu 14 Wochen Betreuungsurlaub nehmen.

von Sebastian Gänger

Wer Angehörige betreut, soll dafür biszu zehn Tage bezahlten Urlaub proJahr erhalten, pro Ereignis höchstens drei Tage. Eltern schwerkranker Kinder sollen bis zu 14 Wochen Betreuungsurlaub nehmen können. Das hat das Parlament beschlossen.

Nach dem Nationalrat hat gester nauch der Ständerat dem Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung zugestimmt.Er folgte damit der vorberatenden Sozialkommission. In der Gesamtabstimmung gab es in der kleinen Kammer keine einzige Gegenstimme.

Mit den Gesetzesänderungen sollen einerseits erwerbstätige Eltern unterstützt werden, die kranke Kinder betreuen. Andererseits gibt es auch für die Betreuung weiterer Familienmitglieder Erleichterungen.

75 Millionen Franken

Eltern von schwerkranken oder nach einem Unfall gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindern sollen einen Anspruch erhalten auf 14 Wochen Betreuungsurlaub. Die Eltern können diese Tage frei unter sich aufteilen. Der Urlaub kann innerhalb von 18 Monaten tageweise oder am Stück bezogen werden.

Finanziert werden soll der Kinderbetreuungsurlaub über die Erwerbsersatzordnung(EO). Der Bundesrat schätzt die Kosten auf 75 Millionen Franken im Jahr. Der EO-Beitragssatz muss deswegen nicht erhöht werden.

Ersatz am Arbeitsplatz

Für die Pflege anderer Angehöriger -Familienmitglieder und Lebenspartnerinnen und -partner – bewilligte das Parlament bis zu zehn bezahlte Freitage im Jahr. Pro Ereignis soll bis zu drei Tage freigenommen werden können. Die Kosten für die Wirtschaft durch diese Freitage für die Betreuung schätzt der Bundesrat auf 90 bis 150 Millionen Franken im Jahr. Nach seinen Angaben sind in dieser Summe auch die Kosten für Ersatz am Arbeitsplatz enthalten.

Mehr Betreuungsgutschriften

Ausgeweitet wird weiter der Anspruch auf Betreuungsgutschriften für betreuende Angehörige. Voraussetzung für solche Gutschriften ist heute eine mindestens mittlere Hilflosigkeit der betreuten Person. Neu soll ein anerkannter Anspruch auf Hilflosenentschädigung bei AHV, IV, Unfallversicherung oder Militärversicherung genügen.

Der AHV entstehen laut Bundesrat damit zusätzliche Kosten von einer Million Franken im Jahr. Betreuungsgutschriften gibt es neu auch bei der Betreuung von Lebenspartnerinnen und-partnern, sofern diese seit mindestens fünf Jahren im gemeinsamen Haushalt leben.

Noch eine kleine Differenz

Eine Differenz zwischen den Räten besteht aber noch. Bei den Ergänzungsleistungen (EL) beschloss der Ständerat stillschweigend, die mit der letzten EL-Reform im Frühjahr eingeführten Mietzinsmaxima anzupassen und einen garantierten Mietzinsbetrag EL-Bezügerinnen und -Bezüger festzulegen, die in Wohngemeinschaften leben.

Damit solle sichergestellt werden,dass Personen mit Beeinträchtigungen, die bei ihren Eltern oder in Wohngemeinschaften wohnen, nicht aus finanziellen Gründen ihre Wohnsituation ändern oder sogar in ein Heim ziehen müssten, sagte der St.Galler Kommissionssprecher Paul Rechsteiner (SP). Die Vorlage geht mit dieser Differenz zurück an den Nationalrat.

18 Monaten

Die Eltern können die 14 Wochen frei unter sich aufteilen. Der Urlaub kann innerhalb von 18 Monaten tageweise oder am Stück bezogen werden.


Mehr Zeit für die Familie: Eltern von schwerkranken oder nach einem Umfall stark beeinträchtigten Kindern können sich baldintensiver um sie kümmern.Bild Gaetan Bally/Keystone

 

«Es wäre ein wenig so, wie wenn mein Mann arbeitslos würde»

(Berner Zeitung / Ausgabe Stadt+Region Bern)

Behindertenpolitik Es ist der grösste Pilotversuch im Kanton: Rund 700 behinderte Personen testen seit mehreren Jahren ein neues Finanzierungsmodell. Jetzt will der Kanton aber die Kosten senken. Für die Betroffenen könnte das einschneidende Folgen haben.

Marius Aschwanden

In der Nacht beginnt das Kopfkino. Was, wenn der Kanton plötzlich nichts mehr bezahlt? Wie stark müssten wir dann unseren Lebensstandard anpassen? Und was hiesse das für die Privatschule, in die unser Sohngeht? Solche Fragen plagen Oliana Ly (45) immer wieder. Sie lebt mit ihrem Mann Daniel und den beiden Kindern (5 und 7) in Thun- und ist auf Betreuung angewiesen. Die Mutter hört nichts und leidet unter einer Bewegungsstörung. Deshalb wird sie vom Kanton mit monatlich maximal 2500 Franken unterstützt. Ein Drittel davon bezahlt sie ihrem ebenfalls gehörlosen Mann Daniel(49), der sie zu Hause betreut.

Wie lange das allerdings noch so bleibt, ist ungewiss. Denn der Kanton überarbeitet derzeit die neue Behindertenfinanzierung.«Wenn wir weniger Geld bekommen, dann müssen wir schauen,wie wir unser Leben neu organisieren können», schreibt Oliana Ly in einer von vielen Mauls. Es wäre ein wenig so, wie wenn ihr Mann arbeitslos würde.

Riesiger Pilotversuch

Oliana Ly ist eine von rund 700 Personen im Kanton Bern, die bereits heute nach dem neuen System der Behindertenfinanzierung abrechnen. Sie alle sind Teilnehmer eines riesigen Pilotversuchs, der 2016 mit einer Handvoll Personen startete und seither stetig erweitert wurde. An ihrem Beispiel wollte die Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) testen, ob der Systemwechsel machbar ist.

Grundsätzlich erhalten künftig nicht mehr die Heime Geld,sondern die Personen je nach persönlichem Betreuungsbedarf eine Gutsprache. So können sie selber bestimmen, ob sie in einer Institution leben wollen oder zu Hause mithilfe von Assistenzpersonen oder Angehörigen.

Vor einem Jahr aber erlitt das Projekt einen massiven Dämpfer. SVP-Fürsorgedirektor Pierre Alain Schnegg kam in einer Zwischenanalyse zum Schluss: Bevor die definitive Einführung erfolgen kann, sind grundlegende Änderungen notwendig. Ansonsten laufen die Kosten aus dem Ruder. Im Sommer wurde dann bekannt, dass an der Wahlfreiheit zwar nicht gerüttelt werden soll. Das aktuelle Abklärungsinstrument des Betreuungsbedarfs wird jedoch fallen gelassen. Und die prognostizierten Mehrkosten müssen von 100 auf 20 Millionen Franken gesenkt werden. Ohne Abstriche geht das nicht.

Während die Behindertenorganisationen seither eine schrittweise Abkehr vom ursprünglichen Modell befürchten,blieb bei den Teilnehmern des Pilotprojekts vor allem eines zurück: die bange Frage, was das alles für sie bedeutet.

Kehrtwende notwendig

Als sich Oliana Ly vor über drei Jahren für den Pilot angemelde hatte, überwog die Freude über die neuen Möglichkeiten. Damals erhielt sie lediglich eine Invalidenrente und Ergänzungsleistungen. Nach der Abklärung durch den Kanton konnte sie neu Assistenzpersonen anstellen, die sie im Haushalt oder bei der Kinderbetreuung unterstützt haben.Und sie konnte ihrem Mann einen Lohn bezahlen für seine Betreuung.

Doch schon rasch zeigten sich auch bei Lys erste Probleme.Ende 2016 schrieb Oliana Ly in einer Mail, dass sie insbesondere ihre neue Rolle als Arbeitgeberin oder die administrativen Arbeiten an ihre Grenze bringen würden. Schliesslich entliess sie deshalb die Assistenzpersonen.Grundsätzlich sei die Wahlfreiheit aber eine gute Sache, doch das System müsste massiv vereinfacht werden, fand Ly damals.

Insofern blickt ihr Mann Daniel Ly den im Sommer vom Kanton angekündigten Änderungen auch positiv entgegen. «Mit dem früheren Abklärungsinstrument hat der Kanton etwas geschaffen,das in der Komplexität noch einmal eine Grössenordnung weitergeht als die sowieso schon komplizierten Sozialversicherungen», schreibt er heute. Darum finde er es gut, dass nun eine Kehrtwende versucht werde.

Gleichzeitig ist auch der Ehemann beunruhigt und befürchtet, dass seine Frau dereinst weniger oder gar kein Geld vom Kanton mehr bekommt. Glücklicherweise habe die GEF vorerst aber eine Besitzstandswahrung ausgesprochen.

Selbstkritik beim Kanton

Diese Besitzstandswahrung betonen auch Astrid Wüthrich und Peter Seiler, wenn sie über die 700 Teilnehmer des Pilotprojekts sprechen. «Für sie ändert bismindestens 2023 nichts», sagt der interimistische Leiter der Systemumstellung bei der GEF.

«Wir haben Tatsachen geschaffen, die wir teilweise nicht werden einhalten können. Und das tut uns leid.»
Astrid Wüthrich
Amtsvorsteherin

Dann soll die Umsetzung des neuen Behindertenkonzepts tatsächlich vonstattengehen – zwei Jahre später als ursprünglich geplant. Das bedeutet aber auch,dass ab 2024 bei den Pilotteilnehmern der Unterstützungsbedarf mit einem neuen Abklärungssystem eruiert wird. Und dann könnte es für manche zu einschneidenden Änderungen kommen.

So kann Amtsleiterin Astrid Wüthrich nicht ausschliessen,dass künftig weniger Geld für die Betreuung von Angehörigen eingesetzt werden kann. Zudem ist geplant, einen Maximalbedarf einzuführen. «Als Referenzwert könnte ein teurer Heimplatz dienen», sagt Seiler. Sprich: Mehr Geld gibt es einfach nicht. Auchnicht für eine Betreuung zu Hause. Zur Erinnerung: Das Ziel ist,die Mehrkosten von 100 auf 20 Millionen Franken runterzubringen.

«Wenn wir weniger Geld bekommen,dann müssen wir schauen, wie wir unser Leben neu organisieren können.»
Oliana Ly
Teilnehmerin Pilotprojekt.

«Wir sind uns der Unsicherheiten sehr wohl bewusst, die wir dadurch bei den Pilotteilnehmenden auslösen», sagt Wüthrich. Wenn seit drei Jahren jeden Monat eine bestimmte Summe Geld vom Kanton zur Verfügung stehe, verliere man mit der Zeit das Gefühl, in einem Versuch zu stecken. Gleichzeitig sei von Beginn an klar gewesen, dass es ein Pilot sei und es zu Änderungen kommen könne.

Wüthrich gibt sich aber auch selbstkritisch. «Wir haben Tatsachen geschaffen, die wir teilweise nicht werden einhalten können. Und das tut uns leid.»Das Abklärungsinstrument sei am Anfang schlicht noch nicht ausgereift gewesen und die Anzahl Teilnehmer viel zu hoch angesetzt worden. «Ich hätte den Pilot wahrscheinlich anders organisiert.»

Doppelt so teuer

Trotzdem ist für Daniel Ly klar:Er würde seiner Frau erneut empfehlen, am Pilot teilzunehmen. «Wir haben viel gelernt,und für uns hat sich so ein Zusatzverdienst ergeben.» Er sei sowieso ein Optimist und sehe das Glas halb voll. «Immerhin durften wir während einiger Jahre vom neuen Modell profitieren,egal, wie es nun weitergeht.»Seiner Frau habe er zudem immer gesagt, dass vermutlich noch kräftig am Systemwechsel «herumgeschnippelt» werde.

Noch schwieriger als für Lys ist die Situation momentan für Personen, die ihr ganzes Leben wegen des Pilots auf den Kopf gestellt haben. Denn im geschützten Rahmen des Versuchs gab es die von der GEF angekündigte Obergrenze noch nicht. Das führte teilweise zu «sehr aufwendigen privaten Settings», wieder Kanton in einer Vorstossantwort schreibt. Was das konkret heisst, führt die Amtsleiterin aus.«In einem Fall kündigte ein Vater seine Stelle, um mit den verfügbaren Mitteln das Kind aus dem Heim zu nehmen und neu daheim zu betreuen.» So entstanden Situationen, die den Kanton pro Monat über 20 000 Franken kosten – rund doppelt so viel wie die teuersten Heimplätze.


Seit drei Jahren im Pilotprojekt: Oliana Ly ist wegen ihrer Behinderung auf Unterstützung durch ihren Mann Daniel angewiesen. Foto:Nicole Philipp

 

«Solche Betreuungsformen werden künftig wahrscheinlichnicht mehr möglich sein», sagt die Amtsleiterin. Glücklicherweise seien nicht sehr viele Familien betroffen. Konkreter wird Wüthrich nicht. Und was genau mit ihnen geschieht, wenn die Besitzstandswahrung abläuft, ist ebenfalls noch unklar. «Wir werden versuchen, eine gute Lösungzu finden.»

Kein Gleichgewicht

Die Schuld an der aktuellen Situation sieht Peter Seiler nicht bei der aktuellen Equipe in der GEF. Schliesslich übernahmen sie das Projekt von Pierre Alain Schneggs Vorgänger Philippe Perrenoud (SP). Neben dem Wechsel an der Spitze kam es auch im Amt zu Abgängen. Sowohl der ursprüngliche Projektleiter als auch der frühere Amtsleiter verliessen die Verwaltung in der Umsetzungsphase.

«Hätten wir früher reagierensollen? Diese Frage kann man stellen», sagt Seiler. Der Zug sei aber am Fahren gewesen, als die heutige Crew übernommen habe.«Wir sind die Sache rasch angegangen und haben als Erstes diefinanziellen Konsequenzen überprüft.» Das hätte man seiner Meinung nach schon viel frühertun sollen. Laut Wüthrich kannibalisieren sich auch die Ziele des Projekts gegenseitig: Finanzierbarkeit, Wahlfreiheit, Steuerbarkeit. «Zu Beginn hat man zu stark auf die Wahlfreiheit fokussiert und zu wenig auf die beiden anderen Punkte. Jetzt wollen wir einen guten Kompromiss finden.»

Durchlüften

Und die Familie Ly? «Wir versuchen, mit der Situation locker umzugehen», schreibt Daniel Ly.So ganz gelingt den Lys das abernicht. Aus Angst vor einer finanziellen Veränderung würden sie derzeit etwa nur für eine kurze Zeit im Voraus planen. «Zum Beispiel wissen wir nicht, ob wir unseren Sohn 2024 aus der Privatschule nehmen müssen.»Denn das Schulgeld können die beiden nur dank dem Zusatzverdienst von Daniel Ly bezahlen.Eine private Schule sei aber die beste Lösung, weil der Sohn unter Autismus leide.

Oliana Ly habe deshalb auch schon darüber nachgedacht, eine Arbeit zu suchen. Mit ihrer Behinderung dürfte das aber so gutwie aussichtslos sein. Sollte es trotzdem gelingen, würde es zudem bedeuten, dass ihre Invalidenrente gekürzt würde. «Und wir wären wieder auf Platz eins»,schreibt sie. Sie müsse jetzt einfach versuchen, die Unsicherheit auszuhalten und ihre Sorgen loszulassen, so Ly.
Rausgehen, durchlüften. Das helfe tagsüber. Nachts nimmt sie das Kopfkino wieder gefangen.

10 000 Kinder leben mit starker Behinderung

(sda)

Statistik Rund 54 000 Kinder lebten im Jahr 2017 mit einer Behinderung in der Schweiz, wie das Bundesamt für Statistik (BFS) am Montag mitteilte. Jedes fünfte dieser Kinder war in seiner Fähigkeit beeinträchtigt, so zu leben wie andere gleichaltrige Kinder. Anhand verschiedener Statistiken lasse sich die Zahl der0- bis 14-jährigen Kinder mit einer starken Behinderung auf rund 10 000 schätzen, wie das BFS in einer Medienmitteilung schreibt.

Am häufigsten kommen mit 43 Prozent der Fälle Körperbehinderungen vor, ihre Auswirkungen auf das Leben der Kinder sind jedoc hoft gering. Hingegen sind geistige Behinderungen seltener, hier liegt die Quote bei 16 Prozentpunkten. Diese Behinderungen haben meist grosse Auswirkungen. Jede zweite schwere ist eine geistige Behinderung.

IV-Rentenanspruch bei Suchterkrankung

(Sozial Aktuell)

Das Bundesgericht hat seine bisherige Rechtsprechung in einem Leitentscheid geändert: Menschen mit einer Suchterkrankung können unter Umständen aufgrund ihrer Abhängigkeit eine IV-Rente erhalten.
Ursula Christen, Dozentin FH für Soziale Arbeit, und Stefanie Kurt, Assistenzprofessorin FH für Soziale Arbeit

Bisher erhielten Suchtkranke nur danneine IV-Rente, wenn die Abhängigkeit aufgrund einer anderenprimärenKrankheit (z. B. einer Persönlichkeits-störung) entstanden war. Eine wegen Grobfahrlässigkeit gekürzte Rente erhielten sie, wenn durch Folgeschäden andere Krankheiten vorlagen, die die Erwerbsfähigkeit beeinträchtigten. Die Sucht selbst wurde als selbstverschuldet und durch Willensanstrengung überwindbar betrachtet.

Ein 44-jähriger Mann, abhängig von Heroin und Schlafmitteln, hat gegen diese Sichtweise gekämpft. Sowohl die IV-Stelle wie auch das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich hatten eine Leistungspflicht der IV verneint. Das Bundesgericht hat nun seine eigene langjährige Rechtsprechung zu Sucht revidiert und folgt in seinem Urteil‘ der medizinischen Sichtweise. Nach aktueller psychiatrischer Auffassung (sowohlnach ICD2 wie auch nach DSM3) gelten Suchterkrankungen als psychische Störungen. Abstinenzorientierung ist nicht immer ein realistisches Behandlungsziel, und Therapien werden individuell angepasst.

Dies bedeutet, dass künftig wie bei allen anderen psychischen Erkrankungen anhand eines strukturierten Beweisverfahrens abzuklären ist, ob sich eine fachärztlich diagnostizierte Suchtmittelabhängigkeit auf die Arbeitsfähigkeit der betroffenen Person auswirkt.


Hes.so Valais Wallis Haute Ecole de Travail Social Hochschule für Soziale Arbeit

 

Fussnoten
1 Urteil vom 11. Juli 2019 (9C724/2018).
2 WHO (Weltgesundheitsorganisation):International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems
3 APA (American Psychiatric Association):DSM-5 Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders, 2016.

«Diese Auflösung ist ein Affront»

(Berner Zeitung / Ausgabe Stadt+Region Bern)

Der Kanton löst die Abklärungsstelle für Menschenmit Behinderung im März 2020 auf. Und sorgt damit für Ärger.

Sie sei empört, schreibt die Kantonale Behindertenkonferenz Bern (KBK). Auslöser dieser emotionalen Reaktion ist ein Entscheid des kantonalen Altersund Behindertenamts: Die Abklärungsstelle für Menschen mit Behinderung (Indibe) soll auf Ende März 2020 dichtgemacht werden.

An sie wenden sich Personen,die am sogenannten Berner Modell teilnehmen wollen. Die unabhängige Fachstelle nahm Beurteilungen vor, die als Basis für Kostengutsprachen dienten. Die Beurteilten konnten anschliessend selber entscheiden, wo sie diese Gutsprachen beziehen wollten.

Dieses System ist bekanntlich im Umbruch; das in einem Pilot getestete Abklärungsinstrument wird wegen massiver Mehrkosten fallen gelassen. Die Auflösung der Fachstelle begründet der Kanton damit, dass bis zur definitiven Umsetzung des angepassten Behindertenkonzepts voraussichtlich im Jahr 2023 kaum mehr Abklärungen benötigt werden.

Das System wird ausgehöhlt

«Die Auflösung ist ein Affront»,hält die Kantonale Behindertenkonferenz Bern fest. Bereits früher habe die kantonale Gesundheits- und Fürsorgedirektion entschieden, auf die ursprünglich geplante schrittweise Umsetzung des Behindertenkonzepts zu verzichten, stellt die Dachorganisation der Behindertenorganisationen fest. Es handle sich dabei um einen Entscheid in einer ganzen Reihe von Entscheiden, die das breit getragene Berner Modell aushöhlen. Damit und mit dem Verzicht auf da sbisherige Abklärungsinstrument werden laut KBK «Investitionen in wahrscheinlich zweistelliger Millionenhöhe in den Sand gesetzt».

Die Dachorganisation fordert ein partizipatives Abklärungsverfahren aus einer Hand. Die fachliche Kompetenz von Indibe sei unbestritten. Die Betroffenen hätten insbesondere die hohe Professionalität und den menschlichen Umgang geschätzt.

Chantal Desbiolles

Selbstbestimmtes Wohnen

(Die Botschaft)

Selbstbestimmtes Wohnen ist das Thema einer Konferenz am internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen. Über 130 Teilnehmende diskutieren am 3. Dezember in Bern über Angebote, Dienstleistungen, innovative Technologien und die Finanzierung. Auch Menschen mit Behinderungen hätten den Anspruch, selber zu entscheiden, wie und wo sie wohnten,schreibt das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in einer Mitteilung. Die Tagung rücke einen zentralen Aspekt der Gleichstellung in den Mittelpunkt. Das Angebotan Heimen, begleiteten Wohnsituationen und behindertengerechten Wohnungen sei vielfältig. Zur Förderung der Autonomie und der Verbesserung der Lebensqualität brauche es jedoch weitere Angebote für Menschen mit Behinderungen.

Pionierarbeit im Wallis

(Walliser Bote)

Handicapierten Menschen das Reisen erleichtern


Nachholbedarf. Mittels detaillierter Informationen über die Zugänglichkeit soziokultureller Einrichtungen sollen Menschenmit Behinderungen künftig barrierefreier reisen können.FOTO ZVG

 

Mit dem Projekt «Digitale Zugänglichkeitsdaten- Wallis» will die Stiftung Emera Menschen mit einer Behinderung Barrieren im Tourismus aus dem Weg räumen.

Derzeit geben viele Rollstuhlfahrer das Reisen auf, weil sie keine Garantie für die Zugänglichkeit haben. Das soll sich mit dem Projekt der Stiftung Emera nun ändern. Konkret werden nach der erfolgreichen Testphase (800 touristische Attraktionen) weitere 6000 Hotspots erfasst und deren Zugänglichkeiten auf Websites dokumentiert. Das kann sich laut Emera auch für den Tourismus lohnen.