(Der Landbote)
Winterthur sei dem Ziel, Menschen mit Behinderung gleich zu behandeln, ein gutes Stück näher,sagt der Stadtrat. Dies, obwohl die Verwaltung nur 3 Aufgaben der Behindertenrechtskonvention erfüllt.David Herter
Hindernisse wegräumen, Diskriminierungen beenden und Selbstbestimmung fördern. Die UNO-Behindertenrechtskonvention verpflichtet Bund, Kantone und Gemeinden, alle Massnahmen zu treffen, damit Menschen mit Behinderung gleichgestellt sind. Fünf Jahre nach Inkrafttreten hat der Stadtrat abklären lassen, inwieweit Winterthur die Anforderungen der Konvention erfüllt. Die Ergebnisse einer verwaltungsinternen Umfrage wurden kürzlich publik.
Die Verwaltung sieht die geprüften Aufgaben zum Grosstei zumindest «teilweise erfüllt».Komplett «erfüllt» sind jedoch lediglich 3 von 17 Aufgaben, im Bereich der selbstbestimmten Lebensführung. Demnach können Menschen mit Behinderung in Winterthur selbst wählen, wo und mit wem sie leben wollen.
Grosse Zweifel am Ergebnis
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