Behindertenkonferenz fordert vom Stadtrat eine Stelle für Gleichstellung

(Der Landbote)

Winterthur sei dem Ziel, Menschen mit Behinderung gleich zu behandeln, ein gutes Stück näher,sagt der Stadtrat. Dies, obwohl die Verwaltung nur 3 Aufgaben der Behindertenrechtskonvention erfüllt.David Herter

Hindernisse wegräumen, Diskriminierungen beenden und Selbstbestimmung fördern. Die UNO-Behindertenrechtskonvention verpflichtet Bund, Kantone und Gemeinden, alle Massnahmen zu treffen, damit Menschen mit Behinderung gleichgestellt sind. Fünf Jahre nach Inkrafttreten hat der Stadtrat abklären lassen, inwieweit Winterthur die Anforderungen der Konvention erfüllt. Die Ergebnisse einer verwaltungsinternen Umfrage wurden kürzlich publik.

Die Verwaltung sieht die geprüften Aufgaben zum Grosstei zumindest «teilweise erfüllt».Komplett «erfüllt» sind jedoch lediglich 3 von 17 Aufgaben, im Bereich der selbstbestimmten Lebensführung. Demnach können Menschen mit Behinderung in Winterthur selbst wählen, wo und mit wem sie leben wollen.

Grosse Zweifel am Ergebnis

«Das bei der selbstbestimmten Lebensführung wirft bei mir grosse Fragen auf», sagt Katharina Stiefel von der Dachorganisation Behindertenkonferenz Kanton Zürich. Dass Menschen mit Behinderung die für eine selbstbestimmte Leben führung nötigen Ressourcen erhielten,bezweifelt sie sehr.«Konkret weiss ich von einer Person, dass dies nicht der Fall ist.»Sie habe den Eindruck, die Stadt unterschätze, was an Massnahmen nötig sei, um die Behindertenrechtskonvention umzusetzen, sagt Stiefel. «Die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung ist ein Rechtsanspruch.» Dafür genüge das bisherige Engagement nicht. Die Behindertenkonferenz fordert,dass Winterthur eine 80- bis100-Prozent-Stelle schafft. Diese soll die Umsetzung der Konvention vorantreiben.