Invalidenversicherung (IV): Zulage für Kinder soll gesenkt werden

(SGK-N Sekretariat der Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit)

Die Kommission führte die Detailberatung über die Weiterentwicklung der IV (17.022 n) weiter. Mit 13 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt die Kommission, den Begriff «Kinderrente» in «Zulage für Eltern» zu ändern. Dies beschreibe den Sachverhalt klarer, wurde in der Kommission argumentiert. Mit 12 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen beantragt die Kommission weiter, diese Zulage für Eltern von 40 auf 30 Prozent der Rente zu senken, und zwar sowohl in der IV wie auch in der AHV (Art. 38 IVG und Art. 35ter AHVG). Damit sollen Fehlanreize korrigiert werden, die bei kinderreichen Versicherten einer Reintegration entgegenstehen. Wird die Zulage nach einer dreijährigen Übergangsfrist gesenkt, lassen sich in der IV 88 Millionen Franken einsparen und in der AHV 40 Millionen Franken (Auswertung von 2017, im Mittel der Jahre 2020-2030). Diese Einsparung sei nötig, da die IV immer noch Schulden habe und die Prognosen des Bundesrates im Hinblick auf den Schuldenabbau zu optimistisch seien, argumentierte die Mehrheit. Die Minderheit erachtet die Einsparung als zu einschneidend für behinderte Eltern; zudem würden andere Sozialversicherungen wie die Ergänzungsleistungen (EL) stärker belastet.

Mit 14 zu 9 Stimmen folgte die Kommission dem Vorschlag des Bundesrates für ein stufenloses Rentensystem. Bei einem Invaliditätsgrad von 40 Prozent soll es wie bisher eine Viertelsrente geben, dann soll die Rente mit zunehmendem Invaliditätsgrad stufenlos ansteigen, bis bei 70 Prozent die ganze Rente erreicht wird. Auf diese Weise sollen IV-Bezüger einen stärkeren Anreiz erhalten, möglichst weitgehend erwerbstätig zu bleiben. Für Rentenbezüger ab 60 Jahren soll nichts ändern; für Rentenbezüger zwischen 30 und 59 Jahren soll die Rente nur dann angepasst werden, wenn sich ihr IV-Grad verändert. Das vom Bundesrat vorgeschlagene Modell wäre für die IV kostenneutral. Die Kommission hat die Verwaltung beauftragt, auch die Kosten eines anderen stufenlosen Modells zu rechnen. Eine Minderheit will beim heutigen System mit den vier Rentenstufen bleiben, da das stufenlose Rentensystem zulasten von IV-Bezügern mit einem hohen IV-Grad und schlechten Eingliederungschancen gehe. Zudem sei mit viel mehr Beschwerden zu rechnen. Die Kommission wird die Detailberatung im November weiterführen.

Medienmitteilung