Mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung

(Anzeiger aus dem Bezirk Affoltern)


Arianne Moser, FDP, Bonstetten

 

Im April 2017 hatte die FDP-Kantonsrätin Beatrix Frey-Eigenmann in einer Motion den Regierungsrat aufgefordert, die gesetzlichen Grundlagen so anzupassen, dass Personen mit sozialversicherungsrechtlich anerkannten Beeinträchtigungen künftig subjektfinanziert unterstützt werden. Mitte Januar hat der Kantonsrat nun das neue Selbstbestimmungsgesetz beraten. Voraussichtlich Ende Monat soll es definitiv verabschiedet werden. Dabei sind keine inhaltlichen Änderungen mehr zu erwarten.

Mit dem neuen Gesetz sollen Unterstützungsgelder nicht mehr direkt an Institutionen wie Heime ausbezahlt werden. Stattdessen werden Menschen mit Behinderung im Kanton Zürich, die vom Bund mit Assistenzbeiträgen unterstützt werden, so weit wie möglich selber bestimmen können, welches Betreuungsangebot sie damit für sich bezahlen wollen. Sie sollen also neu selber entscheiden können, wo und von wem sie betreut und begleitet werden. Sie können auch einen gewissen Geldbetrag zur Selbstverwaltung erhalten.

Dazu hat der Kantonsrat in seinen Beratungen auch das Anliegen der Behindertenverbände aufgenommen, dass die Leistungserbringung auch durch Privatpersonen erbracht werden kann und sich nicht, wie vom Regierungsrat vorgesehen, auf institutionelle Leistungserbringende zu beschränken hat. Denn in der Realität sind es oft Freunde oder Nachbarn, Personen vor Ort, die, über den Tag verteilt, mehrmals kurz Zeit für Unterstützungsleistungen aufwenden. Dieser Wechsel von der Objekt zur Subjektfinanzierung ermöglicht rund 10 000 Personen im Kanton erstmalig, selber zu entscheiden, ob sie allein, in einer Wohnung mit Familie oder Freunden oder in einer Behinderteninstitution leben möchten.

Für die individuelle Bedarfsermittlung wird eine fachlich unabhängige Abklärungsstelle zuständig sein. Mittelfristig soll diese Abklärungsstelle deshalb aus der Sicherheitsdirektion ausgegliedert werden können.

Mit diesem neuen Gesetz nimmt der Kanton Zürich schweizweit eine Vorreiterrolle ein.