Sechs Fragen zur Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes

(Urner Wochenblatt)

Simon Gisler

Landrat:Interpellation «Hindernisfreier Zugang zum ÖV»

Der öffentliche Verkehr muss inder Schweiz bis Ende 2023 hindernisfrei gestaltet sein. Diese Frist ist im Behindertengleichstellungsgesetz festgehalten. Dies bedingt unter anderem eine flächendeckendeAnpassung derBushaltestellen, insbesondere die Perronerhöhung auf 22 Zentimeter. Der Busbahnhof des neuen Kantonsbahnhofs in Altdorf beispielsweise wird barrierefrei sein.

Sechs Fragen an die Regierung

Mit Blick auf das Inkrafttreten der neuen Regelung ab 2024 hat Eveline Lüönd (Grüne, Schattdorf) mitMitunterzeichner Marco Roeleven (FDP, Altdorf) am Mittwoch, 17. November, eine Interpellation mit sechs Fragen eingereicht. Die Schattdorfer Landrätin will vom Regierungsrat wissen, wie der genaue Fahrplan für die Umsetzung sowie die Planung entlang desKantonsstrassennetzes bis zur undnach der Frist aussieht, und welche Massnahmen der Kanton plant, um die Umsetzung des Behinderten-gleichstellungsgesetzes im ÖV weiter voranzutreiben. Weiter möchte sie wissen, nach welchen Kriterien die Anpassungen für die Umset-zung des hindernisfreien Zugangs der Haltestellen priorisiert werden, und wie die Gemeinden bei der Umsetzung unterstützt und kon-trolliert wurden respektive werden. «Wie werden die Busbetriebe, die wohl die beste Übersicht vor Orthaben, in die Planung miteinbezogen?», fragt Eveline Lüönd weiter. «Wie werden Menschen mit Behinderung in‘ die Planung einbezo-gen?» Und abschliessend: «Wiehoch sind die Finanzhilfen, welche der Bund und der Kanton für die Massnahmen geleistet haben? Wie viele finanzielle Mittel hätte derKanton insgesamt beantragen können? Wie hoch beziffert der Kanton den Mittelbedarf bis 2023?»

Elementar für die Betroffenen

Mobilität sei eine zentrale Voraussetzung für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, so die Begründung von Eveline Lüönd für ihren
Vorstoss. Mobil zu sein, ermögliche es, eine Ausbildung zu absolvieren, berufstätig zu sein, soziale Kontakte zu pflegen und Freizeitangebote zu nützen. «Für Menschen mit Behinderungen, mobilitätseingeschränkte Seniorinnen und Senioren und Menschen mitviel Gepäck oder Kinderwagen ist es elementar, dass sie das System des öffentlichen Verkehrs gleichberechtigt und autonom nutzen, können – oder bei Bedarf Zugang zu Fahrdiensten haben», so die Grüne-Landrätin