Pensionierter Politiker soll AHV reformieren

(Walliser Bote)

BERN Der neue Direktor des Bundesamts für Sozial-versicherungen (BSV) heisst Stephane Rossini. Innen-minister Alain Berset hatden 55-Jährigen, der 2015 den Nationalrat präsidierte,am Mittwoch den Medien vorgestellt. Rossini tritt das Amt am 1. Dezember an.

Der Bundesrat ernannte Rossini zum Nachfolger von Jürg Brechbühl, der im Januar seinen Rücktritt auf Ende Jahr angekündigt hatte. Brechbühl leitete das BSV seit 2012 und hat in dieser Zeit zahlreiche wichtige Reformprojekte begleitet. Bereits vergangene Woche hatte der «Walliser Bote» über die entsprechenden Pläne des Bundesrats berichtet.

Brechbühls Nachfolger ist ebenfalls kein Unbekannter in Bundesbern. SP-Politiker Rossinibwar zwischen 1999 und 2015 Mitglied des Nationalrats und sass unter anderem in der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit. Zum Abschluss seiner Parlamentskarriere präsidierte er die grosse Kammer.

Im Frühjahr 2017 erlitt der Politik- und Sozialwissenschaftler eine seiner wenigen politischen Niederlagen. Bei den Walliser Staatsrats wahlen musste Rossinimit dem siebten und letzten Platz vor liebnehmen. Sechs Jahre zuvor war er in der SP-internen Ausmarchung um die Nachfolge von Bundesrätin Micheline Calmy-Rey unterlegen. Er zog den Kürzeren gegen Pierre-Yves Maillard und -Alain Berset.

Zurzeit präsidiert Rossini das Schweizerische Heilmittelinstitut(Swissmedic) und die Eidgenössische Kommission für die Alters-,Hinterlassenen- und Invalidenversicherung. Diese Funktionen wirder mit Amtsantritt als Direktor desBSV auf Ende November aufgeben.Das Eidgenössische Departementdes Innern (EDI) wird das Präsidium des Institutsrats von Swissmedic zur Neubesetzung ausschreiben.

Rossini ist Autor von zahlreichen wissenschaftlichen Arbeiten über den Schweizer Sozialstaat betreffend Sozialhilfe,Sozialver sicherungen und Gesundheitswesen – eine gute Basis für den neuen «Monsieur AHV.


AHV: Mehr zu den Reformplänen des Bundesrates.

Zusammen mit Sozialminister Berset wird der neue BSV-Chef eine wichtige Kraft für einen erneuten Anlauf zur Reform der Altersvorsorge sein. «Es warten grosse Herausforderungen in den nächsten Jahren», sagten den nauch Berset und Rossini unisono.Er werde versuchen, den sozialen Zusammenhalt in der Schweiz zustärken, sagte der designierte Chef des Bundesamts. Es gehe um Glaubwürdigkeit, Nachhaltigkeit und gute Zusammenarbeit. Als Direktor des Bundesamts für Sozialversicherungen überwacht Rossini künftig einen Fünftel desjährlichen 70-Milliarden-FrankenBudgets des Bundes. Er ist Chef von über 300 Mitarbeitenden. sda

SEIN GRÖSSTER ERFOLG
Der höchste Schweizer

 
1999 gewählt, sass Stöphane Rossini 16 Jahre lang für die Walliser Linke im Nationalrat. Diese Zeit krönte er 2015 mit einem Jahr als Nationalratspräsident, das er sichtlich genoss

SEINE GRÖSSTE NIEDERLAGE
EWK schickteihn
in Frührente

 

Herzschlagfinale bei den Staatsratswahlen 2017. Nach dem ersten Wahlgang wäre Rossini als Fünftplatzierter hinter Esther Waeber-Kalbermatten (EWK)gewählt gewesen. Die C-Parteien wollten zwar SVP-Mann Oskar Freysinger loswerden, aber eben auch nicht mit zwei Linken den Kanton regieren. Man einigte sich auf den FDP-Newcomer Frédéric Favre. Und auf die Oberwalliserin. Der spannenden Wahl ging ein erbitterter Rosenkrieg zwischen Rossini und EWK voraus. Sie gewann. Er sagte, dass seine politische Karriere damit zu Ende ist.

Verbesserungen für Menschen mit Behinderung

(Aargauer Zeitung / Aarau-Lenzburg-Zofingen)

Betreuungsgesetz Der Regierungsrat will Menschen mit Behinderung vermehrt ambulant betreuen. Der Vorschlag kommt gut an.

VON NOEMI LEA LANDOLT

Parteien und Interessensgruppen hatten bis Anfang Woche Zeit, zur Teilrevision des Betreuungsgesetzes Stellung zu nehmen. Der Regierungsrat will Menschen mit Behinderungen in Zukunft häufiger ambulant statt stationär betreuen. Im Moment leben viele Menschen mit Behinderungen instationären Einrichtungen, zum Beispiel Heimen, obwohl sie – mit der richtigen Unterstützung – selbstständig oder bei ihren Familien leben könnten. Während bei Erwachsenen niederschwellige, ambulante Angebote fehlen oder unzureichend sind,führen bei Kindern und Jugendlichen primär finanzielle Fehlanreize dazu, dass ambulante Angebote nicht oder zu wenig genutzt werden. Sie werden in einem Heim untergebracht, wei lambulante Lösungen nicht durch Kanton und Gemeinden mitfinanziert werden. Diesen Fehlanreiz will die Regierung mit der Gesetzesrevision korrigieren und künftig ambulante Leistungen nach dem gleichen System finanzieren. Ein Kind soll nur in einem Heim platziert werden, wenn das die am besten geeignete Lösung ist.

Sparen darf nicht Treiber sein

Bei den Aargauer Parteien von links bis rechts kommt der Gesetzesvorschlag aus dem Departement von Bildungsdirektor Alex Hürzeler gut an.Die SVP findet, es müsse «die bestmögliche Lösung bezüglich Lebensqualität der Betroffenen Priorität haben». Allerdings ist für die Partei klar,dass eine ambulante Leistung, bei derein Assistenzbudget gesprochen wird, nicht teurer sein darf als eine stationäre Lösung. Hier unterscheidet sich die SVP von anderen Parteien. Die BDP findet es nicht sachgerecht, ambulante Angebote nur zu finanzieren,um stationäre Aufenthalte zu vermeiden. Im Mittelpunkt müsse die Frage nach der bestmöglichen Lösung für die Betroffenen stehen. Das ist auch der GLP wichtig: Es dürfe nicht passieren, dass Menschen, die ein stationäres Angebot benötigen einzig aus Kostengründen in ein ambulantes Angebot abgeschoben werden. Der SP ist wichtig, dass eine möglichst breite Gruppe von der Unterstützung beim selbstständigen Wohnen profitieren kann. Das Ziel müsse eine «möglichst hohe Selbstbestimmung und Wahlfreiheit» sein. Die CVP und weitere Parteien fordern, dass für ambulante Leistungen die gleichen Qualitätsanforderungen gelten wie für stationäre.

Die Finanzen werden noch zu reden geben. Durch das neue Gesetz werden die Gemeinden um rund 2,1 Millionen Franken entlastet, weil Pflegeplatzierungen und aufsuchende Familienarbeit durch den Kanton finanziert würden. Für den Kanton entstünden Mehrausgaben in derselben Höhe, die der Regierungsrat über den Lastenausgleich ausgleichen will. «Die detaillierten Mechanismen müssen im Grossen Rat noch kritisch betrachtet werden», findet die FDP. Die SVP ist gar dagegen, dass Gemeinden Ausgleichszahlungen an den Kanton leisten sollen, anderweitig würden sie ständig mehr belastet, heisst es in der Vernehmlassungsantwort.

EL-Ausgaben

(Sozialversicherung Aktuell)

Auf 5 Milliarden gestiegen

Die EL-Ausgaben stiegen im Jahr 2018 um 2.1 Prozent auf 5 Mrd. Franken. Der Anteil des Bunds an diesen Kosten betrug rund 3o Prozent, den Rest tragen die Kantone. 209 200 Personen erhielten im Dezember 2018 eine Ergänzungsleistung (EL) zur Altersversicherung. Das sind 4400 Personen oder 2.2 Prozent mehr als Ende 2017. Ende 2018 bezogen Personen eine EL zur Invalidenversicherung. Das sind 900 Personen oder o.8 Prozent mehr als im Vorjahr. Der Anteil der IV-Rentner/innen mit EL erhöhte sich um 0.7 Prozentpunkte auf rund 47.4 Prozent. Eine wichtige Aufgabe übernehmen die EL bei der Finanzierung eines Heimaufenthalts. Etwa die Hälfte der Heimbewohnenden sind auf eine solche Leistung angewiesen. Ende 2018 wohnten 71100 Personen mit EL in einem Heim. Sie erhielten im Durchschnitt einen monatlichen Betrag von 3300 Franken. Das ist gut dreimal mehr als der EL-Betragfür eine Person zu Hause.

Stadt will Austausch mit der Stiftung Balm intensivieren

(Südostschweiz / Linth Zeitung)

Vertreter der Stiftung Balm und des Stadtrates von Rapperswil-Jona haben gestern die Vereinbarung«Unbehindert behindert» unterzeichnet. Sie hat zum Ziel, die Stadt behindertenfreundlich(er) zu machen.


Schwarz auf weiss: Hans Wigger (links) und Martin Stöckling freuen sich, dass die Zusammenarbeit zwischen der Stiftung Balm und der Stadt Rapperswil-Jona nun formalisiert wurde.Bild Michel Bossa

 

Von Michel Bossart

Nein, ein Meilenstein sei diese Unterzeichnung hoffentlich nicht, meinte Stadtpräsident Martin Stöckling gestern, als Vertreter der Stiftung Balm und der Stadt Rapperswil-Jona die Erklärung «Unbehindert behindert» im Stadthaus unterschrieben. In der Vereinbarung,die eigentlich eine Absichtserklärung ist, werden wesentliche Themen wie Menschenwürde, Teilnahme und Teilhabe sowie Gleichstellung und die daraus abgeleiteten Zielsetzungen für die Rosenstadt geregelt. Kein Meilenstein sei sie des wegen, weil in Rapperswil-Jona schon vieles unternommen worden sei, um Menschen mit einer Behinderung zu integrieren. Stöckling nannte den kürzlich eingeweihten Treppenlift beim Kapuzinerkloster als Beispiel.

Sechs Handlungsfelder

Hans Wigger, ehemaliger Stadtschreiber und nunmehr Präsident der Stiftung Balm, freut sich, dass die Zusammenarbeit nun formalisiert wurde und sprach von einem grossen Tag nicht nur für Menschen mit Behinderung, sondern auch für Rapperswil-Jona. «Die Stadt hat eine führende Rolle inne was Kultur, Sport oder Kinderbetreuung anbelangt. Nun ist sie auch im Behindertenwesen einen wichtigen Schritt weitergekommen»,so Wigger.In der gestern unterzeichneten Vereinbarung sind die sechs wichtigsten Handlungsfelder wie Selbstständigkeit, Teilhabe, Teilnahme, bedürfnisgerechtes Wohnen, Chancengleichheitund das Miteinander definiert, und mit der Unterschrift verpflichtet sichder Stadtrat, diesen Themen der Behindertenpolitik in der Legislaturperiode 2021 bis 2024 mehr Gewicht zu geben und sie angemessen in die Zieldefinitionen und auch ins Leitbild der Stadt aufzunehmen.

Austausch intensivieren

Konkret heisst das, dass beispielsweise die Mobilität für Menschen mit Behinderung gefördert oder dass Informationen zum Beispiel zu Abstimmungen auch in einfacher Sprache bereit-gestellt werden. «An der letzten Bürgerversammlung haben wir ja auch gesehen, dass nicht alle Bewohner auf das Internet zugreifen können oder wollen, um so an Informationen über die Stadt und die Politik zu gelangen»,sagte Stöckling und fuhr fort: «Es ist uns darum ein Anliegen, dass wir inunserer Art zu kommunizieren künftig auch an diese Menschen denken.»

Die Schirmherrschaft über diese Vereinbarung bleibe beim Stadtpräsidenten, versicherte dieser und sie versinke nicht in irgendeiner Schublade.«Es ist dem Stadtrat ein Anliegen, den Austausch mit der Stiftung Balm in diesen Fragen zu intensivieren», betonte Stöckling. So wolle man beispielsweise grosse städtische Bauprojekte zusammen analysieren und prüfen, ob sie den Grundsätzen von «Unbehindert behindert» entsprächen.Genaueres und Weiteres wird die Öffentlichkeit wohl erst dann erfahren,wenn die Ziele für die nächste Legislaturperiode ausgearbeitet sind.

Aber bitte mit Toilette

(Thurgauer Zeitung)


Die Pläne für einen behindertengerecht umgebauten Aadorfer Bahnhofplatz stossen auf Interesse – auch wenn sie für eine Direktbetroffeneziemlich hoch aufgehängt sind Bild: Olaf Kühne

 

Aadorf Bis Ende 2023 muss das Behindertengleichstellungsgesetz unter anderem im Öffentlichen Verkehr umgesetzt sein. Passiert ist lange Zeit kaum etwas. Nun nimmt sich die Gemeinde des Bahnhofplatzes an. Das Projekt kommt nächstes Jahr an die Urne.

Olaf Kühneolaf.kuehne @thurgauerzeitung.ch

Eigenlob tönt anders. «Die meisten haben gleich viel gemacht wie Aadorf: nichts! », sagte Matthias Küng. Der Aadorfer Gemeindepräsident verwies damit zum Auftakt der Informationsveranstaltung über die Umgestaltung des Bahnhofplatzes auf den Umstand, dass das Behindertengleichstellungsgesetz nunmehr über 15 Jahre auf dem Buckel hat. Zwar läuft die 20-jährige Frist zur Herstellung der sogenannten Barrierefreiheit unter anderem im Öffentlichen Verkehr noch bis Ende 2023. Allerdings will der Aadorfer Gemeinderat sein am Donnerstagabend vorgestelltes Projekt erst kommendes Jahr an der Urne vorlegen. Dies ist indes nicht primär einer vermeintlichen Trägheit der Behörde geschuldet. Vielmehr sanieren die SBB ihre Perrons in Aadorf auch erst 2020, ein behindertengerechter Umbau des Bahnhofplatzes würde vorher folglich wenig Sinn ergeben.

Neue Rampezur Unterführung

Die Pläne, die Gemeindepräsident Küng am Donnerstag präsentierte, sind schon sehr konkret- und zumindest unter den rund 80 Anwesenden schienen sie im Grundsatz völlig unbestritten zu sein. Küng betonte denn auch,dass man die Minimalvariante für rund zwei Millionen Franken von Gesetzes wegen so oder so realisieren müsse. Diese Variante beinhaltet vorwiegend bauliche Massnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit wie etwa ein Umbau der Rampe zur Unterführung oder höhere Einsteigekanten fürdie Postautos.

«Der Grundsatz, wer zahlt,befiehlt, gilt bei diesem Projekt nicht», sagte Küng und sprach damit die «Anforderungen» der SBB an die Gemeinde an. So verlange das Transportunternehmen unter anderem, dass Aadorf mindestens 180 überdachte Veloabstellplätze zur Verfügung stelle. Oder dass Überdachungen und Beleuchtungen SBB-Vorgaben zu erfüllen hätten.

Vor allem aber betonte Küng wiederholt, dass man die Gelegenheit nutzen wolle, den -nicht nur in den Augen des Gemeinderates – nicht sonderlich schmucken Aadorfer Bahnhofplatz endlich aufzuwerten. «Ein Bahnhof ist immer auch eine Visitenkarte einer Ortschaft»,sagte der Gemeindepräsident.Und weil auch die angrenzende Bahnhofstrasse – gelinde gesagt- kein Schmuckstück ist, zog der Gemeinderat diese Kantonsstrasse auch gleich in seine Überlegungen mit ein. So war denn nicht Behindertengerechtigkeit Hauptthema des Abends, sondern unter anderem die Parkplätze des vor Kurzem neu eröffnetem Restaurants Barone in der ehemaligen «Linde» vis-ä-vis des Aadorfer Bahnhofes. Diese Parkplätze liegen an der Bahnhofstrasse oberhalb der bestehenden Veloabstellplätze. Zwei Variantender Platzumgestaltung sehen nun vor, die künftige Überdachungder Veloplätze gleichzeitig als Restaurant-Parkplatz zu nutzen.Ein gleichzeitiger Landabtausch mit dem «Barone» -Besitzer würde die Errichtung eines Pärkchens bei der Bahnhofplatz-Einfahrt ermöglichen.

Eine Idee, die im Publikum,wenn auch nicht auf grundlegende Ablehnung, so doch auchnicht auf grosse Begeisterung zu stossen schien. «Ich hätte lieber mehr Parkplätze», sagte beispielsweise ein Votant, «Grünfläche gibt es in Aadorf genügend.»

SBB halten WC-Häuschen geschlossen

Moniert wurde vielmehr etwas,das der Gemeinderat in seinen Plänen gar nicht vorgesehen hatte. Eine Rollstuhlfahrerin, die einzige im Publikum, sagte: «Einbehindertengerechtes WC liegt mir sehr am Herzen.» Tatsächlich verfügt der Aadorfer Bahnhof, seit die SBB das WC-Häuschen wegen angeblichem Vandalismus‘ geschlossen halten, über gar keine öffentlichen Toiletten mehr. Zwar sagte Gemeindepräsident Küng, die SBB Immobilien AG plane für einen noch nicht bestimmten Zeitpunkt einen Neubau des Kioskes mit künftigem WC. Dies genügte indes zahlreichen Anwesendennicht. «Ein Bahnhof braucht einöffentliches WC, das dürfen wir nicht den SBB überlassen», war zu hören.

Weil Küng das Anliegen «gerne aufnahm», ist davon auszugehen, dass das Projekt, welches der Aadorfer Gemeinderat 2020 an die Urne bringen will,wohl auch eine Toilette enthaltendürfte. Fest stehen hingegen die ungefähren Kosten des Vorhabens. Sie bewegen sich je nach Ausbau bis hin zu vollständig überdachten Postautohaltestellen zwischen zwei und zweieinhalb Millionen Franken. Brutto,wie Küng betonte. Denn welche Anteile SBB und allenfalls weitere Beteiligte beisteuern werden, sei noch nicht abschliessen dausgehandelt.

Guntershausen bleibt – vorerst

Das Behindertengleichstellungs-gesetz (BehiG) verlangt bis Ende 2023 ein behindertengerechtes öffentliches Verkehrsnetz, enthält aber als Hintertürchen den Passus der Unverhältnismässigkeit.Auf diesen berufen sich die SBB und verzichten auf eine Sanierung der Bahnhaltestelle Guntershausen. An der Informationsveranstaltung über den Umbau des Aadorfer Bahnhofplatzes hin zur Barrierefreiheit orientierte Gemeindepräsident Matthias Küng auch über seinen Kenntnisstand betreffend Guntershausen.«Die dortige Haltestelle bleibt, wie sie ist», sagte er, «- vorläufig!» Damit sagte Küng auch, dass die einst angekündigte Schliessung der Einrichtung weiterhin nicht vom Tisch ist. «Ich lasse mich jetzt weit auf die Äste hinaus:Zehn bis fünfzehn Jahre wird Guntershausen sicher noch in Betrieb bleiben.» (kuo)

Willkür beim Wehrpflichtersatz

(Beobachter)

Seit Jahren müssten nicht mehr alle Dienstuntauglichen Militärersatz zahlen. Doch der Bund setzt die Regelung nur halbherzig um.


«Warum soll ich zahlen? Ich kann ja nichts dafür – ich bin mit dieser Krankheit geboren.» – Manuel Rufer*, Schreiner.
Bild: Pascal Mora

 

Die Ausgangslage ist eigentlich klar. Dienstpflichtige, die einen Invaliditätsgrad von über 40 Prozent aufweisen, müssen keinen Wehrpflichtersatz zahlen. Alle anderen werden zur Kasse gebeten – viele selbst dann, wenn sie bereit wären, im Rahmen ihrer Möglichkeiten Dienst zu ­leisten. Diese Erfahrung machte auch Manuel Rufer*. Sein Fall zeigt, wie schwer sich der Bund damit tut, ein zehnjähriges Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) umzusetzen.

Als Rufer im Frühling 2018 in Luzern an den Orientierungstag für Stellungspflichtige geht, hat er seine medizini­schen Unterlagen dabei. «Ich hätte auf jeden Fall Militärdienst geleistet oder mindestens Zivildienst», sagt der 18-Jährige. Doch Rufer hat Hämophilie – falls er sich verletzt, stoppt der Blutfluss nicht wie bei anderen nach kurzer Zeit. Für das Militär ist deshalb nach dem Orientierungstag klar: Manuel Rufer kann keinen Dienst leisten und muss Wehrpflichtersatz zahlen.

Verstoss gegen Menschenrechte

Der Schreinerlehrling ist mit dem Entscheid nicht einverstanden. Im Alltag sei er nicht eingeschränkt – warum sollte das in Uniform anders sein? Bei der Schweizerischen Hämophilie-Ge­sell­schaft erfährt er, dass er den Entscheid nicht einfach hinnehmen muss. Denn 2009 urteilte der EGMR im Fall des Schweizer Diabe­tikers Sven Glor, dass der alternativlose Wehrpflichtersatz für gesundheitlich eingeschränkte Dienstwillige diskri­minierend sei.

2013 wurde deshalb ein «Militärdienst mit speziellen medizinischen Auflagen» eingeführt. 701 Rekruten haben sich bisher dafür gemeldet – wenig angesichts von rund 8000 Untauglichen pro Jahr. Die Zahl der Interessenten steigt allerdings kontinuierlich an.

Auch Rufer sendet das «Formular 13444» ein. Im April muss er vor der medizinischen Kommission antraben. Zwei Ärzte befragen ihn – keine zehn Minuten lang. «Der Entscheid war wohl schon vorher gefällt», glaubt Rufer. Der Befund «untauglich» bleibt. Ihn zum Dienst zu­zulassen – selbst im Büro oder in der Logistik –, sei zu riskant.

«Ich spiele Unihockey und mache eine Schreinerlehre. Dort ist die Verletzungsgefahr sicher grösser als im Büro oder im Zivildienst.»
Manuel Rufer*, Schreiner

Das VBS versichert zwar: «Wenn im zivilen Leben eine Berufstätigkeit ohne grössere Einschränkungen möglich ist, kann in der Regel ein Militärdienst mit speziellen medizinischen Auflagen absolviert werden.» Bei Rufer ist man diesem Prinzip offensichtlich nicht gefolgt: «Ich spiele Unihockey und mache eine Schreinerlehre. Dort ist die Verletzungsgefahr sicher grösser als im Büro oder im Zivildienst», sagt er. «Warum soll ich zahlen? Ich kann ja nichts dafür – ich bin mit dieser Krankheit geboren.»

Es geht um viel Geld

Schon kurz nach dem EGMR-Urteil war klar, dass der Bund nicht auf die gut 170 Millionen Franken Wehr­pflicht­­­­er­satz pro Jahr verzichten will – und das VBS nicht auf sein Druckmittel gegen Dienstunwillige
Wehrpflicht Was tun, damit ich nicht ins Militär muss?
. Erst focht man das Urteil an – erfolglos. Dann hiess es, das Verdikt betreffe nur den Einzelfall Glor.

2010 widersetzte sich der Bundesrat einer Nationalratsmotion, die Teil­invalide von der Ersatzpflicht befreien wollte. Er begründete, der Vorstoss «ziele auf den Grundsatz der allgemeinen Wehrpflicht». Dann wurde im selben Jahr der Mindestersatz – den selbst Einkommens- und Vermögenslose bezahlen müssen – von 200 auf 400 Franken jährlich verdoppelt. Obwohl das Gericht in Strassburg ausdrücklich diesen Mindestbetrag als belastend für Schlechtverdienende kritisiert hatte. 37 Prozent der Ersatzpflichtigen müssen ihn heute bezahlen, verdienen also höchstens 13’500 Franken im Jahr, heisst es bei der Eidgenössischen Steuerverwal­tung.

Auch bei der Öffnung des Zivildiensts für Militärdienstuntaugliche geht es nicht voran. Der Europäische Gerichtshof hatte das 2009 als «durchaus durchführbar» angeregt. Beim Bundes­amt für Zivildienst heisst es gar: «Seit 2019 werden Untaugliche grundsätzlich nicht mehr zum Zivildienst zugelassen.» Denn da es um einen Ersatz zum Militärdienst gehe, sei die Zulassung laut Gesetz an die Diensttauglichkeit gebunden. Der Weg zum Zivildienst Zivildienst Schwächen «Zivis» die Armee?
, wie ihn sich auch Manuel Rufer gewünscht hätte, ist Militärdienstuntauglichen so ganz versperrt.

Immer mehr dürfen nicht in den Spezialdienst

Der EGMR kritisierte grundsätzlich, dass Dienstwillige für ihren Gesundheitszustand finanziell gebüsst werden. Der 2013 eingeführte «Militärdienst mit speziellen me­dizinischen Auflagen» 
hat da keine befriedigende Lösung ­gebracht.

Rufer ist bei weitem nicht allein. 
2013 wurden nur 8 Prozent der Stellungspflichtigen als untauglich für den Spezialdienst befunden, 2018 waren 
es bereits 45 Prozent. Das VBS gibt zwar an, diese Untauglichen seien mit «sehr hoher Wahrscheinlichkeit» ohnehin schwer genug eingeschränkt, um von der Ersatzpflicht befreit zu sein. Doch gemäss Steuerverwaltung müssen fast 90 Prozent von ihnen zahlen.

Ein überraschender Anruf

Bei Manuel Rufer kam es dann doch anders. In einem Brief bemängelte seine Mutter Nora Rufer* die ungenügende Umsetzung des EGMR-Urteils. Sie sandte ihn an Menschenrechts- und Behindertenorganisationen, eine Kopie ans VBS. Kurz darauf kam ein überraschender Anruf des Militärarztes in Luzern. Er habe Manuels Fall nochmals angeschaut und seinen Invaliditätsgrad auf über 40 Prozent eingestuft. Die Ersatzpflicht entfalle also.

Beim VBS heisst es, der Fall wäre ­ohnehin nochmals angeschaut worden und Hämophile würden generell auf über 40 Prozent Invalidität Invalidenversicherung Das müssen Sie über die Invalidenrente wissen eingestuft.

Dem widerspricht Jörg Krucker von der Hämophilie-Gesellschaft. In allen ihm bekannten Fällen seien die Be­troffenen weder zum Spezialdienst zugelassen noch vom Wehrpflichtersatz befreit worden.

*Name geändert

Autonom unterwegs mit Tram und Bus

(handicapforum)

Der Regierungsrat legt den ersten Bericht zur Umsetzung des Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (BehiG) dem Grossen Rat vor

bim. «Künftig sollen auch mobiliätseingeschränkte Menschen den öffentlichen Verkehr möglichst autonom nutzen können», so beginnt die Medienmitteilung des Basler Regierungsrats. «Darauf warten wir schon lange», könnten sich ihrerseits behinderte Fahrgäste zu Wort melden. Dank dem Behindertengleichstel-lungsgesetz (BehiG) wird die Zugänglichkeit des öf-fentlichen Verkehrs verbessert, allerdings mit Verzug. Bis Ende 2023 hätten die Gesetzesvorgaben umgesetzt sein müssen bezüglich Bauten, andere Anlagen sowie das Rollmaterial. Für die Finanzierung standen Bun-desgelder zur Verfügung. So richtig ernst nehmen woll-ten die politischen Entscheidungsträger dieses Geschäft aber lange nicht. Zu Beginn der Frist 2004 hat man sich nur wenig damit auseinandergesetzt und andere Investitionen geplant. Menschen mit Behinderungen und ihre Interessensvertretungen mussten seit der An-nahme des BehiGs dafür sorgen, dass ihre Rechte nicht wieder von der politischen Agenda verschwanden und dass sie bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben miteinbezogen wurden.

Künftig noch mehr Autonomie

Wir sind bei den Tram- und Kombihaltestellen unter-dessen bei 80% und bei den Bushaltestellen bei 90% Zugänglichkeit – allerdings ist dazu meist noch eine Klapprampe nötig. Diese Variante lässt das Gesetz als Ersatzlösung zu. Der Regierungsrat verspricht, künftig noch mehr Autonomie zu ermöglichen und die Halte-kanten zu erhöhen, damit man ebenerdig ein- und aussteigen kann. So sollen in den nächsten drei Jah-ren weitere Haltestellen umgebaut werden, so dass bis Ende 2023 die Hälfte der Tram- und Kombihaltestellen sowie ein Drittel der Bushaltestellen von Fahrgästen mit Rollstuhl oder Rollator selbständig benutzt werden können. Alle Umbauten werden, laut Regierungsrat, möglichst im Rahmen von anderen notwendigen Bau-arbeiten erfolgen, damit Kosten und Unannehmlich-keiten möglichst klein gehalten werden können.

Bis Ende 2028

Was geschieht aber mit den restlichen 50% Tram- und Kombihaltestellen sowie mit den 69% Bushaltestel-len? Der Regierungsrat sieht vor, mindestens einen Teil davon bis Ende 2023 im Rahmen ausserordentlicher Projekte anzupassen. Priorität hätten Haltestellen in der Nähe von Spitälern, spezifischen Einrichtungen für mobilitätseingeschränkte Personen oder Umsteigeorte für Bahn und S-Bahn. Für die weitere Umsetzung des Gesetzesauftrags spricht der Regierungsrat von einem «absehbaren Zeitraum». In seiner Medienmitteilung vom April 2019 stellt er eine autonome Zugänglich-keit von 90% der Tram- und Kombihaltestellen sowie 80% der Bushaltestellen bis Ende 2028 in Aussicht. Diese Autonomie ist bekanntlich mit der Erhöhung der Haltekanten verbunden, was für FussgängerInnen und insbesondere für VelofahrerInnen eine Gefährdung darstellt (siehe auch Handicapforum 1-19). Nun soll bei jeder Haltestelle geprüft werden, ob eine Variante realisiert werden kann, bei der die Velos nicht entlang der hohen Haltekante fahren müssen. Von Seiten der BVB wird indessen versucht, die Schienen mit einem Gummiprofil zu versehen, so dass sie gefahrlos auch in Längsrichtung befahren werden können.

Ein Spielplatz für alle

(Unterhaltplus)

Alle Kinder wollen spielen, auch solche mit Behinderungen. Deshalb sollten Spiel-plätze barrierefrei sein, zugänglich für alle Kinder und ihre Begleitpersonen, ohneHindernisse mit vielen Möglichkeiten zum gemeinsamen Spiel.Autorin: Sabine Born, Up


Per Basler Spielplatz Spielaue ist ein Vorzeigeprojekt in Sachen Barrierefreiheit: Hindernisfreie Wege und viele Spielgeräte, dieauchKindern ruft Behinderungen genutzt werden können. (Fotos: Nicolas Scordia, Paris

 

Letztes Jahr wurde heim Tierpark Lange Erlen der Spielplatz Spielaue eröffnet. Eine naturnahe Spiellandschaft, eine der grössten und innovativsten in Basel,3000 Quadratmeter gross und ein Vorzeigeprojekt in Sachen Barrierefreiheit,mit Spielinseln, dem Vorbild tierischer Baumeister nachempfunden. Ein Storchennest in sechs Meter Höhe, ein Biberbau, ein Ameisenhaufen, der mit dem Rollstuhl durchfahrbar ist und ein faszinierendes Innenleben offenbart,fast schon mystisch. Mutige Ameisen beklettern die Holzkonstruktion, andere beobachten und interagieren von der Höhle aus mit den anderen Kindern.

«Die Spielaue ist ein gutes Beispiel, wie ein Spielplatz Kinder zusammenbringt,solche mit und solche ohne Behinderung, im Sinne der Inklusion », erzählt Tobias Trueb, Projektleiter bei der pglandschaften Gmbll und verantwortlich für die Projektierung und Bauleitung der Spielaue. Entsprechend ist die ganze Anlage aufgebaut: Matschtische und eine Rutsche, die mit dem Rollstuhl nutzbar sind, hindernisfreie Wege mit verschiedenen Belagsarten aus Gummigranulat, Mergelbelag, Festkies oder öcocolor im Fallschutzbereich. Letzteres sind Holzschnitzel, die dank ihrer besonderen Struktur sehr formstabil aufliegen und mit dem Rollstuhl befahrbar sind – auf diese Weise auch zugänglichf ür Grosseltern, die nicht mehr gut zu Fuss sind, für Eltern mit Kinderwagen, kurz: für alle, die dauerhaft oder vorübergehend in ihrer Mobilität eingeschränkt sind.

Beratung für Spielplatzplanung

Impulsgeberin in Sachen Barrierefreiheit war die Stiftung , diemit ihrer Initiative einen Beitrag leistet, Schranken zu beseitigen und mit dieser Motivation bereits bei der Planung von Spielplätzen Interessenten wie Schulen und Gemeinden beratend zur Seite steht: «Spielplatz und Spielelemente sollten für Menschen mit und ohne Behinderung hindernisfrei zugänglich und zumindest partiell gleichermassen nutzbar sein», sagt dazu Patrick Huber von der Stiftung .

Damit das gemeinsame Spiel unabhängig von den Voraussetzungen des einzelnen Kindes möglich ist, muss die Barrierefreiheit schon bei der Planung berücksichtigt werden. Das heisst: Auf Durchgangswegen sind Schwellen und Hindernisse zu vermeiden oder der Zugang zu Spielgeräten durch geeignete Bodenbeläge sicherzustellen. »Für Kinder mit motorischen Einschränkungen sind bestimmte Klettergerüste erst nutzbar, wenn beispielsweise Handläufe angebracht werden», erklärt Patrick Huber.«Fast -, Klang- und Sinnesspiele sind fürKinder mit und ohne Seh- oder Hörbe-hinderung genauso interessant.»

Aufwändig im Unterhalt

«Der Unterhalt eines barrierefreien Spielplatzes ist aber aufwändig», stellt Patrick Huber fest. In Zonen mit Fallschutz durch Holzschnitzel muss beispielsweise sichergestellt werden, dass sich bei den Übergängen keine Schwellen bilden. Mobile Elemente sollten die Durchgänge nicht versperren, Sand nicht in Bereiche mit einem Gefälle gelangen. «Es ist wichtig, dass bereits vor der Realisierung der Anlage bestimmt wird, wer für den Unterhalt zuständig ist. Auch empfiehlt sich, für barrierefreie Spielplätze eine gezielte Checkliste zu erstellen», so Patrick Huber.

Der Unterhalt war auch in der Spielaue bereits bei der Planung ein Thema. «Er gestaltet sich sehr anspruchsvoll», bestätigt Tobias Trueb. So müssen die verschiedenen Belagsarten regelmässig erneuert werden, was gerade im Bereich Fallschutz sehr wichtig ist, auch damit die Befahrbarkeit immer gewährleistet ist. «Hinzu kommt die Dynamik des Kinderspiels», so Trueb. Mit Kies und Holzhack Wasser zu stauen, macht Spass. Es kann aber unter anderem dazu führen, dass der Bach, der grund sätzlich auch mit dein Rollstuhl durch fahrbar ist, uneben wird. «Das darf bis zu einem gewissen Ausmass so sein.Kinder im Rollstuhl sollen sich ebenfalls entscheiden, ob sie es wagen, den Bach zu durchqueren, ähnlich wie andere Kinder abwägen, ob sie in das sechs Meter hohe Storchennest klettern wollen»,erklärt Tobias Trueb.

Das Fazit

«Der Unterhalt darf nicht unterschätzt werden, muss bereits in der Planungsphase gut durchdacht werden», betont Tobias Trueb. Im Fall der Spielaue hat der Betreiber mit verschiedenen Geräteherstellern Unterhaltsverträge abgeschlossen. Sie prüfen und reparieren Spielgeräte in regelmässigen Abständen.Aber auch das vor Ort tätige Unterhaltsteam muss den Spielplatz täglich prüfen,defekte Stellen reparieren oder melden,die Durchfahrbarkeit stets gewährleisten. Es hat beispielsweise Kiesböschungen, die abrutschen und nachgebessert werden müssen, viele Holz-Baustoffe,die regelmässiger als andere kontrolliert, mal abgeschliffen oder ersetzt werden müssen. Auch die vielen Vegetationsflächen erfordern Einsatz: Rück- und Verjüngungsschnitte, Nachsaaten oder Neupflanzungen, Wässerung, wenn es zu trocken wird. Im Herbst muss das Laub entfernt werden, da auf einem barrierefreien Spielplatz wie der Spielaue,die Durchgängigkeit und Sicherheit der Wege umso wichtiger ist. Insgesamt fallen sehr viele Unterhaltsarbeiten regelmässig an, die mit entsprechendem Personal abgedeckt werden müssen.

Die Stiftung hat für Interessierte einen Leitfaden zum Themabarrierefreie Spielplätze erarbeitet undvermittelt Fachpersonen,die Beratungsdienstleistungen anbieten.
www.denkanmich.ch

Die Spielaue wurde durch die ARGE(Arbeitsgemeinschaft) Spielaue reali-siert, bestehend aus der pg Land -schaften GmbH und dem Spielplatz-bauer Kukuk freiflug GmbH.
www.pgla.ch
www.kukukfreiflug.de


Ein Spielplatz für alle

 

Für die Behindertenkonvention einsetzen

(Walliser Bote)

SITTEN 1 Die Walliser Vereinigung der Institutionen zugunsten von Menschenmit Schwierigkeiten (AVIP), präsidiert von Nationalrat Benjamin Roduit, hat ihre jährliche Generalversammlung abgehalten. Die AVIP will die Diskussion über das UNO-Übereinkommen über die Rechte von Personen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention BRK) national und kantonal lancieren. Dieses Übereinkommen ist sehr wichtig, denn es betrifft direkt die Leistungenund die Rahmenbedingungen für die Betreuung aller Menschen mit Schwierigkeiten. Staatsrätin Esther Waeber-Kalbermatten war an der Generalversammlung anwesend und hat den Willen ausgedrückt, sich in diese Thematike inzubringen.wb

Pro Infirmis Delegiertenversammlung 2019 / Pro Infirmis gegen Mehrfachdiskriminierung am Frauenstreik

(gretler.com/ots news)

Zürich (ots) – Die 100. Delegiertenversammlung von Pro Infirmis in Neuenburg stand heute ganz im Zeichen von Frauen mit einer Behinderung. Pro Infirmis fordert zum Frauenstreik Aktionen und Massnahmen, damit Frauen mit einer Behinderung nicht mehrfach diskriminiert werden. Pro Infirmis zieht heute Nachmittag an den Umzügen in den Städten Neuenburg, Bellinzona und Zürich mit betroffenen Frauen mit.

„Wir fordern einen Aktionsplan mit Massnahmen und Projekten, die Frauen mit Beeinträchtigung genauso ihre volle Entfaltung sichert wie ihre Autonomie fördert und stärkt. Wir fordern eine konsequente Revision des IVG und BVG, damit Frauen mit Behinderungen nicht länger schlechter gestellt sind. Wir fordern die Schaffung spezifischer Strukturen wie etwa Ombudsstellen auf kommunaler und eidgenössischer Ebene, damit Frauen mit Behinderungen adäquate Anlaufstellen haben und gezielt unterstützt werden. Wir fordern einen systematischen Einbezug von Frauen mit Behinderungen in Forschungsvorhaben und Projekten, etwa zur Gewaltbetroffenheit und in der Politik. Solange Frauen mit einer Behinderung von der IV-Gesetzgebung benachteiligt werden, viel seltener volle IV-Renten erhalten und von der Lohndiskriminierung verschärft betroffen sind sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie noch schwieriger ist als sonst, braucht es eine gezielte Förderung und Unterstützung von Frauen mit einer Behinderung, bspw. mit einer Quote“, so Felicitas Huggenberger, Direktorin von Pro Infirmis.

Weiter wurde von der Delegiertenversammlung der Jahres- und Finanzbericht 2018 verabschiedet. Pro Infirmis ist es nicht gelungen, die Einnahmen im Geschäftsjahr 2018 erheblich zu steigern. Der Leistungsvertrag mit dem Bundesamt für Sozialversicherung BSV ist seit Jahren eingefroren und die Spendeneinnahmen stagnieren. Um die hohe Nachfrage nach unseren Dienstleistungen zu befriedigen, zehren wir seit einigen Jahren von unseren finanziellen Reserven. Nur so können wir zur Zeit noch verhindern, dass Menschen mit einer Behinderung die Leittragenden sind.

– Gerne bieten wir Ihnen Interview-Möglichkeiten mit unserem Präsidenten Adriano Previtali, unserer Direktorin Felicitas
Huggenberger oder mit unserem Vorstandsmitglied Manuela Leemann an.

– Den Jahres- und Finanzbericht 2018 können Sie auf www.proinfirmis.ch herunterladen.