Der Bundesrat muss nachsitzen: Eine faire Berechnung des IV-Grades rückt in Griffweite

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Pro Infirmis fordert faire Berechnung des IV-Grades / Weiterer Text über ots und www.presseportal.ch/de/nr/100000701 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: „obs/Pro Infirmis Schweiz/DOMINIQUE MEIENBERG“

 

Die aktuelle Berechnung des IV-Grades anhand der realitätsfremden Tabellenlöhne, ist für die Behindertenorganisationen schon lange ein unhaltbarer Zustand. Bei der Revision der Invalidenversicherungsverordnung (IVV) per 2022 durch den Bundesrat wurde dies nicht behoben, sondern gar noch zementiert. Das hat Pro Infirmis bereits bei den Vernehmlassungsverfahren stark kritisiert. Leider ohne Erfolg.

Glücklicherweise teilt der Nationalrat mit einer überwältigenden und einstimmigen Mehrheit diese Ansicht. Mit 170:0 Stimmen (bei einer Enthaltung) beauftragt er den Bundesrat, mit der heutigen Annahme der der Motion der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (20.3377), bis Mitte 2023 eine neue und faire Grundlage zur Berechnung zu erarbeiten.

„Wir sind froh, dass der Nationalrat diese haltlose Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen erkannt hat. Der Bundesrat muss nachsitzen und die bisherige Untätigkeit und Verzögerungstaktik ad acta legen“, erklärt Felicitas Huggenberger, Direktorin von Pro Infirmis.

Nun liegt es am Ständerat, dieses Geschäft schnellstmöglich auf- und anzunehmen, damit eine faire Berechnung des IV-Grades in naher Zukunft möglich wird.


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