Deutschland schreibt Corona-Triage ins Gesetz: So ist die Situation in der Schweiz

(Watson.ch)

Das deutsche Verfassungsgericht verlangt, dass Menschen mit Behinderung bei der Corona-Triage besser vor Diskriminierung geschützt werden. In der Schweiz hält man eine zusätzliche Regel für unnötig.


Ein freies Bett auf der Intensivstation: Ob eine Behinderung bei der Corona-Triage eine Rolle spielt, wurde in der Schweiz intensiv diskutiert.Bild: KEYSTONE

 

Soll der Gesetzgeber Kriterien vorgeben für den Fall, dass sich Ärztinnen und Ärzte zwischen Patienten entscheiden müssen, weil sie nicht alle retten können? In Deutschland wird das in Zukunft so sein: Das deutsche Verfassungsgericht hat den Bundestag dazu verdonnert, Menschen mit Behinderung bei Triage-Entscheiden besser zu schützen. Er soll «unverzüglich» seiner Handlungspflicht nachkommen und ein entsprechendes Gesetz erlassen, heisst es im Urteil, das am Dienstag in Karlsruhe verkündet wurde.

Das Gericht gab damit einer Beschwerde von neun Menschen mit Behinderung statt, die fürchten, im Falle einer Covid-Erkrankung medizinisch schlechter behandelt oder von lebensrettenden Massnahmen ausgeschlossen zu werden. Bis anhin orientierte man sich in dieser Frage in Deutschland gleich wie in der Schweiz an Richtlinien, die von Fachgesellschaften ausgearbeitet wurden.

BAG-Mathys befürwortet Status quo

Dass der Gesetzgeber die Triage regeln soll, hält Patrick Mathys vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) nicht für angezeigt. «In der Schweiz hat man sich vor langem auf Richtlinien geeinigt und die kommen zur Anwendung», sagt er an der Point de Presse am Dienstag. Das sei relevant, um eine Ungleichbehandlung zu verhindern.

Ähnlicher Meinung ist die Direktorin von Pro Infirmis, Felicitas Huggenberger. «In meinen Augen braucht es nicht unbedingt ein Gesetz.» Das Urteil in Deutschland erachtet sie nichtsdestotrotz als wegweisend. «Offenbar hielt das Gericht die bisherigen Empfehlungen der Fachärzte für unzureichend. In der Schweiz haben wir das gleiche Problem. Die Richtlinien wurde zwar auf Empfehlung der Behindertenorganisationen angepasst, aber die Gefahr, dass Menschen mit Behinderung diskriminiert werden, bleibt bestehen.»

«In der Schweiz haben wir das gleiche Problem. Die Gefahr, dass Menschen mit Behinderung diskriminiert werden, bleibt bestehen.»Felicitas Huggenberger, Direktorin Pro Infirmis

Bereits geführte Debatte

Die Diskussion um die Diskriminierung bei der Corona-Triage ist nicht neu. Anfangs November 2020 aktualisierte die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) ihre Richtlinie zur Triage von intensivmedizinischen Behandlungen bei Ressourcenknappheit. Der Auslöser: Sie sah die Schweiz mit hochschnellenden Corona-Zahlen und enger werdenden Intensivstationen konfrontiert. Die Befürchtung, dass nicht mehr alle schwer erkrankten Personen beatmet werden können, wuchs.

Neu sollte unter anderem die Gebrechlichkeit einer Person als Kriterium für die Triage zählen. Um diesen Parameter zu bestimmen, nahm man die «Clinical Frailty Scale» zur Hilfe. Sie reicht von «1 sehr fit» bis «9 unheilbar krank». Wird eine Triage nötig, würde beispielsweise auf die künstliche Beatmung verzichtet, wenn der Patient älter als 65 ist und sich auf der Skala auf Stufe sieben oder höher befindet.

In ihrem FAQ führt die SAMW aus, dass sich die Richtlinie an der kurzfristigen Überlebensprognose orientiere und keine starre Checkliste sei. Entsprechend würden Triage-Entscheide auch nicht allein aufgrund des Alters gefällt.

 

Mit der Skala waren jedoch nicht alle glücklich. Besonders Menschen mit Behinderungen und ihre Interessensverbände äusserten Kritik. Die Stufe sieben der Skala war ihnen ein Dorn im Auge. «Das Abstellen auf das Kriterium der Abhängigkeit von Hilfe Dritter zur Bestimmung des Fragilitätsgrades führt dazu, dass Menschen mit Behinderungen (…) weit überdurchschnittlich häufig von der Behandlung ausgeschlossen werden», schrieb der schweizerische Dachverband der Behindertenorganisationen Inclusion Handicap in seinem Gutachten.

Auch politisch wurde Druck gemacht: Maya Graf, Co-Präsidentin von Inclusion Handicap und Ständerätin für die Grünen, reichte Anfangs Dezember 2020 einen entsprechenden Vorstoss ein. Der Bundesrat solle prüfen, ob die bestehenden Gesetze gewährleisten, dass bei Triage-Entscheidungen Menschen nicht aufgrund ihrer Behinderung diskriminiert werden.

Nach der lauten Kritik passte die SAMW ihre Richtlinien zügig an. Bereits ab Mitte Dezember galt, dass bei Menschen mit Behinderung die klinische Fragilitätsskala nicht zur Anwendung kommen darf. «Die SAMW hat erfreulich schnell reagiert und die Kritikpunkte der Behindertenorganisationen aufgenommen», schreibt die Co- Präsidentin von Inclusion Handicap Maya Graf in einer Mitteilung. Ihren Vorstoss zog die Ständerätin in der Folge zurück.

In der ganzen Diskussion um Diskriminierung bei der Triage und den Schutz davor sind sich die Beteiligten in einem Punkt einig: Die oberste Aufgabe des Staates ist es, drastische Personalengpässe in den Spitälern und folgende Triage-Entscheidungen zu verhindern.