Neues Rahmengesetz zur Stärkung der Behindertenrechte

(baselland.ch)

Als formulierten Gegenvorschlag zur Verfassungsinitiative «Für eine kantonale Behindertengleichstellung» hat der Regierungsrat ein Gesetz an den Landrat überwiesen, das die Interessen von Betroffenen, Privaten und der öffentlichen Hand angemessen berücksichtigt und per 1. Januar 2024 in Kraft treten soll. Damit deckt der Kanton die Anliegen der Initiative vollumfänglich ab und geht teilweise darüber hinaus.

Das vorliegende Gesetz des Kantons Basel-Landschaft über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtegesetz, BRG BL) formuliert die Rechtsansprüche von Betroffenen und legt das Verfahren zu deren Durchsetzung fest. Damit geht es über die von der Initiative geforderte Verankerung der Behindertengleichstellung in der Kantonsverfassung hinaus. Die Vernehmlassung ergab eine breite grundsätzliche Zustimmung bei den politischen Parteien, den Gemeinden und den Betroffenenverbänden.

Rechtssicherheit für Gemeinwesen, Private und Betroffene

Unter Berücksichtigung von Bundes- und Völkerrecht definiert das BRG BL die für den Kanton massgeblichen Grundsätze der Behindertengleichstellung und beachtet insbesondere die Verhältnismässigkeit und den Interessensausgleich zwischen Menschen mit Behinderungen und Trägern öffentlicher Aufgaben bzw. Anbietern von öffentlich zugänglichen Leistungen. Die Rechte von Menschen mit Behinderungen in einzelnen Lebensbereichen werden in der betreffenden Spezialgesetzgebung geregelt. Die Gemeinden sind dazu verpflichtet, die Umsetzung des BRG BL für ihren Zuständigkeitsbereich in einem Reglement zu konkretisieren.

Viele der vorgesehenen kantonalen Massnahmen in Bezug auf politische Mitwirkung, Zugang zu Informationen, Mobilität, Bauen und Wohnen, Arbeit, Bildung sowie kulturelle Teilhabe kommen auch älteren Menschen, Familien oder Personen mit Migrationshintergrund zugute. Das BRG BL schafft so die Grundlage für eine verbesserte Inklusion eines beträchtlichen Anteils der Baselbieter Bevölkerung.

Augusta Raurica geht bei Inklusion voraus

Ein wichtiges Entwicklungsfeld für den Kanton ist die möglichst umfassende Erschliessung und Vermittlung kultureller Angebote für Menschen mit Behinderungen. Die Römerstadt Augusta Raurica denkt die Bedürfnisse von Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen bei der Gestaltung von Anlagen, Ausstellungen und weiteren Angeboten seit Jahren konsequent mit und trägt seit 2018 das Label «Kultur inklusiv» der Behindertenorganisation pro infirmis. Daher kann sie ihre vielfältigen Erfahrungen mit anderen kulturellen Einrichtungen und Verwaltungseinheiten des Kantons teilen und die Umsetzung der geplanten Massnahmen aus dem BRG BL aktiv unterstützen.

Regierungsrätin Monica Gschwind hält fest: «Der Wunsch von Menschen mit Behinderungen auf ein selbstverantwortliches Leben stösst bei mir auf grosse Resonanz. Das BRG BL schafft die Grundlage für einen verbesserten Zugang zu allen Lebensbereichen. Deshalb hoffe ich, dass es 2024 als eines der ersten kantonalen Gesetze zur Behindertengleichstellung in Kraft tritt. Auf dem Weg hin zur gelebten Inklusion sind wir aber alle gefordert.»