Rentenzuschlag für alle!

(Vorwärts / Die sozialistische Zeitung)

Der Ständerat debattierte vor der Rückweisung der BVG-Reforman die Kommission darüber,wie die Senkung des Mindestumwandlungssatzes von 6,8 auf 6,0 Prozent durch einen Rentenzuschlag ausgeglichen werden soll.Da sich der Mindestumwandlungssatz sowohl auf Altersrenten als auch auf Invalidenrenten auswirkt,hat der Bundesrat ursprünglich auch für Invalidenrenten einen Rentenzuschlag vorgesehen.

Nach dem dieser vom Nationalrat gestrichen worden ist,droht nun auch eine Streichung durch den Ständerat.«Inclusion.Handicap ist dezidiert der Ansicht,dass Invaliden-und Altersrenten bei der Frage des Rentenzuschlags gleich zu behandeln sind.Alles andere ist nicht akzeptabel»,meint Matthias Kuert Killer,Leiter Politik beim Dachverband der Schweizer Behindertenorganisationen. Daher erwartet Inclusion Handicap,dass die Räte die Streichung des Rentenzuschlags für Invalidenrenten korrigieren. Dazu forderte der Dachverband der Behindertenorganisationen die Mitglieder des Ständerats auch schriftlich auf.Der Ständerat darf Invalidenrentner innen bei der Frage des Rentenzuschlags nicht vergessen.

Inclusion Handicap vertritt 22 Organisationen,in denen rund 1,8 Millionen Menschen mit Behinderungen in der Schweiz
organisiert sind.

QUELLE:INCLUSION-HANDICAP.CH