Beschäftigung
Das Recht auf Arbeit gehört zu den sozialen und wirtschaftlichen Menschenrechten und muss auch für Menschen mit Behinderungen gewährleistet sein. Ein gerechter und diskriminierungsfreier Zugang zum Arbeitsmarkt sowie angemessene Arbeitsbedingungen sind dafür grundlegend. Wir setzen uns für eine vorrangig inklusive Beschäftigung ein – im allgemeinen Arbeitsmarkt oder bei Bedarf begleitet. Die Anerkennung von Kompetenzen durch Arbeitgeber ist dabei zentral.
➤ Siehe auch Bewährte Verfahren
➤ Siehe auch Einkommen und Sozialversicherungen