Blind Tram fahren, gehörlos singen

(Tages-Anzeiger)

Aktionstage für Behindertenrechte Anüber 130 Veranstaltungen treffen sich dieser Tage Menschen mit und ohne Behinderungen.Wir haben am Wochenende drei davon besucht.

Helene Arnet(Text)und Dominique Meienberg(Fotos)

-Im Tram

Ich sehe die Welt wie durch eine dicke Vaselineschicht,ertaste einen freien Platz im Tram.Ich versuche auszusteigen,kapituliere aber,weilich die Tür nicht ausmachen kann,denn mein Blick ist bis auf einen kleinen hellen Punkt eingeschränkt.Es ist stockdunkel.Und ich weiss nicht einmal,in welche Richtung das Tram fahren würde,wenn es denn fahren würde.

Am Wochenende starteten unter dem Titel«Zukunft Inklusion»in Zürich die Aktion stage für Behindertenrechte.Initiiert wurden sie von der Behindertenkonferenz Kanton Zürich und dem kantonalen Sozialamt.Bis zum 10.September finden über 130 Veranstaltungen statt,bei denen es darum geht,aufzuzeigen,was Menschen mit Behinderungen den Alltag zusätzlich schwer macht. Etwa im öffentlichen Verkehr.

Tramdepot Burgwies:Die erste Brille,mit der ich das neue Flexity-Tram betrat,simulierte eine starke Sehbehinderung,die zweite einen Röhrenblick,die dritte vollständige Blindheit. Mir ist nach wenigen Schritten übel und schwindlig.Eine andere Frau stochert mit einem weissen Stock und geführt von einer VBZ-Mitarbeitenden durch das Tram und fragt:«Wie soll ich so herausfinden,wo ein Platz frei ist?»

Für Nicole ist das Alltag.Sie studiert an der Universität Zürich,kann nur knapp hell und dunkel unterscheiden und benutzt fast täglich Tram oder Bus.Mit dem neuen Rollmaterial habe sich zwar einiges verbessert,sagt sie,doch ersetze das nicht die Durchsagen und die Aufmerksamkeit des Personals.So sei sie darauf angewiesen,dass der Tramchauffeur oder die Tramchauffeuse ihr jeweils mitteilten, um welche Tram-oder Buslinie es sich handle.

Nicole und Stephanie haben die Rollen gewechselt.Normalerweise besteht die Aufgabe der normal sehenden Stephanie darin,Nicole zu begleiten,wenn sie wegen ihrer Sehbehinderung Hilfe braucht.Jetzt hat Nicole sich eine Augenbinde übergestreift und lässt sich von Nicole die Funktion der Schraffierungen am Boden zeigen: Leitlinien,das kleine schraffierte Feld markiert eine Abzweigung, das breiter schraffierte «Aufmerksamkeitsfeld» bedeutet Obacht!

Doch Obacht wovor? Erika belustigt die Frage.Sie ist stark sehbehindert und sagt:«Wir müssen einfach immer konzentriert unterwegs sein,weil so viele Hürden im Weg stehen.»Sie müsse auf alles gefasst sein,da gelte es sich eben«durchzuwursteln».

-Im Gottesdienst

Einen «bewegten» Gottesdienst verspricht Pfarrer Matthias Müller Kuhn.Er macht dabei ausladende Gesten,denn er will von allen verstanden werden.Müller Kuhn vom Pfarramt für Gehörlose der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich zelebriert am Sonntagmorgen zusammen mit Pfarrer Christoph Sigrist im Grossmünster den Gottesdienst.

Bewegt ist der Gottesdienst zu Beginn vor allem in den ersten paar Reihen,wo die Tanzgruppe Gehörlosen dorf Turbenthal und der Zürcher Mimenchor sitzen. Ihnen wird laufen düber setzt, was vorne gesprochen wird.Und manchmal «flüstern» sie auch untereinander in ihrer Gebärdensprache,was viel weniger stört,als wenn mein Bruder und ich früher in der Kirche leise geschwatzt haben.

Das Thema sind die Blumen, die Lilien auf dem Felde,die nicht arbeiten und nicht spinnen und trotzdem schöner sind als König Salomons Kleider.Der Text wird in leichter Sprache vorgelesen,was seiner Schönheit keinen Abbruch tut.Die Musik kommt von der Orgel und von der Hora-Band-Bachund und poetischer Pop,ein gelungenes Nebeneinander.Und die Predigt kommt nicht nur vonder Kanzel,sondern wir dauch noch getanzt.

«Gott ist die grösste inklusive Kraft»,sagt Pfarrer Müller Kuhn. «Alle Menschen haben in seiner Hand Platz.»Er zeigt drei Gebärden:Die jenige für «Gott»-eine in den Himmel weisen derechte Hand.Für «ganz»-ein kleiner Kreis geformt mit der Hand.Und für «Welt»-ein grosser Kreis geformt mit den Armen.Und schon singen und gebärden alle gemeinsam,Hörende und Gehörlose,das nächste Lied,was diesen Gottesdienst
nicht nur zu einem bewegten, sonder nauch zu einem bewegenden macht.

-Im Konservatorium

Zain leidet an einer seltenen Krankheit,die ihn an den Rollstuhl fesselt und auch sonst beeinträchtigt.Er ist sechs und entdeckt gerade im grossen Saal des Konservatoriums Zürich das Musizieren für sich.Seine Eltern sind mit ihm am Sonntagmittag ins Konservatorium gekommen,um Instrumente zu testen, die auch einzig mit einem Augenaufschlag oder dem Heben eines Arms gespielt werden können.

Aufgebaut hat diese das Zentrum für barrierefreie Musik Tabula Musica.Es setzt sich dafür ein,dass auch jene Menschen Instrumente spielen lernen können,die aufgrund einer Beeinträchtigung keine Tasten anschlagen,keine Saiten drücken, keine Töne blasen können.

Ein Selbstversuch einer Person,die seit ihrer Jugend kein Instrument mehr angefasst hat. Nun kann ich tatsächlich Harfe spielen.Auf dem Soundbeam. Indem ich die Hand auf ein Mikrofon zubewege und wegziehe. Ich kann Mozarts Vogelsängerlied auf dem Klavier klimpern, wenigstens halbwegs,auf dem EXA,indem ich durch eine Virtuality-Brilles chauend farbige Tasten mit einem Stick drücke. Etwas üben müsste ich allerdings noch.

Doch diese Instrumente taugen für mehr als Spiel und Spass, wie es etwa das Berner Tabula-Musica-Orchester zeigt.Es kombiniert konventionelle Instrumente wie Klarinetten oder Geigen mit musiktechnologischen Instrumenten,die auch von Menschen mit teils schweren Beeinträchtigungen gespielt werden können. Der Klang ist überzeugend.

Patrick Vogel von der Musikschule Konservatorium Zürich MKZ schaut interessiert zu,wie ein etwa 10-jähriges Mädchen, das im Rollstuhl sitzt,mit fliessenden Bewegungen auf dem Motion Composer Klaviertöne hervorbringt.

Bei ihnen in der Musikschule sei es durchaus möglich,dass Menschen mit Behinderungen den Unterricht besuchten,sagt Vogel.Allerdings habe man noch keine Erfahrung mit solchen Instrumenten.«Wir sind aber interessiert und können uns auch vorstellen,solche anzuschaffen.» Denn ihre Vielseitigkeit beeindrucke ihn.

Ganz hat der kleine Zain den Zusammenhang zwischen seinen Bewegungenund den Tönen,welche diese hervorzaubern, wohl noch nicht erfasst.Er ist ja auch erst sechs Jahre alt. Doch er lächelt,und die Eltern sagen:«Er ist sehr entspannt und fühlt sich wohl.Sonst will er meist schnell wieder gehen, wenn wir mit ihm eine Veranstaltung besuchen.»


Blick durch eine Brille,welche die altersbedingte Makula-Degeneration simuliert

 


Die Tanzgruppe Gehörlosendorf Turbenthal führt einen Blumentanz auf

 


Der 6-jährige Zain entdeckte das Musizieren für sich

 

BEMESSUNG DER INVALIDITÄT

(HR-Today / deutsche Ausgabe)

DER STÄNDERAT BERÄT IM SEPTEMBER DARÜBER,OB ER EINE MOTION DES NATIONALRATS ANNEHMEN WILL,MIT DER DIE VERWALTUNG VERPFLICHTET WIRD,«INVALIDITÄTS KONFORME» TABELLENLÖHNE FESTZULEGEN.VOM SINN DER KORREKTEN UND FAIREN INVALIDITÄTSBEMESSUNG.


Philipp Egli, Rechtsanwalt,Professor ZFH und Leiter des Zentrums für Sozialrechtander
ZHAW in Winterthur

 


Martina Filippo, wissenschaftliche Mit arbeiterin am Zentrum für Sozialrechtder
ZHAW und Studiengangleiterin des CAS Sozialversicherungsrecht für die Unternehmenspraxis

 

Für Erwerbstätige ist die Invalidenversicherung eine «Erwerbsausfallversicherung». Versichert ist der durch einen Gesundheitsschaden verursachte Verlust von Verdienstmöglichkeiten. Dabei wird das Einkommen vor Eintritt eines Gesundheitsschadens mit jenem verglichen,das danach noch verdient werden kann.Der Einkommensausfall in Prozent ergibt den Invaliditätsgrad (beispielsweise Einkommen ohne Invalidität:100 000 Franken,Einkommen mit Invalidität: 50 000 Franken,IV-Grad:50 Prozent).Ab einem Einkommensausfall von 40 Prozent wird eine IV-Rente gesprochen (Viertelsrente)und ab 70 Prozent eine ganze.Im Bereich dazwischen richtet sich die IV-Rente seit 1.Januar 2022 prozentgenau nachd em Invaliditätsgrad.

Was technisch und trocken klingt,ist für die soziale Absicherung von Menschen mit Behinderungen von höchster Relevanz:So entscheidet die genaue Bemessung der Einkommensdifferenz darüber,ob und in welcher Höhe die IV eine Rente spricht.Damit verbunden sind weitere Leistungen wie eine IV-Rente der Pensionskasse sowie allfällige Ergänzungsleistungen.In jüngster Zeit wurde die Invaliditätsbemessung im Parlament,vor den Gerichten und auch in der juristischen Lehre stark diskutiert’Im Kern ging es darum,wie der Verlust der Verdienstmöglichkeiten bemessen wird:«so konkret wie möglich» oder losgelöst von den tatsächlichen Verhältnissen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.‘

Realistische Erwerbschance

Bei einer konkreten Berechnung des Verlusts der Verdienstmöglichkeiten wirken sich Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt stärker auf den Invaliditätsgrad aus.Haben Menschen mit Behinderungen beispielsweise Mühe bei der Jobsuche und ist ihr durchschnittlicher Verdienst tiefer als bei Menschen ohne Behinderungen,erhöht sich ihr Erwerbsausfall. Gelingt es dagegen,Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt zu integrieren,stärkt das ihre eigenverantwortliche und selbstbestimmte Lebensführung(Art.la Bst.c IVG). Dadurch spart die IV erheblich Geld:Wer(wieder)arbeiten und genügend verdient,braucht keine Rente.Das entspricht dem Grundsatz «Eingliederung vor Rente».Insofern zahlt sich eine Eingliederung also doppelt aus:für die IV und für die betroffenen Personen.

IV-Stellen und Gerichte tendieren teilweise jedoch dazu,sich von den tatsächlichen Arbeitsmarktverhältnissen zu lösen. Stattdessen setzen sie auf einen fiktiv-idealen Arbeitsmarkt, auf dem jede Person «ihre Nische findet».Nicht selten werden Menschen mit Behinderungen auf Arbeiten als Museumswärter oder Parkplatzwächter verwiesen-also auf Jobs,die es auf dem realen Arbeitsmarkt kaum mehr gibt.Ein solches «Wegdefinieren des Arbeitsmarktes»ist bedenklich.Entscheidend sollte nach der gesetzlichen Konzeption sein,ob eine versicherte Person nach Eintritt des Gesundheitsschadens realistische Erwerbschancen hat.Abzustellen ist dabei auf den jeweils in Betracht kommenden ausgeglichenen Arbeitsmarkt-«ausgeglichen» deshalb,weil Durchschnittsverhältnisse massgebend sind.Von konjunkturellen Schwankungen (beispielsweise infolge Corona oder Krieg)ist abzusehen.

ES WÄRE WÜNSCHENSWERT, DIE SOZIALE ABSICHERUNG VON MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN ZU STÄRKEN UND GLEICHZEITIG DIE 1V-KASSEN ZU SCHONEN

InvaliditätskonformeTabellenlöhne

Zur Bemessung der Invalidität,insbesondere zur Festlegung des (hypothetischen)Einkommens mit Invalidität,greifen IV-Stellen regelmässig zu Lohnstatistiken wie zur Schweizerischen Lohnstrukturerhebung(LSE).Das Problem:Diese erfassen primär die Löhne von gesunden Personen.Auchenthalten sie häufig Löhne von Tätigkeiten,die Personen mit Behinderungen nicht mehr ausüben können,aber vergleichsweise gut entlöhnt werden beispielsweise körperlich belastende Tätigkeiten.Die Gerichtspraxis anerkannt zwar Korrekturinstrumente wie einen Abzug von überhöhten Tabellenlöhnen.Doch die Ausgestaltung und Handhabung dieser Korrekturinstrumente bleibt herausfordernd.

Der Ständerat wird im September darüber beraten,ob er eine Motion des Nationalrats annehmen will,mit der die Verwaltung verpflichtet wird,«invaliditätskonforme»(sprich:realitätsgerechte)Tabellenlöhne festzulegen3.Das ist ein wichtiger Schritt hin zur korrekten Bemessung der Invalidität.Darüber hinaus wäre wünschenswert,die soziale Absicherung von Menschen mit Behinderungen zu stärken und gleichzeitig die IV-Kassen zu schonen.Der Schlüssel dazu ist die erfolgreiche Integration von Menschen mit Behinderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt.Hier stösst der Gesetzgeber allerdings an Grenzen,da die Personal politik Sache der Unternehmen ist.


Quellen:

1 BGE 148 V 174.
2 Philipp Egli/Martina Filippo/Michael E.Meier/Thomas Göchter,Grundprobleme der Invaliditätsbemessung in der Invalidenversicherung,Zürich 2021,frei abrufbar unter:eizpublishing.ch.
3 Motion Nr.22.3377derSGK-N«Invaliditätskonforme Tabellenlöhne bei der Berechnung des IV-Grads»


Fragen zum Thema ?

 

Neues Rahmengesetz zur Stärkung der Behindertenrechte

(baselland.ch)

Als formulierten Gegenvorschlag zur Verfassungsinitiative «Für eine kantonale Behindertengleichstellung» hat der Regierungsrat ein Gesetz an den Landrat überwiesen, das die Interessen von Betroffenen, Privaten und der öffentlichen Hand angemessen berücksichtigt und per 1. Januar 2024 in Kraft treten soll. Damit deckt der Kanton die Anliegen der Initiative vollumfänglich ab und geht teilweise darüber hinaus.

Das vorliegende Gesetz des Kantons Basel-Landschaft über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtegesetz, BRG BL) formuliert die Rechtsansprüche von Betroffenen und legt das Verfahren zu deren Durchsetzung fest. Damit geht es über die von der Initiative geforderte Verankerung der Behindertengleichstellung in der Kantonsverfassung hinaus. Die Vernehmlassung ergab eine breite grundsätzliche Zustimmung bei den politischen Parteien, den Gemeinden und den Betroffenenverbänden.

Rechtssicherheit für Gemeinwesen, Private und Betroffene

Unter Berücksichtigung von Bundes- und Völkerrecht definiert das BRG BL die für den Kanton massgeblichen Grundsätze der Behindertengleichstellung und beachtet insbesondere die Verhältnismässigkeit und den Interessensausgleich zwischen Menschen mit Behinderungen und Trägern öffentlicher Aufgaben bzw. Anbietern von öffentlich zugänglichen Leistungen. Die Rechte von Menschen mit Behinderungen in einzelnen Lebensbereichen werden in der betreffenden Spezialgesetzgebung geregelt. Die Gemeinden sind dazu verpflichtet, die Umsetzung des BRG BL für ihren Zuständigkeitsbereich in einem Reglement zu konkretisieren.

Viele der vorgesehenen kantonalen Massnahmen in Bezug auf politische Mitwirkung, Zugang zu Informationen, Mobilität, Bauen und Wohnen, Arbeit, Bildung sowie kulturelle Teilhabe kommen auch älteren Menschen, Familien oder Personen mit Migrationshintergrund zugute. Das BRG BL schafft so die Grundlage für eine verbesserte Inklusion eines beträchtlichen Anteils der Baselbieter Bevölkerung.

Augusta Raurica geht bei Inklusion voraus

Ein wichtiges Entwicklungsfeld für den Kanton ist die möglichst umfassende Erschliessung und Vermittlung kultureller Angebote für Menschen mit Behinderungen. Die Römerstadt Augusta Raurica denkt die Bedürfnisse von Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen bei der Gestaltung von Anlagen, Ausstellungen und weiteren Angeboten seit Jahren konsequent mit und trägt seit 2018 das Label «Kultur inklusiv» der Behindertenorganisation pro infirmis. Daher kann sie ihre vielfältigen Erfahrungen mit anderen kulturellen Einrichtungen und Verwaltungseinheiten des Kantons teilen und die Umsetzung der geplanten Massnahmen aus dem BRG BL aktiv unterstützen.

Regierungsrätin Monica Gschwind hält fest: «Der Wunsch von Menschen mit Behinderungen auf ein selbstverantwortliches Leben stösst bei mir auf grosse Resonanz. Das BRG BL schafft die Grundlage für einen verbesserten Zugang zu allen Lebensbereichen. Deshalb hoffe ich, dass es 2024 als eines der ersten kantonalen Gesetze zur Behindertengleichstellung in Kraft tritt. Auf dem Weg hin zur gelebten Inklusion sind wir aber alle gefordert.»

Acht Jahre nach Beschluss: So setzt der Kanton die UNO-Behindertenrechte um

(Tages-Anzeiger)

Massnahmen Jede Prüfung und jedes Lehrmittel wird zugänglich,überhaupt sollen Behinderte gleiche Rechte haben.

Vanessa Hann

Der Regierungsrat hat einen Plan ausgearbeitet,wie er die Behindertenrechtskonvention-kurz BRK-der Vereinten Nationen (UNO)umsetzen will.Gestern Morgen hat er die Massnahmen vorgestellt.Das grosse Ziel:Menschen mit Behinderung sollen die gleichen Rechte haben wie Nichtbehinderte.

So sollen etwa bis im Jahr 2025 Menschen mit Behinderung an Wahlen und Abstimmungen teilnehmen können.Wer beispielsweise sehbehindert ist,kann heute nicht allein seinen Stimmzettel ausfüllen.Im Bereich Bildung will der Kanton sämtliche Lehrmittel,Eignungstests und Prüfungen für Menschen mit Behinderung zugänglich machen. Insgesamt 26 Massnahmen in den Bereichen Politik,Justiz, Mobilität, Bildung, Arbeit oder im Gesundheitswesen sieht der Aktionsplan vor.

Bildungsdirektorin Silvia Steiner betonte,dass man besonders in der Bildung integrativer werden wolle:Beeinträchtigte Kinder sollen früh gefördert und unterstützt werden,damit sie bestenfalls in Regelklassen gehen könnten.Das will Steiner erreichen,in dem Lehrpersonen speziell ausgebildet,unterstützt oder entlastet werden.Dass es derzeit an besagtem Personal mangelt,liess die Bildungsdirektorin aus,sagte aber:«In erster Linie wollen wir Schulen unterstützen,die am Anschlag sind.»Ausserdem sieht sie spezielle Lehrgänge an der pädagogischen Hochschule vor, damit «kein ganzes Studium nötig ist».

Ob die 26 Massnahmen umgesetzt werden,will der Kanton jährlich überprüfen.Regierungsrat Mario Fehr strich heraus,dass die Ziele nicht statisch seien.«Wir werden sie stetig weiterentwickeln.» Dabei sollen Behindertenorganisationen mit einbezogen werden.

Das Thema steht nun seit acht Jahren auf der Pendenzenliste des Kantons:Am 15.April 2014 hat die Schweiz die BRK ratifiziert.Einen Monat später trat sie in Kraft.Bund,Kantoneund Gemeinden müssen sie umsetzen. Marianne Rybi,Geschäftsleiterin der Behindertenkonferenz Kanton Zürich,freut sich:«Es ist höchste Zeit,dass die BRK umgesetzt wird.»

Behinderung nicht definiert

Zürich wird schweizweit als erster Kanton tätig.Im Ausland sei man viel weiter,sagt Rybi.So hat Deutschland bereits vor zehn Jahren damit begonnen,die BRK umzusetzen.Einen Grund dafür sieht Rybi in der fehlenden Sensibilisierung hierzulande.«Wer in den USA ein Konzert organisiert, an dem es keine Toiletten für Menschen im Rollstuhl hat, wird scharf kritisiert.In der Schweiz quittiert mand as mit
einem Schulterzucken.»

Ein weiteres Problem seien die fehlenden Daten.Die Behörden gehen davon aus,dass im Kanton Zürich 280’000 Menschen mit Behinderung leben.Genauere Zahlen gebe es nicht,kritisiert Rybi.Ganz im Gegensatz zu anderen Bereichen.«Wir wissen genau,wie viele Kühe oder Apfelbäume der Kanton Zürich hat, aber nicht,wie viele Menschen mit Behinderung hier leben.»Das liege hauptsächlich ander Definition:Ab wann man eine Behinderung hat,ist nicht offiziell festgelegt.Eine schwierige Frage,an die sich momentan keiner herangetraue,kritisiert Rybi.«Die Schweiz geht sehr konservativ mit dem Thema Behinderung um.»

Erst im März dieses Jahres hatte der UNO-Ausschuss bemängelt, dass öffentliche Gebäude oder der Verkehr nicht barrierefrei zugänglich seien.Ähnlich sehe es in der Bildung oder bei der Teilnahme am politischen Leben aus.Das soll sich nun ändern:Zwischen dem 27.August und dem 10.September sind unterschiedliche Events geplant,bei spielsweise blindes Kochen oder ein Gottesdienst im Grossmünster,mitgestaltet von Menschen mit Hörbehinderung.

«Hat ein behinderter Mensch nicht das Recht, auch mal an eine Hochzeit zu gehen?»

(Schweiz am Wochenende / Walliser Bote)


Sie ist Sängerin und Journalistin.Und sie kämpft für ein inklusiveres Oberwallis:
Vanessa Grand Bild: pomona-media

 

Vanessa Grand sitzt seit ihrer Geburt im Rollstuhl.Für die WB-Sommer serie «Vorwärts in die Zukunft»spricht sie über Barrierefreiheit,politischen Widerstand und den Weg zu einem inklusiveren Oberwallis.

Interview:Leonie Hagen

Vanessa Grand,im letzten Herbst sorgte Ihre Kritik am neu gebauten Ausweiszentrum in Visp für Aufruhr.Ihr Fazit damals lautete:«Von Barrierefreiheit keine Spur». Warum ist diese Hindernisfreiheit so wichtig?
Fehlende Barrierefreiheit ist nicht das Einzige,was behinderte Menschen von der Teilnahme am «normalen»Leben abhält.Aber sie ist der
Schlüssel zu vielem. Wo Hindernisse sind,kommen wir als Menschen mit Behinderungen schlicht nicht hin:nicht in die Schule,in eine Lehre,in
den Beruf,in die Freizeit,in die Kultur.Das gilt für Menschen mit Mobilitätsbehinderungen genauso wie für Seh und Hörbehinderte.

Ob Sie amgesellschaftlichen Leben teilnehmen können,entscheidet sich am Zugang.Und doch werden Forderungen nach hindernisfreien Bautenals «Extrawürste» wahrgenommen.
Dabei habe ich genauso ein Recht darauf,einen Ort zu betreten wie jeder andere auch! Gerade wenn es um öffentliche Dienstleistungen geht.Und es ist natürlich so:Wenn sich schon der Kanton nicht an die Regeln hält,wird es schwierig, die Geschäfte,die Restaurants und die Bevölkerung zur Barrierefreiheit zu verpflichten.

Sie sprechen oft von Südtirol als Ihrer zweiten Heimat,das dem Wallis in diesen Fragen weit voraus sei.Was macht Südtirol für Rollstuhlfahrer besser als das Oberwallis?
Es gibt auch dort noch viel zu tun.Aber im Gegensatz zu uns haben sie Politiker,die sich explizit für Menschen mit Behinderungen einsetzen.Und dafür auch mal auf den Tisch hauen. Deshalb sind sie auch viel weiter als wir.


«Ich habe das Glück,dass meine Eltern mich unterstützen.»
Vanessa Grand
Sängerin


Wie sieht das im Alltag aus?
Ich darf zum Beispiel mit der Behindertenfahrkarte trotz allgemeinem Fahrverbot aufeine Alpe fahren und finde dort fast immer im Restaurant eine rollstuhlgängige Toilette vor.Auch sonst:Wer ein Restaurant umbaut und das WC nicht rollstuhlfreundlich gestaltet,wird bestraft.Und es gibt praktisch in jeder Seitenstrasse Behindertenparkplätze.Damit ist man einfach viel flexibler.

Diese Flexibilität haben Sie in der Schweiz nicht.
Weniger.Als Mensch mit Behinderung muss man seinen ganzen Alltag sehr streng takten.Heute bin ich als Rollstuhlfahrerin zwar mobiler.Aber wenn ich einen Ausflug machen will,bin ich an vielen Orten auf zusätzliche Unterstützung angewiesen.Ich brauche hier ein Taxi,da eine Hilfe beim Umsteigen,medizinische Unterstützung und so weiter.Vorher muss ich abklären,wo ich überhaupt aussteigen kann Jeden Schritt muss ich rechtzeitig reservieren und planen.

Und wenn etwas schiefläuft?
Wenn ein Zug auch nur zehn Minuten Verspätung hat,heisst das für mich eine enorme Umorganisation.Für spontane Entscheidungen bleibt schlicht kein Platz.

Was braucht es denn,damit solche Situationen im Oberwallis nicht mehr entstehen?
Man müsste allgemein viel mehr darauf achten,dass der Zugang und die sanitären Anlagen behindertenfreundlich sind.Gerade in Neubauten und öffentlichen Gebäuden.Dann braucht es auch weniger zusätzliche Leistungen.Der hindernisfreie Zugang zu Dienstleistungen und Sanitäranlagen gehört zu unseren Grundrechten.Damit wäre schon viel getan.

Wo müsste man anpacken,um dieses Recht umzusetzen?
Es braucht vor allem mehr Betroffene,die mitreden.In den meisten Organisationen,die sich fürbehinderte Menschen einsetzen,sprechen überwiegend Leute,die nicht selbst betroffen sind. Die prüfen dann,ob ein Gebäude hindernisfrei ist.Ich meine das gar nicht böse,aber niemand weiss besserals ein Rollstuhlfahrer,ob ein Ort für ihn zugänglich ist oder nicht.Aber gerade im Wallis haben die Leute Hemmungen,uns selbst reden zu lassen.Es gibt diese Angst,dass wir zu viel fordern könnten.

Woher kommt diese Angst?
Ich glaube,man fürchtet vor allem mögliche Kosten.Und fragt deshalb lieber gar nicht erst nach.Dabei kann ich in acht von zehn Fällen schon nach einem kurzen Gespräch einen Lösungsvorschlag darlegen,der im Ideal fall fast nichts kostet. Und einem Nicht betroffenen vermutlich gar nicht eingefallen wäre.

Zum Beispiel zwei Bergretter,welche Sie für einen Auftritt in Südtirol auf eine Bühne heben konnten.Ganz ohne zusätzliche Rampe.
Es gibt sehr oft unkomplizierte Lösungen.Aber man erwartet von uns,dass wir uns sozusagen «endlichmal» zufriedengeben.Man sagt mir zum Beispiel:«Schau,dir geht es doch gut,du konntest ja heute ins Restaurant gehen und einen Kaffee trinken.»

Was für andere normal wäre.
Eigentlich wäre es das Recht eines jeden Menschen.Sag das mal einem Nichtbetroffenen! «Es geht dir ja gut,du warst sogar im Restaurant»-weisst du, wie schräg der dich anschaut? Die Leute sind sich solcher Geschichten gar nicht bewusst.

Sie tragen diese Fragen nun an die Öffentlichkeit.Das war aber nicht immer so:Sie haben sich lange nicht politisch engagiert.Heute sind Sie indiversen Vereinen aktiv und lobbyieren für mehr Barrierefreiheit.Warum der Wechsel?
Ich hatte mich schon vorher damit beschäftigt,aber dann kam die Pandemie.Und mit ihr das Bewusstsein,wie sehr wir zusätzlich eingeschränkt wurden.Man wurde als Risikopatient abgestempelt, den man einsperren sollte.

Hat das dazu beigetragen, dass Betroffene nun mehr an die Öffentlichkeit gehen?
Für mich war es ein Faktor von vielen.Aber klar:Die Leute waren angespannt,weil sie ihre eigenen Verluste wahrgenommen haben.Dadurch wurden wir noch mehr an den Rand gedrängt.In der Zeit bin ich dafür mit anderen Behinderten in Kontakt gekommen,die sich auch dagegen
wehrten.Und wenn man sich einmal engagiert,macht man eben weiter.

Während der Pandemie war der Solidaritätsbegriff in aller Munde.Was bleibt davon -wird das Oberwallis der Zukunft rücksichtsvoller?
Das glaube ich nicht.Ich hatte gehofft,diese anfangs grosse Solidarität bliebe uns erhalten.Aber es hat sich aus meiner Sicht nicht viel verändert.

Was heisst es denn,mit behinderten Menschen solidarisch zu sein?
Es heisst,uns mehr in die Gesellschaft einzubeziehen.Dass man uns nicht in abgesonderte Gruppen schickt,sondern in den ganz normalen Alltag integriert.Natürlich braucht es Institutionen für Menschen mit Behinderungen,aber sie sollten nicht der erste Schritt sein.

Sondern?
Das Ziel sollte ja auch für Menschen mit Behinderungen sein, dass man so lange wie möglich selbstbestimmt leben und an der Gesellschaft teilhaben kann. Zum Beispiel,indem man möglichst lange zu Hause wohnt.Aber dann stellen sich andere Fragen: Was tun,wenn man keine Familie hat,die einen pflegt und betreut? Oder die einen auch mal morgens um zwei Uhr irgendwo abholt? Hat ein Mensch mit Behinderung nicht das Recht,mal an eine Hochzeit,ein Familienfest,ins Kino zu gehen?

Diese Fragen beschäftigen Sie.
Ich habe das Glück,dass meine Eltern mich unterstützen.Trotzdem bin ich mit diesen Problemen immer wieder konfrontiert. Und damit bin ich nicht alleine.

Trotzdem haben Sie sich dagegen entschieden,in die Parteipolitik einzusteigen.
Ja,man bezeichnet mich ab und zu als«Parteihopserin»,aber das stimmt nicht.Ich habe behinderte Kolleginnen und Kollegen, die angefangen haben,in Parteien zu politisieren:Mit der Zeit konzentrieren sie sich immer mehr auf das Parteiprogramm und werden in Inklusionsfragen
stiller.Das will ich nicht.Ich will Sachpolitik machen,vor allem zu Inklusion und Barrierefreiheit.Und dafür gehe ich genau zu den Politikern,die mir weiterhelfen können.

Vorher haben Sie den Einbezug von behinderten Menschen in den«normalen» Alltag angesprochen.Wie sieht das konkret aus?
Es bedeutet zum Beispiel,dass wir in die Regelschule gehen können.Dass wir eine Lehre abschliessen,in die Wirtschaft einsteigen und an privaten Anlässen mit dabei sein können. Oder dass man uns in Vereine involviert.

Zum Beispiel?
Ich habe vor Kurzem einen jungen Musiker gesehen,dessen Arm nicht vollständig ausgebildet war.Der spielt nicht abgeschottet in einem eigenen Verein für Behinderte-sondern in einer ganz gewöhnlichen Blasmusik.Das ist Inklusion.

Was steht dem noch im Weg?
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die meisten Oberwalliser die«Normalbürger»,kein Problem mit Inklusion und Menschen mit Behinderunghaben. Die Gegenwehr kommt vor allem aus der Politik,von den Leuten,die etwas zu sagen haben.

Woran liegt das?
Die meisten gehen wahrscheinlich davon aus,dass sie nie selbst betroffen sein werden. Das stimmt natürlich nicht:Jeder von uns sass mal im Kinderwagen,da hilft eine Rampe eben auch.Ausserdem braucht es keinen Rollstuhl,um betroffen zu sein.Wer sich ein Bein bricht und mit den Krücken in den zweiten Stock hochmuss,ist auch froh um einen Lift.Diese Inklusion kommt viel mehr Menschen zugute,als man denkt.

Was braucht es,damit das Oberwallis inklusiver wird?
Es braucht endlich Politikerinnen und Politiker,die auf uns hören.Die unsere Anliegen nicht als Gejammer abstempeln.Und dann braucht es auch mehr Austausch.Man muss diese Geschichten hören,damit man sich überhaupt bewusst wird,mit welchen Problemen wir uns herumschlagen müssen.

Ist das Ihre Hauptforderung?
Ja. Wir müssen mehr diskutieren.Undoffenersein-und zwar auf beiden Seiten.Ich verstehe,dass solche Diskussionen vielen Betroffenen sehr nahegehen.Aber wer die Spannungen und den öffentlichen Druck aushalten kann,muss unbedingt mitreden.

Sie tun das nicht nur mit Leserbriefen,sondern auch mit Sensibilisierungskursen und Vorträgen.Was bringen solche Anlässe?
Wir halten meistens einen Vortrag und lassen die Teilnehmer danach im Rollstuhl fahren oder mit verbundenen Augen einen Parcours ablaufen.Die Leute gehen danach ganz anders mit diesen Themen um.Und sie stellen Fragen,die sie sonst nie stellen würden.

Und dann?
Dann denken sie vielleicht beim nächsten Umbau in ihrem Geschäft darüber nach,wie breit die Tür zur Toilette sein muss. Oder sie stellen auch mal einen Menschen mit Behinderung ein -und ermutigen dadurch auch andere Unternehmen,Ähnliches zu tun.

Werden Menschen mit Behinderungen in Zukunft stärker in den Arbeitsalltag einbezogen?
Ich hoffe es.Man hat immer diese Vorurteile,zum Beispiel dass behinderte Menschen ständig krank seien.Dabei kenne ich körperlich schwer Behinderte,die vielleicht weniger ausfallen als eine Frau,die drei Kinder hat und jedes Mal Mutterschaftsurlaub bezieht.

Sie haben in der Vergangenheit mehrfach betont,dass Sie nicht«künstlich»inkludiert und bemitleidet werden wollen.Lässt sich das überhaupt vermeiden?
Man muss uns einfach selbst sprechen lassen.Niemand sonst kann unsere Erfahrungen so wiedergeben,wie wir sie eben erleben.
Wenn ich dannmit den Leuten rede,haben die kein Mitleid mit mir, sondern sie sagen:«Du bist taff, ich könnte das nicht stemmen.»

Man nimmt die Behinderung weniger wahr.
Die Behinderung ist noch da, aber sie ist nicht mehr Priorität. Dann steht der Mensch im Zentrum,mit all seinen Fähigkeiten und Kompetenzen.Das ist wichtig:Die Behinderung ist nur eine Facette des Menschen.

Sie waren an vielen Orten die Erste,die mit ihrer Behinderung den Weg für andere bahnte.Was raten Sie denen, diees Ihnen heute gleichtun wollen?
Nicht auf geben.Den Versuch wagen.Wenn es nicht geht,dann geht es halt nicht.Auch bei Gesunden klappt nicht immer alles. Und dann:aktiv sein,Präsenz markieren.Und sich selbst ein gutes Umfeld schaffen,das einen auffängt,wenn einem alles zu viel wird.

Was können Nicht betroffene im Oberwallis heute tun,um sich für den Einbezug von Menschen mit Behinderungen einzusetzen?
Auf die Betroffenen zugehen und das Gespräch suchen.Wenn man behinderte Menschen im Alltagantrifft:fragen,obman ihnen behilflich
sein kann.Gerade Letzteres erlebe ich im Oberwallis zum Glück immer häufiger.Aber die breite Bevölkerung kann die Barrieren,die für uns bestehen,nicht verändern.

Wir sind also wieder bei der Politik.
Genau.Die Oberwalliserinne und Oberwalliser können im Kleinen handeln,aber es braucht vor allem bessere Gesetze.Die Bevölkerung kann höchstens darauf achten,wer sich immer wieder für Menschen mit Behinderung einsetzt-nicht erst kurz vor den Wahlen.Diese Leute zu wählen,ist vielleicht ein erster Schritt.

Der Umgang mit Behinderten verändert sich,wenn auch langsam.Wie lange wir des dauern,bis behinderte Menschen auch im Oberwallis
überall ein bezogen werden?

Die groben Rahmenbedingungen müssen so schnell wie möglich angepasst werden.Der Rest wird wohl noch dauern.Aber eine vollständige Inklusion wir des nie geben,es ist ein Prozess.

Warum?
Es gibt unzählige Arten von Behinderungen.Und jede einzelne betroffene Person ist nochmals verschieden.In der Öffentlichkeit wird man immer Kompromisse eingehen müssen.

Wie sieht ein solcher Kompromiss aus?
Ich fordere ja auch nicht,das sein Wanderweg auf das Matterhorn rollstuhlgängig wird.Ein gewisser Pragmatismus gehört dazu.Wenn ein Coiffeursalon drei Stufen hat, muss man den Inhaber deswegen nicht schütteln.Dann geht man einfach zum nächsten.Aber es geht um den Grundsatz.Darum, dass man uns mitdenkt.Dass man uns nicht vergisst.

Sommerserie Zukunft
Lesen Sie am nächsten Samstag: Andrea Ebener,Fotografin

Selbstbestimmungsgesetz wird umgesetzt, sechs Pilotprojekte starten

(wirtschaftsraum-zuerich.ch)

Menschen mit Beeinträchtigung erhalten mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz grössere Freiheiten bei der Wahl der Wohn- und Betreuungsformen. Mit sechs Pilotprojekten sollen nun konkrete Angebote für Menschen mit Beeinträchtigung entwickelt und erprobt werden. Die Pilotprojekte sind bis Ende 2023 befristet.

Der Kantonsrat hat im Februar 2022 das Selbstbestimmungsgesetz (SLBG) mit 161:0 Ja-Stimmen verabschiedet. Mit dem SLBG steht ein markanter Systemwechsel bevor: Im Zentrum stehen nun die Menschen mit einer Beeinträchtigung. Damit der Wechsel von der Objekt- zur Subjektfinanzierung auf der neuen gesetzlichen Grundlage umgesetzt werden kann, ist insbesondere der Aufbau von ambulanten Betreuungs- und Begleitungsangeboten voranzutreiben. Regierungsrat Mario Fehr, Vorsteher der Sicherheitsdirektion, ist überzeugt: «Ein massgeschneidertes Angebot ist zentral.»

Durch sechs Pilotprojekte Erfahrungen sammeln

Die Sicherheitsdirektion hat folgenden sechs Institutionen und Organisationen den Auftrag für die Pilotprojekte erteilt:

  • Stiftung andante Winterthur, Winterthur
  • Verein Interessengemeinschaft für Sozialpsychiatrie Zürich, Zürich
  • Schweizerische Zweigniederlassung Pro Infirmis Kanton Zürich, Zürich
  • Stiftung Werkheim Uster, Uster
  • Verein leben wie du und ich, Zürich
  • Mosaik Sozialtherapie AG, Andelfingen

Die initiierten Pilotprojekte sind befristet bis 31. Dezember 2023.

Bewährtes partizipatives Vorgehen fortführen

Das Kantonale Sozialamt, das innerhalb der Sicherheitsdirektion für die Umsetzung des SLBG zuständig ist, setzt weiterhin auf das bewährte partizipative Vorgehen. Es pflegt einen engen Austausch mit direkt Betroffenen und Fachorganisationen wie Insos Zürich, Behindertenkonferenz Kanton Zürich oder Pro Infirmis. In vier Fokusgruppen wurden an acht Treffen bereits wesentliche Umsetzungsfragen diskutiert. Gemeinsam wird dafür gesorgt, dass das neue Gesetz Wirkung entfalten und im Interesse der Menschen mit Beeinträchtigung umgesetzt werden kann.

 

Beitrag mit folgenden Zuordnungen:
Leben im Wirtschaftsraum Zürich Überregional

Matthias Leicht-Miranda: «Investitionen in ein inklusives Arbeitsumfeld zahlen sich aus.»

(Forte / Schweizerische MS-Gesellschaft)

Im Lauf eihrer Ausbildung oder ihres Erwerbslebens sind viele MS-Betroffene mit den Fragen konfrontiert:Welche Rechte habe ich? Und wie viel Unterstützung darf ich einfordern? MatthiasLeicht-Miranda,stv.Leiter des eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB),gibt Antwort.


«Der Schutz vor Diskriminierung ist nicht nur eine moralische Frage, sonder nein Recht.»
Matthias Leicht-Miranda

 

Herr Leicht-Miranda,welche Rechte haben MS-Betroffene,wenn sie merken,dass sie aufgrund ihrer Einschränkungen im Arbeitsalltag weniger leistungsfähigs indund Unterstützung benötigen?

Aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebenden(OR 328,Abs.1)lässt sich ein Diskriminierungsschutz im Arbeitsverhältnis ableiten.Arbeitgebende
dürfen also niemandem ausschliesslich aufgrund einer gesundheitlichen Diagnose kündigen und sind verpflichtet,Mitarbeitende mit Behinderung vor Diskriminierung am Arbeitsplatz zu schützen. Diese Verpflichtung juristisch durchzusetzen ist in der Schweiz allerdings schwierig.Daher ist eine Lösung im Gespräch wichtig,allenfalls mit Einbezug von externen Fachpersonen der beruflichen Reintegration.

Für die Unterstützung am Arbeitsplatz ist die Invalidenversicherung und zu Beginn der Leistungseinschränkung deren Instrument der Frühintervention wichtig.Sobald jemand merkt, dass Unterstützung notwendig wird,sollte die Person mit der IV Kontakt aufnehmen.Die IV-Stellen haben schon vor einem Rentenantrag Möglichkeiten zu intervenieren und Arbeitgebende bei Anpassungen zu unterstützen.Erst als letzte Möglichkeit wir dein Rentenantrag geprüft.

Auch junge Betroffene sind mit ähnlichen Fragen in der beruflichen Ausbildung oder im Studium konfrontiert.Auf welche Formen der Unterstützung dürfen sie zählen?

Auch Ausbildungsstätten sollen Anpassungen vornehmen,um Barrieren abzubauen.Dafür gibt es das Instrument des Nachteilsausgleichs.Die Rahmenbedingungen in Prüfungssituationen werden damit für betroffene Personen angepasst,indem sie mehr Zeit erhalten,Pausen einlegen oder die Prüfung in einem separaten Raum absolvieren dürfen.

Speziell mit MS-Betroffenen,bei denen die Symptome sehr verschieden sind und oft schubförmig auftreten,braucht es eine konstante und offene Kommunikation seitens der Bildungsinstitutionen.Gerade hier gibt es in der Berufsbildung grossen Nachholbedarf.An jeder Universität findet sich mindestens eine Ansprechperson für Studierende mit Behinderung,vielerorts gibt es Fachstellen.An Berufsfachschulen fehlt oft schon eine zuständige Person.Wir sind deshalb Teil einer Dialoggruppe innerhalb der Strategie «Berufsbildung 2030»,um den Zugang von Menschen mit Behinderung zur Berufsbildung zu erleichtern.

Laut einer Erhebung des Bundesamts für Statistik sind Menschen mit Einschränkungen weniger zufrieden mit ihren Arbeitsbedingungen und am Feierabend erschöpfter als Menschen ohne Einschränkungen.Was muss geschehen, damit sich das ändert?

Das Arbeitsumfeld muss inklusiver werden.Das beginnt mit der Unternehmensleitung,welche die Verpflichtung zur Gleichstellung von Mit arbeitenden mit Behinderungen eingehen muss,über die Arbeitsbedingungen mit flexiblen Arbeitszeiten und der Möglichkeit zu Home-Office bis hin zur Teamleiterin und den Arbeitskollegen,die sensibilisiert sein müssen.

Die positiven Auswirkungen kann man mit Daten belegen:Eine gesunde Führungskultur führt zu einer deutlichen Reduktion von Krankheitsausfällen bei Menschen mit gesundheitlichen Problemen,aber auch bei allen anderen Mitarbeitenden.Investitionen in ein inklusives Arbeitsumfeld zahlen sich aus.

Zum Schluss Ihre persönliche Einschätzung: Wie weit sind wir in der Schweiz in Sachen Gleichstellung von Menschen mit Einschränkungen?

Gleichstellung ist als Thema in der Schweiz angekommen,und man bewegt sich endlich weg von der Sicht auf die Behinderung als Einzelschicksal.Das Behindertengleichstellungsgesetz, das 2004 in Kraft trat,hat dafür die Grundlage gelegt. Mit der Unterzeichnung der Behindertenrechtskonvention(BRK)der UNO 2014 gab es zudem noch einmal einen kräftigen Schub,der die Kantone mitriss und viel in Bewegung setzte. Dennoch gibt es heute noch viele Baustellen.Das zeigt sowohl der Staatenbericht der Schweiz über die Umsetzung der UNO BRK als auch der Schattenbericht von Inclusion Handicap.Der Schutz vor Diskriminierung ist nicht nur eine moralische Frage,sondern ein Recht. Dieses Wissen muss noch stärker verbreitet werden.

Haben Sie Fragen zum Erwerbsleben oder zur Ausbildung mit MS?
Dann wenden Sie sich jeder zeitan unsere MS-Infolineunter 0844674636 (Mo.bis Fr.von 9bis 13 Uhr).

Interview:Gabriela Dettwiler


(Quelle:BFS-Erhebung über die Einkommen und die Lebensbedingungen(SILC),2019)

 

Neue Leiterin der Fachstelle zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung

(Zürcher Oberländer)


Denise Gehrig

 

Uster Die Stadt hat per 1.August Denise Gehrig als Leiterin der Fachstelle zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung angestellt.

Seit Anfang August ist Denise Gehrig als neue Leiterin der Fachstelle zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung bei der Stadt Uster angestellt. Das geht aus einer Medienmitteilung hervor.

Gehrig bringe umfassende Berufserfahrung zu Gleichstellungs fragen mit und habe zuletzt als Leiterin Beratung beim Schweizerischen Blindenbund gearbeitet.

UNO-Konvention umsetzen

Der Stadtrat Uster hat ausserdem eine elfköpfige Fachkommission zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung eingesetzt.

Die Fachstellenleiterin und die Kommission sollen künftig dafür sorgen,dass die bisherigen Massnahmen zur Umsetzungder UNO-Behindertenrechtskonvention in der Stadtverwaltung weitergeführt werden.

Gemeinsam würden sie den Stadtrat,die Verwaltungsleitung wie auch die verschiedenen Verwaltungseinheiten bei Fragen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung beraten oder diese «mit einem kritischen Blick auf mögliche Diskriminierungen hinweisen».(erh)

Gemeinde bremst Rollstuhlfahrerin aus

(Beobachter)

GLEICHSTELLUNG.Eine Rentnerin wartet seit Jahren auf denbehindertengerechten Zugang zu ihrem Zu hause.Doch ihre Gemeinde ergreift immer neue Massnahmen dagegen


Ursula Saller und ihr Mann Reinhard:
Die Rentnerin kann auch kurze Strecken kaum ohne Rollstuhl bewältigen

 

Wer wie Ursula Saller auf einen Rollstuhl angewiesenist,weiss:Wiese, Schotter und Rollstühle vertragen sich schlecht.Sie und ihr Mann Reinhard suchten deshalb eine behindertengerechte Eigentumswohnung.

Fündig wurde das Paar 2015 ineinem Neubauquartier in Scherzingen in der Thurgauer Gemeinde Münsterlingen.Gleich neben dem Wohnhaus führte ein geteertes Strässchen hoch zur Hauptstrasse.Diese Flurstrasse würde man bequem über einen Fussweg erreichen,den der von der Gemeinde bewilligte Umgebungsplan vorsah.

Dieses Projekt war von der Pro Infirmis gutgeheissen worden,die Pläne entsprachen den Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes. Dienstbarkeiten und öffentliches Wegrecht für die Flurstrasse sind im Grundbuch eingetragen.Alles schien perfekt. Doch das sollte sich schnell ändern.

1.Akt:Die geänderten Pläne

Nach dem Einzug der Sallers 2016 teilte die Baufirma mit,der Umgebungsplan habe sich geändert.Die Gemeinde wolle die Flurstrasse aufheben.Das mache den geplanten Fussweg überflüssig,man verzichte auf den Bau. «Die Planänderungen waren nie öffentlich aufgelegt worden,wir hatten keine Chance,dagegen Einsprache zu erheben»,sagt Reinhard Saller heute.Ob das Vorgehender Gemeinde rechtens war,darüber brütet der Rechtsdienst desThurgauer Departements für Bau und Umwelt nunmehr seit zweieinhalb Jahren.
Jedenfalls rissen kurz darauf Bagger den Teer vonder Flurstrasse,hoben das Kiesbett aus und füllten das Strässchen mit Humus. Auf Anfrage des Beobachters sagt Gemeinde präsident Renö Walther,die Massnahme sei «Bestandteil des Gestaltungs-und Erschliessungsplans aufgrund historischer Erfahrungen»gewesen,der Feldweg kaputt und für die Bauerschliess ungunbrauchbar. Nur wenige Wochen nach dem Aufheben der Flurstrasse krebste die Gemeinde zurück. Feuerwehr,Landwirtschaft und das Elektrizitätswerk würden die Strasse benötigen.Der Humus kam wieder raus und der Schotter rein. Nur geteert wurde nicht mehr.

2.Akt:Der Zaun

Wenig später kündigte die Gemeinde an,sie werde entlang der Flurstrasse einen Zaun errichten -was den Zugang vom Wohnhaus über den geplanten Fussweg zur Flurstrasse verunmöglicht hätte.Anwohner und ein Landwirt hätten «Missstände moniert»,begründet Gemeindepräsiden tWalther diesen Schritt.Gebaut wurde der Zaun dann doch nicht.Die Erklärung des Gemeindepräsidenten:«Privatrechtliche Differenzen wurden erkannt und die gutgläubige Absicht des Gemeinderats überprüft.»

3.Akt:Das Trottoir

Darauf fasste die Gemeinde den Plan,ander Einmündung der Flurstrasse in die Hauptstrasse ein Stück Trottoir abzureissen.Nach einem kurzen juristischen Hickhack mit Anwohnern liess man dieses Vorhaben wieder fallen. Ursula Saller nützte das nichts.Den Fussweg zur Flurstrasse gibt es noch immer nicht. Sie wartet seit vier Jahre nauf eine Lösung.Der Weg von ihrer Wohnung zur Hauptstrasse führt mit dem Lift in die Tief garage und dann über die eigentliche Erschliessungsstrasse zur Hauptstrasse:eine lange Strecke über eine unübersichtliche Kurve mit zehn Prozent Steigung und ohne Trottoir.Gemäss Behindertengleichstellungsgesetz sind nur sechs Prozent Steigung erlaubt.Vor allem aber:«Das ist gefährlich,da ich ja auf der Fahrbahn fahren muss.Und im Winter,wenn die Strasse vereist ist,ist es schlicht unmöglich»,sagt Seller.

4.Akt:Die neue Baueingabe

Frühling 2020.Die Firma,die die Überbauung erstellthatte,erklärte sich nun doch bereit,den Fussweg zur Flurstrasse wie geplant und bewilligt zu bauen.Doch nun klagten zwei Wohnparteien,an deren Gartensitzplätzen der Weg vorbeiführen wird,dagegen-obwohl sie wie alle anderen vor dem Kauf ihrer Wohnungen noch ihre Zustimmung gegeben hatten. Das Bezirksgericht Kreuzlingen wies diese Klage im September2020 zurück.Trotzdem verlangte die Gemeinde eine neue Baueingabe für den bereits bewilligten Fussweg.Die Bewilligung hat sie bis heute nicht erteilt-mit Verweis auf den ausstehenden Entscheid des kantonalen Baudepartements.


Nachträglich geändert: Auf dem von der Gemeinde bewilligten Umgebungsplan war der Fussweg von Anfang an eingeplant

 

5.Akt:Die Rüge des Baudepartements

Der Entscheid traf kurz vor Drucklegung dieser Beobachter-Ausgabe ein-er ist noch nicht rechtskräftig.Darin kritisiert das kantonale Baudepartement die Gemeinde unüblich heftig:Sie habe kein ordentliches Verfahren durchgeführt,ihr Vorgehen stelle eine Verweigerung des rechtlich geschützten Gehörs dar. Der zweite Umgebungsplan sei deshalb formell rechtswidrig,für ihn liege auch keine rechtsgültige Baubewilligung vor. Kurz:Der ursprüngliche Plan von 2015 gilt. «Ich freue mich sehr,dass der Entscheid endlich da ist.Hoffentlich gehts jetzt vorwärts und unser Haus wird bald behindertengerecht erschlossen>«,sagt Ursula Saller dazu. Und wie teuer waren die Leerläufe?Abriss und teilweiser Wiederaufbau der Flurstrasse kosteten laut Gemeindepräsident Walther 15000 Franken.Auf wie viel sich die Anwaltskosten belaufen,wollte er nicht sagen.

TEXT:ANDREA HAEFELY-FOTOS:PASCAL MORA

Kurz gefasst

(Tessiner Zeitung)

Ein Festival für alle

La cultura inclusiva,die Kultur ist inklusiv: Das Locarno Film Festival ist für alle zugänglich,auch für Geh-,Hör-und Sehbehinderte sowie Personen mit kognitiven oder psychischen Störungen.Zusammen mit Pro lnfirmis ist ein Programm ausgearbeitet worden,welches die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Festival ermöglicht.Integration ist auch Thema eines Publikumgesprächs:Die kubanische Regisseurin Daniela Murioz Barroso,Protagonistin von Open Doors,diskutiert am Sonntag,7.August,um 17.15 Uhr im Forum@Spazio Cinema unter anderem mit dem kleinwüchsigen brasilianischen Schauspieler und Poeten Giovanni Venturini über Behinderung und Inklusion in der audiovisuellen Industrie.

Ein Festival öffnet Türen

Open Doors widmet seine Aufmerksamkeit in diesem und den kommenden zwei Jahren den Ländern Lateinamerikas und der Karibik.Mit der Unterstützung der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit(DEZA)des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten(EDA)sowie weiteren Partnern werden kreative Produzentinnen und Produzenten aus dieser Region gefördert.Seit 20 Jahren richtet Open Doors seinen Fokus auf die Film produktionin Gebieten,in denen es besonders schwierig ist,unabhängiges Kino zu realisieren,und baut Brücken für die Zusammenarbeit zwischen Regionen,Ländern und Kontinenten.

Ein Festival fährt Zug

Gleich zweimal wurden die Verantwortlichen des Locarneser Film festivals in den vergangenen Monaten für eine Taufe auf den Bahnhof gebeten:Seit dem 17.Mai ist auf dem Schweizer Schienennetz eine Lokomotive mit einem gelbschwarzen Leopardenmuster unterwegs,und am Freitag vergangener Woche wurde in Bellinzona ein dem Festival gewidmeter Tilo-Regionalzug eingeweiht.Der Tilo“Locarno Film Festival“
verkehrt vom 3.bis zum 14.August (ausser in den Nächten des 7.und8.August)um 00.55 Uhr ab Locarno mit Ankunft um 01.22 Uhr in Lugano.Damit wird allen,die zum Festival auf den Privatwagen verzichten wollen,eine zusätzliche Nachtverbindung angeboten.Bisher fuhr der letzte Zug ab
Locarno um 00.25 Uhr.Der neue Tilo umfasst 250 Sitzplätze und ist vollständig klimatisiert.

Ein Festival und seine Geschichte

Locarno Confidential heisst der Dokumentarfilm,den der RSI-Journalist Lorenzo Buccella mit dem Regisseur Chris Guidotti und dem Produzenten Michael Beltrami zum Thema „75 Jahre Locarno Film Festival“ umgesetzt hat.Dieser zeigt in einzelnen Episoden die Entwicklung der Veranstaltung. Der Film kann ab sofort auf Play Suisse,der Streaming plattform der SRG,geschaut werden.
mb