«Garne of Thrones»-Star beklagt Zwergenklischees bei Disney

(Der Bund)

Das Remake von «Schneewittchen und die sieben Zwerge» hat zu einer Debatte über die kulturelle Darstellung von kleinwüchsigen Menschen geführt.

Lisa Füllemann


Kämpft gegen Stereotype: Peter Dinklage bei der Premiere des Films Cyrano» in London. Foto: Keystone

 

Realverfilmungen von Disneys Zeichentrickklassikern haben gerade Hochkonjunktur. Auffällig dabei ist, dass der US-Medienkonzern auf ein immer diverseres Casting setzt So wurde etwa bei der geplanten Neuverfilmung von «Schneewittchen und die sieben Zwerge» Latina-Schauspielerin Rachel Zegler für die Hauptrolle besetzt. Doch woke oder progressiv sei die Neuverfilmung laut «Thrones» – Schauspieler Peter Dinklage noch lange nicht.

Im Gegenteil: Disney sei heuchlerisch und messe mit zweierlei Mass, lautet der Vorwurf des Kleinwüchsigen, der mit seiner Rolle als Tyrone Lannister in «Game of Thrones» berühmt wurde. «Ich war ein wenig erstaunt darüber, dass sie so stolz darauf waren, eine Latina als Schneewittchen zu besetzen», sagte der 52-Jährige jüngst im WTF-Podcast. Denn auf der anderen Seite erzähle Disney «immer noch diese verdammt rückständige Geschichte von sieben Zwergen, die in einer Höhle leben».

Dinklage fügte hinzu, dass er nicht per se gegen eine Neuverfilmung des Märchens aus dem Jahr 1937 sei, solange sie einen «coolen, progressiven Dreh» bekomme. Momentan frage er sich jedoch, ob er denn als kleinwüchsiger Schauspieler nicht laut genug gewesen sei, um solche Stereotype abzuschaffen. Der vierfache Emmy-Gewinner setzt sich vehement gegen Hollywoods Darstellung von Kleinwüchsigen als Kobolde oder Elfen ein. So machte er den «Game of Thrones» – Machern klar, dass er weder einen Bart noch spitze Schuhe tragen werde. Nach der heftigen öffentlichen Kritik reagierte Disney am Dienstag mit einem Statement: «Um die Stereotypen aus dem Original-Zeichentrickfilm nicht zu verstärken, verfolgen wir bei diesen sieben Figuren einen anderen Ansatz.» Zudem habe man sich mit Mitgliedern der Kleinwüchsigen-Community beraten. Bereits bei den Realverfilmungen von «Aladdin» und «Mulan» arbeitete Disney mit kulturellen Beraterinnen zusammen.

Es ist nicht das erste Mal, dass eine Schneewittchen-Verfilmung wegen der Darstellung von Kleinwüchsigen kritisiert wird. So wurden die sieben Zwerge in «Snow White and the Huntsman» (2012) von durchschnittlich grossen Darstellern gespielt, die anschliessend digital geschrumpft wurden. Der kleinwüchsige Seinfeld-Schauspieler Danny Woodburn verglich das Vorgehen mit «Blackfacing».

Generell stehen Märchen wegen ihrer mangelnden Political Correctness immer wieder in Verruf. So werden «Schneewittchen» und «Dornröschen» spätestens seit der #MeToo-Bewegung oftmals als Vergewaltigungsgeschichte interpretiert, weil die schlafenden Prinzessinnen ohne ihre Einwilligung vom Prinzen wachgeküsst werden. Promis wie Keira Knightley, Alicia Keys oder Kristen Bell sollen die Disney-Klassiker deshalb aus ihrem Haus verbannt haben. Auch Sexismus und Rollenklischees in Märchen sind immer wieder ein Thema, weil die Protagonistinnen üblicherweise auf die Hilfe von Männern angewiesen sind.

Doch es gibt auch andere Stimmen. Der kleinwüchsige Paralympics- Schwimmer Will Perry mischte sich via die BBC ebenfalls in die Disney-Debatte ein: «Der Filmtitel sollte nicht den Ausdruck beinhalten. Aber ein Märchen abschaffen, das so beliebt ist und das so viele Menschen auf eine unschuldige Art und Weise lieben ist keine Lösung.»

Gehörlosein 114 Fällen diskriminiert

(Andelfinger Zeitung)

Ob, bei der Arbeit, bei der Ausbildung oder im Spital: Gehörlose Menichen werden im Alltag immer noch diskriminiert. Allein im letzten Jahr musste der Rechtsdienst des Schweizerischen Gehörlosenbundes (SGB) 114 solcher Fälle bearbeiten. Oft ging es dabei darum, dass den gehörlosen Personen kein Gebärdensprache-Dolmetscher zur Verfügung gestellt wurde. Auch die Finanzierung der Hilfsmittelwie Hörgeräte oder eben der Dolmetscher werde von der Invalidenversicherung «noch viel zu häufig» verweigert oder blockiert. (sda)

Kindern helfen, Eltern entlasten

(Stadt-Anzeiger Opfikon/Glattbrugg)

Das Projekt Ponto sucht Freiwillige in der Region Opfikon, die einem Kind von psychisch erkrankten Eltern Zeit schenken möchten.

Das Projekt Ponto von Espoir und Pro Infirmis Zürich bietet Hilfe und Entlastung für Kinder von psychisch erkrankten Eltern. Die Kinder zwischen 4 und 15 Jahren verbringen einen halben Tag pro Woche mit einer freiwilligen Patin oder einem freiwilligen Paten aus ihrer Umgebung. Dort erfahren sie einen altersentsprechenden Alltag und knüpfen neue Kontakte – auf Ausflügen, beim gemeinsamen Kuchenbacken oder Zvieri-vorbereiten, beim Geschichtenlesen, Fussballspielen oder was auch immer. Im Gegenzug erhalten die Eltern ein wenig Zeit für sich und können wieder Energie für den Alltag mit den Kindern gewinnen. Ponto sucht freiwillige Familien, Paare oder Einzelpersonen aus der Region Opfikon, die einem Patenkind während dreier Jahre einen halben Tag pro Woche ihre Aufmerksamkeit schenken und so seine Entwicklung begünstigen. Man erhält eine Einführung in die Aufgabe sowie laufende Unterstützung durch eine begleitende Fachperson von Ponto.(pd.)


Informationen: www.ponto.ch;
Kontakt: Espoir, Rebekka Kern, Tel. 043 501 24 74, E-Mail r.kern@vereinespoir.ch

Freizeiterlebnisse ohne Barrieren

(htr Hotel Revue)

Immer mehr Angebote wie rollstuhlgängige Wanderungen oder Führungen in Gebärdensprache inkludieren Menschen mit Handicap.


Er weiss, wovon er spricht: Stephan Gmür berät Gäste, die mit einer Mobilitätseinschränkung das Unterengadin erleben möchten / Dominik Taeuber

 

Christine Zwygart

Menschen mit einer Beeinträchtigung nehmen die Umwelt anders wahr. Vielleicht, weil sie nichts sehen, schlecht hören oder im Rollstuhl sitzen. Ihre Bedürfnisse sind unterschiedlich, ihre Sehnsüchte aber oft dieselben: am Leben teilnehmen, Ausflüge machen und auch mal unbeschwerte Freitage erleben. Procap Schweiz ist seit Jahren Spezialistin für barrierefreie Ferien und versteht sich auch als Informationsplattform. Wo die grösste Herausforderung heute noch liegt, weiss Helena Bigler, Ressortleiterin Reisen und Sport: «Damit Menschen mit einem Handicap einen unbeschwerten Ausflug machen können, müssen alle Dienstleistungen entlang der Servicekette für sie zugänglich sein.» Das beginnt bei der Anreise und dem Parkplatz, geht weiter über den Zugang zum Gebäude bis hin zu geeigneten Toiletten und Restaurants. «All diese Infos müssen für die Betroffenen bereitgestellt werden, damit sie sich vorgängig von der Barrierefreiheit ein Bild machen können.»

Kunst für Blinde und Wandern im Rollstuhl

Mit dieser Thematik setzt sich auch das Zentrum Paul Klee in Bern seit mehr als zehn Jahren auseinander. Hier gibt es Führungen, die in Gebärdensprache übersetzt werden, und intensive Betrachtungen von Bildern mittels Worten, damit sie auch für Sehbehinderte fassbar sind. «Für uns ist wichtig, dass diese Anlässe allen Gästen offenstehen und wir Menschen mit Beeinträchtigungen so inkludieren», erklärt Dominik Imhof, Leiter Kunstvermittlung. Das Zentrum Paul Klee trägt denn auch das Label «Kultur inklusiv» und verpflichtet sich, sein kulturelles Leben auf sämtlichen Ebenen für alle zu öffnen. Deshalb gibt es hier auch Broschüren in leichter Sprache oder Kurzführer in Grossschrift – und Blindenhunde sind willkommen. Gerade ist ein Beirat in Planung, dem auch Menschen mit einer Beeinträchtigung angehören sollen. «Mit diesen Testpersonen möchten wir künftig herausfinden, ob neue Ausstellungen allen Bedürfnissen gerecht werden», sagt Imhof. Steht freier Platz für Rollstühle zur Verfügung? Sind die Vitrinen nicht nur stehend einsehbar? Und ist das Licht hell genug, damit der Text lesbar ist? Auch die Rigi hat den Anspruch, ein Ausflugsziel für alle zu sein.

«Alle Leistungsträger entlang unserer Dienstleistungskette sind gefordert.»
Jeanine Züst Geschäftsführerin RigiPlus AG

Seit vergangenem Sommer können Menschen im Rollstuhl hier einen geländegängigen Mountaindrive ausleihen und zwei Wanderwege erleben. Zehnmal wurde das geländegängige Gefährt gebucht, die Rückmeldungen seien durchwegs positiv, so Jeanine Züst, Geschäftsführerin der RigiPlus AG. «Mit vereinten Kräften und der Unterstützung allerLeistungsträger auf und am Berg bleibt die Barrierefreiheit ein ständiges Ziel.» Restaurants, Hotelzimmer und Toiletten für Rollstuhlfahrer gibt es bereits, ebenso einen gut zugänglichen E-Bus nach Rigi Kaltbad – und dank Anpassungen der Perrons und neuen Wagen der Rigi-Bahnen,die ab Frühling fahren, wird ein barrierefreies Einsteigen möglich. «Dies alles wäre ohne die Zusammenarbeit mit Partnern wie OK:GO und der finanziellen Unterstützung der Stiftung Cerebral sowie der Schweizer Paraplegiker-Stiftung nicht möglich gewesen», ergänzt die Geschäftsführerin. Zudem hätten sie von Erfahrungen anderer Regionen profitiert, und «ich nehme mir gerne Destinationen wie Scuol als Vorbild».

Betroffene beraten und helfen Betroffenen

Was genau machen denn die Destination Scuol und das Unterengadin anders? Hier arbeitet Stephan Gmür, der seit einem Gleitschirmunfall 2014 im Rollstuhl sitzt. Er hilft Menschen mit eingeschränkter Mobilität bei ihrer Ferienplanung, gibt ihnen Tipps für Ausflüge und Erlebnisse – auf Augenhöhe. «Es gibt Fragen, die ein Fussgänger kaum beantworten kann», sagt er. Aus eigener Erfahrung weiss der Berater, welche Hindernisse die mietbare Antriebshilfe für den Rollstuhl noch meistert. Oder wo es unüberwindbare Hürden gibt.

Nicht alle Betroffenen brauchten die gleichen Rahmenbedingungen, betont Stephan Gmür. Er sei fit und könne grössere Steigungen meisternals andere. Auch die Breite der Rollstühle variiere – was die Norm für Barrierefreiheit jedoch nicht berücksichtigt. Deshalb hat die Destination im vergangenen Jahr im Val Müstair alle seine Museen, Hotels und Restaurants ausgemessen und die Daten in der App Ginto veröffentlicht – von Türbreiten über Untergrund der Böden bis zu Zugängen. So kann jede und jeder selber entscheiden, was machbar ist. Für 2022 ist nun eine flächendeckende Testung im Unterengadin geplant.

«Informationen zu barrierefreien Hotels und Angeboten müssen zugänglich sein.»
Helena Bigler Ressortleiterin Reisen und Sport, Procap Schweiz

Hemmschwellen abbauen und informieren

Um Touristikerinnen und Hoteliers zu sensibilisieren, bietet Procap Schweiz die Schulungen «Tourismus inklusiv» an. Dabei wird aufgezeigt, mit welchen Hinweisen und Materialien es möglich ist, barrierefreie Angebote zu schaffen. «Wir gehen auf die diversen Bedürfnisse ein und lassen Betroffene erzählen», erklärt Helena Bigler. Sie ermuntert alle, ihre Daten und Infos dann öffentlich zugänglich zu machen, via Website oder Onlineplattformen, so wie das zum Beispiel die Region Morges am Genfersee vorbildlich macht. Und: «Mein Wunsch wäre, dass gerade bei Neubauten oder Projekten von Beginn weg an Menschen mit Handicap gedacht wird.»

procap.ch, zpk.org, rigi.ch,engadin.com, ginto.guide


Gästebedürfnis

Eine Chance für die Branche

Welche Kriterien müssen beachtet werden, wenn ein Hotel für alle Gäste – mit oder ohne Beeinträchtigung – ein Daheim auf Zeit sein möchte? Der Hotelcheck für barrierefreie Betriebe von HotellerieSuisse bietet die Möglichkeit, eine Bestandsaufnahme durchzuführen. Beim Audit müssen die Unternehmen kein Anforderungsniveau erreichen, sondern erhalten Rückmeldung über die aktuelle Situation und Verbesserungsvorschläge. Geprüften Hotels stehen dann Piktogramme zur Verfügung, mit denen sie ihre Barrierefreiheit transparent nach aussen tragen und über verschiedene Plattformen sichtbar machen können. Dies gibt den Gästen die Möglichkeit, vorab zu erfahren, welche Bereiche im Betrieb für sie ohne Hindernisse zugänglich sind. Der Hotelcheck ist ein nationales Projekt von der Stiftung Claire & George, HotellerieSuisse und Schweiz Tourismus in Zusammenarbeit mit Fach und Behindertenorganisationen – unterstützt von Innotour, dem Förderinstrument vom Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco).

Die Zimmer je nach Bedürfnis der Gäste einrichten

Urs Niffeler ist Direktor im Hotel Sonnmatt, das ein Kurhotel, eine Residenz und in Partnerschaft mit der Gruppe Zurzach Care eine Rehabilitationsklinikvereint – und somit ganz unterschiedliche Kundensegmente. Eristüberzeugt, dass Barrierefreiheit in der Beherbergung an Bedeutung gewinnen wird: «Wir haben wenig Individualtouristen, und die Aufenthaltsdauer unserer Gäste beträgt durchschnittlich mehr als zwei Wochen. Schon deshalb ist es essenziell, dass wir ihnen ermöglichen können, sich wie zu Hause zu fühlen.» Die Zimmer mit Blick auf den Vierwaldstättersee und die Luzerner Voralpen haben den Charme eines Hotelzimmers, bieten aber gleichzeitig genügend Platz und Hilfsmittel, wo diese nötig sind. Im Badezimmer können beispielsweise Haltehilfen angebracht werden, wenn der Gast dies wünscht. «So können wir ganz gezielt auf die individuellen Bedürfnisse aller Gäste eingehen und die Zimmer während des Aufenthalts adaptieren», sagt der Hotelier. In Zusammenarbeit mit zwei Schreinern hat der Betrieb zudem ein Bett entwickelt,das alle Funktionalitäten eines Spitalbettes bietet, aber das Aussehen eines Hotelbettes behält. Urs Niffeler rät seinen Branchenkollegen:«Eine Bestandsaufnahmeist zwingend. Der Betrieb muss mithilfe von Fachwissen beleuchtet werden. Optimierungen können dann schrittweise oder auch als Gesamtprojekt vorangetrieben werden.» Mehr über das Audit und die Erfahrungen im «Sonnmatt»in Luzern erfahren Sie unter: hotelleriesuisse.ch/story-barrierefreiheit

Long Covid:1800 IV-Anmeldungen

(Schweiz am Wochenende / Walliser Bote)

Gesundheit

Manche Menschen leiden nach einer Covid-Infektion an schweren Langzeitfolgen wie etwa an extremer Müdigkeit. Laut Studie betrifft dies gut 20 Prozent der genesenen Erwachsenen. Im letzten Jahr registrierten die IV-Stellen deshalb 1800 Anmeldungen. Bisher ist jedoch kein Long-Covid-Fall bekannt, in dem bereits über eine Rente entschieden wurde.

Freiburg setzt auf Wiedereinstieg

(Freiburger Nachrichten)

Der Kanton lässt sich die Integration jener Menschen etwas kosten, die aus verschiedenen Gründen Schwierigkeiten beim Eintritt in die Arbeitswelt haben.

Der Staatsrat hält an der Wiedereingliederung von Menschen mit Handicap in eine feste Erwerbstätigkeit fest. Wie er in einer Antwort an die SP-Grossratsmitglieder Armand Jaquier (Romont) und Kirthana Wickramasingam (Bulle, ausgetreten) festhält, ist die berufliche Eingliederung ein wichtiges Element seiner Personalpolitik. Es bestehe eine enge Zusammenarbeit mit den Sozialversicherungen. Wenn alle mit einem Arbeitseinsatz zufriedenseien,sei eine befristete oder gar eine unbefristete Anstellung möglich, abhängig von der Stelle und dem Budget.

Auch erkrankten Staatsangestellten soll ein Schrittweiser Wiedereinstieg möglich sein,sobald ihr Gesundheitszustand und die Situation am Arbeitsplatz es wieder zulassen. Dabei seien auch Versetzungen in andere Positionen möglich.

2,4 Millionen Franken reserviert

Um besondere Arbeitsmodelle zu ermöglichen, stellt der Kanton jährlich 2,4 Millionen Franken bereit. Rund 50 Menschen, die gesundheitlich beeinträchtigt sind, können soeingestellt werden, meistens befristetet. Freiburg ist einer der wenigen Kantone mit einem speziell für diese Art von Wiedereingliederung vorgesehenen Betrag. In diesem Rahmen läuft auch das Beschäftigungsprojekt «Insert H» zusammen mit Pro Infirmis.

Für junge Menschen sind Praktikumsplätze in der Kantonsverwaltung reserviert, um sie in die Arbeitswelt zu integrieren. Der Kredit dafür von ursprünglich knapp 1 Million Franken soll 2022 auf 1,6 Millionen Franken aufgestockt werden. Er ermöglicht so die befristete Anstellung von rund 40 Personen.
fca

Deutlich mehr Autonomie für Behinderte

(Zürichsee-Zeitung / Bezirk Meilen)

Kantonsrat Wer Betreuung braucht, soll selbst sagen dürfen, wo und von wem.

Marius Huber

Niemand hatte etwas dagegen. So etwas kommt im Kantonsrat nicht mal alle Schaltjahre vor. Passiert ist es gestern bei einem neuen Gesetz, das das Leben von Tausenden von Menschen mit einer Behinderung tiefgreifend verändern kann. Statt in einem Heim zu landen, weil sie auf Betreuung angewiesen sind, können sie künftig selbst entscheiden, wo sie wohnen und von wem sie sich helfen lassen wollen. So, wie es die Behindertenverbände schon lange fordern und wie es auchdieBehindertenrechtskonvention der UNO verlangt.

Möglich wird dies, weil der Kanton öffentliche Gelder für Betreuungsleistungen nicht mehr in die Institutionen fliessen lässt, sondern direkt an die Behinderten – mittels Betreuungsgutscheinen und in manchen Fällen auch mit Geldbeträgen. So ist es im neuen «Selbstbestimmungs – gesetz» geregelt, welches das Gesetz über die «Invalideneinrichtungen» ablösen wird.

Doch noch eine Debatte

Diese Lösung finden im Kantonsrat alle derart gut, dass sie sich jetzt viel Mühe geben müssen, doch noch einen Anlass für eine Debatte zu finden. Und so streiten sie halt über die Ricola Frage: Wer hats erfunden? Oder darüber, ob Zürich damit wirklich zum viel beachteten Vorbild fürs ganze Land wird (Sicherheitsdirektor Mario Fehr), oder ob das Wallis noch etwas früher dran war (Fehrs Ex-Parteigenosse Thomas Marthaler, SP Zürich). Den Betroffenen dürfte dies einigermassen egal sein. Wichtiger ist für sie, dass die vorberatende Kommission zwei wichtige Anliegen der Behindertenverbände in die Vorlage eingebaut hat. Und zwar ebenfalls einstimmig.

Erstens geht es um den Drehund Angelpunkt des neuen Systems: die Fachstelle, die abklären soll, wie viel Unterstützung jemand im Alltag braucht. Und wie hoch die Beiträge sein müssen. Diese Fachstelle soll nur anfangs vom Kanton geführt werden, mittelfristig aber an Dritte ausgegliedert werden, damit sie wirklich unabhängig ist. Sicherheitsdirektor Fehr zeigte sich offen für diese Lösung.

Die Aufgabe der Fachstelle bleibt auch so anspruchsvoll genug, wie Jörg Kündig (FDP, Gossau) festhielt. Denn die Leistungen sollen «objektiv begründbar, aber der individuellen Situation angemessen» sein. Auf eine zweite Schwierigkeit wies Florian Heer (Grüne, Winterthur) hin: Die Fachstelle soll den Bedarf einerseits aufgrund der Selbsteinschätzung der Betroffenen bemessen, andererseits aufgrund einer Fremdeinschätzung, insbesondere der Beistände. Beides ist in Übereinstimmung zu bringen, ohne die Autonomie der Behinderten zu stark zu beeinträchtigen.

Wer Beiträge erhält

Die zweite entscheidende Ergänzung im neuen Gesetz: Menschen mit einer Behinderung können künftig ihre Betreuungsgutscheine nicht nur bei institutionellen Anbietern einlösen, sondern auch bei Menschen, die ihnen nahestehen. Also bei Familienmitgliedern, Verwandten, Freunden oder Nachbarn.

Zum «Knackpunkt» dürften dabei laut Andreas Daurü (SP, Winterthur) die Mindestanforderungen an diese privaten Leistungserbringer werden: Die Hürden dürfen nicht zu hoch sein. Die Orientierung an geltenden Tarifen soll sicherstellen, dass dadurch auch kein «Lohndumping» Einzug hält. Sondern dass im Gegenteil etwa Eltern eine finanzielle Anerkennung für bisher unentgeltlich erbrachte Leistungen erhalten, mit denen sie «unnötige Eintritte in Institutionen» zu vermeiden helfen.

Der Systemwechsel wird laut Regierungsrat Mehrkosten von rund 30 bis 50 Millionen Franken im Jahr auslösen. Dies fiel namentlich auf der bürgerlichen Ratsseite auf, weil der ursprüngliche Vorstoss von Beatrix Frey (FDP, Meilen) eine kostenneutrale Lösung verlangt hatte. Andererseits gab man sich bei der FDP überzeugt, dass dies langfristig wieder ausgeglichen wird, und bei der SVP war man zufrieden damit, dass deutlich weiter gehende Vorschläge von links rasch vom Tisch waren.

Viel Lob gab es angesichts der fein austarierten Vorlage auch für Sicherheitsdirektor Fehr und seine Verwaltung. Die Arbeit habe sich gelohnt, sagte Beatrix Frey. «Jetzt wünsche ich mir, dass man bei der Umsetzung des Gesetzes den gleichen Mut und Pragmatismus walten lässt – und den Betroffenen etwas zutraut.»

Die zweite Lesung steht noch aus. Der Systemwechsel solle etwa fünf Jahre in Anspruch nehmen

Bundesrat soll IV-Praxis rasch ändern

(Tages-Anzeiger)

Experten fordern Korrektur Ausgerechnet Geringverdiener haben oft schlechte Chancen auf eine Invalidenrente.

Markus Brotschi

Wer gesundheitlich stark angeschlagen ist, kann seine angestammte Arbeit häufig nicht mehr ausüben. Trotzdem bekommen viele der Betroffenen keine Invalidenrente, weil die Invalidenversicherung (IV) eine umstrittene Berechnungsmethode anwendet. Für die IV entscheidend ist nämlich der Invaliditätsgrad, der für eine Rente mindestens 40 Prozent und für eine Umschulung mindestens 20 Prozent betragen muss.

Viele Arbeitnehmende mit gesundheitlichen Einschränkungen fallen unter diese Grenzen, weil zur Berechnung des IV-Grades das frühere Einkommen mit einem fiktiven Invalideneinkommen verglichen wird, das die Betroffenen laut IV trotz Behinderung erzielen könnten. Für das tiefste Kompetenzniveau geht die IV bei Männern von 5417 Franken Monatslohn aus, bei Frauen von 4371 Franken. Damit fällt für Gering- und Normalverdiener die errechnete Lohneinbusse gegenüber dem früheren Job zu gering aus, als dass sie eine Rente erhielten. Stossend an der Sache ist, dass das fiktive Einkommen auf dem realen Arbeitsmarkt insbesondere für einfache Hilfsarbeiten kaum bezahlt wird.

Die Berechnung des IV-Grads wurde bereits in mehreren Gutachten als fragwürdig taxiert. Sokommt Thomas Gächter, Professor an de Universität Zürich, in einer im Februar 2021 präsentierten Studie zum Schluss, die IV stütze sich auf «beinahe fiktive Lohnniveaus». Dabei handelt es sich um statistische Medianlöhne, die unter anderem deshalb so hoch sind, weil die Löhne der Baubranche enthalten sind, die für körperlich schwere Hilfsarbeiten relativ gut zahlt. Der Bundesrat liess sich aber bisher trotz breiter Kritik nicht zu einer Praxisänderung bewegen. Auf Anfragen im Nationalrat machte Sozialminister Alain Berset im Dezember klar, dass sich die zuständigen Bundesämter Zeit lassen bei der Evaluation der Berechnungspraxis. Erste Resultate würden erst 2025 vorliegen. Das stösst bei führenden Sozialversicherungsexperten und -expertinnen auf Unverständnis.

«Nicht nachvollziehbar»

14 Gelehrte, darunter etwa Thomas Gächter, Michael E. Meier, Ueli Kieser, Kurt Pärli und Anne-Sylvie Dupont, fordern den Bundesrat in einem Brief auf, die Überprüfung «zeitnaher» anzugehen. Eine Änderung der IV- Praxis sei dringend, und Lösungsvorschläge lägen vor. Einer stammt von einer Arbeitsgruppe der emeritierten Professorin Gabriela Riemer-Kafka. Sie entwickelte ein Matching-Tool, mit dem die statistischen Löhne so korrigiert werden können, dass sie dem Potenzial von Menschen mit körperlichen Behinderungen entsprechen.

Die Publikation von Riemer-Kafka liegt dem zuständigen Bundesamt für Sozialversicherungen vor. Doch Sozialminister Berset liess den Nationalrat im Dezember wissen, dass der Lösungsvorschlag von Riemer-Kafka nicht breit anwendbar sei, unter anderem weil er sich nicht auf Menschen mit psychischen Erkrankungen beziehe. Diese Einwände halten die Expertinnen und Experten für «nicht nachvollziehbar», wie sie im Brief festhalten. Das Matching- Tool von Riemer-Kafka lasse sich problemlos auf Menschen mit kognitiven und psychischen Einschränkungen anpassen.

Auch die Sozialkommission des Nationalrates hat im August 2021 einstimmig eine Praxisänderung gefordert. Und selbst die SVP kritisierte im April 2021 in der Konsultation zur Verordnung der IV-Reform, dass die IV Löhne verwende, die bei gesundheitlichen Einschränkungen 10 bis 15 Prozent zu hoch seien. Das Bundesgericht hielt bereits 2015 in einem Urteil fest, dass die IV- Praxis nur in einer Übergangszeit anwendbar sei, bis eine präzisere Methode vorliege.

Viele Menschen haben Mühe beim Lesen

(Stadt-Anzeiger Opfikon/Glattbrugg)

Gerade Behördensprache kann teilweise nur schwer zu verstehen sein. Doch eine Teilhabe an der Gesellschaft fängt bei einer Sprache an, die jeder versteht. Organisationen wie Pro Infirmis setzen sich deshalb für Menschen mit Leseschwierigkeiten ein.


Sind Informationen in einfacher Sprache verfügbar, hilft dies auch Menschen ohne Leseschwierigkeiten. Bild Dominique Meienberg /Pro infirmis

 

Laura Hohler

Informationen verständlich zu gestalten, ist eine grosse Herausforderung. Auch in einer Zeit, in der sich viele Unternehmen mit dem Begriff «Inklusion» schmücken, ist vielen nicht bewusst, dass das Lesen und Schreiben einigen Menschen Mühe bereitet. Die Sprache der Behörden und Ämter kann teilweise schwer zu verstehen sein. Schachtelsätze, Fremdwörter, Fachbegriffe und viele Substantivierungen wirken abschreckend.

Der Zürcher Verein «Inklusion für alle» (ehemals Verein «Einfache Sprache») setzt sich unter anderem für Menschen mit Lese- oder Lernschwächen ein. «Inklusion ist die Vision einer Gesellschaft für alle», lautet das Motto des Vereins.

Einfache Sprache ist wichtig

Laut Pro Infirmis, einer nationalen Dach- organisation für Personen mit Beeinträchtigungen, haben in der Schweiz rund 800 000 Menschen Schwierigkeiten beim Lesen. Eine einfache Sprache sei Teil der Barrierefreiheit und wichtig für eine Gesellschaft.

Das Büro Leichte Sprache von Pro Infirmis gibt es seit 2015. «Seit damals haben wir uns stetig weiterentwickelt; es gibt mittlerweile auch ein Büro in Bellinzona und in Fribourg», sagt Gloria Schmidt, Fachverantwortliche Leichte Sprache. Das Büro finanziere sich durch Einnahmen aus Übersetzungsarbeiten sowie die öffentliche Hand. Das Büro Leichte Sprache hat es sich deshalb zur Aufgabe gemacht, Texte wie Verträge, Formulare, Websites oder Broschüren in eine einfachere Sprache zu übersetzen. Aber auch Informationsmaterial zu Veranstaltungen oder Kulturevents benötige laut Schmidt oft vereinfachte Übersetzungen. «Ich bin der Meinung, dass einfachere Texte immer allen Menschen im Alltag helfen», so die Fachverantwortliche Schmidt. Denn diese würden einerseits die Grundbedürfnisse und andererseits das Arbeitsleben und die Freizeitgestaltung abdecken. Sowohl beim Einkaufen, bei der Arbeit oder beim Reisen profitiere man von leichter Sprache.

Einfache Texte helfen allen

«Mit einfachen Texten sind wir informiert, können dadurch eine Meinung bilden und eine Entscheidung treffen», sagt Schmidt. Wer den Service des Büros in Anspruch nimmt, erhält das Gütesiegel

Wer den Service des Büros in Anspruch nimmt, erhält das Gütesiegel «Leichte Sprache».

«Leichte Sprache». Das wiederum heisst, dass Prüferinnen und Prüfer aus dem Zielpublikum den Text verstehen und dass die Regeln für Leichte Sprache eingehalten worden sind. Diese Regeln definiert auch der deutsche Verein Netzwerk Leichte Sprache e.V. in einem rund 4o-seitigen Dokument. So sollen beispielsweise Fremd- und Fachbegriffe vermieden wer- den und Sätze möglichst kurz sein. Doch auch bei der Gestaltung und Bebilderung sowie bei Zahlen müssen die Texterinnen und Texter besonders Acht geben.

«Unser Übersetzungsangebot für leichte oder einfache Sprache ist bei Unternehmen, Non-Profit-Organisationen oder Verwaltungen gefragt», berichtet Schmidt. Die Bereiche, in denen diese Organisationen arbeiten, würden stark varieren.«Das können Institutionen sein, die selbst mit Menschen mit Beeinträchtigungen arbeiten oder zu tun haben sowie diese mit ihren Informationen erreichen möchten», so Schmidt weiter. Doch auch Unternehmen, die generell verständlich informieren wollen, beziehen sich auf das Büro Leichte Sprache.

Deutschland schreibt Corona-Triage ins Gesetz: So ist die Situation in der Schweiz

(Watson.ch)

Das deutsche Verfassungsgericht verlangt, dass Menschen mit Behinderung bei der Corona-Triage besser vor Diskriminierung geschützt werden. In der Schweiz hält man eine zusätzliche Regel für unnötig.


Ein freies Bett auf der Intensivstation: Ob eine Behinderung bei der Corona-Triage eine Rolle spielt, wurde in der Schweiz intensiv diskutiert.Bild: KEYSTONE

 

Soll der Gesetzgeber Kriterien vorgeben für den Fall, dass sich Ärztinnen und Ärzte zwischen Patienten entscheiden müssen, weil sie nicht alle retten können? In Deutschland wird das in Zukunft so sein: Das deutsche Verfassungsgericht hat den Bundestag dazu verdonnert, Menschen mit Behinderung bei Triage-Entscheiden besser zu schützen. Er soll «unverzüglich» seiner Handlungspflicht nachkommen und ein entsprechendes Gesetz erlassen, heisst es im Urteil, das am Dienstag in Karlsruhe verkündet wurde.

Das Gericht gab damit einer Beschwerde von neun Menschen mit Behinderung statt, die fürchten, im Falle einer Covid-Erkrankung medizinisch schlechter behandelt oder von lebensrettenden Massnahmen ausgeschlossen zu werden. Bis anhin orientierte man sich in dieser Frage in Deutschland gleich wie in der Schweiz an Richtlinien, die von Fachgesellschaften ausgearbeitet wurden.

BAG-Mathys befürwortet Status quo

Dass der Gesetzgeber die Triage regeln soll, hält Patrick Mathys vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) nicht für angezeigt. «In der Schweiz hat man sich vor langem auf Richtlinien geeinigt und die kommen zur Anwendung», sagt er an der Point de Presse am Dienstag. Das sei relevant, um eine Ungleichbehandlung zu verhindern.

Ähnlicher Meinung ist die Direktorin von Pro Infirmis, Felicitas Huggenberger. «In meinen Augen braucht es nicht unbedingt ein Gesetz.» Das Urteil in Deutschland erachtet sie nichtsdestotrotz als wegweisend. «Offenbar hielt das Gericht die bisherigen Empfehlungen der Fachärzte für unzureichend. In der Schweiz haben wir das gleiche Problem. Die Richtlinien wurde zwar auf Empfehlung der Behindertenorganisationen angepasst, aber die Gefahr, dass Menschen mit Behinderung diskriminiert werden, bleibt bestehen.»

«In der Schweiz haben wir das gleiche Problem. Die Gefahr, dass Menschen mit Behinderung diskriminiert werden, bleibt bestehen.»Felicitas Huggenberger, Direktorin Pro Infirmis

Bereits geführte Debatte

Die Diskussion um die Diskriminierung bei der Corona-Triage ist nicht neu. Anfangs November 2020 aktualisierte die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) ihre Richtlinie zur Triage von intensivmedizinischen Behandlungen bei Ressourcenknappheit. Der Auslöser: Sie sah die Schweiz mit hochschnellenden Corona-Zahlen und enger werdenden Intensivstationen konfrontiert. Die Befürchtung, dass nicht mehr alle schwer erkrankten Personen beatmet werden können, wuchs.

Neu sollte unter anderem die Gebrechlichkeit einer Person als Kriterium für die Triage zählen. Um diesen Parameter zu bestimmen, nahm man die «Clinical Frailty Scale» zur Hilfe. Sie reicht von «1 sehr fit» bis «9 unheilbar krank». Wird eine Triage nötig, würde beispielsweise auf die künstliche Beatmung verzichtet, wenn der Patient älter als 65 ist und sich auf der Skala auf Stufe sieben oder höher befindet.

In ihrem FAQ führt die SAMW aus, dass sich die Richtlinie an der kurzfristigen Überlebensprognose orientiere und keine starre Checkliste sei. Entsprechend würden Triage-Entscheide auch nicht allein aufgrund des Alters gefällt.

 

Mit der Skala waren jedoch nicht alle glücklich. Besonders Menschen mit Behinderungen und ihre Interessensverbände äusserten Kritik. Die Stufe sieben der Skala war ihnen ein Dorn im Auge. «Das Abstellen auf das Kriterium der Abhängigkeit von Hilfe Dritter zur Bestimmung des Fragilitätsgrades führt dazu, dass Menschen mit Behinderungen (…) weit überdurchschnittlich häufig von der Behandlung ausgeschlossen werden», schrieb der schweizerische Dachverband der Behindertenorganisationen Inclusion Handicap in seinem Gutachten.

Auch politisch wurde Druck gemacht: Maya Graf, Co-Präsidentin von Inclusion Handicap und Ständerätin für die Grünen, reichte Anfangs Dezember 2020 einen entsprechenden Vorstoss ein. Der Bundesrat solle prüfen, ob die bestehenden Gesetze gewährleisten, dass bei Triage-Entscheidungen Menschen nicht aufgrund ihrer Behinderung diskriminiert werden.

Nach der lauten Kritik passte die SAMW ihre Richtlinien zügig an. Bereits ab Mitte Dezember galt, dass bei Menschen mit Behinderung die klinische Fragilitätsskala nicht zur Anwendung kommen darf. «Die SAMW hat erfreulich schnell reagiert und die Kritikpunkte der Behindertenorganisationen aufgenommen», schreibt die Co- Präsidentin von Inclusion Handicap Maya Graf in einer Mitteilung. Ihren Vorstoss zog die Ständerätin in der Folge zurück.

In der ganzen Diskussion um Diskriminierung bei der Triage und den Schutz davor sind sich die Beteiligten in einem Punkt einig: Die oberste Aufgabe des Staates ist es, drastische Personalengpässe in den Spitälern und folgende Triage-Entscheidungen zu verhindern.